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    Zinsen auf noch nicht gezahlte Steuern - bin ich im falschen Film ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.04 12:58:05 von
    neuester Beitrag 28.06.04 14:28:57 von
    Beiträge: 5
    ID: 874.586
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      schrieb am 28.06.04 12:58:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab grad mit meinem Steuerberater (oder besser: dessen Assistentin) telefoniert, was die mir grad erzählte lässt mir echt den Hut hochgehen:

      Also folgender Fall: Hab schon letztes Jahr meine Unterlagen für die Steuererklärung 2002 beim Steuerberater abgegeben, der sie wohl November 2003 dann beim Finanzamt eingereicht hat, Ergebnis: Ich muss so 10.000 Euro Steuern nachzahlen, so weit ja kein Problem. Jetzt aber kommts: Ich hab nun nachgefragt warum das FA eigentlich bis jetzt noch immer nix von sich hat hören lassen, schließlich is es ja deren Geld. Sie meinte darauf hin: Ab April 2004 verlangt das FA 0,5 % PRO MONAT (!) auf die Summe die ich denen schulde.

      Das kann doch nicht wahr sein, das Geld liegt mit 2 % verzinst auf meinem Konto, ich kann nicht bezahlen weil ich vom FA keine Zahlungsaufforderung erhalte und jeden Monat laufen 50 Euro Zinsen mehr auf die ich denen angeblich schuldig bin. Auf Anfrage beim FA meinte die nur ich solle davon absehen mich nach dem Arbeitsstand zu erkundigen.

      Welche rechtlichen Möglichkeiten hab ich um mich gegen diese Behördenabzocke zu wehren ? (falls das überhaupt stimmt, ich kann das bis jetzt immer noch nicht glauben).
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:05:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hast Du bzw. dein Berater den Steuerbescheid erhalten, steht auf diesem normalerweise ein Zahlungsziel. Das muss im April abgelaufen sein, anders kann ich mir das mit den Zinsen nicht erklären...
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:10:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Zinsen werden fällig auch wenn der Bescheid erst im Dezember kommt.

      Kleiner Tip auch für deinen STb. , zahl die 10.000 im Voraus beim FA ein unter deiner St.nummer, dann können sie keine Zinsen berechnen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:57:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      schlimmstenfalls muß die Versicherung deines Steuerberaters
      einspring und die Zinsen zahlen, wenn er verdüst, Dich auf sowas
      wichtiges hinzuweisen...:rolleyes::(

      Gruß flat
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 14:28:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1
      Wenn Du es immer noch nicht glauben kannst, dann schau Dir § 233a AO und § 238 AO an (AO = Abgabenordnung).
      Vom Grundsatz her ist das schon in Ordnung, denn wenn der Steuerpflichtige einen Erstattungsanspruch besitzt wird dieser ebenfalls verzinst.

      Gruß Mask
      ;)


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