checkAd

    Eigenbedarfsklage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.03 14:54:49 von
    neuester Beitrag 20.12.03 22:01:47 von
    Beiträge: 17
    ID: 805.344
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.645
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 14:54:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich überlege mir ein kleines Mehrfamilienhaus in Berlin zu kaufen, dieses Haus hat 4 Wohnungen, eine im DG, eine im 2. Og, eine im 1. OG und eine im Souterrain.
      DG wird bei Verkauf frei, das Souterrain dürfte auch kein Problem sein. Ich würde gerne selber dort einziehen mit meiner Familie, meine alten Großeltern nach unten, eine Wohnung oben für mich, eine für meinen Bruder und eine für meine Eltern.
      Dieses Haus liegt in Bestlage von Hermsdorf und ist eine alte Stuckvilla aus der Gründerzeit in sehr gutem Zustand. Die vermieteten Wohnungen sind jeweils 135 m2 groß.
      Das Problem ist jedoch, daß diese Wohnungeen zu sehr niedrigen Mieten an etwas ältere Lehrer vermietet sind. Soweit ich weiß, sind keine Kinder in den beiden großen Wohnungen drin.
      Bei Lehrern wirds doch wohl kaum soziale Härte geben, hätte eine Eigenbedarfskündigung Aussicht auf Erfolg? In einer Wohnung ist sie leider bis 2007 ausgeschlossen wegen Renovierung seitens der Mieter mit neuem Bad+Küche (schön blöd). Diese Mieter wollen 50 k Abstand haben, die ich aber niemals zahlen würde. Lieber dann 2007 der restliche Eigenbedarf für meine Eltrern, deren Wohnung ich heute bezahle.

      Bitte um ernstgemeinte Antworten, keine Antilehrerpostings u.a. ;) Vielen Dank im Voraus.
      Grüße casel
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:01:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      @casel , darüber mach dir mann keine sorgen , gegen ein angemessenes honorar vermittel ich dir die jungs die sich fachgerecht und schnell dadrum kümmern !
      du brauchst nur mit mir kontakt aufnehmen !die hütte dürfte hinterher allerdings etwas renovierungsbedürftig sein , aber das nimmst du bestimmt in kauf , denn der weg ist doch das ziel !:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:01:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Alles kein Problem, in drei Jahren wohnst Du selbst in dem Haus, frühestens, wenn überhaupt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:09:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du möchtest keine Antilehrerpostings, daher fällt mein posting kurz aus.

      Eigenbedarfsklage hat wenig Aussicht auf Erfolg, wenn die Leute - wie Du sagst - schon älter sind, seit Jahren die Wohnung bewohnen und die Sache ausfechten wollen.

      Versuche, die Leute mit Kohle abzufinden. Alles andere wird sehr sehr schwer. Anwälte werden Dir sagen, "das machen wir schon" ... beachte aber, dass auch Anwälte Geld verdienen müssen und daher auf Aufträge annehmen, denen sie insgeheim keine grossen Chancen einräumen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:14:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Naja, mit älter meine ich so um 50 rum, daß sie keine Kinder bekommen. Mietverhältnisse bestehen seit maximal 7 Jahren, also nicht alle Ewigkeiten.
      Wie realistisch ist ein Erfolg bei Eigenbedarfskündigung? Natürlich würde ich eine Abfindung anbieten, etwa soviel wie das Verfahren eh kosten würde, aber ganz bestimmt keine unverschämten 50.000 Euro.

      Halli Nixlos, willste etwa die Methode Weich anwenden? ;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:18:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ 4

      Du hast aber eine schlechte Meinung von Anwälten. Das stimmt so nicht, siehe Pos. 3
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:27:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      @6

      Habe Erfahrung mit Anwälten. Habe keine grundsätzlich schlechte Meinung, weiss aber, dass man für jede Klage immer einen Anwalt findet, der Dir sagt, "das machen wir schon." Immer !
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:39:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi, casel: beim Eigenbedarf ist stets zu prüfen, wie die jetzige Situation ist. Wohnt Ihr derzeit zur Miete oder habt Ihr Eigentum?
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:42:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn die um die 50 alt sind ist das kein Problem.

      Mit den anderen, bei denen die Eigenbedrafskündigung ausgeschlossen ist, musst Du dich abfinden. Das düfte sich wohl auch im Preis niederschlagen. Wenn die mit wissen, dass sie mit Sicherheit in 2007 rausmüssen, werden die vielleicht auch schon früher sich um eine andere Wohnung bemühen.

