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    Frage zur Kaution - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.04 13:30:17 von
    neuester Beitrag 25.11.04 18:01:59 von
    Beiträge: 5
    ID: 929.106
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      Avatar
      schrieb am 24.11.04 13:30:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mal eine Frage an die Experten.

      Wir haben unsere vermietete Wohnung verkauft und geht es darum, ob ich dem neuen Eigentümer die Kaution des Mieters übergeben kann. Ich meine mich nämlich daran zu erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass ich Gewährleistung dafür tragen muss, dass der neue eigentümer solvent genug ist im Falle eines Falles die kaution an den Mieter zurück zahlen zu können. Ansonsten müsste die kaution weiterhin bei mir bleiben. Weiß da jemand genaueres?

      danke
      Avatar
      schrieb am 24.11.04 15:21:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      sprich das mit Deinem Mieter ab und dem zukünftigem Eigentümer. Lasse Dir beides schriftlich geben, dann bist Du auf der sicheren Seite!

      Mit der Kaution hast Du beim Verkauf mit der Wohnung nichts zu tun! Die übergabe erfolgt an den neuen Eigentümer!

      Ich hoffe Du hast die Wohnung nicht verkauft um PRVH zu kaufen :(
      Avatar
      schrieb am 24.11.04 15:24:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Selbstverständlich fordert der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer zurück. Du mußt nicht dafür sorgen, daß er immer flüssig ist. Du kannst dir natürlich sagen: „Wenn der Käufer mich nicht nach der Kaution fragt, bekommt er sie auch nicht.“
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 16:27:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mit der Veräußerung der Wohnung und der Zahlung
      des Kaufpreises gehen Nutzen und Pflichten auf
      den neuen Eigentümer über.
      Somit auch alle Bestimmungen des Mietvertrages.

      Die Kaution muss an den neuen Vermieter ausgehändigt
      werden und dieser ist - genauso wie du - verpflichtet,
      die Kaution treuhändisch zu verwalten, d.h. von seinem
      Vermögen getrennt anzulegen.

      Somit ist die Kaution im Falle der Insolvenz nicht
      dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt.

      Wenn jetzt die Frage kommt, was passiert, wenn
      der Vermieter das nicht tut ... nun, letztlich
      ist dann der Mieter der dumme, denn er hätte die
      Möglichkeit gehabt, ein Kautionssparbuch o.ä.
      anzulegen, das als Treuhandkonto geführt wird.

      Viele Grüße,
      OCT
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 18:01:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für die Hilfen...


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