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    Folter in besonderen Fällen erlaubt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.04 00:24:29 von
    neuester Beitrag 06.07.04 20:02:17 von
    Beiträge: 48
    ID: 824.653
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      Avatar
      schrieb am 21.02.04 00:24:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,287371,00.html

      Der leitende Polizeibeamte, der dem mutmaßlichen Täter (der es dann ja auch tatsächlich war!) Schläge androhen lies wenn er nicht endlich gestehen würde, wo der damals entführte Junge versteckt sei, ist nun wegen Anstiftung zur Folter angeklagt worden. Bin gespannt was da raus kommt.

      Klar, Folter ist sicher keine gute Sache, aber wenn man davon ausgehen konnte, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt noch lebte (was sich im Nachhinein als nicht zutreffend erwies) und der Täter die Polizei nur verarscht hat - er hat die Polizei belogen und immer wieder falsche Verstecke angegeben, alle legalen Mittel waren ausgeschöpft - so muss die Frage doch erlaubt sein, ob in dieser besonderen Situation ein Menschenleben nicht höherwertig einzuschätzen ist als die Menschenwürde oder auch bei erfolgter Folter die Gesundheit derjenigen Person, die eine schändliche Tat (Entführung eines Kindes) begangen hat und gleichzeitig die "Folter" ohnehin abwenden könnte, wenn sie endlich sagen würde, wo das gekidnappte Kind versteckt ist.

      Dies wird das Gericht nun zu entscheiden haben. Und sollte es zu dem Schluss kommen, dass der leitende Polizeibeamte unrecht getan hat, so bedeutet dies, dass die Menschenwürde eines Verbrechers höher eingestuft wird als das Leben eines unbescholtenen Bürgers.

      Ich bin gespannt.


      Greetings

      GoodJob
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 01:00:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deutschland ist kein Folterstaat!

      Das gilt absolut, und hat auch seine Gründe. Ob es um ein Menschenleben oder die Reinheit der Rasse oder sonst etwas geht, die Menschenwürde kann mit nichts abgewogen werden. Das steht bereits in Art. 1 GG.

      Deswegen gehört dieser Polizist auch verurteilt und anschließend gefeuert.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 02:56:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Gesellschaft als solche hat durch eine Zulassung von Folter mehr zu verlieren als zu gewinnen.
      Könnten mehr Straftaten ausgeklärt werden? Sicherlich, wenn auch zu berücksichtigen ist, dass unter Folter eben auch Unschuldige zu Geständnissen neigen.
      Die Gefahr, dass wir als Unschuldige einem folternden Polizisten begegnen könnten, ist einfach zu schwerwiegend, um eine grundsätzliche Erlaubnis der Folter auch nur in Betracht zu ziehen.

      Ich halte dennoch und gerade deswegen # 2 für Unsinn, mit Verlaub. Es geht eben nicht um eine grundsätzliche Zulassung der Folter. Es geht darum, ob in einer konkreten Ausnahmesituation in der Abwägung zweier Rechtsgüter (Recht auf körperliche Unversehrtheit des Täters und Recht auf körperliche Unversehrtheit oder gar Recht auf Leben des Opfers) trotz grundsätzlichen Folterverbots ein Freispruch des Polizisten in Frage kommt. Das wäre jeweils im Einzelfall durch den Richter zu entscheiden, meiner Meinung nach im vorliegenden Fall zu bejahen. Könnte daraus ein "Freibrief" zur Folter abgeleitet werden? Kaum.

      Zur Verdeutlichung: Folter soll m.E. verboten bleiben. Aber den Polizisten, der (im beliebten theoretischen Fall) einen festgenommenen Terroristen, der frei gesteht, in einer Großstadt eine Nuklearwaffe mit Zeitzünder versteckt zu haben, foltert, um den genauen Ort dieser Waffe zu erfahren, möchte ich nicht bestraft sehen.

      Grundsätzliche Lösungen, die für jeden nur denkbaren Einzelfall gelten sollen ("Folter nie und nimmer") bleiben, was sie sind: Verantwortungslos gegenüber dem Recht von Menschen, vor gewissen Bedrohungen geschützt zu werden.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 05:58:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      DASCHNER, endlich wird er angeklagt !

      Toll, mein Vertrauen in die Gerichtbarkeit kehrt wieder zurück !

      Androhung von Folter. Wo gibt es noch sowas außer in einem Bananenstaat ???

      Wo soll das hinführen ? Soweit, daß auch Raser auf der Autobahn solange gefoltert werden, bis sie ihre Schuld zugeben ??? Auch die Drohung alleine ist schon Folter !

      Schlimm genug, daß ein Polizeipräsident zu solchen Mitteln greifen will !

      Aber zum Glück hat er sich ja selber angezeigt...

