Biotest .... Turnaround des Jahres 2004 (Seite 18)
eröffnet am 15.03.04 16:48:45 von
neuester Beitrag 01.11.23 15:00:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.267.221 von valuedeal am 21.11.18 12:11:33
Ja, dieser Paragraph ist mir natürlich bekannt. Dort ist nur in Abs. 3 von einer angemessenen Barabfindung die Rede. Deshalb fragte ich ja, wo die 3 Monate her kommen.
Zitat von valuedeal:Zitat von Syrtakihans: Aha, hast Du mal den Paragraphen zur Hand?
Die Abfindung ist in § 305 AktG geregelt. Die Sache mit dem 3-Monatsschnitt ist BGH-Rechtssprechung. Das findest du nicht im Gesetzestext
valuedeal
Ja, dieser Paragraph ist mir natürlich bekannt. Dort ist nur in Abs. 3 von einer angemessenen Barabfindung die Rede. Deshalb fragte ich ja, wo die 3 Monate her kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.267.227 von Quanteneffekt am 21.11.18 12:11:46
Ja. Das LG Frankfurt wäre zuständig. Anlegerfreundlich sind die aber auch nicht wirklich.
valuedeal
Zitat von Quanteneffekt: Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass beim möglichen Spruchverfahren bei Biotest das LG Frankfurt am Main zuständig wäre? Die sind zumindest anlegerfreundlicher als das LG Stuttgart, dass eigentliche immer im Sinne des Großaktionärs entscheidet.
Ja. Das LG Frankfurt wäre zuständig. Anlegerfreundlich sind die aber auch nicht wirklich.
valuedeal
Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass beim möglichen Spruchverfahren bei Biotest das LG Frankfurt am Main zuständig wäre? Die sind zumindest anlegerfreundlicher als das LG Stuttgart, dass eigentliche immer im Sinne des Großaktionärs entscheidet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.267.161 von Syrtakihans am 21.11.18 12:02:56
Die Abfindung ist in § 305 AktG geregelt. Die Sache mit dem 3-Monatsschnitt ist BGH-Rechtssprechung. Das findest du nicht im Gesetzestext
valuedeal
Zitat von Syrtakihans: Aha, hast Du mal den Paragraphen zur Hand?
Die Abfindung ist in § 305 AktG geregelt. Die Sache mit dem 3-Monatsschnitt ist BGH-Rechtssprechung. Das findest du nicht im Gesetzestext
valuedeal
Der Abfindungsbetrag wird durch eine Unternehmensbewertung ermittelt, ebenso wie die Ausgleichszahlung. Der Abfindungsbetrag wird durch den volumengewichteten 3 Monatsdurchschnittskurs nach unten begrenzt. Die Frage ist nun bei Biotest welcher 3 Monatszeitraum für die Berechnung herangezogen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.267.101 von straßenköter am 21.11.18 11:58:15Aha, hast Du mal den Paragraphen zur Hand?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.266.954 von Syrtakihans am 21.11.18 11:45:56
Zitat von Syrtakihans:Zitat von Quanteneffekt: Das der angekündigte Gewinnabführungsvertrag herausgezögert wird ist sicher pure Absicht!!!
Orientiert man sich am 08.02.17, dem Tag an dem die Absicht zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags veröffentlicht wurde, so wird der Abfindungsbetrag zu diesem Stichtag sicherlich vom 3 Monatsdurchschnittskurs bestimmt. Dieser Abfindungsbetrag liegt weit über dem Vergleichswert, der sich aus der Unternehmensbewertung ergibt.
Da Tiancheng den 3 Monatsdurchschnittskurs vor der Ankündigung nicht mehr als relevant ansieht, werden die solange warten bis der aktuelle 3 Monatsdurchschnittskurs bei einem ähnlichen Niveau wie der Vergleichswert aus der Unternehmensbewertung liegt.
