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    freiwillig krankenversichert in GKV & elternzeit? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.04 18:55:42 von
    neuester Beitrag 18.09.04 22:57:10 von
    Beiträge: 13
    ID: 903.906
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      Avatar
      schrieb am 14.09.04 18:55:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo community,

      die vorgeschichte ist: meine lebensgefährtin ist freiwillig krankenversichert in der gkv, ich bin privat versichert & wir sind schwanger :); aber nicht verheiratet.
      meine fragen an die experten:
      stimmt es das freiwillig versicherte während ihres erziehungsurlaubs nicht beitragsfrei versichert sind sondern den mindestbeitrag (arbeitnehmeranteil) zahlen müssen?
      falls ja, wie hoch ist dieser mindestbeitrag; ist er gesetzlich festgelegt oder unterschiedlich von gkv zu gkv? welche ist dann die billigste?
      gibt es eine möglichkeit diesen mindestbeitrag zu umgehen und beitragsfei versichert zu sein.


      danke & gruß

      pw
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 18:58:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      pottwal,

      nach meinem Kenntnisstand muß Sie nicht zahlen, da Ihr nicht verheiratet seit. Mir liegt nur der Passus "Ehepartner" vor.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 19:21:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      was heißt"wir sind schwanger" :laugh: schwangere Pottwale haben keinerlei Anspruch :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 19:41:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      #interna

      danke für die promte antwort. habe mich vielleicht ein wenig umständlich ausgedrückt; was mich interessiert ist, ob eine mutter (unabhängig von ihrem partner; angenommen da gäbe es keinen), die vor der geburt freiwillig krankenversichert bei einer gkv ist, während des erziehungsurlaubs beitragsfrei (also wie eine pflichtversicherte) gestellt wird, oder einen mindestbeitrag zahlen muss (da sie vorher freiwillig versichert war)?
      noch viel mehr interessiert es mich wie man diesen mindestbeitrag, so es ihn gibt, umgehen kann.

      #zocklany

      du wirst nicht glauben wie "anspruchsvoll" schwangere pottwale sind :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:52:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Pottwal

      Erstmal Glückwünsch zum baldigen Nachwuchs ;)

      Als freiwillig in der GKV ist als Schwangere der zweitschlechteste Fall. Sie muss den durchschnittlichen Beitrag in der GKV bzw. ihrer gesetzlichen Kasse zahlen, das dürften so um die EUR 350 pro Monat sein, wovon normalerweise die Hälfte also EUR 175 auf Sie anteilig entfallen, im Rahmen der Beitragsanrechnung in der Familienversicherung, falls man verheiratet ist. Könnte also sein, dass bei Euch die kompletten 350 Euronen zu berappen sind. Am besten bei der GKV nachfragen!!!

      Der schlechteste Fall ist, wenn die Schwangere privat versichert ist und der Mann auch ==> kein Zuschuss vom Arbeitgeber und trotzdem 400 Euro Monatsbeitrag, ich spreche aus eigener Erfahrung!!! :cool::cry:

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      schrieb am 14.09.04 23:05:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Problem bei der Sache ist, dass es bei Schwangeren keine Rolle spielt, ob sie im Jahr ihrer Entbindung faktisch über die BBM kommen oder nicht. Da während der Schwangerschaft das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, ist nur entscheidend, dass sie prinzipiell die BBM überschreiten würde. Das wirklich gezahlte Arbeitsentgelt zählt nicht!

      Aber es gibt einen Ausweg: Sofern Deine Freundin einen Nebenjob annimmt, wird nicht mehr das Einkommen aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis als Grundlage genommen, sondern das tatsächlich erzielte. Somit wird sie wieder krankenversicherungspflichtig und der Beitrag entfällt (so wurde es mir zumindest von unserer Personalabteilung erklärt).