      Wie dem auch sei: Daschner fliegt und bekommt trotzdem seine vollen Bezüge ! Vielleicht deshalb die Selbstanzeige ????
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 07:47:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      da hat ja wohl ein jeder seine eigene meinung. stricktes nein oder nein mit ermessensspielraum und einzelfallentscheidung.
      der typ hat was riskiert und der einsatz war ein menschenleben...
      taeterschutz in brd wird ja gross geschreiben, wo die armen opfer bleiben interessiert niemanden.
      bananenstaat?? haha, wo wir doch auch die moderne sklaverei in brd haben. sklaverei wurde auch schon irgendwann einmal
      verboten. erzaehl das mal den osteuropaeischen frauen die in irgendeinem bordell fuer nichts arbeiten. wenn der zuhaelter sie dann zur belohnung auch noch schlaegt, ist das natuerlich keine folter.
      ich bin weder fuer die folter noch die sklaverei, aber das zweite ist in brd laengst realitaet.

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      Avatar
      schrieb am 21.02.04 08:30:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich denke man muss 2 Fragestellungen auseinanderhalten:
      1. Folter zulässig als Mittel zur Gewinnung von Erkenntnissen im Strafverfahren ? Hier ist ein klares Nein die Antwort. Derartig gewonnene "Erkenntnisse" dürfen keinesfalls verwertet werden.
      2.Folter zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben: Hier wird ein sehr strenger MAssstab anzulegen sein. Grundsätzlich ist Folter natürlich unzulässig, sollte aber in Einzelfällen gerechtfertigt werden können, wie auch andere Straftatbestände gerechtfertigt werden können, etwa durch Notwehr oder Nothilfe, und um letzteres könnte es sich hier handeln. Hier sollten zumindest folgende Kriterien angelegt werden: a) die Unmittelbarkeit der Gefahr für Leib und Leben, b) die grundsätzliche Eignung des Folterns zur Abwehr dieser Gefahr, c) die ultima ratio, alle anderen Mittel müssen bereits ausgeschöpft sein.
      Selbstverständlch dürfen auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse im Zweifel nicht im Strafverfahren verwertet werden. Ganz wird man das aber natürlich nicht ausschliessen können: Wenn der Täter unter Folter das Versteck verrät, wird das natürlich auch im STrafverfahren massiv gegen ihn sprechen.
      Und noch etwas: Wenn den oben genannten Kriterien zuwider gefoltert wird, muss das naürlich ganz massive strafrechtliche Folgen für die folternden Beamten haben. Aufgrund der Strenge der Prüfungsmassstäbe setzt sich der Beamte also einem sehr grossen Risiko aus, was exzessiven Einsatz von Folter eigentlich wie bisher ausschliessen sollte.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 08:33:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Klar, Folter ist sicher keine gute Sache, aber..."

      Es gibt wirklich reizende Zeitgenossen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 08:41:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Katholische Kirche hat sicher noch ne Menge gut erhaltene Marterwerkzeuge in ihren Gewölben.
      Damit haben sie ungezählte Unschuldige dazu gebracht, die "Wahrheit" zu sagen.
      Da die Kirche Geld braucht, würde sie ihre Folterkammern sicher vermieten. :D
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 08:43:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Selbstredend nur für "Ausnahmen". ;)
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 08:50:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Posting #3 und #6 findet meine Zustimmung.
      Hier handelt es sich um einen Fall von übergesetzlichen Notstand (Rettung eines sich in Lebensgefahr befindlichen Kindes, zumindest nach Einschätzung des Ermittlungsbeamten).
      Grundsätzlich ist jeder Fall von Folter und Folterandrohung öffentlich zu verhandeln und zu verurteilen. (Damit daraus keine Gewohnheit wird).

      In diesem Fall würde ich es bei einer Rüge belassen.

      mfg, Lemmus
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 08:51:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      ihr geht immer bei der Folter von körperlicher Gewalt aus.
      Ist es nicht schon Folter wenn der Gerd im Fernsehen spricht?
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 09:21:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      @HerrWichtig

      Grausam, wie man eine ethisch verdammt schwierige Frage derart vereinfachen kann. Da wird der bekannte Sachverhalt gleich auf einen Autobahnraserfall transferiert. Danke, das trifft den Kern. Mit Dir kann man wahrlich auf hohem Niveau diskutieren. :cry:
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:02:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Aus der Serie:
      "Mit Schröder und Schily zurrück ins Mittelalter"
      Teil xxx

      In Zukunft werden dann Verdächtige so lange gefoltert, bis sie ein Geständnis ablegen, nach den Vorstellungen der Folterrer, damit diese dann die Folter beenden?


      Wo leben wir denn?
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:31:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      ihr solltet auch das gottesurteil wieder einführen :)
      erspart eine menge polizeiarbeit :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:32:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich finde traurig, dass er angeklagt wird. nach dem geltenden recht wird er auch wohl verurteilt werden.
      aber stellt euch vor, das entführte kind wäre eures gewesen- hättet ihr nicht gewollt, dass er ALLES versucht euer kind lebendig zurückzubekommen??? er hat seine arbeit mit gutem herzen gemacht - wird aber trotzdem bestraft werden!

