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    MLP will sich stärker im Private Banking positionieren - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 25.03.04 10:40:33 von
    neuester Beitrag 20.04.04 11:55:55 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 25.03.04 10:40:33
      Beitrag Nr. 1 ()

      Frankfurt (vwd) - Die MLP AG, Heidelberg, will sich mit einem neuen Produktangebot stärker im Private Banking positionieren. Zielgruppe seien Kunden mit einem Einkommen von mindestens 150.000 EUR oder einem liquiden Vermögen von 500.000 EUR, sagte Vorstandsvorsitzender Uwe Schroeder-Wildberg am Mittwochabend in Heidelberg. Das E-Segment, in das die Kunden mit sehr hohem Einkommen oder Vermögen bei MLP einsortiert werden, rufe geradezu nach einer Positionierung, so Schroeder-Wildberg. Bisher habe dieses Segment lediglich einen Anteil von rund 5% am MLP-Kundenstamm. Schroeder-Wildberg setzt dabei vor allem auf die noch sehr junge MLP-Kundschaft mit einem Altersdurchschnitt von rund 35 Jahren. Ein bestimmter Prozentsatz dieser Kunden werde sehr erfolgreich sein, so seine Kalkulation. Sie müssten bei MLP entsprechend bedient werden, wenn sie nicht zur Konkurrenz abwandern sollen. Rund 10% bis 15% der jungen MLP-Kunden, die nach ihrem Hochschulabschluss gerade ins Berufsleben eingetreten sind, könnten bis in das E-Segment aufsteigen, schätzt Schroeder-Wildberg. Produkte und Beratung sollen individueller werden Um dieses Kundensegment entsprechend bedienen zu können, setzt MLP bei den Produkten und der Beratung auf eine stärkere Individualisierung. Die Berater erhielten für dieses Segment eine weiterführende Ausbildung zum Anlagespezialisten und Vermögensberater. Über neue Akquisitionswege und Empfehlungen sollen für das E-Segment verstäkt Neukunden gewonnen werden, kündigte Schroeder-Wildberg an. Dass in nennenswertem Umfang Kunden von anderen Privatbanken abgeworben werden können, glaubt der MLP-Vorstandsvorsitzende aber nicht. \"Wir werden nicht mit dem alten Geld konkurrieren\", sagte er. Schroeder-Wildberg bekräftigte erneut den Anspruch, bis 2007 bei Kunden, Umsatz und Ergebis zweistellige Wachstumsraten zu erzielen. Die Erlöse pro Kunde - derzeit 711 EUR - sollen in diesem Zeitraum erhöht und die Eigenkapitalrendite auf über 20% gesteigert werden. Nach wie vor problematisch ist offenbar die Fluktuation der Berater. \"Die Fluktuation muss nach unten gebracht werden\", sagte der MLP-Vorstandsvorsitzende. Sie sei bereits rückläufig, ergänzte er. Aktuelle Zahlen hierzu nannte Schroeder-Wildberg allerdings nicht. Mitte 2003 betrug die Fluktuationsrate noch rund 25%. +++ Frank Noetzel vwd/25.3.2004/fnö/mim

      Diese Nachricht wurde Ihnen von VWD und TeleTrader präsentiert.



      Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),10:01 25.03.2004

      Avatar
      schrieb am 19.04.04 19:27:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne Worte:


      http://www.os-sonntagszeitung.de/beleg/21-14/Seite06-Lokales…

      http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/97/id/54684/…


      MLP: Angebliche Gesetzeslücke nutzen

      Der Finanzvertrieb MLP wollte Kunden von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien – gegen Vorkasse und mit zweifelhaften Erfolgschancen


      Die Rechnung kam schnell: 1332,84 Euro buchte Thomas Scholl, Geschäftsstellenleiter von MLP, dem Frankfurter Banker Stefan Müller vom Konto ab – für „meine Bemühungen im Rahmen Ihrer Gründung der GR Weinhandel AG“. Müller wollte sich mithilfe von MLP eine angebliche Gesetzeslücke zunutze machen: Laut Sozialgesetzbuch müssen Vorstände von Aktiengesellschaften nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

      Die Chance schien verlockend: eine AG gründen, sich im Nebenjob zum Vorstand machen und nie wieder Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) überweisen. Berater gingen mit der Masche im Internet auf Kundenfang: „Ich hole Sie raus aus der BfA“, hieß es in Foren. „Gesetzeslücke entdeckt“, jubelte das Anlegerblatt „Focus-Money“ auf der Titelseite. MLP machte es gediegener. Gegen 149 Euro Teilnehmergebühr präsentierten Berater Topkunden auf Seminaren in Frankfurt, München und Dortmund den „konkreten Lösungsweg zur BfA-Befreiung“.

      Nach Vorstellung der einschlägigen Schreckensszenarien zur Zukunft der Renten rechneten Scholl und seine Kollegen vor, wie viel besser es sei, sich anstelle der BfA und Politikern doch MLP anzuvertrauen. Für die gesetzliche Rente gebe es keine Garantie – MLP dagegen könne 4887 Euro Monatsrente garantieren. Jedenfalls allen, die 45 Jahre den Höchstsatz zur Rentenversicherung in die MLP-Best-Partner-Police umleiteten.