      Aber vermeide Streitigkeiten im eigenen Haus, sonst fühlst Du dich Zuhause nicht mehr wohl und ziehst nach her selber aus. Ne sachlich geführte Eigenbedarfsklage sollte aber ertragbar sein. Aber sachlich. Keine unnötige Prozeßrethorik, nur sachlicher Vortrag von einem sachkundigen Anwalt, dem die entsprechende Weisung zur Sachlichkeit erteilt wird.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 15:42:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich wohne in ner Mietwohnung, habe aber ein Abrißhaus. Meine Eltern wohnen zur Miete, allerdings nicht hier, Oma und Opa auch, mein Bruder auch, leterer wohnt aber in meinem Haus, er will aber ausziehen. Ich will auch nicht in das Haus einziehen, in diesem haben meine Eltern ein Wohnrecht, außerdem ist es für meine Zwecke unggeignet.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 16:05:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Junge Junge du hast Nerven. Einen Lehrer als Mieter zu haben ist ohnehin schon kritisch. Aber dann noch einen, der günstig zur Miete wohnt, dem sie dieses Jahr in Berlin das Weihnachtsgeld um 9/10 gekürzt haben, der bei gleicher Arbeitszeit 10% weniger Einkommen hat ...
      Wenn der noch einen Funken Energie in sich hat wird er dir als Vermieter das Leben zur Hölle machen, wenn du den rausschmeissen möchtest. Schlimm genug, aber sicher untragbar dann mit ihm unter einem Dach zu leben.

      Gruss ms+++
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 16:08:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Vergiss das Haus. Wir haben, obwohl wir einen Räumungstitel aus der Zwangsversteigerung hatten, sage und schreibe 1,5 Jahre gebraucht um diesen dann auch umzusetzen!!! Selbst wenn du juristisch Recht bekommst (nach ca. 5 Jahren), kannst du nochmal locker 1 Jahr für die Durchsetzung einrechnen (Selbstmordgefahr, Soziale Härte usw.)
      Deutsche Justiz! - ein Trauerfall.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 16:10:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      was ich vergessen hatte.
      25T€ Gerichtskosten (pro Wohnung), die du vorschiessen musst!
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 16:13:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Mieterschwund

      Stimme Dir zu 100 % zu ... aber wir dürfen hier ja keine Lehrerhetze betreiben.

      Vermiete nie an:

      1. Lehrer
      2. Sozialpädagogen
      3. Anwälte
      4. Maschinenbauer
      5. Frauen oder gar Männer mit Doppelnamen

      Die Liste basiert auf eigene und die Erfahrung von Kollegen aus der Immo-Branche. Sie ist noch länger, aber ich will nicht unbeliebter machen als nötig.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 16:22:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Aus eigener Erfahrung folge dem Rat #4.
      Versuch Dich mit den Mietern zu einigen. Sollte natürlich vor dem Kauf passieren.
      Denke dran, wenn jemandem das Wasser bis zum Halse steht, ist er sich selbst der nächste.
      Selbst wenn der Mieter vorerst mit einem Auszug einverstanden ist, und diesen auch selbst befürwortet und auch vorantreibt, wird er spätestens dann nervös, wenn er keine adäquate Wohnung findet. Mit Sicherheit wird er nicht in der Schulturnhalle wohnen, sondern in Deinem Haus.
      Da kommen dann plötzlich Härtefälle zum vorschein, an die Du im Traum nicht glaubst (z.B. gesundheitlich nicht in der Lage nach einer Wohnung zu suchen ...).
      Solche Sachen können sehr an den Nerven zehren und es fällt schwer sein Umfeld davon zu verschonen.

      Gruß TW
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 16:46:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 22:01:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      >>>Ich würde gerne selber dort einziehen mit meiner Familie, meine alten Großeltern nach unten, eine Wohnung oben für mich, eine für meinen Bruder und eine für meine Eltern.

      Und dann noch die jetzigen Mieter rauskegeln. Das bedeutet einen 2 Frontenkrieg. Besonders mit der "Verwandtenfront".

      Bei Obi gibt es Stacheldraht im Sonderangebot.

      Mensch, setz dich doch nicht in diese "Nesseln" mit den ungelösten Problemen.

      Dann das Haus voller Verwandter? Neeeeeeeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Eigenbedarfsklage