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    Brauche HILFE!!!bei einer Grundstücksangelegenheit. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.03 16:03:45 von
    neuester Beitrag 17.09.03 16:43:24 von
    Beiträge: 11
    ID: 776.839
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      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:03:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an Alle!

      Wer von Euch kennt sich in Grundstücksangelegenheiten aus. Wäre sehr nett, wenn Ihr mir weiterhelfen würdet.
      Folgender Sachverhalt:
      Vor 3Jahren hat die Gemeinde von uns ein Grundstück von 2.800qm zur Erschließung von Baugrundstücken erworben. Wir erhielten 9Euro pro/qm. Weiterhin durften wir uns ein Baugrundstück aussuchen, daß wir dann von der Gemeinde nach der vollkommenen Erschließung bekommen würden. Nun haben wir ein Schreiben von der Gemeinde erhalten, indem wir gebeten werden innerhalb von 4Wochen das Grundstück für 24Euro pro/qm
      plus Erschließungskosten zurückzukaufen. Meine Frage: Darf die
      Gemeinde 24Euro verlangen, wenn wir selbst nur 9Euro (Differenz 15Euro) pro/qm damals erhalten haben. Ist diese Vorgehensweise gesetzlich korrekt; bzw. was kann man dagegen
      unternehmen. Außerdem sind die Erschließungskosten sofort zu zahlen, oder erst bei einem eventuellen Baubeginn. An wen kann ich mich mit meinem Anliegen (Adressen/Internet/Auskünfte usw.)wenden. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand vonEuch mir weiterhelfen könnte. VielenDank im voraus.

      M.f.Grüßen
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:06:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die haben euch ganz schön abgezockt :laugh: ;)

      Dagegen ist Bodo Schnabel ein Waisenknabe :D
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:10:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du musst doch nicht zurückkaufen, oder sind wir in der DDR?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:19:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sehr Informative Seite !
      Vieleicht findest du eine Antwort.

      http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren

      MfG
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:20:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      * Grundstücksangelegenheit *
      Ich glaube, Du hast uns nur die halbe Wahrheit erzählt. Vermutlich enthielt der damalige Kaufvertrag irgendwelche Klauseln, die die jetzige Vorgehensweise rechtfertigen. Bei sachlich korrekter Eigentumsbestimmung und ohne jedwedige arglistige Täuschung kann dich niemand dazu verurteilen, das Grundstück "zurückzukaufen"
      Klementz

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      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:26:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habt Ihr einen Vertrag mit der Gemeinde bezüglich der Rückkaufregelung abgeschlossen (dann gehen alle weiteren Handlungsmöglichkeiten daraus hervor) oder handelt es sich um eine bloße Aufforderung durch die Gemeinde?
      Darüber hinaus ist es schlicht so, dass nach erfolgter Erschließung die Grundstücke grundsätzlich höher bewertet werden. Du hättest ja das Grundstück behalten können und die Gemeinde erschließt. Dann zahlst Du aber fett Beitrag für Straßenerschließung, für Abwasser und evtl noch für Trinkwassererschließung anhand der Grundstücksgröße. Mach doch mal ´ne Hochhrechnung!
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:26:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      24 Euro für den qm Baugrundstück???? :confused:

      Das ist ja geschenkt!!!! :eek:

      Wo gibts denn sowas. Bei uns darf man inzwischen an die 300 Euro für den qm löhnen. Aber glaub nicht, daß da die Erschließung schon drin ist. :laugh:

      Die Erschließung darfst Du übrigens sofort bezahlen und nicht erst wenn Du anfängst zu bauen. Wäre ja noch schöner. Schließlich hat die Gemeinde ja die Erschließung schon bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:32:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Klementz!

      Erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Es handelt sich hierbei um ein Grundstück das meinen Eltern gehört und nicht mir selber. Ich war bei den damaligen Verhandlungen nicht dabei. Ich weiß nur, daß das Grundstück innerhalb 6Jahren nach Erwerb bebaut werden muß, sonst fällt es zurück an die Gemeinde. Wo kann man eigentlich Preise für voll erschlossene
      Grundstücke erfahren.

      Danke!

      M.f.Grüßen
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:33:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi kannst ja mal auch noch auf dieser site schaun http://www.forum-schuldnerberatung.de/index.htm da hats die absoluten füchse bei.....aber vorsicht -big brother is watching you-
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:37:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      da gabs zuwenig Info von dir
      ihr habt Grünland oder Bauerwartungsland verkauft nehm ich an, dann wurde umgewidmet, Vertragsklauseln ansehn
      Fälligkeit der Anliegerbeiträge 1 Monat nach Bescheid
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 16:43:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      @stevensen

      Jede Gemeinde (zumindest in BW) hat einen sog. Gutachterausschuss. Dort kannst Du erfahren, was Grundstücke je nach Lage in Deiner Gemeinde kosten.


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