      Christian
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:38:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      christian bringt es auf dem Punkt!

      mehr kann man eigentlich nicht hinzufügen!

      ...
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:48:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      #14
      Hätte wirklich was.
      Verdächtiger mit Mühlstein um den Hals wird in einen Tümpel geworfen.
      Ein Haufen segnender Pfaffen neben geifernden ach so braven Spießern.
      In Falle seiner Unschuld läßt der Allgütige den Angeklagten wieder auftauchen.
      (Da bislang keiner wieder auftauchte, hats nur Schuldige getroffen, also eine gerechte Sache! :D )

      Das Ganze wird live zur besten Sendezeit von BibelTV und Radio Vatikan übertragen.
      Da kann Kübelböck seine Kakerlacken wieder einpacken! :D
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 11:00:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      @chris
      Ich habe ja durchaus Verständnis für manch andere Position.
      Auf welch dünnem Eise man sich aber dabei befindet, zeigt schon dein pot. Folterer, der "seine arbeit mit gutem herzen gemacht" hat. WIE BITTE? Man kann mit gutem Herzen foltern??
      Ist demnächst gar das Folter ein Zeichen für ein gutes Herz? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 11:02:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      Reutlinger GEA vom 21.02.2004
      Prozess - Reutlinger Familienvater missbraucht seine achtjährige Stieftochter: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

      Richter: Abscheuliche und üble Tat

      REUTLINGEN/TÜBINGEN. Seinen achten Geburtstag wird das Mädchen aus einem Reutlinger Vorort wohl nie vergessen können. Was eigentlich ein schöner Tag hätte werden können, endete in einem Albtraum. Am Abend, als die Mutter aus dem Haus war, schickte der Vater seine Stieftochter ins elterliche Schlafzimmer. Er folgte dem Kind kurze Zeit später und missbrauchte es im Ehebett so schwer, das es heftig blutete.

      Was bringt einen Menschen, der zuvor »nie negativ aufgefallen ist«, der immer gearbeitet und eigentlich ein bürgerliches Leben geführt hat, zu so »einer abscheulichen und üblen Tat?« Diese Frage stellte sich am Donnerstag auch Richter Helmut Hille-Brunke im Prozess vor der 3. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts.

      »Ich weiß nicht, was mich da geritten hat« und »ich kann`s mir nicht erklären«, waren die Antworten des Angeklagten. Vorher sei nie was passiert, sagt er, und dann an diesem Tag »waren wir allein. Ich habe sie nach oben geschickt, bin ihr nachgegangen, wir haben uns gegenseitig gestreichelt und dann bin ich intim geworden«. Eine Beschreibung, die nur in Ansätzen das wiedergibt, was wirklich geschah. Schon am Morgen diesen Tages sei er frustriert gewesen. Bei der Arbeit habe ein Chaos geherrscht, dann sei seine Frau gekommen und habe ihm mitgeteilt, dass die Kinder nerven und er am Nachmittag auf sie aufpassen muss, weil sie zum Dart-Spielen in die Kneipe geht.

      Wie fast an jedem Wochenende, lässt sich der 32-Jährige langsam voll laufen. Er trinkt Bier, später einen »Araber«, ein Mix aus Cola und Wein, und schließlich Rum. Als die Polizei ihn später, nach der Tat, um Mitternacht aus dem Bett holt, hat er immer noch 1,3 Promille Alkohol im Blut, obwohl er schon mehrere Stunden Schlaf hinter sich hat.

      Das Gericht ist aber überzeugt, dass der 32-Jährige jederzeit gewusst hat, was er tat. Jemand, der so häufig trinke, sei an solche Mengen Alkohol gewöhnt. Eine verminderte Schuldfähigkeit wollte die Strafkammer jedenfalls bei dem Angeklagten nicht akzeptieren.

      Trotzdem gestand sie dem 32-jährigen Mechaniker noch einmal eine Bewährungschance zu. Diese Entscheidung sei dem Gericht aber »äußerst schwer gefallen«, betonte Richter Hille-Brunke am Ende des Prozesses. Der Angeklagte habe die Stieftochter »massivst malträtiert«, habe sie schwer verletzt. Doch im entscheidenden Augenblick habe der 32-Jährige »noch die Kurve gekriegt«.

      Als er sah, was er angerichtet hatte, rief der Reutlinger seine Frau an und erzählte ihr, dass das Kind »weint und blutet«. Doch es dauerte recht lange, bis das Mädchen endlich im Krankenhaus war. »Es ist schon erstaunlich, dass die Mutter erst zwei Stunden nach dem Anruf sich für das Kind richtig einsetzt«, meinte Hille-Brunke.

