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    MLP Verfünfachungspolice steuerschädlich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.04 20:59:54 von
    neuester Beitrag 03.12.04 11:36:56 von
    Beiträge: 86
    ID: 916.994
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990
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      Avatar
      schrieb am 21.10.04 20:59:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Laut dem ersten Entwurf des BMF zur Thematisierung der möglchen Steuerschädlichkeit von Dynamiken und Erhöhungen von derzeit steuerfreien Lebensversicherungen wäre eine MLP Verfünfachungspolice unter bestimmten Umständen möglicherweise steuerschädlich.

      Derzeitiger Stand:

      Ist die monatliche Steigerung von Jahr zu Jahr >20,88 Euro (=250 Euro pro Jahr) dann darf die Gesamterhöhung nur in einem eng gesteckten Rahmen geschehen.Innerhalb von 3 Jahren darf sich der Beitrag maximal verdoppel, innerhalb von 4 Jahren etwas höher (genauer Wert liegt mir nicht vor)
      Dieser Rahmen erlaubt im derzeit vorliegenden Entwurf definitiv keine 500 % Steigerung!!

      Beispiel:
      Beitrag 2004: 30 Euro
      Beitrag 2005: 30 Euro
      Beitrag 2006: 150 Euro

      steuerschädlich, da die Steigerung von 2005 auf 2006 >20,88 Euro ist und mehr als 100 % beträgt.

      Erlaub wäre eine folgende Steigerung

      Beitrag 2004: 60 Euro
      Beitrag 2005: 80 Euro
      Beitrag 2006: 100 Euro.

      Steuerunschädlich, da der Beitrag nur um 20 Euro steigt, und sich innerhalb von 3 JAhren nicht mehr als verdoppelt.

      Liebe Kollegen bei MLP, prüft doch bitte nochmals die Rechtsgrundlage für die Verfünffachungspolicen. Das Thema ist zwar momentan noch nicht entschieden aber es könnte Ungemach drohen. Eine Heilung der Tarife in 2004 ist noch möglich, im Jahr 2005 drohen euch sonst erhebliche Probleme.

      Liebe Grüsse
      DDD2000
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 21:08:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      ääähhh...


      ich finde MLP überhaupt schädlich !

      :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 21:13:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Herr Gröllheimer

      das mag sein, dass Sie nicht zu MLP stehen, aber hier geht es nicht um Pauschalaussagen, sondern um ein mögliches Problem für die Kunden!!!

      Über MLP selbst ist schon genug geschrieben worden.

      Bitte nur sachliche Kommentare
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 21:22:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1 Die AXA hat das gleiche Problem. Der große Knall

      könnte nächstes Jahr auf die Vermittler zukommen ( Storno)

      das ist nur einer der Gründe warum Versicherungen vor großen problemen stehen. Die neuen EU Richtlinien werden nächstes Jahr der Assekuranz den rest geben.
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 21:36:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      wer schliesst den so einen scheiss ab ...
      ich dachte, die kunden von mlp wären akademiker ...

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      Avatar
      schrieb am 21.10.04 22:29:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      :laugh: Deswegen sind`s ja bei MLP.
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 08:51:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      @all
      Mehr Sachlichkeit bei diesem für Kunden&Vermittler wichtigen Thema wäre nicht schlecht!
      Zur Sache:
      - BMF-Schreiben ist bisher nur Entwurf und - so ist es eigentlich usus - immer erst AB ERSCHEINEN gültig!
      Vergangene Abschlüsse sollten also unberührt bleiben.
      - Selbst dann ist die Rechtsgültigkeit keineswegs sicher - keine Gesetzeskraft, die FG/BFH können es ohne weiteres kippen, schließlich muß der Kunde nur beweisen, daß er Erhöhung z.B. wegen sich ändernder Einkommenssituation etc. so vereinbart hat u. nicht wg. steuerl. Situation (Widerlegung der Vermutung des Gestaltungsmißbrauch); dürfte allerdings bei "Extrempolicen" 1 € auf 100 € nicht möglich sein.

      Sachliche Diskussion sehr willkommen!

      Gruß
      B.
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 09:56:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      @#7,

      ...aber leider im falschen Forum.:eek:
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 13:29:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      @7

      Meinen Informationen nach wird die "Verfünffachungspolice" auch als "Vorratspolice" bezeichnet.
      So unter dem Motto: Steuern sparen auf Vorrat, wer weiß vielleicht kannst du es ja nochmal brauchen.... Also wenn das kein Gestaltungsmißbrauch ist.... Die Idee der Vorratspolice deckt sich mE sicher nicht mit der Intention des Gesetzgebers!
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 10:50:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo !

      Habe gerade 3 Vorratspolicen ( Verfünfachungspolicen ) abgeschlossen. Lt. MLP bzw. Berater ist eine neue Richtlinie vorhanden, die den Steuerspareffekt gewährleistet. Ist das nun korrekt oder nicht.
      Auch eine konkrete Aussage hinsichtlich der Kosten ist nicht gegeben. Lt. MLP werden die Kosten Anteilmäßig 9 Jahre lang vom Beitrag subtrahiert. Kann mir da jemand helfen ? MLP möchte oder kann keine Aussage darüber treffen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 11:19:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Guter Einwand.

      Ich bleibe dabei:

      Alles, was über Verdopplung hinausgeht, sollte man sich als Kunden von der Gesellschaft schriftlich garantieren lassen.

      Wenn MLP das nicht macht, sollte man davon die Finger lassen. Es gibt ja genug Alternativen:

      Standard Life = verminderte Anfangsbeiträge
      Gerling = Pro Trend
      und viele, viele mehr

      Es ist eben hilfreich, unabhängig zu sein!

      :D
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 11:33:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      @standbuy,

      jetzt erklär mir einmal als dummen Berater, wie Du solche Verträge, bei denen Du kaum, bzw. unzureichende Antworten bekommst, abschliesst, bzw. weiterlaufen lässt?

      Jetzt zu den Antworten:
      Ob das ganze steuerschädlich ist, ist noch nicht entschieden, daher keine Antwort möglich, nur Meinung. Und bei MLP sehe ich durch die Verfünfachung die größte Gefahr, der am Markt angebotenen Produkte.

      Kosten:
      Meines Wissens nach fallen die Abschlusskosten über 6 Jahre an.
      Da aber bei Dir die Erhöhung vermutlich nach dem 3. Jahr kommt, fallen von dem erhöhten Beitrag nochmal Abschlusskosten über 6 Jahre an, ergibt geamt betrachtet Abschlusskosten über 9 Jahre.
      Weiterhin fallen jedes Jahr Verwaltungs- und Stückkosten, sowie Todesfallkosten an. Bei der Verwaltung kann allerdings noch zusätzlich eine Gebühr von 0,4% des umgeschichteten Volumens in Abzug gebracht werden (Umschichtungsgebühr). Fällt nach Aussage MLP zur Zeit nicht an. 30 oder 40 oder 50 Jahre ist aber ein langer Zeitraum.
      Weiterhin fallen noch Dachfondsgebühren an, welche an Oppenheim zu zahlen sind, bzw. welche Oppenheim dem Fondsvermögen entnimmt, und vermutlich MLP zum großen Teil zukommen lässt. MLP trifft auch die Anlageentscheidung, welche Fonds gekauft werden, auch wenn dieses in den Dachfondsprospekten nicht kenntlich gemacht wird.
      Zusätzlich fallen noch übliche Kosten der Zielfonds an.

