Versicherungsschein/Bedingungswerk: Kapitalwahlrecht - was von beiden ist ausschlagge - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.10.03 23:09:21 von
neuester Beitrag 16.10.03 20:10:55 von
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bend ?
Ich habe schon seit Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem englischen Versicherungsunternehmen laufen.
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen fiel mir auf, daß im VersicherungsSCHEIN
nur die Rentenzahlung definiert ist. Mein Berater und Vermittler dieser Police,
wies mich im Beratungsgespräch explizit auf ein bestehendes Kapitalwahlrecht
hin.
In den Verbraucherinformationen (Bedingungswerk) zum Versicherungsvertrag ist
die Wahl einer Kapitalabfindung auch eindeutig definiert.
Nun hätte ich eine kurze Frage:
Sind für mich als Kunde nun die Angaben im Versicherungsschein ausschlaggebend,
oder kann ich mich in diesem Fall auf das "Bedingungswerk" zum Vertrag berufen ?
Besteht ein Kapitalwahlrecht, oder nicht ?
Ich bedanke mich für Euer Bemühen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Ich habe schon seit Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem englischen Versicherungsunternehmen laufen.
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen fiel mir auf, daß im VersicherungsSCHEIN
nur die Rentenzahlung definiert ist. Mein Berater und Vermittler dieser Police,
wies mich im Beratungsgespräch explizit auf ein bestehendes Kapitalwahlrecht
hin.
In den Verbraucherinformationen (Bedingungswerk) zum Versicherungsvertrag ist
die Wahl einer Kapitalabfindung auch eindeutig definiert.
Nun hätte ich eine kurze Frage:
Sind für mich als Kunde nun die Angaben im Versicherungsschein ausschlaggebend,
oder kann ich mich in diesem Fall auf das "Bedingungswerk" zum Vertrag berufen ?
Besteht ein Kapitalwahlrecht, oder nicht ?
Ich bedanke mich für Euer Bemühen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Echt kein Jurist oder jemand aus der vers.branche anwesend ?
wenns´ Probleme gibt sind die ganzen "Drücker" immer ganz ruhig. Frag mal nach "möchte Versicherung abschließen" - da bekommst Du sicher schnell Antwort
Denk ich mir.
Frage steht noch
Weiß das echt niemand ?
*lol* so sind se´ die "Britischen" Drücker - kein Unterschied zu den "Deutschen". Nach welchem Recht hast Du denn den Vertrag abgeschlossen - und bei welchem Unternehmen genau ?
Grüße K1
Grüße K1
Scottish Amicable (SALI) nach deutschem Recht. Mittlerweile hat die Prudential (Muttergesellschaft der Sali) jedoch das Deutschlandgeschäft an CanadaLife verkauft. Die Verträge bestehen unverändert bei der Canada Life weiter.
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