      Positiv rechnete das Gericht dem Angeklagten an, dass er gleich zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis ablegte und somit seiner Stieftochter ersparte, noch einmal vor Gericht aussagen zu müssen. Deshalb letztlich auch das milde Urteil: Zwei Jahre Haft mit Bewährung. Anderer Meinung als das Gericht war Staatsanwältin Rotraud Hölscher: Sie wollte dem Angeklagten keine Bewährung mehr zugestehen und ihn für drei Jahre hinter Gittern sehen.

      Es sei ein »massiver Vertrauensbruch« gewesen, was der Angeklagte getan habe. Ähnlich argumentierte auch Nebenklage-Vertreterin Meta Lindenbach. Es sei ein einmaliges Fehlverhalten gewesen, sagte dagegen Verteidiger Horst Epple. Auch habe der Angeklagte sich darum bemüht, dass das schwer verletzte Kind nach der Tat versorgt wird. :mad: Epple plädierte deshalb auf eine Bewährungsstrafe für den 32-jährigen Reutlinger. (vit)

      Vielleicht sollte Folter wieder Inhalt erzieherischer Massnahmen werden. Die Begründung am Ende des Berichts ist doch fast anrührend
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 11:03:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Strafe dürfte übrigens, da er nicht aus niederen Beweggründen gehandelt hat, milde ausfallen.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 11:24:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      #19 zeigt es:
      "Vielleicht sollte Folter wieder Inhalt erzieherischer Massnahmen werden."

      Man(n) kann da fürchterliche, mittelalterliche Türen öffnen, deren Schließung schwierig und langwierig war und zu unseren großen Kulturleistungen gehört.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 12:35:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      #19
      ja ja, der arme taeter. ein kleines maedchen wird missbraucht, ist ja keine folter!!, ein massiver vertrauensbruch, das ich nicht lache.das ist wohl eher ein massiver fall von -leftover from 68-. da wuerde ich bananenrepublick sagen. solche leute sollte man nicht foltern
      sondern steinigen. btw. ist steinigen erlaubt??
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 12:37:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich stell mir gerade vor:

      Ein potentieller Täter sitzt bei der Vernehmung bei der Polizei, er gibt zu, er hat ein Kind entführt und dieses sitzt in einem Erdloch. Er sagt aber nicht wo, sonder sagt: Lasst mich laufen, sonst verreckt das Kind.
      Die legalen Methoden ihn zur Aussage zu bewegen sind ausgeschöpft, er bleibt dabei.
      Was macht dann der Polizist. Da er keine weitergehenden Ermittlungsmöglichkeiten hat geht er zu den Eltern des Kindes, die im Vorraum warten, und sagt:

      "Tut mir leid, er sagt uns nicht wo ihr Kind ist, alle Möglichkeiten sind ausgeschöpft. Wir versuchen es auf legalem Wege natürlich weiter, aber ehrlich gesagt habe ich wenig Hoffnung. Wahrscheinlich lebt ihr Kind heute noch, aber ich schätze wir kriegen das nicht mehr rechtzeitig hin, schlißelich sind uns die Hände gebunden.
      Aber nehmen sie es nicht so schwer, wir sind halt ein Rechtsstaat, und das Leben ihres Kindes ist halt einfach nicht so viel Wert wie die Würde dessen, den wir gerade vernehmen.
      Am besten gehen sie jetzt nach Hause und schlafen die Nacht drüber, morgen sieht die Welt schon ganz anders aus."

      Ich möchte weder in der Haut der Eltern noch in der des Polizisten stecken. Beide Eltern und der Polizist brauchen danach wohl ne psychische Betreuung.
      Und der Täter. Der Lacht weiter und zeigt dem Staat den Mittelfinger.

      Tja, derzeit Realität, oder ein Polizist überschreitet seine Kompetenzen und wird daür angeklagt. Und ich schätze dass Daschner mit seiner Selbstanzeige auch genau auf diese Rechtslage hinweisen wollte und generell damit die Frage klären lässt, ob - wie ich schon in #1 geschrieben habe - die Menschenwürde eines Verbrechers höher eingestuft wird als das Leben eines unbescholtenen Bürgers.

      Greetings

      GoodJob
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 13:11:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      @goodjob, darauf könnte ich mir vorstellen:

      die folter als bestrafung im nachhinein für denjenigen der durch seine aussageverweigerung
      ein menschenleben auf spiel setzt, also quasi als druckmittel!
      und je länger der oder die sich zeit lässt, dementsprechend auch die foltermethode!!:D :D
      denke so alle 10 minuten sollte schon eine steigerung drin sein,
      dürften sich dann auch lange befragungen erübrigen...

      also würde ich mich als opfer sehen, wäre ich dafür dankbar! :(
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 13:30:06
      Beitrag Nr. 25 ()
      #23:
      Es gibt in dem von Dir geschilderten Fall ("lasst mich laufen, dann sage ich wo das Kind ist") eine legale Möglichkeit: Lass ihn laufen. Fang ihn später wieder ein.