      Im gesamten kannst Du also von ca. 3,5% Kosten zwischen dem Investment (z.B Aktie) und Dir als Kunde ausgehen, wenn ich die LV-Kosten über die Laufzeit (Beitragszahlungdauer) verteilt/geglättet einrechne. Die Kosten könnten theoretisch weit über 6% betragen.

      "MLP möchte oder kann keine Aussage darüber treffen."

      möchtest Du so jemand Dein Geld, Deine Altersvorsorge anvertrauen?
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 12:07:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      @10

      Lass dir doch die Richtline geben. Wenn es die gibt, wird es ja nicht so schwierig sein, einen Ausdruck davon zu erstellen. Ich glaube solche Sachen erst, wenn ich sie schriftlich vorliegen habe!
      Frei nach dem Motto:

      Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

      Und wenn MLP bzw. der Berater die Richtlinie nicht vorlegen können, dann weißt du ja, woran du bist ;-)!
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 15:33:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      2. Werden zukünftige Beitragsanpassungen bereits bei Vertragsabschluss vereinbart, handelt es sich regelmäßig nicht um einen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Rdnr. 38 des BMF-Schreibens vom 22. August 2002 (a. a. O), wenn die Beitragserhöhung pro Jahr 20 v.H. des bisherigen Beitrags nicht übersteigt. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Beitragserhöhung durch Anwendung eines Vomhundertsatzes oder eines vergleichbaren Dynamisierungsfaktors, bezifferter Mehrbeträge oder durch im Voraus festgelegte feste Beiträge ausgedrückt wird. Im Falle einer Beitragserhöhung pro Jahr um mehr als 20 vom Hundert des bisherigen Beitrags, handelt es sich außerdem nicht um einen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn
      • innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsabschluss der Beitrag das doppelte des Erstbeitrags nicht übersteigt oder
      • die jährliche Beitragserhöhung nicht mehr als 250 € beträgt.

      Ist die Erhöhung der Beitragsleistung als missbräuchlich einzustufen, sind die insoweit auf die Beitragserhöhung entfallenden Vertragsbestandteile steuerlich als gesonderter „neuer Vertrag“ zu behandeln. Der „neue Vertrag“ gilt in dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem der auf den Erhöhungsbetrag entfallende Versicherungsbeginn erfolgt.

      DIE MLP VORRATSPOLICEN MIT VERDREIFACHUNGS- ODER VERFÜNFFACHUNGSEFFEKT SIND BULLSHIT
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 16:59:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      "DIE MLP VORRATSPOLICEN MIT VERDREIFACHUNGS- ODER VERFÜNFFACHUNGSEFFEKT SIND BULLSHIT"

      ...Du meinst steuerschädlich?! :) ...und für das Unternehmen ein Haftungsrisiko.

      Bin mal gespannt, ob in der Bilanz angefangen wird für solche Fälle Rücklagen zu bilden :)
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 22:41:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke an alle für die Informationen.

      Also kann man bisher feststellen:

      " Die MLP Verfünfachungspolicen sind nicht steuerfrei, da die Erhöhungen, welchen nach dem 31.12.2004 vorgenommen werden, als Neuvertrag gelten!"

      Tja, liebe MLP`ler, was sagt Ihr dazu???
      Gelten für euch die Gesetze/Vorgaben nicht???

      Mich wundert, das sich hier noch kein fachkundiger MLP`ler gemeldet hat! Hat es euch die Sprache verschlagen? Oder wartet Ihr darauf, dass ein GL oder SD ein Zaubewort spricht, damit dies alles nicht wahr ist. :-)

      Gruss
      DDD
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 09:22:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Also momentan halten sich die Versicherer noch bedeckt, aber das BMF Schreiben schlägt hohe Wellen. Auch Standard Life hat schon angedeutet das Ihre Variante mit z.B. auf 30 % vermindereter Anfangsbeitrag wohl nicht laufen wird, auf gut deutsch eine Novation ist, also wie ein Neuvertrag zu behandeln ist und somit steuerschädlich ist. Gerüchte gehen um das alle Dynamiken oder sonstige Erhöhungen die mehr als 10 % p.a. betragen für Eichel too much sind. Böse für bereits abgeschlossenen Verträge. Aber zur Zeit ist nichts mehr sicher.

      Aber bei ner MLP Police ists eh egal man muß ja nur Überschüsse versteuern :D

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 09:49:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      @all
      1. Es gibt bisher meines Wissens KEIN BMF-Schreiben, sondern nur den ENTWURF eines solchen!
      2. Wenn alle Entwürfe aus dem Hause Eichel umgesetzt worden wären, hätten wir heute 200% Steuern (Satire!)
      3. Selbst ein BMF-Schreiben ist "nur" eine Arbeitsanweisung an die Fiämter, KEIN Gesetz, d.h. ein FG/BFH könnte sehr wohl zu der Erkenntnis gelangen, daß zumindest eine Rückwirkung eines solchen Schreibens unzulässig ist, da in der Vergangenheit z.B. Low-Start mit 12 Jahren GESAMTDAUER sehr wohl STEUERFREI waren (und auch die MLP-Verfünffacher)!
      4. Allerdings sind generell nach der AO (Stichwort Gestaltungsmißbrauch) sog. "Vorratspolicen" oder sonstige eindeutig nur auf Steuerumgehung ausgerichtete Policen durchaus fragwürdig im Gegensatz zu Policen, bei denen der niedrige Anfangsbeitrag z.B. mit steigendem Einkommen, wegfallenden Belastungen in der Zukunft etc. zu begründen ist. MAn erhält ja auch z.B. beim Low-Start sofort den VOLLEN Versicherungsschutz!

      Gruß
      B.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 09:49:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      ddd2000

      Feststellen kann man:

      Die MLP Verfünffachungspolicen sind in der momentanen Ausgestaltung steuerfrei. Wenn das BMF-Schreiben am Mittwoch kommt, dann wird sich zeigen, ob auch die Erhöhungen weiterhin steuerfrei sind. Wenn die das als Gestaltungsmissbrauch sehen, dann ist die weitere Frage, ob dies erst für Policen gilt, die nach der erstmaligen offiziellen Regelung abgeschlossen wurden oder auch rückwirkend alle Policen betroffen sind.

      Ein Haftungsrisiko wird wohl für die Gesellschaften bestehen, die die Steuerfreiheit dem Kunden schriftlich garantiert haben. Darunter fällt aber nicht MLP - oder interna ?

      Wahrscheinlich wird es bei ungünstiger Auslegung des verminderten Anfangsbeitrags für alle Kunden noch in diesem Jahr einen entsprechenden Nachtrag geben, der den Vertrag dann auf die gültige Regel ändern wird (wahrscheinlich 20% Dynamik). Wenn der Kunde dennoch eine (teil-)steuerpflichtige Erhöhung wünscht, dann kann er die Option natürlich auch mitmachen.

      Also - was tun? Alle Kunden, die bereits abgeschlossen haben zum Storno bewegen und die Chance in jedem Fall verspielen? Oder einfach gar nichts machen, da es für den durchschnittlich dummen MLP-Kunden ja ohnehin nichts ausmacht, da nur Überschüsse besteuert werden müssen :laugh::laugh::laugh:

      Wer gibt mal die Lösung??

      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 10:13:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      @19

      Hehehe, sollte die aktuelle Regelung bei MLP steuerschädlich sein, kann ich mir die Panik schon lebhaft vorstellen. Mit den ganzen (Zwangs-)Umstellungen dürfte dann das Jahresendgeschäft gelaufen sein.... ;-)!