Dieses Vorgehen von Tiancheng wird jedoch sicherlich noch ein gerichtliches Nachspiel haben. Bin gespannt was das gibt :-)
Wieso 3 Monate? Wir hatten das hier doch erst vor wenigen Tagen diskutiert - beim BGAV spielt der Börsenkurs für die Barabfindung keine Rolle, weil diese rein gutachterlich ermittelt wird!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.266.954 von Syrtakihans am 21.11.18 11:45:56
Doch, bei einem BGAV bildet der volumengewichtete 3-Monatsschnitt die Untergrenze für eine Abfindung, sofern der Gutachter zu einer geringeren Abfindung kommt.
Zitat von Syrtakihans:Zitat von Quanteneffekt: Das der angekündigte Gewinnabführungsvertrag herausgezögert wird ist sicher pure Absicht!!!
Orientiert man sich am 08.02.17, dem Tag an dem die Absicht zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags veröffentlicht wurde, so wird der Abfindungsbetrag zu diesem Stichtag sicherlich vom 3 Monatsdurchschnittskurs bestimmt. Dieser Abfindungsbetrag liegt weit über dem Vergleichswert, der sich aus der Unternehmensbewertung ergibt.
Da Tiancheng den 3 Monatsdurchschnittskurs vor der Ankündigung nicht mehr als relevant ansieht, werden die solange warten bis der aktuelle 3 Monatsdurchschnittskurs bei einem ähnlichen Niveau wie der Vergleichswert aus der Unternehmensbewertung liegt.
Dieses Vorgehen von Tiancheng wird jedoch sicherlich noch ein gerichtliches Nachspiel haben. Bin gespannt was das gibt :-)
Wieso 3 Monate? Wir hatten das hier doch erst vor wenigen Tagen diskutiert - beim BGAV spielt der Börsenkurs für die Barabfindung keine Rolle, weil diese rein gutachterlich ermittelt wird!
Doch, bei einem BGAV bildet der volumengewichtete 3-Monatsschnitt die Untergrenze für eine Abfindung, sofern der Gutachter zu einer geringeren Abfindung kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.264.470 von Quanteneffekt am 21.11.18 07:27:19
Wieso 3 Monate? Wir hatten das hier doch erst vor wenigen Tagen diskutiert - beim BGAV spielt der Börsenkurs für die Barabfindung keine Rolle, weil diese rein gutachterlich ermittelt wird!
Zitat von Quanteneffekt: Das der angekündigte Gewinnabführungsvertrag herausgezögert wird ist sicher pure Absicht!!!
Orientiert man sich am 08.02.17, dem Tag an dem die Absicht zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags veröffentlicht wurde, so wird der Abfindungsbetrag zu diesem Stichtag sicherlich vom 3 Monatsdurchschnittskurs bestimmt. Dieser Abfindungsbetrag liegt weit über dem Vergleichswert, der sich aus der Unternehmensbewertung ergibt.
Da Tiancheng den 3 Monatsdurchschnittskurs vor der Ankündigung nicht mehr als relevant ansieht, werden die solange warten bis der aktuelle 3 Monatsdurchschnittskurs bei einem ähnlichen Niveau wie der Vergleichswert aus der Unternehmensbewertung liegt.
Dieses Vorgehen von Tiancheng wird jedoch sicherlich noch ein gerichtliches Nachspiel haben. Bin gespannt was das gibt :-)
Wieso 3 Monate? Wir hatten das hier doch erst vor wenigen Tagen diskutiert - beim BGAV spielt der Börsenkurs für die Barabfindung keine Rolle, weil diese rein gutachterlich ermittelt wird!
Nach meiner Abschätzung liegt/lag der 3 Monatsdurchschnittkurs der Stammaktien
am 08.02.2018 bei ca. 26,10€ und heute bei ca. 22,90€.
am 08.02.2018 bei ca. 26,10€ und heute bei ca. 22,90€.
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