      Wenn wir hier darüber diskutieren, ob die körperliche Unversehrtheit des Täters mehr wert ist als das Leben des Opfers, dann können wir nicht im gleiche Atemzug behaupten, dass das Recht auf sofortige Strafverfolgung höher einzuschätzen ist als das Leben des Opfers.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 13:50:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hat nicht ein ehemaliger Ministerpräsident in einer Doktorarbeit vor einigen Jahren auch die Zulässigkeit der Folter bejaht?
      Ich komme nur nicht mehr auf den Namen dieses Politikers.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 14:27:55
      Beitrag Nr. 27 ()
      ...na, da haben mich meine grauen Zellen doch nicht im Stich gelassen:
      http://www.freitag.de/2003/10/03100703.php
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 18:16:07
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich möchte mal auf zweit §§ des Strafgesetzbuches hinweisen:


      StGB § 32 Notwehr

      (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
      (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


      StGB § 34 Rechtfertigender Notstand

      Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


      *********************************************************

      Wenn also die Gefahr für ein Leben unmittelbar besteht, dann dürfte JEDERMANN (nicht nur die Polizei) auch einen Rechtsbruch begehen, wenn dadurch diese Gefahr für ein Leben abgewendet werden kann. Die Tat wäre ohne Folgen, soweit sie verhältnismäßig wäre. (Nach § 32 StGB)

      Ebenfalls darf man - nach § 34 StGB - bei einer unmittelbaren Gefahr für ein Leben eine Straftat begehen, soweit das Interesse des Schutzes das beeinträchtigte Interesse überwiegt. D.h. dass man beispielsweise bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben jemanden körperlich verletzten darf, wenn mit einem geringeren Mittel das Leben einer anderen Person nicht geschützt werden kann - hier muss natürlich eine Bedrohung des Lebens vorliegen.

      Was also JEDERMANN bei einer UNMITTELBAREN Bedrohung für ein Leben darf, darf die Polizei bei einer mittelbaren Bedrohung für ein Leben nicht.

      Es darf sich jeder seine Gedanken machen.

      Greetings

      GoodJob
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 19:45:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      #28 jedoch in betracht stehen nötigung und aussageerpressung!
      ...wirklich traurig, zumal zu diesem zeitpunkt die schuld des täters eindeutig bewiesen war
      (der noch seine witzchen machte - die an der nase rumführte - falsches versteck angab...)
      schade eigentlich, dass der nicht doch noch in den genuss des "kampfsportlers" kam... :rolleyes:

      man darf einfach nicht vergessen, ein leben stand auf dem spiel!!!
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 22:14:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      #23, völig richtig.

      Warum nur die Folter angedroht?

      Ich hätte diesen Kriminellen gefoltert und zwar so das er die Frau verflucht hätte die ihn geboren hat, weil sie ihn geboren hat.

      Die Perversion wie in Deutschland mit Kriminellen umgegangen wird ist schon erschreckend.

      Können sich Außenstehende eigentlich vorstellen was es bedeutet, wenn ein Mensch jeden Tag immer wieder aufs neue feststellen muss, dass der ihnen am nächsten stehende Mensch, vielleicht ein Kind, nicht mehr da ist?

      Wegen eines asozialen Mörders?

      Damit keine Missverständnisse entstehen: Jeder Folterer von unschuldigen Opfern gehört an den nächsten Baum, aber diesen Kindermörder zum Reden zu bringen und zwar mit allen Mitteln war absolut in Ordnung.

      Es entspricht auch nicht meinen Vorstellungen von Gerechtigkeit das dieser Mörder lebt, während das 11 jährige Kind tot ist.

      Warum muss der leben?

      Die Polizeibeamten gehören nicht vor ein Gericht, sondern ihnen gebührt aus der Hand des Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz der obersten Stufe.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 19:53:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      adhick

      meiner meinung nach hat er nur damit gedroht, oder?
      ich halte das für vertretbar und richtig.

      wer weiss was du oder ich in dieser situation gemacht hätten- ich könnte da glaube ich für nix garantieren.

      hoffentlich kommen wir nie in eine solche lage.

      Christian
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 20:13:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      #23

      Dein Vorschlag hat einen Haken, dann nämlich könnte der Polizist, der das - das Laufenlassen - zu verantworten hat, wegen Beihilfe zur Flucht angeklagt werden.
      Nicht gerade ne tolle Alternative für den Polizisten.

      Und wenn der Täter nicht mehr geschnappt wird und dann eines Tages wieder ein Kind entführt, was dann? Wer übernimmt dafür die Verantwortung?

      Überzeugt mich irgendwie gar nicht, zumal wie gesagt das "Laufenlassen" auch ein Rechtsbruch wäre!