      Außerdem, wir wissen doch alle: Geldanlage ist Vertrauenssache! Sollte da plötzlich jemand anrufen: Unsere tolle Fondspolice ist doch nicht steuerfrei, wir müssen da rasch ein paar Änderungen vornehmen!

      Das kann ich mit Sicherheit sagen: So eine Vorgehensweise wirkt mit Sicherheit nicht professionell und vertrauensfördernd!

      Fazit: Wollen wir mal alle nicht hoffen, dass es so schlimm kommt ;-)! Und falls doch, dann werden halt alle Dämme brechen *lach*!
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 10:35:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      @greetchen,

      MLP garantiert keine Steuerfreiheit?
      Was ist mit den allgemeinen Verbaucherinformationen, welche den Versicherungsbedingungen beiliegen?
      Punkt 11 Absatz b:
      "Einkommensteuerliche Behandlung von Erträgen aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung:
      Ebenso wie bei der herkömmlichen Lebensversicherung bleiben gemäß §20 Einkommenssteuergesetz sämtliche Erträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung steuerfrei, wenn der Vertrag mit einer Versicherungsdauer von mindestens 12 Jahren gegen laufende Beitragszahlungsdauer mit einer mindestens fünfjährigen Beitragszahlungsdauer abgeschlossen wurde..."

      Ist das für Dich keine Garantie der Steuerfreiheit? Und dieses Dokument hat wohl jeder Kunde einer Vorratspolice, oder?
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 14:05:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      @all

      Zunächst brüsten sich viele Berater damit, Sie hätten ach so ein flexibles Produkt mit Verfünffachungs"Option", welches nicht teurer wäre, wenn man die "Option" denn nicht wahrnehme als ein Produkt ohne "Option".

      Damit fängt man am Markt Kunden von der "Konkurrenz", weil diese (zum Teil) sehr vorsichtig und seriös arbeitet.

      Dann rudert man sukzessive zurück, sagt "Oh sorry, das Wort "Option" war uns nur rausgesrutscht" und schreibt "Oh, sorry, natürlich kostet die "Option" (:D) ein wenig - nämlich Todesfallschutz etc.".

      Jetzt wird weiter zurückgerudert.

      MLPler sprechen oft von "Vorratspolice" - das Wort Gestaltungsmißbrauch drängt sich mir auf.

      He, Exkolleginnen und Exkollegen, wie tief wollt Ihr denn vom Niveau noch sinken? Überprüft doch endlich mal, was Ihr von MLP so hört?

      Laßt Euch die Steuerfreiheit garantieren!
      Laßt Euch die maximalen Kostensätze der MLP-FLV (und auch der anderen Produkte) geben!

      Und schaut mal wieder in den Spiegel! Ihr seid Berater und meiner Meinung nach den Kunden mehr verpflichtet als einem Unternehmen!

      In diesem Sinne noch einen bedenklichen Tag!

      interna

      Quellen (für WO und MLP: Schreiben von MLP, Emails von MLP, bisher nicht veröffentlicht aber mit Vollmachten der Kunden für mich versehen)
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 14:35:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      interna

      diese Option gab es doch auch schon 99 und Du hast sie auch vermittelt. Warum hat es denn damals geklappt und warum sollte es heute nicht mehr gehen?
      Wenn dies wegen der Liquiditätssituation bedarfsgerecht ist und der Altersvorsorge dient, dann mußt Du mir erklären, warum dies auf einmal im Unterschied zu 99 ein Gestaltungsmissbrauch sein soll?

      Warum geht es denn bei anderen Anbietern auch? Warum sollte es denn nur bei MLP nicht gehen?

      Liebe Grüße

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 15:05:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Greetchen,

      ...was sagst denn zu den "Allgemeinen Verbaucherinformationen" und Steuerfreiheit?

      ...wieviele Verträge werden als Verfünffachung nicht nach dem Bedarf abgeschlossen? Ich glaub eine ganze Menge. 100 Euro Startbeitrag wird auf 500 erhöht. Wieviel Berufsstarter können nach 3 Jahren 500 Euro ohne Probleme berappen?
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 15:20:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Interna,

      Laßt Euch die Steuerfreiheit garantieren!

      welcher Versicherer garantiert denn seinen Kunden schriftlich die Steuerfreiheit? Das wird keiner machen, auch nicht bei einem Standardvertrag ohne Option und ohne Dynamik. Weil jeder weiß, daß sich sowohl die Steuergesetze als auch deren Auslegung jederzeit ändern können.
      Wenn Du was schriftliches kriegst, dann mit Einschränkungen nach dem Motto "Nach derzeitiger Gesetzeslage", "Nach derzeitiger Rechtsauffassung" oder ähnliches.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 16:12:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      neuling

      das steht doch in jedem Versicherungsvertrag so drin !

      Kopfschüttel


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 17:01:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      Klar steht dies überall drin, aber bei der Thematik "Vorratspolice" handelt es sich nicht um eine grundlegende "Gesetzesänderung", welche nicht für die Versicherer vorhersehbar sind, sondern für den Fall der Fälle, um die Ahndung aktueller Gesetzesgrundlage - Umgehung.
      Und dies sollte ein Versicherer vor dem Anbieten/verkauf neuer Verträge abklären, ob die Verträge evtl. mit "Gesetzesgrundlagen" kollidieren. Ist etwas ungeklärt (Rechtslage) sollte/muß dieses schliesslich geklärt sein, BEVOR etwas verkauft wird, und nicht in nachhinein. Oder der Anbieter muss dafür haften, falls das Produkt nicht ausreichend geprüft wird. ...meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 17:30:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      @MLP_Boardneuling,

      etwas ungeklärt (Rechtslage) sollte/muß dieses schliesslich geklärt sein, BEVOR etwas verkauft wird, und nicht in nachhinein. Oder der Anbieter muss dafür haften, falls das Produkt nicht ausreichend geprüft wird. ...meine Meinung

      Vieles läßt sich in unserem tollen Rechtsstaat leider nicht definitiv klären.
      Ich weiß nicht, ob Du Dich schon mal mit geschlossenen Fonds (Medien, Risiko LV, etc) befaßt hast.
      Es ist das tägliche Brot dort, daß Konstrukte gewählt werden, die vermutlich steuerliche Vorteile (Abschreibungsmöglichkeiten oder steuerfreie Gewinne) ermöglichen.
      Später wird vieles davon vom Finanzamt nicht so gesehen.
      Es wäre mir neu, daß je eine Fondsgesellschaft dafür hätte haften müssen.
      So funktioniert unser Rechtssystem einfach nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 18:01:12
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Midas,

      bei solchen Fonds bestehen andere Aufklärungspflichten. Wird falsch aufgeklärt, falsch beraten, kann hier sehr wohl eine Haftung entstehen. Die Frage ist nur leider zu oft die Frage des "Beweises".
      Aber ich bin einig, unser "Rechtssystem" lässt sehr zu wünschen übrig.
      Ist aber wirklich eine sehr schwierige Thematik :(
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 20:39:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      hallo jungs,
      wie seht ihr denn die steuerliche geschichte bei dieser komischen variante von der bhw
      mit mindestbeitrag und jederzeit variabel bis zu einem max beitrag????
      Avatar
      schrieb am 29.10.04 13:24:31
      Beitrag Nr. 31 ()
      Henrik76,

      das ist in meinen Augen fast noch gefährlicher als die MLP-"Vorratspolice".

      Meine Empfehlung lautet:

      Verminderter Anfangsbeitrag von 50% ist ok.
      Alles darunter sollte von der Gesellschaft garantiert werden (Stand 28.10.2004).