      Gesetzesänderung

      Die Rundum-sorglos-Lösung zur AG-Gründung („Befreiungsantrag organisiert MLP für Sie“) kam im Markt an. Rund 200 Kunden unterschrieben, meist gründeten sie Vermögensverwaltungsgesellschaften. „Keine Scheinfirmen, sondern Unternehmen, die Sinn machen, weil es hier um vermögende Kunden geht“, sagt ein MLP-Sprecher. Einen Fall habe MLP der BfA vorgelegt. „Die BfA hat bestätigt, dass es diese Möglichkeit der Befreiung gibt.“ Die Möglichkeit, aber viel mehr wohl nicht. „Nach unserer Rechtsauffassung war von vornherein klar, dass der Ausstieg über eine nur zu Missbrauchszwecken gegründete AG nicht funktionieren würde“, sagt BfA-Rentenexperte Walter Glanz und beklagt die „horrenden Summen“, die potenzielle Aussteiger an Berater gezahlt hätten. Bereits im August warnte die BfA vor solchen Angeboten als Köder für Finanzprodukte (WirtschaftsWoche 35/2003).

      Zusätzlich war absehbar, dass die Politik einem Massenexodus aus der Rentenversicherung kaum tatenlos zusehen würde. Am 6. November wurde eine Gesetzesänderung durch den Bundestag gepaukt. Damit sind seit Jahresanfang nur noch Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit versicherungsfrei. Wer vor dem 6. November schon Vorstand war, genießt Vertrauensschutz, muss also auch für weitere Jobs keine Beiträge zahlen.

      Aber: Dieser Schutz gelte nicht für Missbrauchsfälle, betonen BfA und Krankenkassen. Missbrauch sei die „Gründung von finanzschwachen Aktiengesellschaften, bei denen die Vorstandsvergütung keine ausreichende und dauerhafte Absicherung der Vorstandsmitglieder gewährleistet“, so die AOK Hessen. Die Krankenkassen ziehen die Sozialbeiträge ein und entscheiden daher über die Befreiung. Sie prüfen jetzt verschärft, ob die Vorstände mehr für andere arbeiten als für ihre AG, ob der Vorstand überbesetzt oder unterbezahlt ist.

      MLP-Kunden gründeten ihre AG meist rechtzeitig vor der Bundestagssitzung. Etwa 60 Prozent ihrer Befreiungsanträge, so beteuert MLP, wurden von den Kassen genehmigt. Mittlerweile wurde die Befreiung in vielen Fällen aber widerrufen. Banker Müller weiß bis heute nicht, ob seine Krankenkasse zustimmen wird. Der von MLP beauftragte Steuerberater hatte es offensichtlich versäumt, der Kasse eine Vollmacht vorzulegen. Müller fordert jetzt wegen „stümperhafter Verfahrensfehler“ das Beratungshonorar zurück. MLP sieht diesen unzufriedenen Kunden als Einzelfall. Man habe niemals garantiert, dass die Befreiung klappe.

      Doch auch zwei andere Kunden aus der Frankfurter Bankenszene bescheinigen MLP unprofessionelles Vorgehen und beklagen, nach der AG-Gründung und dem Befreiungsantrag allein gelassen worden zu sein. „Mir drängt sich der Eindruck auf, dass nach Erhalt der Beraterprämie kein Service mehr geboten wird“, beschwerte sich ein Banker in einem Brief an MLP-Vorstandschef Uwe Schroeder-Wildberg. Eine Antwort hat er nicht bekommen.

      Ob die MLP-Kunden letztlich mit dem Vorstandstrick durchkommen, wird wohl vor Gericht entschieden. Die BfA schaltet auf stur: „Wer befreit ist, kann sich nicht in Sicherheit wiegen“, droht Rentenmann Glanz. Bei Betriebsprüfungen werde die BfA untersuchen, ob Missbrauch getrieben werde. „Wenn ja, fordern wir vom Arbeitgeber alle Beiträge nach.“ MLP meldet, man habe alle Vorsorgeprodukte, die von Kunden wegen der Befreiung abgeschlossen wurden, „auf Eis gelegt“.

      HAUKE REIMER

      14.04.2004
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 10:56:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hm,

      ich bin sicherlich kein MLP-Freund, doch in diesem Punkt muß ich auf der Seite von Herrn Scholl stehen. Denn nach meinem Wissen gab es eine gesetzliche Lücke, die eben genutzt wurde.

      Das ist früher auch in anderen Bereichen geschehen (z.B. Reduktion des Einkommens, um noch eine Eigenheimzulage zu bekommen).

      Daher sehe ich hier keinen Handlungsbedarf gegen Herrn Scholl bzw. gegen MLP-Frankfurt.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 11:14:45
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.04.04 11:55:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      @interna
      Hier muß ich Dir doch teilweise wiedersprechen:
      Wie Du sicherlich weißt wurden in den letzten ca. 2 Jahren von zweifelhaften Seminarveranstaltern jede Menge Seminare zu dem Thema "Umgehen der BfA durch AG-Gründung" angeboten. Ich behaupte mal, daß jeder seriöse und ERFAHRENE Berater (und zumindest Frischling ist der Genannte nicht mehr), der sich zu dieser Thematik mal mit einem versierten Juristen unterhalten hat, sehr schnell hätte merken müssen,daß:
      1. zwar offensichtlich eine Gesetzeslücke da ist
      2. bei vermehrter Nutzung aber wohl dern Gesetzgeber SEHR SCHNELL reagieren wird, da wir sonst 30 Mio AGs hätten
      3. WICHTIG: Gestaltungsmißbrauch unabhängig von Punkt 1+2 IMMER der Hacken an de Sache ist!!!

      Fazit: Gier fraß mal wieder Hirn!

      Gruß
      B.


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