      GJ
      Avatar
      schrieb am 22.06.04 15:22:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      SPIEGEL ONLINE - 22. Juni 2004, 11:09
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,305217,00.html

      Folterdrohungen

      Daschner wird der Prozess gemacht

      Wolfgang Daschner, früherer Vize-Polizeipräsident Frankfurts, muss sich wegen Folterandrohungen gegen den Entführer Jakob von Metzlers vor Gericht verantworten. Das Gericht ließ die Anklage im vollen Umfang zu. Daschner hatte Magnus Gäfgen durch die Androhung von Gewalt zu einer Aussage drängen wollen.

      Frankfurt am Main - Die Staatsanwaltschaft wirft Daschner die Verleitung zu einer Straftat vor. Er hatte laut Anklage einen Kriminalhauptkommissar angewiesen, Magnus Gäfgen schwere Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Jungen preisgebe. Bei einer Verurteilung drohen Daschner maximal fünf Jahre Haft. Die Anklage gegen den 50-jährigen Kriminalhauptkommissar lautet auf schwere Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger.

      Was die Polizisten nicht wussten: Zu diesem Zeitpunkt war Jakob von Metzler bereits tot. Die Ermittler gingen allerdings davon aus, dass der Entführer sein elfjähriges Opfer alleine in einem Versteck zurückgelassen habe und das Kind daher in akuter Lebensgefahr schwebe. Nach der Folterandrohung gab Gäfgen den Ort preis, an dem er die Leiche des Kindes versteckt hatte. Wegen Mordes wurde Gäfgen im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt.

      Wegen der Bedeutung des Falls und der Stellung Daschners wurde die Anklage bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben. Aussageerpressung liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Polizeibeamten hätten mit der Gewaltandrohung nicht in erster Linie ein Geständnis erreichen, sondern das Kind retten wollen.

      Nach Anklageerhebung hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) Daschner in den Verwaltungsdienst nach Wiesbaden und den Hauptkommissar innerhalb der Frankfurter Polizei versetzt.

      Der Prozess vor der 27. Strafkammer findet nicht vor November diesen Jahres statt, wie das Landgericht Frankfurt heute mitteilte.
      Avatar
      schrieb am 22.06.04 19:22:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      welche Verhörmethoden
      habe ich als Deutscher in einem islamischen Land
      zu erwarten etwa wenn ich
      z.B. im Iran
      den Genuss der Prostitution nutze und dafür Geld bezahle.
      Vielleicht ist auch die Prostituierte noch mit einem
      Moslem verheiratet, also im Nebengewerbe tätig.

      Ein ganz alltäglicher Fall für einen der im Ausland
      auf Montage unterwegs ist.

      Ungläubig sollte in diesem speziellen Fall dieser
      vergnügungssüchtige Europäer auch noch sein.

      Ehebruch begünstigt könnte der erste Schritt der Anklage
      lauten.
      Verhöre bei der Polizei im islamischen Land würden
      natürlich nach den ortsüblichen Methoden erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.04 22:39:00
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wird entschieden, dass Daschner Recht hatte, muss man sich Gedanken machen hinsichtlich künftiger Rechtssprechungen machen bzw. werden neue Gesetze (wir habe eh so wenige) nötig sein.

      Wird Daschner verurteilt, ist eine eingesperrte Geisel künftig für jeden verbrecher ein Pfand, wo ihn die Polizei wieder laufen lassen muss. Also - erst ne Geisel (ein Kind ist am besten weil wehrlos) nehmen und irgendwo verscharren, dann den Babnkraub, und wenn Du erwischt wirst - tja, das Leben der Geisel ... - Mittelfinger zeigen, nach Hause gehen... - um das zu verhindern werden neue Gesetze ... - ich wiederhole mich ...

      Bin auf den Prozess gespannt - und vor allem auf die Auswirkungen, die das Urteil mit sich bringt.
      Avatar
      schrieb am 22.06.04 22:58:59
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Goodjob

      Gut erkannt. Die Richter sind eindeutig in einer Klemme. Zum einen hat sich Daschner (vermutlich) strafbar gemacht. Auf der anderen Seite sind die Gründe, weshalb er so gehandelt hat, die besten Beweggründe, die man nur haben kann.
      Bin mal gespannt wie die Richter entscheiden werden. Kann mir kaum vorstellen, dass sie eine notwehrähnliche Situation konstruieren werden. Schließlich hat Daschner nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson, sondern als Hoheitsträger gehandelt.

      Mein Tipp: Daschner wird schuldig gesprochen und bekommt eine Strafe zwischen 90 - 120 Tagessätzen.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 01:01:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      # 28 GoodJob - gutes Posting

      Daschner hat eindeutig in der Absicht der Nothilfe gehandelt, nachdem sämtliche üblichen Mittel versagt haben.

      Der Foltervorwurf ist absurd, und der eigentliche Skandal ist es, daß überhaupt eine solche Anklage erhoben wird.

      Hätte der Täter das Kind z.B. im tödlichen Würgegriff gehabt, und dann eine gelangt bekommen, käme niemand auf die Idee, das Folter zu nennen.