      Das BHW-Thema kenne ich aus der eigenen Beratung. Mein Vorschlag an den Kunden, sich die steuerliche Unbedenklichkeit garantieren zu lassen, kam gut an. Denn es kam natürlich nichts.

      Ein guter Berater findet für Dich genügend gute Wege mit verminderten Anfangsbeiträgen von 50%, BfA-Dynamiken und anderen steuerreduzierenden Modellen. Es muß ja nicht alles in LVs fließen - oder?

      ;)

      interna
      Avatar
      schrieb am 29.10.04 13:40:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Greetchen und die anderen
      Ich nehme jetzt mal meine Maske ab und unterstütze die Pro-MLP-Front:
      Viele wären vor einigen Monaten froh gewesen, die Erhöhungsoptionen von MLP anbieten zu können; die Gesellschaften (außer natürlich Standard Life und z.B. Gerling) haben dies bis vor einigen Wochen nicht angeboten.

      Jetzt darauf zu schießen, weil das BMF einen Pfurz quersitzen hat, finde ich schon befremdlich.

      Es dürfte doch aus Sicht der Gesellschaften (MLP, Standard Life) möglich sein, die zugesagte Erhöhungsoption von bis zu 500% einfach in den nächsten Wochen zurückzunehmen, falls das BMF dies einfordert, oder?
      Dann wird halt die 100 Euro-Startpolice nicht zur 500er in drei Jahren sondern zur 200er! Und für die 20er wird sich MLP dann auch bereit erklären, diese als 40er weiterzuführen.

      Um es mit meinem Freund, 34 c, zu sagen:

      So what?

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.10.04 14:04:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ExKollege,

      Gerling hat es schon länger.
      Allerdings finde ich die Erhöhungen, wenn man mal wirklich genauer drüber nachdenkt nur in wenigen Fällen (z.B. Student) als wirklich zweckmäßig.
      Mit Dynamiken können die Kunden schon sehr viel steuern, ohne irgendwo gebunden zu sein.

      Und vor einigen Monaten hätte ich dieses Produkt noch anbieten können, finde aber die Nachteile viel zu groß, und würde es daher nicht einmal einem Studenten empfehlen.
      Die steuerliche Thematik ist somit nur ein weiterer Problempunkt.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 14:59:23
      Beitrag Nr. 34 ()
      zu allem Überfluß behaupten MLP Berater seit neuestem, daß die Standart Life keine weiteren Verträge für 2004 annähme, weil sie nicht garantieren könnten, daß die noch policiert werden. Kann das jmd. von Euch nachprüfen?
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 15:35:17
      Beitrag Nr. 35 ()
      @#34:
      ...wenn es ein unproblematischer Antrag ist, dann kannst Du den noch Mitte Dezember oder gar noch danach bei der Standard Life einreichen und dieser Antrag wird in 2004 noch polisiert und der Beitrag im Dezember abgebucht...
      Die Standard Life arbeitet sehr schnell und professionell.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 15:42:13
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Statistix

      So ein Unsinn, bei MLP drehen wohl einige mittlerweile durch!
      Scheinbar wollen die nur noch Ihr "Best-Partner-Maximale-Provision" Produkte verkaufen.

      Fakt ist, das alle Anträge, wo keine Arztanfragen gestellt werden müssen, bei allen mir bekannten Gesellschaften noch bis mindestens 1.12. mit einer Policierungsgarantie angenommen werden!!!!

      Einige Gesellschafen garantieren dies sogar bis zum 13.12.2004.

      Lass dich nicht unter Druck setzen und such Dir einen anderen Makler der die STL oder Gerling Fopo oder ähnliche Produkte anbieten kann. Die sind alle mal besser als die BEST Partner LV`s.

      Gruss
      DDD2000
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 12:41:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      @ddd ich danke dir vielmals. Ich wäre im Zweifel nicht der betroffene. Hab mir das aber fast schon gedacht. Im übrigen wurde meinem Bekannten auch gesagt, daß die Vorrats FLV von MLP nur noch bis Oktober gegangen wäre, da wurde massiver Druck ausgeübt.

      Hab aus dem Gefühl abgeraten. Fühle mich nun bestätigt, danke!
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 13:29:55
      Beitrag Nr. 38 ()
      ExKollege,

      :) bzgl. der Maske. Es zeichnet eben die Makler aus, die von Beginn an nur Gesellschaften wählen, die nicht nachträglich noch mal etwas ändern möchten nach dem Motto:

      "Wir sind die Besten!"

      Dann kommt BMF und es könnte heißen.

      "Sorry, das haben wir nicht so gemeint!"

      Dann lieber Gesellschaften wie STL und Gerling oder einen ganz normalen Vertrag mit 10%-Dynamik.

      Kunden können ganz gut damit leben, wenn weniger als 20% des Nettoeinkommens in eine LV gehen ;).

      interna
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 08:42:24
      Beitrag Nr. 39 ()
      Na, liebe MLPler, wo bleiben denn die Zusagen von Euch bzw. von MLP bzgl. der Verfünffachungspolicen mit den Worten "Option", "keine Nachteile" etc. etc.?

      Meiner Meinung nach sollte sich jeder Kunde schriftlich bestätigen lassen, daß die Steuerfreiheit garantiert ist und keinerlei Nachteile entstehen, wenn man die "Option" nicht wahrnimmt.

      :eek:

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 11:18:15
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Interna,

      Meiner Meinung nach sollte sich jeder Kunde schriftlich bestätigen lassen, daß die Steuerfreiheit garantiert ist und keinerlei Nachteile entstehen, wenn man die " Option" nicht wahrnimmt.

      Ich hatte es ja schon mal gepostet: Eine Garantie für Steuerfreiheit bekommst Du bei keiner LV, nicht mal ganz klassisch und ohne Dynamik.
      .
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 12:02:22
      Beitrag Nr. 41 ()
      @all

      Folgenden Entwurf vom BMF möchte ich zu diesem heißen Thema zum besten geben:

      [...]
      Neuregelung der Besteuerung der Erträge aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG).

      Mein Schreiben vom 14. September 2004
      - IV C 1 - S 2252 - 236/04 -

      IV C 1 - S 2252 - 0/04 (bei Antwort bitte angeben)

      Durch das Alterseinkünftegesetz ist § 20 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) neu gefasst worden. Aus Vertrauensschutzgründen ist für vor dem 1. Januar 2005 abgeschlos-sene Versicherungsverträge § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiter anzu-wenden. Zu einigen Fragen der Neufassung und der Übergangsregelung gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

      1. Für die Frage, ob noch § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung anzu-wenden ist, kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an. Der Versiche-rungs-vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeer-klärung des Versicherers beim Versiche-rungsnehmer zustande. Für die steuerrechtliche Beurteilung ist unter dem Zeit-punkt des Vertragsabschlusses grundsätzlich das Datum der Ausstellung des Versiche-rungsscheines zu verstehen (vgl. auch BMF-Schreiben vom 22. August 2002, BStBl I S. 827, Rdnr. 8). Die Regelungen zur Rück-datierung (BMF-Schreiben vom 22. August 2002, a. a. O., Rdnr. 9) sind in diesem Zusam-menhang nicht anzuwenden.

      Im Abschluss sog. Vorratsverträge ist regelmäßig ein steuerrechtlicher Gestaltungsmiss-brauch im Sinne des § 42 AO zu sehen. Bei Versicherungsverträgen, die noch im Jahr 2004 abgeschlossenen werden, für die danach ein Ruhen des Versicherungsvertrags vereinbart wird, kommt steuerlich der Vertragsabschluss zustande zu dem Zeitpunkt, zu dem das Ruhen des Versicherungsvertrages endet.

