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    Werden Gewinne und Verluste automatisch gemeldet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.04 15:52:09 von
    neuester Beitrag 07.08.04 19:58:06 von
    Beiträge: 18
    ID: 883.007
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      Avatar
      schrieb am 21.07.04 15:52:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      verzeiht die dumme Frage.

      Ein Bekannter hat mir gesagt ab 2004 würden Spekulationsgewinne automatisch dem Finazamt gemeldet von den banken und brokern.
      Stimmt das so?:confused:

      habe leider nichts im netz und hier darüber gefunden
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 15:55:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 16:01:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      du bekommst ab 2004 eine aufstellung von der bank über
      spekulationsgewinne/-verluste, die du dem finanzamt einreichen musst.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 16:06:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Draf die Bank nicht machen, weil es noch den sogenannten Datenschutz gibt.NOch:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 16:10:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Niedersachen, muß ich aber nur dann einreichen, wenn ich immerhalb der spekufrist mehr gewinne als 499,oo euro gemacht habe, oder ?

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      schrieb am 21.07.04 16:12:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Quatsch. Ab dem Veranlagungsjahr 2004 MUSS jede Bank dem Kunden eine Erträgnisaufstellung und eine Jahressteuerbescheinigung austellen. (Manche Banken nenen das nur vom Namen her ein bischen anders!!).

      Diese Bescheinigung beeinhaltet auch die sog. sonstigen Einkünfte. Darunter fallen auch alle sog. Spekugewinne.

      Die Bank schickt nicht dem FA diese Daten sondern dir. Aber das FA weis ja das du das Ding haben musst, und wird es von DIR verlangen. Somit ist kein Datenschutz oder Bankgeheimnisoder sonstwas betroffen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 16:12:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Erst ab 511,99 €, oder :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 16:52:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      @schubert79

      das FA weiß eigentlich nur dann von Dir, wenn Du eine Freistellungsbescheinigung bei Deinem Broker abgegeben hast. Aber wer macht das schon. Spekukonto sollte kein Anlagekonto sein.:lick:

      gruß
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 17:51:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ TSV1912:

      ja, <512 Euronen für Ledige gemäß § 23 Absatz 3 Satz 6 EStG steuerfrei.

      Schnarchnase
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 07:57:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      @globalguru

      `Spekukonto sollte kein Anlagekonto sein`

      Ab 2005 werden `alle` Konten, auch die, die ein Inländer im Ausland führt im Rahmen u. Deckmantel der Terrorismusbekämpfung an die deutschen Behörden gemeldet!

      Zahlreiche GRüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 08:49:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das mit der EU ist noch nicht ganz durch, vor allem der Termin 01.01.2005 ist nicht mehr sicher. Mann geht evtl. auch von Mitte 2005 erst aus.

      Ansonsten stimmt das mit der Meldung ans FA, wie gesagt nur der Termin steht noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 09:10:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Titanyum,

      da siehst du dass deine Frage gar nicht dumm war! Sie beschäftigt uns alle immer wieder. Das mit dem Freistellungsauftrag interesseirt mich aber! Wie ist das. Wenn ich einen habe z.B. in der Bank oder eine Fonddepot Bank, achten die dann ebsonders auf mich? Was ist wenn ich keinen habe oder den Freistellungsbetrag überschreite?
      Grüsse
      BF
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 14:00:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      jetzt stellt sich nur die frage
      wann es so weit sein wird das man absolut gäsern ist gegenüber dem finanzamt seufz

      naja da hilft nur eins von 1000euro spekugewinenn nur 400 ausgeben oder aber auswandern
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 16:59:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 10

      Das ist glaube ich nicht ganz richtig: Nicht im Ausland, sondern in einigen EU-Ländern wird ab 1.7.2005 eingeführt, dass Zinserträge an das dt. Fiskus gemeldet werden. Keinesfalls Dividenden, Kapitalgewinne, Gewinne aus Trading etc.

      D.h. Keine ZinsErträge = Keine Meldung.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 12:13:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      @hittfeld

      "D.h. Keine ZinsErträge = Keine Meldung."

      dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 14:59:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aha, smarttrader

      gut das bei Dir jetzt auch der Groschen gefallen ist.;)

      gruß
      Avatar
      schrieb am 07.08.04 19:45:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das ist glaube ich nicht ganz richtig: Nicht im Ausland, sondern in einigen EU-Ländern wird ab 1.7.2005 eingeführt, dass Zinserträge an das dt. Fiskus gemeldet werden. Keinesfalls Dividenden, Kapitalgewinne, Gewinne aus Trading etc.

      stimmt! also kann man das geld in die schweiz bringen. die schweiz würde doch eher in den krieg ziehen als ihr bankgeheimnis aufgeben.

      ich weiß wie es geht..
      wer hat interesse?? bitte um boardmail, helfe gern
      Avatar
      schrieb am 07.08.04 19:58:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was ist daran so schwierig????

      Man überträgt sein Depot. Fertig.

      Dann werden zwar 15% der erträge abgezogen, aber immer noch besser als hier 25% bzw. 50% bei Höchststeuersatz...

      Und "Spekugewinne" werden GAR NICHT erfasst. Wie bei uns eben bis 2004...;)

      Gruss


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