      Dann gilt es nur noch aufzupassen, ob sich der Zusatzverdienst ggf. mindernd auf das Erziehungsgeld auswirkt!
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 13:23:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      # stockpicker, klassenfeind,

      vielen dank für eure hilfe.
      prinzipiell kann ich es einfach nicht nachvollziehen, dass freiwillig versicherte im vergleich zu gesetzlich versicherten fürs kinderkriegen auch noch bestraft werden. diese logik will mir irgendwie nicht ins hirn; besonders deswegen, da man ja "zwangsweise" zum freiwillig versicherten wird und während der elternzeit ebenso wie gesetzlich versicherte nichts verdient.:mad:
      der witz dabei ist, dass mit erziehungsgeld auch nichts ist, da das einkommen zu hoch ist.

      die quintessenz heißt also statt elternzeit einen pro forma arbeitsvertrag von 5 stunden/woche.
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 16:45:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      pottwal,

      vorsichtig mit den Antworten. Bei nicht Verheirateten sehe ich das nach meinen Unterlagen ein wenig anders. Deine "Frau" soll sich dazu ein Schriftstück von Ihrer GKV zuschicken lassen. Danach wird geprüft (gerne über BM an mich).

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 15:36:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      pottwal

      Deine Partnerin ist während des Mutterschutzes beitragsfrei und während der Elternzeit kann sie sich freiwillig weiterversichern. Grundlage der Beitragsberechnung ist das Mindesteinkommen, das bei 805,- € monatlich zugrundegelegt wird. Hierauf wird dann der reduzierte Beitragssatz (Ohne Krankengeldanspruch) angewandt.

      Nichts anderes wird Dir auch ihre Krankenversicherung mitteilen.

      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 16:19:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sorry grettchen, husch zurück ins Lebkuchenhaus, Deine Aussage ist nämlich FALSCH! :p

      Regelung ab 01.01.2001:

      Privat versicherte Frauen bleiben auch während der Mutterschutzfristen und während der Elternzeit privat versichert (keine kostenfreie Familienversicherung mehr möglich).

      Freiwillig GKV-Versicherte bleiben beitragsfrei, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Ist der Partner privat versichert, bemisst sich der GKV-Beitrag nach der Hälfte des Einkommens im Rahmen der Höchstsätze.

      Freiwillig Versicherte ohne Arbeitsverhältnis bezahlen im Erziehungsurlaub einen Mindestbeitrag von 140,- DM.

      Freiwillig Versicherte müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ausnahmslos Beiträge zahlen. :cool:

      Die Barmer Ersatzkasse hat dieses Urteil erstritten, um eine für alle Krankenkassen einheitliche und verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Dieses Ziel ist erreicht, allerdings zum Nachteil vieler Mütter. BSG (Az: B 12 KR 45/96 R)

      http://www.abakus24.de/infos_downloads/nachschlagewerk/ausga…
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 17:26:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      stockpicker999,

      ok, doch was ist, wenn pottwal

      nicht

      mit der Frau verheiratet ist?


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 09:58:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      sorry stockpicker999,

      Du mußt die Situation mal genau lesen. Er ist nicht verheiratet, daher greift die Regelung für Alleinstehende seit dem 01.01.2001. Und die besagt genau das, was ich in #9 gepostet habe.

      Wird sich aber zukünftig wahrscheinlich ohnehin nochmal ändern. Mein Tip: Manche Krankenkassen kennen diese Regelung aber anscheinend nicht. Daher die Situation wie von interna empfohlen einfach von der Kasse prüfen lassen.


      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 22:57:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Liebes Greetchen,

      leider wieder daneben, ich habe meine Hausaufgaben gemacht, höre Dir mal den live-stream an, am Ende wird genau auf die Situation kein Partner (also der worst case, der werdende Vater ist unbekannt verzogen ;) ) kein eigenes Einkommen und bisher freiwillig in der GKV versichert, eingegangen ==> Resultat 200 DM Mindestbetrag, da die Krankenversicherung ein FIKTIVES Einkommen ansetzt!!! :cool:

      Viele Grüße

      http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2000071605.htm…


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