      2. Werden zukünftige Beitragsanpassungen bereits bei Vertragsabschluss vereinbart, handelt es sich regelmäßig nicht um einen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Rdnr. 38 des BMF-Schreibens vom 22. August 2002 (a. a. O), wenn die Beitrags-erhöhung pro Jahr 20 v.H. des bisherigen Beitrags nicht übersteigt. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Beitragserhöhung durch Anwendung eines Vomhundertsatzes oder eines vergleichbaren Dynamisierungsfaktors, bezifferter Mehrbeträge oder durch im Voraus festgelegte feste Beiträge ausgedrückt wird. Im Falle einer Beitragserhöhung pro Jahr um mehr als 20 vom Hundert des bisherigen Beitrags, handelt es sich außerdem nicht um einen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn
      :) innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsabschluss der Beitrag das doppelte des Erstbeitrags nicht übersteigt oder
      :) die jährliche Beitragserhöhung nicht mehr als 250 € beträgt.

      Ist die Erhöhung der Beitragsleistung als missbräuchlich einzustufen, sind die insoweit auf die Beitragserhöhung entfallenden Vertragsbestandteile steuerlich als gesonderter „neuer Vertrag“ zu behandeln. Der „neue Vertrag“ gilt in dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem der auf den Erhöhungsbetrag entfallende Versicherungsbeginn erfolgt.

      3. Für das Vorliegen einer kapitalbildenden Lebensversicherung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n. F. ist abweichend vom bisherigen Recht weder ein Mindesttodesfallschutz noch eine laufende Beitragsleistung für mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses er-forderlich (vgl. zum alten Recht BMF-Schreiben vom 22. August 2002, a. a. O., Rdnr. 12 und 23ff.), sofern es sich um eine Lebensversicherung im Sinne des Versiche-rungsauf-sichtsrechts handelt.

      4. Sind bei der kapitalbildenden Lebensversicherung neben dem Todesfallrisiko noch zu-sätzlich andere Risiken (z. B. Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit) abgesichert worden, sind bei der Er-mittlung des Unterschiedsbetrags nicht die gesamten Beiträge von der Versicherungs-leistung oder dem Rückkaufspreis abzuziehen. Vielmehr sind die Beitragsanteile außer Betracht zu lassen, die das Versicherungsunternehmen diesen Risiken aufgrund individu-eller oder pauschaler Kalkulation zugeordnet hat.

      5. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG knüpft an den nur in § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F. ent-haltenen Satz 4 dieser Vorschrift an. Er ist deshalb nur in den Fällen des Policendar-lehens bei Versicherungsverträgen anzuwenden, auf die ganz oder teilweise noch § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F. anzuwenden ist

      Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Steuern und Zölle - Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Einkommensteuer - (www.bundesfinanzministerium.de) zum Download bereit.

      Im Auftrag
      [...]

      TD3333
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 12:59:25
      Beitrag Nr. 42 ()
      TD3333

      Mensch, das ist ja mal was neues !

      Dir ist doch klar, daß hier seit drei Wochen über nichts anderes gepostet wird als gerade über dieses Schreiben - oder ???
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Liebe Grüße

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 13:03:43
      Beitrag Nr. 43 ()
      Tja Greetchen,

      dann biete ich meinem Kunden doch eher Produkte an, die im "sicheren" Hafen sind.

      Es gibt da viele Möglichkeiten, welche Dir augenscheinlich nicht bekannt sind.

      TD3333,

      der 14. September ist wirklich schon eine Weile her. Fakt ist, daß die 20%-Police von MLP sehr riskant ist. Da lobe ich mir doch Modelle von

      Standard Life
      Gerling
      Skandia
      LV 1871
      Alte Leipziger
      etc.

      Nur darüber haben viele MLP-ler möglicherweise keine Ahnung - warum nur?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 13:39:40
      Beitrag Nr. 44 ()
      Also noch mal ein paar Fachfragen an die sehr engagierten Leute hier.

      Eine STL, di enur mit 30% begonnen wird ist folglich auch steuerschädlich?

      Wird ST also sagen gut dann wird eben nur der Anfangsbeitrag verdoppelt? Das fänd eich aber nur ok, wenn dann die verkaufs- abschluß usw. kosten sich nur auf die verdopplung beziehen! Wie wird das wohl sein?

      Ich meine ansonsten machen die Versicherer mit dem BMF-Schreiben sogar noch reibach. Außerdem ist hier mal das Wort gefallen, dass die Regelung erst ab Veröffentlichung gelten würde. Ist aber noch nicht veröffentlich, oder?
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 13:48:00
      Beitrag Nr. 45 ()
      zusätzlich wenn ich das richtig sehe gibt es anbieter, die 4 jahre verminderten anfagsbeitrag haben. sind die dann steuerschädlich?
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 13:53:40
      Beitrag Nr. 46 ()
      mhh und noch einer obendrauf und können dann etwa alle altkunden noch stornieren, die in 2004 oder vorher abgeschlossen haben?
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 23:03:54
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ alle!!

      wie sieht es denn steuerrechtlich damit aus, wenn man seine seit 4 jahren bestehende LV auf mindestbeitrag runterfährt, z.B. für 2 jahre und danach wieder auf den alten Beitrag hochfährt. Gilt dies dann auch als "Neuvertrag" und ist nicht steuergeschützt?????

      Ist dies generell eine Möglichkeit, wenn man diese taktik im 2-Jahresrythmus weiterfährt, wenn man nicht sooo viel einzahlen will??? (ohne die Seteuerfreiheit zu verletzen)

      *Gruss*
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 19:43:50
      Beitrag Nr. 48 ()
      s.o.
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 21:18:09
      Beitrag Nr. 49 ()
      Statistix,

      1. Die 30% verminderter Anfangsbeitrag sehe ich generell als problematisch. Aber: Je nach Abschlußdatum gab es zu dieser Zeit entsprechende Erklärungen von der Standard Life. Außerdem hat die STL diesen Tarif schon seit Jahren angeboten - im Gegensatz z.B. zu der MLP-Verfünffachungspolice.

      2. Sicherer fährst Du mit den 50%! Komm, das reicht doch!

      3. Die vier Jahre sind meines Wissens nach kein Problem.

      4. Hm, bzgl. der Kündigung der Altkunden wäre es sinnvoller, sich hierzu ein Statement von der STL einzuholen.

      @sweet_sh

      ???

      Warum willst Du zwei Jahre reduzieren, wieder erhöhen, wieder reduzieren? Dann zahle doch gleichmäßig ein. Das spart Dir Geld (und verringert die Provision des Beraters).

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 21:27:40
      Beitrag Nr. 50 ()
      Danke interna für die info. so viel ich aus dem bmf schreiben oben lese sind dort aber nur 3 jahre erlaubt. werde wohl anraten den stl vertrag auf 50% anfangsbeitrag zu erhöhen, 3 jahre ist wohl auch ein jahr hin oder her nicht sooo tragisch.

      gruß

      stat.
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 21:40:41
      Beitrag Nr. 51 ()
      :)

      Viel Erfolg und alles Gute für Dich und Deine Kunden - interna
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 22:09:56
      Beitrag Nr. 52 ()
      @all:

      Wartet doch mal das BMF-Schreiben ab. Sonst stochern wir hier alle im Nebel...