      Lediglich die räumliche Trennung von Täter und Opfer lassen die Nothilfe als Folter erscheinen, da der nur "Würgegriff" indirekt bestand.

      Sollte Daschner verurteilt werden, würden abstrakte Rechtsgüter über Menschenleben und Grundrechte gestellt. Dies wäre zugleich ein Schlag gegen jede Form der Zivilcourage.
      Ein Staat der die Rechte von Verbrechern mehr achtet als es ihm wichtig ist Verbrechensopfer jede nur mögliche Hilfe zukommen zu lassen, untergräbt sich selbst die Loyalität seiner Bürger.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 02:15:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ausweg: Man überläßt einen solchen Menschen den engsten Verwandten des Opfers. Diese bekommen sicherlich dann mildernde Umstände zugesprochen.


      Unser Rechtssystem ist wohl langsam überholungsbedürftig.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 08:03:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      denali,

      hältst du das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Respektierung der Menschenwürde nicht für Grundrechte? Ist die abstrakte Rechtsnorm des Folterverbots nicht eine Konkretisierung des Schutzes dieser Grundrechte?
      Hier, wie so oft, geht es um das Abwägen gegeneinander stehender (Grund-)Rechte - und keineswegs um den Konflikt zwischen einer abstrakten Rechtsnorm und Grundrechten.
      Ob diese Abwägung von Daschner im konkreten Fall richtig vorgenommen wurde, kann und muss ein Gericht entscheiden - die Stammtische sind dafür ungeeignet.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 08:50:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      rv,

      Folter darf es nicht geben in der BRD. Darüber braucht man nicht mal zu diskutieren.

      Im konkreten Fall liegt aber nicht mal Folter vor. Selbst wenn man dem Verbrecher die Daumen rausgedreht hätte, wär es keine Folter, da man nur so das in seiner Gewalt befindliche Kind hätte retten können. Also wär es Nothilfe gewesen. Wie gesagt, nur die räumliche Distanz von Täter zu Opfer läßt es wie Folter erscheinen.


      Aber du hast Recht, sowas zu klären ist Sache der Gerichte, und muß im Einzelfall geprüft werden.

      Die Anklage auf schwere Nötigung, wenn jemand versucht ein Menschenleben durch Androhung von Schmerzen zu retten ist nicht nachvollziehbar.
      Umgekehrt hätte resigniertes Dasitzen der Polizei im konkreten Fall unterlassene Hilfeleistung bedeutet.

      Ansonsten ist dieser Fall so einmalig und spezifisch, daß man auch bei Freispruch keine Legitimation für Folter ect. ableiten kann. Hier geht es um das Abwägen dessen was höherwertig ist: Ein Menschenleben oder eine Rechtsnorm (die, sofern man es als Nothilfe betrachtet) noch nicht mal verletzt wurde.

      Denn es war zweifellos klar, daß man den Täter vor sich hatte, und daß Gefahr im Verzug war. Ohne diese Umstände wäre die Schmerzandrohung natürlich nicht hinnehmbar.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 09:01:15
      Beitrag Nr. 41 ()
      ok Denali,

      nach dieser Klarstellung gibt es in der Beurteilung dieses Falls keinen Dissenz zwischen uns.

      Folter darf es nicht geben - nicht nur in der BRD (auch wenn das derzeit noch ein frommer Wunsch ist).

      Dieser Fall ist einmalig. Gerade deshalb halte ich es allerdings für geboten, dass er von einem Gericht untersucht wird.
      Mich würde es sehr wundern, wenn nicht ein Freispruch oder eine symbolische Strafe herauskäme; möglich wäre es allerdings, dass während der Verhandlung Umstände zu Tage treten, die bisher öffentlich nicht bekannt sind.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 09:06:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ oneyear, nr. 22

      als ich 19 gelesen habe, insbesondere die urteilsbegründung des richters, hatte ich die gleichen gedanken wie sie:

      alt-68-er!

      wie war das gleich nochmal mit dcb?

      jupiler
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 09:25:42
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ AdHick:

      Bei mehreren Deiner Postings fällt auf, daß Du grundsätzlich gegen die Folter bist. Das ist auch o.k. so und diese Haltung wird auch kein Mensch in Abrede stellen wollen, wird sie doch so gut wie von allen Usern geteilt.

      Was speziell aber bei Dir auffällt, ist, daß Du mit an fast notorisch grenzender Manie die Ursachen von daschners Drohung übersiehst. Das Wohlergehen des Opfers spielt in Deiner Überlegung nicht die geringste Rolle. Darüberhinaus bringst Du auch noch einen Vergleich mit der Rolle der Kirche im Mittelalter. Gefoltert hat nicht die Kirche, sondern die machtgeilen Menschen, die sie damals vertraten.

