checkAd

    Gerichtsurteil - Zweitehefrau eines Irakers bekommt auch Aufenthaltsgenehmigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.04 14:38:44 von
    neuester Beitrag 30.03.04 13:02:31 von
    Beiträge: 26
    ID: 841.164
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 771
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 14:38:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Montag, 29. März 2004 | 14:30 Uhr [Artikel versenden] [Artikel drucken] [zurück]

      - Anzeige - (ausblenden)







      Zweitehefrau von Iraker darf in Deutschland bleiben
      - Gericht: Klägerin muss Aufenthaltsbefugnis erteilt werden



      Die Zweitehefrau eines als Flüchtling anerkannten Irakers darf in Deutschland bleiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Frau, die mit ihrem Mann und dessen erster Frau in Ludwigshafen lebt, kann demnach eine Aufenthaltsbefugnis verlangen. Sie könne sich zwar nicht auf das so genannte Ehegattenprivileg berufen, da dieses nach den "hiesigen kulturellen Wertvorstellungen" nur für einen Ehepartner gelte. Es sei aber "unzumutbar", sie aus der Lebensgemeinschaft herauszulösen.

      Die 1963 geborene Irakerin ist nach Angaben des Gerichts seit 1990 mit ihrem Landsmann verheiratet, der bereits 1977 seine Erstehefrau geheiratet hatte. Der Mann kam 1996 nach Deutschland, wo er als Flüchtling anerkannt ist. Seine beiden Frauen kamen 1999 gemeinsam nach Deutschland. Nachdem ein deutsches Standesamt beide Ehen nach irakischem Recht als rechtsgültig anerkannt hatte, erteilte die Stadtverwaltung Ludwigshafen nur der ersten Frau eine Aufenthaltserlaubnis. Dagegen klagte die Zweitehefrau.

      Nachdem die Klage in erster Instanz erfolglos war, verpflichtete das Oberwaltungsgericht die Stadt Ludwigshafen nun, auch ihr eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Die Ehe sei in Deutschland in gleicher Weise als rechtsgültig anerkannt wie die Erstehe ihres Mannes, begründete das OVG seine Entscheidung. (Az. 10 A 11717/03.OVG)

      ---

      Da werden sich die Dritt- bis Zwölftfrau aber freuen...
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 14:41:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Blauer Murks,

      nur kein Neid, weil Du noch nicht mal eine hast!
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 14:43:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jetzt geht die grüne MULTIKULTI-WELT ab nach Absurdistan!:D
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 14:55:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bekommt die Zweit-Ehefrau auch Sozialhilfe?
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 14:58:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ihre ganze Familie im Irak hat jetzt Anspruch auf deutsche Krankenversicherungsleistungen!

      Den Zeitpunkt hat sie günstig gewählt!

      Gratuliere den solventen dt. Sozialstaat!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +3,64 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 14:58:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      adam die zweitehefrau bekommt 2fach sozialhilfe die drittehefrau dreifach usw. jedenfalls wäre eine solche regelung wünschenswert.


      ein skandal das ein ausländischer mitbürger seine gepflogenheiten gerichtlich durchboxen muss.....
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 14:59:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich erwarte alsbald die grüne Forderung nach Gleichberechtigung, wonach eine Zweitehefrau sich auch einen Zweitehemann erwählen dürfe. :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:02:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ lifetrader

      wohl der einzige nichtrassist hier?


      du hast recht,was jetzt kommen muss ,die frau wählt sich nen irakischen zweitehemann,dieser wiederum ne irakische zweitehefrau,diese wieder nen zweit ehemann,und dann drittehemann...


      ehe man es sich versieht braucht der irak kein krankenversicherungssystem mehr weil das ganze land anspruch auf deutsche leistungen hat.das wäre doch mal eine aktion,die nur gerecht wäre.schliesslich haben wir den zweiten weltkrieg angefangen :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:05:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Solche "Schneeballsysteme" wären sicher mit Art. 3 GG vereinbart, wenn nicht sogar gefordert und somit verfassungskonform. ;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:08:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      hier sehe ich den gleichheitsgrundsatz verletzt:lick: :lick:,anderenfalls würde es die scheidung von unseren frauen erheblich erleichtern ,3x ich verstosse dich und fertig.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:09:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      und "Florida-Rolf"
      bleibt auf der Strecke,(der deutsches Blut trägt)
      ;) :p
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:11:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      du hast es verstanden claptoni,denn florida-rolf hat den 2. weltkrieg angefangen,und die irakis eben nicht.
      das ist halt der unterschied :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:12:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      florida rolf beantragt jetzt rente und hat dann mehr als vorher:D

      dann gehts wieder legal nach florida

      wer hier noch ehrlich arbeitet, ist doch der dumme
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:12:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Warum werden eigentlich nicht alle drei in den Irak zurückgeschickt ?
      Schliesslich ist der Irak doch seit 1 Jahr befreit.