      @sweet-sh:
      Zur Frage mit dem "Beiträge alle 2 Jahre senken":
      Ich müßte das jetzt erst prüfen. An Deiner Stelle würde ich aber in den ersten 5 Jahren nicht groß am Beitrag drehen, weil EINE Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, daß 5 Jahre lang "regelmäßig" Beiträge gezahlt werden. Inwieweit "regelmäßig" sich auch auf die Beitragshöhe bezieht, weiß ich jetzt aus dem Stegreif nicht. Es gibt aber u.a. dazu ein BMF-Schreiben aus den 1990er Jahren... will das jetzt aber nicht extra rauskramen. Vielleicht später... :-)

      Noch was: BMF hin, BMF her: Die BMF-Schreiben binden NUR die Finanzverwaltung und geben deren Auffassung wieder. Die Finanzverwaltung ist an die BMF-Schreiben gebunden. Ein Richter hingegen ist im Streitfall in keinster Weise daran gebunden, sondern nur an Recht und Gesetz. Zwar wird er die BMF-Schreiben vielleicht als Auslegungshilfe heranziehen, kann aber durchaus zu einer gegenteiligen Auslegung kommen und auch entsprechend urteilen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.04 01:15:17
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ups, hatte nicht gesehen, daß TD3333 den BMF-Entwurf gepostst hatte. Kommt davon, wenn man mal 2 Tage nicht mitliest. Kommentar folgt.
      Avatar
      schrieb am 08.11.04 10:15:14
      Beitrag Nr. 54 ()
      @all
      Ich wiederhole nochmals:
      1) Es gibt KEIN BMF-Schreiben, sondern nur einen ENTWURF!
      2) Entwürfe gibt es viele; wenn wir uns nach allen Entwürfen richten würden, könnten wir gleichunsere Tätigkeit einstellen! (Denkt mal an den "Entwurf" 3. Oktober streichen!:laugh:)
      3) ansonsten: wassermann hat recht mit seinem Statement zur Bindung nur für die Finanzverwaltung; eine gute Begründung z.B. sofort hoher Versicherungsschutz bei z.Zt. noch niedrigem Einkommen, dürfte den Gestaltungsmißbrauch schwerlich nachweisbar machen
      4) Wenn es für den Kunden ausreicht, macht man lieber 50%, o.k.

      Gruß
      B.
      Avatar
      schrieb am 08.11.04 18:16:11
      Beitrag Nr. 55 ()
      gilt eine Mail als schriftliche Aussage?
      Wenn ja dann habe ich wohl die Garantie. Die Aussage ist, soweit die Police bei mir ankommt bevor das bmf-schreiben raus ist hätte ich Rechtssicherheit.
      Avatar
      schrieb am 08.11.04 18:21:43
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ interna. sind keine kunden. nur bekannte, ich verdiene damit absolut nix sondern will nur helfen. Daher Danke dir für deinen einsatz.
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 10:51:28
      Beitrag Nr. 57 ()
      Fazit:

      1. Es ist wesentlich sicherer, dem Kunden "nur" 50% als verminderten Anfangsbeitrag zu geben.

      2. Es ist sinnvoll, dem Kunden nicht nur einen 0815-EDV-Ausdruck auszuhändigen, sondern in einem Beratungsprotokoll festzuhalten, warum der verminderte Anfangsbeitrag so gewählt wurde.

      3. Es ist klasse, eine Garantie von einer Gesellschaft zu bekommen.

      Mache sich jetzt jeder ein Bild, wer diese Vorgaben erfüllt!

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:13:31
      Beitrag Nr. 58 ()
      interna

      Es wird ja anscheinend bald eine Klärung dieser Angelegenheit geben. Warten wir mal ab.

      Übrigens hat MLP doch auch bereits vor Jahren solche Policen vemittelt. Mit dem gleichen Argument wie bei der STL müßte ein
      "Gewohnheitsrecht" dann doch auch hier gelten - oder ??


      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:17:47
      Beitrag Nr. 59 ()
      #43 interna

      Ich biete meinen Kunden übrigens auch nur Produkte an, die im sicheren Hafen sind. ;)

      Liebe Grüße

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:21:19
      Beitrag Nr. 60 ()
      Greetchen,

      #58 Eben, das Angebot kam 1999 auf. Warum gab es dieses nicht auch von 2000 - 2003?

      #59 Das ehrt Dich. Dann überzeuge Deine Kolleginnen und Kollegen (die Richtigen ;)) davon, den Beraterinnen und Beratern stets korrekte Auskünfte zu geben.

      Dein Fazit lautet also: Finger weg von der Verfünffachungspolice!

      Finde ich gut!
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:32:23
      Beitrag Nr. 61 ()
      interna

      Finger weg sage ich nicht ! Besser eine Chance haben, als gar keine ! Ich stehe aber auf dem Standpunkt, daß es
      a) nicht nur LVs für die langfristige Vermögensanlage gibt und
      b) jeder Kunde besser gleich den vollen Beitrag aufbringen sollte (inkl. Dynamikrecht) und
      c) ich keine zusätzliche Arbeit haben möchte, wenn irgendwelche durchgeknallten Finanzbeamte sich überlegen, daß aus keiner Regelung eine nachträglich anwendbare Regelung entstehen soll.

      Liebe Grüße

      Greetchen

      p.s. viele meiner Kollegen wissen meine Meinung. Genau wie meine Kunden werden aber auch die Kollegen eigenverantwortlich entscheiden
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 21:14:21
      Beitrag Nr. 62 ()
      BMF-Schreiben 25.11.2004 - Auszug:

      "Ob bei bereits bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitragsanpassungen in vollem Umfange ein Altvertrag vorliegt, hängt davon ab, ob die vereinbarten Beitragsanpassungen als rechtsmissbräuchlich einzustufen sind (vgl. Rdnr. 38 des BMF-Schreibens vom 22. August 2002, a.a.O). Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Beitragserhöhung pro Jahr 20 v.H. des bisherigen Beitrags nicht übersteigt. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Beitragserhöhung durch Anwendung
      eines Vomhundertsatzes oder eines vergleichbaren Dynamisierungsfaktors, bezifferter Mehrbeträge oder durch im Voraus festgelegte feste Beiträge ausgedrückt wird. Im Falle einer Beitragserhöhung pro Jahr um mehr als 20 vom Hundert des bisherigen Beitrags, handelt es sich nicht um einen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten,

      [/b] a) wenn die jährliche Beitragserhöhung nicht mehr als 250 € beträgt oder
      b) wenn der Jahresbeitrag bis zum fünften Jahr der Vertragslaufzeit auf nicht mehr als
      4.800 € angehoben wird und der im ersten Jahr der Vertragslaufzeit zu zahlende Versicherungsbeitrag
      mindestens 10 v.H. dieses Betrages ausmacht oder
      c) wenn der erhöhte Beitrag nicht höher ist, als der Beitrag, der sich bei einer jährlichen
      Beitragserhöhung um 20 v.H. seit Vertragsabschluss ergeben hätte.


      Ok, die MLP-Verfünfachungspolicen machen mehr als 20% p.a. vom Beitrag aus. Somit können wir uns auf a) - c) konzentrieren:

      a) entfällt, denn von 10 € auf 50 € ergibt 480 € im fünften Jahr und verletzt somit diese Vorgabe

      c) trifft auch nicht zu, denn 1,2 potenziert ergibt nach fünf Jahren 2,4882 und nicht 5

      b) Wenden wir uns dieser letzten möglichen Rettung von MLP-Leben zu:

      "wenn der Jahresbeitrag bis zum fünften Jahr der Vertragslaufzeit auf nicht mehr als 4.800 € angehoben wird und der im ersten Jahr der Vertragslaufzeit zu zahlende Versicherungsbeitrag mindestens 10 v.H. dieses Betrages ausmacht oder"

      Die 10 v.H. sind erfüllt ok!
      Ein Jahresbeitrag von 4.800 € bedeutet 400 € im Monat. Einf Fünftel davon sind 80 €.