      Darüberhinaus erhärtet sich mein Eindruck, das das Wort "Folter" hier vielfach mißverstanden wird. Was versteht man denn eigentlich darunter?

      Beim "Googlen" habe ich einen Aufsatz gefunden, der in etwa mein eigenes Verständnis von Folter wiedergibt.
      http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/download/etk/14688.htm…
      Wenn ein Polizist im Einsatz einen prügelnden Ehemann einen Satz heißer Ohren verpaßt, wenn er sich anders nicht davon abhalten läßt, so kann ich das nicht gerade als Folter bezeichnen.

      Jupiler
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 10:02:01
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ Jupiler

      Hier geht es um die Erpressung einer Aussage durch (Androhung von) Gewalt. Dies ist ganz eindeutig (Androhung von) Folter. Daran gibt es nichts zu deuteln.

      Worüber man diskutieren darf und muss ist die Frage, ob diese einmalige Notstandssituation dies in diesem einmaligen Fall rechtfertigt. Entscheiden können dies nur Gerichte.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 17:11:58
      Beitrag Nr. 45 ()
      Berlin (semi-pr) 23. Jun. 2004

      Ein Jahr nach Einführung des Foltergesetzes: Bundesregierung zieht Bilanz


      Pünktlich zum Jahrestag der Einführung des Foltergesetzes legt Innenminister Schyli den Folterbericht der Öffentlichkeit vor.

      Trotz anfänglicher Schwierigkeiten sei das neue Gesetz ein voller Erfolg. Und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die neuen Polizeimaßnahmen zur Verbrechensbekämpfung und Verhütung steige ob der immer weiter steigender Aufklärungsrate für Verbrechen und Straftaten, die früher mangels fehlender Beweismöglichkeiten nicht aufklärbar waren. Die tägliche Polizeiarbeit werde nun erheblich entlastet, hob der Minister hervor. Langwierige Recherchen und Zeugenvernehmungen entfallen seit Einführung dieses Gesetzes, da meist schon der erste Verdächtige überführt werde und ein grundlegendes Geständnis ablege, so der Innenminister.
      In Bereichen der Kapitalverbrechen sei man daher auf eine Aufklärungsquote von 89 % gekommen, bei leichteren Vergehen wie säumiges Steuerzahlen und Geschwindigkeitsübertretung stieg die Aufklärungsquote gar auf 99% an.

      Gut voran komme auch die Schulung und Ausbildung der Folterbeauftragten, so dass man damit rechnet, dass bald jede der 14.543 Polizeidienststellen die vom Gesetz vorgeschrieben drei Folterspezialisten zur Verfügung hat. Die Folterung nicht jedem Polizeibeamten zu gestatten, sondern an eigens hierfür trainierte Folterbeauftragte zu verweisen, war die Grundbedingung für die Zustimmung der Union für das vor einem Jahr heftig diskutierte Gesetz gewesen.

      Auch konnte das neu eingerichtete dem BKA angegliederte Forschungszentrum Foltertechniken schon viele innovative Ergebnisse im Bereich der Schmerzzufügung und Langzeitquälung präsentieren, so dass die Aufklärungsquote mit Sicherheit noch steigen wird. Obwohl allein schon die klassischen körperbetonten Foltertechniken wie Streckbank, stählerne Jungfrau, glühende Schuhe schon ausreichende Erfolge bringen, wäre es ein Witz, so der Minister, „wenn wir im Land von Werner von Siemens und Otto Hahn auf die vielen feiner dosierbaren auf elektrotechnischen Verfahren verzichten würden und diese nicht weiter erforschen würden.“
      Aber auch alternative Methoden durch Anwendung von erneuerbaren Energien wie Wasserkraft und Biogase seinen fest im Programm. Diese innovative und ökologische Note wurde damals auf Wunsch der Grünen ins Gesetz aufgenommen und werden ständig weiterentwickelt.

      Da mittlerweile durch den unerwarteten Erfolg der neuen Maßnahmen neue Justizvollzugsanstalten notwendig sind, überlege man aus Kostengründen angesichts der leeren Staatskassen doch wieder die Todesstrafe einzuführen und diese auch schon bei kleineren Vergehen zu verhängen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag, werde, so Schyli, derzeit im Justizminsterium erarbeitet und dem Kabinett noch vor der Sommerpause vorgelegt.

      ;
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 08:30:43
      Beitrag Nr. 46 ()
      @ Semikolon, Nr. 45:

      Glückwunsch, Semikolon, zu dieser Meldung;

      Du scheinst hier einige User so verblüfft zu haben, daß ihnen gar nichts mehr zu diesem Thema einzufallen scheint.
      Ich habe selten so einen Brüller gelesen!

      Jupiler
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 09:05:05
      Beitrag Nr. 47 ()
      Jupiler,

      dann scheinst du der Einzige zu sein, der das witzig gefunden hat...
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 20:02:17
      Beitrag Nr. 48 ()
      Also ich fands auf witzig :laugh::D


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