      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:14:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      ne jeep florida hat diesmal pech gehabt.

      zwar ist die grundrente die er kriegt über dem sozialhilfesatz .

      aber: florida-rolf hatte ja enorme zusatzleistungen von putzfrau bis enormem mietzuschuss etc gekriegt und ein vielfaches vom durchscnitssatz kassiert.

      mit der grundrente ist das alles nicht mehr drin.aber laut seiner exfrau hat er ja ohnehin mio schwarzgelder beiseite geschafft...
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:15:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      buemax,guter einwand

      das verstehe wer will,ich werde es niemals verstehen.


      wer solche leute nicht zurückführt und gleichzeitig renten kürzt und ähnliches,ist alles,aber kein vertreter der hiesigen bevölkerung.
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:15:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      14: na die werden doch vom Ziegenbock verfolgt! :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:20:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      es muss sich mittlerweile in der ganzen welt rumgesprochen haben, daß deutsche gerichte jeden unsinn zum schaden des dt. sozialstaates genehmigen
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:29:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Vor unseren Richtern,
      ist erstmals jeder gleich,
      wenn bei denen ein Ziegenbock vor Gericht säße,
      die würden das glatt nicht mal merken,
      wichtig ist,
      daß der Ziegenbock einen Verdeidiger hat...
      Die Kosten zahlen sowiso wir Steuerzahler...
      Übrigens,vom Gehalt her sind Richter die bestbezahltesten Verdiener auf Staatsebene...
      ;) :laugh: :lick: :p
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 15:51:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Eigentlich ist das mit den deutschen Richtern relativ leicht erklärbar.

      Zum einen wanderten in den Studienbereich Jura bereits zu Zeiten der 68-er die absoluten Pfeifen ab, denn mit dem "numerus clausus" teilte sich unser Staat in die Abiturientem mit gutem Abi, die jetzt als Mediziner und Apotheker die deutsche Bevölkerung abzocken und die Krankenkassen ausnehmen, wobei kein Mensch behaupten würde daß diese Leute Begabung oder Ahnung von Medizin haben, von einer Berufung ganz zu schweigen.

      Die Dämlichen gingen damals ganz bevorzugt in die Juristerei, gabs doch wenig zu lernen, wenig zu verstehen, viel zu labern und einen leichten Abschluß.
      Der Marsch durch die Instanzen wurde hauptsächlich von den Juristen und Lehrern vollzogen.

      An den obersten Gerichten wird nach Parteienproporz besetzt. Rotgrün ist da schwer im kommen.

      Wer also das Märchen vom Rechtsstaat glauben will der glaubt auch daß Elvis lebt.
      :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 16:37:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Staatliche Förderung der Zweitehefrau, - auch ein Weg der demografischen Prosperität.
      Unsere Richter sind echt supi, denn bislang war ich immer der Meinung, das in unserem Kulturkreis nur ein Ehepartner legitim ist!
      Macht sich das eigentlich auch in der Steuerlklasse bemerkbar?
      :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 16:45:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      steuerklasse?


      du meinst sicher sozialhilfeklasse in dem spziellen fall.
      hm ich vermute das mindeste ist eine einmalige erweiterung des schlafzimmers.kostenvoranschlag für eine bett-dreier-anfertigung:
      10 000 euro.
      Avatar
      schrieb am 29.03.04 17:10:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      Natürlich ist das eine Diplomingineurin, die sich hier selbständig machen will und mindestens 1 Mio. € investieren möchte und auch noch 10 Arbeitsplätze schafft!
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:33:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Gleichheit für alle! Also, Leute,

      - zum Islam übertreten

      - im Irak 2 oder mehr Frauen nach irakischem Recht heiraten (es brauchen keine Irakerinnen zu sein)

      - zurück nach Deutschland kommen und Sozialhilfe für alle beantragen.

      Kleinere Nachteile müssen zwar in Kauf genommen werden (zB der Schniedelwutz verliert die Vorhaut, es gibt mehrere streitsüchtige Schwiegermütter, die ganzen angeheirateten Clans kommen nach Deutschland usw...aber für einenn deutschen Zuchtbullen kein Problem.

      Das Leben kann so schön sein...

      mfg BaBa
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:56:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich hab schon drüber nachgedacht eine irakische Kriegerwitwe mit 12 Kindern zu heiraten!

      Baldur, berechne mir doch bitte mal das Kindergeld!:D

      Anspruch auf eine Zweitfrau habe ich doch dann auch, oder nicht?

      Baldur, bitte rechne jetzt mal mit 24 Kindern!:D
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 13:02:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      Als Erstfrau eine irakische Kriegerwitwe heiraten und als Zweitfrau eine amerikanische Kriegerwitwe importieren... :laugh: :cry: :D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Gerichtsurteil - Zweitehefrau eines Irakers bekommt auch Aufenthaltsgenehmigung