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    Versicherungsschein/Bedingungswerk: Kapitalwahlrecht - was von beiden ist ausschlagge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.10.03 23:09:21 von
    neuester Beitrag 16.10.03 20:10:55 von
    Beiträge: 7
    ID: 785.157
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      Avatar
      schrieb am 12.10.03 23:09:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      bend ?

      Ich habe schon seit Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem englischen Versicherungsunternehmen laufen.

      Bei der Durchsicht meiner Unterlagen fiel mir auf, daß im VersicherungsSCHEIN
      nur die Rentenzahlung definiert ist. Mein Berater und Vermittler dieser Police,
      wies mich im Beratungsgespräch explizit auf ein bestehendes Kapitalwahlrecht
      hin.
      In den Verbraucherinformationen (Bedingungswerk) zum Versicherungsvertrag ist
      die Wahl einer Kapitalabfindung auch eindeutig definiert.
      Nun hätte ich eine kurze Frage:

      Sind für mich als Kunde nun die Angaben im Versicherungsschein ausschlaggebend,
      oder kann ich mich in diesem Fall auf das "Bedingungswerk" zum Vertrag berufen ?
      Besteht ein Kapitalwahlrecht, oder nicht ?



      Ich bedanke mich für Euer Bemühen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 12:46:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Echt kein Jurist oder jemand aus der vers.branche anwesend ?
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 13:14:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenns´ Probleme gibt sind die ganzen "Drücker" immer ganz ruhig. Frag mal nach "möchte Versicherung abschließen" - da bekommst Du sicher schnell Antwort ;)
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 08:49:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      :D
      Denk ich mir.

      Frage steht noch
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 16:19:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Weiß das echt niemand ?

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      schrieb am 16.10.03 16:36:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      *lol* so sind se´ die "Britischen" Drücker - kein Unterschied zu den "Deutschen". Nach welchem Recht hast Du denn den Vertrag abgeschlossen - und bei welchem Unternehmen genau ?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 20:10:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Scottish Amicable (SALI) nach deutschem Recht. Mittlerweile hat die Prudential (Muttergesellschaft der Sali) jedoch das Deutschlandgeschäft an CanadaLife verkauft. Die Verträge bestehen unverändert bei der Canada Life weiter.


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