      Daraus folgt: Alle Verfünfachungspolicen mit einem Starbeitrag von über 80 € pro Monat sind nach BMF offensichtlich

      STEUERSCHÄDLICH!!!

      Liebe Kunden, hier solltet Ihr ganz schön aufpassen!

      Mehr zu den 10-80 € Startpolicen im nächsten Posting!
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 21:18:45
      Beitrag Nr. 63 ()
      Offen ist die Frage für folgende Fälle:

      1) Die Anfangsbeiträge aller Verfünffachungspolicen für einen Kunden beträgt summiert 10 € bis 80 €.

      2) bzw. über 80 €!

      Im Fall 2) sehe ich rein persönlich eine Umgehung der Vorgaben und damit eine erheblich steuerliche Gefährdung!


      Im Fall 1) sieht es erst mal gut aus. Wir können uns somit auf einen Verfünffachungspolice mit max. 80 € Startbeitrag konzentrieren.

      Im BMF steht auch:

      "Im Abschluss sog. Vorratsverträge ist regelmäßig ein steuerrechtlicher Gestaltungsmissbrauch
      im Sinne des § 42 AO zu sehen."

      Aha, nehmen wir mal an, es existierten Folien von MLP, in welchem die Verfünffachungspolicen als "Vorratspolicen, Vorratsverträge ..." tituliert wurden.

      Dann sehe ich eine erhebliche Gefahr, daß auch hier der Umgehungstatbestand greifen könnte.

      Abacco, wie siehst Du das?


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 22:56:55
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.11.04 09:49:39
      Beitrag Nr. 65 ()
      @interna,

      was auf irgendwelchen Werbefolien steht, ist m.E. nicht relevant. Das BMF Schreiben dient ja gerade dazu, zu definieren, wann Gestaltungsmißbrauch vorliegt und wann nicht. Da gelten jetzt genau die dort genannten Kriterien und sonst nichts.

      Die 80 EUR, auf 400 EUR steigerbar, dürfte den meisten Kunden auch reichen.
      Mir selbst allemal. Die Sache wird dadurch für mich tatsächlich überlegenswert.

      @all,
      Hat jemand die Fondsliste und Angeben zur Kostenstruktur bei der MLP Fondspolice?
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 10:56:58
      Beitrag Nr. 66 ()
      Midas2000,

      so einfach ist das nicht. Wenn irgendwo Vorratspolice etc. draufsteht, liegt der Verdacht des Gestaltungsmißbrauchs sehr, sehr nahe!

      Die Kostenstruktur der MLP-Dachfonds-FLV ist doch bekannt - gerne mehr über Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 11:15:27
      Beitrag Nr. 67 ()
      @Interna,

      wenn in den Vertragsbedingungen "Vorratspolice" stünde, magst Du recht haben.
      Aber das Finanzamt kann doch einem Versicherten nicht die Steuerfreiheit seiner Police aberkennen, nur weil der Versicherer auf Werbefolien irgendwelche Floskeln schreibt, von denen der Versicherte vielleicht gar nichts weiß.
      Ich habe gelernt, daß unser Rechtsstaat für Überraschungen gut ist. Aber das kann nun wirklich nicht sein.

      Zu den Tarifen: Dachfonds interessieren mich gar nicht.
      Ich habe mal was von einer Titanpolice gelesen, da kann man doch Einzelfonds auswählen, oder?
      Wenn Du da die Kosten und die Fondsliste hättest, wäre das nett. Gerne auch per BM.
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 12:05:45
      Beitrag Nr. 68 ()
      Mensch interna,

      jetzt zeig doch mal wahre Größe und gratuliere MLP dazu, daß Sie ihren Kunden zumindestens bei der Steuerfreiheit eine gute Empfehlung gegeben haben. Stattdessen konstruierst Du jetzt wieder irgendwelche Gesetzesverstöße. Ist zwar typisch deutsch und gibt sicherlich auch einigen Rechtsanwälten ausreichende Beschäftigung, aber irgendwann ist doch auch mal gut !

      Gelten die BMF-Entscheidungen nicht erst mit der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt?

      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 12:12:38
      Beitrag Nr. 69 ()
      @Greetchen,

      was nutzt die Steuerfreiheit bei schlechtem Produkt?! :)
      Sorry, GAR NICHTS!
      Übrigens sollte man seine Anlageentscheidungen nicht von steuerlichen Gegebenheiten abhängig machen, sondern nur das als Bonus mitnehmen, wenn es eine Steuerfreiheit oder Begünstigung gibt.
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 12:19:25
      Beitrag Nr. 70 ()
      @Greetchen @all

      Die Alte Leipziger hat ein Berechnungstool auf Excel-Basis herausgegeben. Mit diesem kann man die Steuer(un)schädlichkeit bestens feststellen.

      Und Greetchen:

      Sorry, aber tritt mal kürzer, solange Du Deine Kollegen nicht über die steuerschädlichen Verträge aufmerksam gemacht hast. Oder schließt Du definitiv aus, daß es solche bei Euch gibt?

      Bei meinen Verträgen sind alle steuer un schädlich!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 12:27:17
      Beitrag Nr. 71 ()
      @interna,

      Bei meinen Verträgen sind alle steuer un schädlich!

      Woher willst Du denn - um bei Deiner Argumentation zu bleiben - definitiv wissen, was auf irgendwelchen Werbefolien der von Dir vermittelten Versicherer draufsteht?
      Vielleicht werben die für eine Dynamik mit dem Argument eine Bevorratungsaspektes?
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 12:42:48
      Beitrag Nr. 72 ()
      interna

      garantierst Du Deinen Kunden die Steuerunschädlichkeit??

      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 12:52:26
      Beitrag Nr. 73 ()
      Leute,

      Ihr kennt es jetzt doch zur genüge!

      interna macht eine Riesen-Welle, hockt tagelang vor dem Bildschirm, hackt tausende von Postings in seine ergonomisch geformte Tastatur und tut so, als stünde MLP kurz vor der Pleite.

      Und, was bleibt? Nichts als heiße Luft.

      So funktioniert nun mal das interna`sche System. Aber genügend user haben`s ja inzwischen glücklicherweise durchschaut.

      In diesem Sinne - erfreuen wir uns in der kalten Jahreszeit an einem dauerhaften Heißluftgebläse. :D
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 15:24:29
      Beitrag Nr. 74 ()
      @interna

      "Ok, die MLP-Verfünfachungspolicen machen mehr als 20% p.a. vom Beitrag aus. Somit können wir uns auf a) - c) konzentrieren:

      a) entfällt, denn von 10 € auf 50 € ergibt 480 € im fünften Jahr und verletzt somit diese Vorgabe

      c) trifft auch nicht zu, denn 1,2 potenziert ergibt nach fünf Jahren 2,4882 und nicht 5"

      Hallo interna,

      könntest Du bitte Punkt a) und C) erläutern? Ich verstehe den Lösungsweg nicht!!
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 15:56:37
      Beitrag Nr. 75 ()
      Mein lieber 34c,

      Dein oberster Chef macht sich ernsthafte Gedanken um das Überleben Deiner Rasse. Selbst das Tafelsilber ist ihm nicht mehr heilig. Wer glaubt daß der Verkauf der Lebensversicherung eine strategische Meisterleistung ist? Etwa die Mitarbeiter (Innendienst und Außendienst), die den Laden mit aufgebaut haben?

