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    Lagerfeuer am Rhein - Verboten? Strafe? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.04 10:32:10 von
    neuester Beitrag 12.05.04 05:37:04 von
    Beiträge: 22
    ID: 854.424
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      Avatar
      schrieb am 02.05.04 10:32:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand, welche Strafe darauf steht, wenn man zb am Rhein abends ein kleines Lagerfeuer macht? Gibt es da sowas wie einen Bußgeldkatalog, ist das regional unterschiedlich, gibt es eine Strafanzeige? Danke für mögliche Antworten ...
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 10:39:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das lässt sich so pauschal nicht beantworten.
      War das denn mit Gefährdung oder ohne, musste die Feuerwehr anrücken,
      um das fachgerecht zu löschen und ganz wichtig, habt ihr eigenes Holz verwendet.
      Wenn ihr Holz verwendet habt, das da rumlag, kommt eventuell noch
      Diebstahl und Sachbeschädigung von fremden Eigentum hinzu.

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 10:48:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist ja nichts passiert, nur die Wasserschutzpolizei ist mit dem Boot vorbeigefahren, hat mit Scheinwerfern kurz rübergeschaut und ist kommentarlos abgedüst. Will das aber für zukünftige Aktionen schon mal geklärt wissen.
      Wir haben Holz genommen, das morsch dort rumlag. Keine Gefährdung, Waldstück leicht naß, kein Spirits oder Anzünder genommen, Abstand 10m zum Wald.
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 11:08:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ohne Gefährdung, also nicht in der Nähe einer Tankstelle oder eines trockenen Waldes ist das von Gemeinde zu Gemeinde unteschiedlich.
      Meist zwischen 10 und 50 Euro.

      Wenn man sich aber dann mit den Ordnungshütern anlegt und Fremdholz verwendet hat, können die einem richtig einen reinwürgen.(Diebstahl&Sachbeschädigung)
      Dann wird aus der Ordnungswiedrigkeit ein Straftatbestand.
      (Nicht lachen, ist tatsächlich schon passiert.)

      Viele Grüsse
      Mysti

      PS: 50 Meter Abstand zum Wald sind zwischen dem 31.03 und dem 30.09. nicht genug um eine Gefährdung auszuschliessen. (Funkenflug)
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 12:05:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      SchwarzerLord
      sag mal, hast Du keinen Kamin zuhause um Feuerchen zu machen :confused:

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      schrieb am 02.05.04 12:07:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @StellaLuna: Leider nicht!:( :cry: :(
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 12:15:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      warum beantragst Du nicht eine Verlegung des Rheins durch Dein Grundstück,
      dann machst Du Dich nicht strafbar, wenn Du am Rheinufer zündelst :D
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 12:24:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Schwarzer Lord,

      nur wenn du ein roter Teufel bist ist das erlaubt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 12:26:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      also ich glaub ich mach jetzt auch feuer:D
      moien stella:)
      mfg.wangert;)
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 12:28:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      wangert
      aber hoffentlich nicht unter Deinem Hintern :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 13:00:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Am Rheinufer ist feuermachen erlaubt solange keine brandgefahr oder geruchsbeläöstigung gegen andere ausgeht.
      Als Pyromane mache ich es sehr oft auf der gegenüberliegenden seite von Kaiserswerth seit jahren ohne schwierigkeiten.
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 13:31:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nennt sich das dann Rhein in Flammen? :D
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 13:46:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      jau, da schwimmen dann ein paar Teelichter
      den Rhein runter :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 15:47:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Is ja gut, Leute ... :laugh: :laugh: :laugh: Aber ein paar Fakten hätte ich schon noch gern gehabt. :rolleyes: ;)
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 15:58:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      dazu sag ich nur: learning by doing :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 20:16:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Streichhölzer,Holz (trocken),Papier anzünden und los gehts,bei Regen und Sturm ist mit schwierigkeiten zu rechnen.:look:
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 22:38:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:

      ne feuer machen ist am reihn erlaubt!

      wenn du es richtig machst,

      also dabei bleiben und abgesicherte feuerstelle und nicht
      zu nah an gebüschen oder bäumen.

      wir machen das schon seit 20 jahren hier in d´dorf.

      es gab da noch nie probleme.
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 22:41:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      :eek:








      Feuer machen ist am Rhein verboten


      Die sommerliche Hitze lockt derzeit viele Menschen an den Rhein hinaus. Das Ordnungsamt weist jedoch darauf hin, dass die Flussaue unter Landschaftsschutz steht. Lagern und Feuermachen sind dort verboten. Auch das Aufstellen von Wohnwagen oder Zelten verstößt gegen die Bestimmungen, die dem Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt in der Auenlandschaft dienen. "Leider gibt es auch immer wieder Mitbürger, die rücksichtslos Müllberge am Rheinufer hinterlassen oder mit Autos und Motorrädern verbotenerweise durch die Wiesen fahren", so Ordnungsamtsleiter Holger Burdag. Stadtverwaltung und die Polizei werden daher die Rheinaue in den nächsten Wochen verstärkt kontrollieren. Wer gegen die Landschaftsschutzbestimmungen verstößt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. "Dagegen spricht nichts gegen die stille Erholung am Flussufer", so Burdag.


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      Artikel vom: 01.07.2003
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 23:20:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      :cool:

      habe mich noch mal schlau gemacht.

      der vorherige artikel bezog sich nur auf die hyperheissen sommertage von 2003.

      ansonsten ist es erlaubt ,nur eben nicht in naturschutzgebieten.

      viel spass bein zündeln ;) .
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 22:39:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      @stella:)
      :laugh:;) kann es sein,dass du schabbernack mit mir treibst:cool:
      mfg.wangert;)
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 23:42:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi Lord, kann mir vorstellen, daß Umweltschutz etc. nicht sooo
      schwer wiegt, is ja auch schon beleuchtet worden.

      Die wasserschutzpolizei ist da schon das besser Stichwort.
      Ich gehe von einer Gefährdung des Schiffsverkehrs aus, da
      Schiffsführer die Lagerfeuer irrtümlich für Wasserzeichen halten
      könnten. Darüber würd ich mir mehr Gedanken machen. Ich weiß,
      daß es bei uns an der Küste u.U. zu harten Strafen kommen kann,
      wegen sowas.

      (Nicht daß ich dagegen wäre, macht ja Spaß, wollt nur mal die Gadanken
      in diese Richtung lenken...)

      Grüße, flat
      Avatar
      schrieb am 12.05.04 05:37:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      @flatnet u.a.: Danke für die Antworten.


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