      Sehen wir der Wahrheit ins Auge: Alle strategischen Ansätze von USW wurden zu Rohrkrepierern:
      Die Nettomittelzuflüsse (incl. Vermögensverwaltungen mit der B-Bank) sind zusammengebrochen. Die Vermögensverwaltungsoffensive ist gescheitert.
      Die guten BAV-Berater verlassen gerade das Unternehmen, weil sie mit 30 BAV-Beratern das BAV-Konzept scheitern sehen.
      Die Auslandsexpansion wurde nicht nur gestoppt. Die Auslandsgeschäftsstellen werden brutal geschlossen. Die internationale Skalierbarkeit des Geschäftsmodells ist gescheitert.
      Berater weigern sich in Heidelberg zu schulen, weil das Bildungsniveau der Berater gesunken ist.
      Für Finanzierungen hat kaum jemand die Kompetenz, so daß das Geschäft daraus zusammengebrochen ist. Die Kompetenz-Skalierbarkeit ist gescheitert.
      Die Fluktuationsrate blieb in 2004 (bis auf das vierte Quartal) auf sehr hohem Niveau;
      Und viele Berater führen Bewerbungsgespräche, um zu gehen wenn sie die LV-Welle ausgeritten haben.
      Die Neukundengewinnung ist lächerlich gering.

      Das Geschäftsmodell MLP ist nicht mehr skalierbar.
      Es wird kein Wachstum mehr geben.
      Es wird einen radikalen Schnitt 2005 und einen Neustart auf niedrigerem Niveau mit 200 Geschäftsstellen und ca. 2000 Beratern geben.

      M assenentlassung,
      L iquiditätsengpaß,
      P leitegefahr
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 17:14:12
      Beitrag Nr. 76 ()
      Also Katharina

      man könnte meinen hardfacts sei wieder auferstanden !

      Da kann man ja richtig Angst um die armen MLPler kriegen. Glücklicherweise gibt es noch andere Meinungen. Und die vermeintlichen insider haben ja nun auch des öfteren danebengelegen!

      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 17:53:33
      Beitrag Nr. 77 ()
      Katharina, ich muss Dich korrigieren:

      Das Geschäftsmodell MLP ist nicht mehr skalierbar.
      Es wird kein Wachstum mehr geben.
      Es wird einen radikalen Schnitt 2005 und einen Neustart auf niedrigerem Niveau mit 200 Geschäftsstellen und ca. 2000 Beratern geben.
      M assenentlassung,
      L iquiditätsengpaß,
      P roduktivitätssteigerung der Berater und Geschäftsstellen für weitere 1-2 Jahre
      :laugh:
      ...die wichtigste "best value"-Kennzahl :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 19:29:25
      Beitrag Nr. 78 ()
      #62

      Hallo,

      gelten diese Regelungen denn nicht für alle anderen (hier auch besprochenen) Versicherer mit ähnlichen Angeboten auch.

      Gerling, Standardlife, Skandia, Alte Leipziger etc...

      Oder betrifft das Problem nur die MLP Versicherungen?

      Freue mich auf Nachrichten

      Grüße

      achso1000
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 20:40:17
      Beitrag Nr. 79 ()
      Katharina,

      wo sollen denn Deiner Meinung nach die MLP-Berater alle hingehen? Wo ist die Situation denn gänzlich anders oder gar besser ?? Merkwürdig, daß viele ausgeschiedene Mitarbeiter woanders auch nicht gerade Erfolg haben. Anscheinend ist dies bei interna ja anders aber meiner Erfahrung nach schaffen viele woanders nicht den Erfolg, den sie bei MLP hatten.:look:
      Liebe Grüße

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 21:35:21
      Beitrag Nr. 80 ()
      Greetchen,
      vielleicht wäre die Alternative es mal mit sinnvoller Arbeit zu versuchen, als angehenden Akademikern irgend etwas aus Provisionsgier an die Backe zu kleben?

      http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=803…

      Bereits die als "Drücker und Strukis" versachrieenen AWDler leisten bereits bessere Arbeit.

      ...
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 10:48:21
      Beitrag Nr. 81 ()
      Bereits die als " Drücker und Strukis" versachrieenen AWDler leisten bereits bessere Arbeit...=fahrlässige Aussage!! Wie war das bei plusminus "gefälschte Software, Scheingeschäfte mit Toten, Verschuldungsdruck...." toller Verein, was hat diese Geschäftsidee am Markt zu suchen?? Dann doch lieber einen nunmehr "gewöhnlichen" Makler. Wobei ich auch hier nicht erkennen kann, wo das zukünftige USP sein wird?

      Übrigens auch hier wieder Zustimmung zu Greetchens Aussage: Nur sehr wenige sind ausserhalb mlp erfolgreich. Also liebe mlpLer strengt euch an, findet den Unterschied, sonst sehe ich ein böses Erwachen! Dabei ist es doch schon mal einfach, den Unterschied zu den Strukurvertrieben herzustellen. Es liegt also an euch...viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 12:25:49
      Beitrag Nr. 82 ()
      #73 partymaus

      Gerne:

      a) Der max. Steigerungsbetrag darf nach einer Regel 250 Euro im Jahr betragen. Bei einem Sprung von 10 Euro auf 50 Euro sind das 40 Euro x 12 = 480 Euro

      c) Eine Steigerung um 20% p.a. ergibt nach 5 Jahren eine Steigerung um 148,82% von 100% auf 248,82%. Eine Verfünffachung heißt von 100% auf 500%. 500% ist größer als 248,82%.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 12:27:15
      Beitrag Nr. 83 ()
      #77 achso1000

      Selbstverständlich gelten diese Regeln auch für Alte Leipziger bis Zürich. Und ich habe meine Kollegen auf diese Problematik auch hingewiesen - sei unbesorgt.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 16:34:18
      Beitrag Nr. 84 ()
      @interna

      Hast du dich bei deinem Rechenweg zu b) nicht vielleicht vertan? Wenn im ersten Jahr mind. 10% von 4.800 EUR gezahlt werden müssen, dann ist das doch ein Mindestjahresbeitrag von 480, also 40 EUR p.M., oder?

      Deine Höchtsgrenze mit 80 EUR und die Rechnung mit "einem Fünftel" verstehe ich nicht.

      Kannst du mir helfen?
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 11:02:47
      Beitrag Nr. 85 ()
      supdupi,

      ?

      Alles, was über 80 Euro monatlich als Startbeitrag bei MLP hinausgeht, sollte nach meinem Wissen sofort rückabgewickelt werden.

      80 Euro .... = 400 Euro = 4.800 Euro pro Jahr

      Alles, was summarisch darunter liegt, scheint steuerlich unschädlich zu sein.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 11:36:56
      Beitrag Nr. 86 ()
      @interna,

      hab mich wohl unklar ausgedrückt. Also: In 2b) steht, dass ein Vertrag
      steuerunschädlich ist, sofern "der im ersten Jahr der Vertragslaufzeit zu zahlende Beitrag mindestens 10% dieses Betrages [4800 EUR] ausmacht".

      10% von 4800 sind 480 EUR Jahresbeitrag als Mindestbeitrag, also 40 EUR mtl. als Mindestbeitrag für Steuerunschädlichkeit. Ich verstehe das so, dass das BMF sicherstellen will, dass nicht in 2004 noch "Mini-Verträge" abgeschlossen werden, die nur dem Missbrauch dienen, sondern dass man auch schon im ersten Jahr eine gewisse Mindestsumme (eben 480 EUR im Jahr) einzahlt, um die "Ernsthaftigkeit" des Vertrages zu dokumentieren.

      Oder?


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