Frage zur Kaution - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.11.04 13:30:17 von
neuester Beitrag 25.11.04 18:01:59 von
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Habe mal eine Frage an die Experten.
Wir haben unsere vermietete Wohnung verkauft und geht es darum, ob ich dem neuen Eigentümer die Kaution des Mieters übergeben kann. Ich meine mich nämlich daran zu erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass ich Gewährleistung dafür tragen muss, dass der neue eigentümer solvent genug ist im Falle eines Falles die kaution an den Mieter zurück zahlen zu können. Ansonsten müsste die kaution weiterhin bei mir bleiben. Weiß da jemand genaueres?
danke
Wir haben unsere vermietete Wohnung verkauft und geht es darum, ob ich dem neuen Eigentümer die Kaution des Mieters übergeben kann. Ich meine mich nämlich daran zu erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass ich Gewährleistung dafür tragen muss, dass der neue eigentümer solvent genug ist im Falle eines Falles die kaution an den Mieter zurück zahlen zu können. Ansonsten müsste die kaution weiterhin bei mir bleiben. Weiß da jemand genaueres?
danke
sprich das mit Deinem Mieter ab und dem zukünftigem Eigentümer. Lasse Dir beides schriftlich geben, dann bist Du auf der sicheren Seite!
Mit der Kaution hast Du beim Verkauf mit der Wohnung nichts zu tun! Die übergabe erfolgt an den neuen Eigentümer!
Ich hoffe Du hast die Wohnung nicht verkauft um PRVH zu kaufen
Mit der Kaution hast Du beim Verkauf mit der Wohnung nichts zu tun! Die übergabe erfolgt an den neuen Eigentümer!
Ich hoffe Du hast die Wohnung nicht verkauft um PRVH zu kaufen
Selbstverständlich fordert der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer zurück. Du mußt nicht dafür sorgen, daß er immer flüssig ist. Du kannst dir natürlich sagen: „Wenn der Käufer mich nicht nach der Kaution fragt, bekommt er sie auch nicht.“
Mit der Veräußerung der Wohnung und der Zahlung
des Kaufpreises gehen Nutzen und Pflichten auf
den neuen Eigentümer über.
Somit auch alle Bestimmungen des Mietvertrages.
Die Kaution muss an den neuen Vermieter ausgehändigt
werden und dieser ist - genauso wie du - verpflichtet,
die Kaution treuhändisch zu verwalten, d.h. von seinem
Vermögen getrennt anzulegen.
Somit ist die Kaution im Falle der Insolvenz nicht
dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt.
Wenn jetzt die Frage kommt, was passiert, wenn
der Vermieter das nicht tut ... nun, letztlich
ist dann der Mieter der dumme, denn er hätte die
Möglichkeit gehabt, ein Kautionssparbuch o.ä.
anzulegen, das als Treuhandkonto geführt wird.
Viele Grüße,
OCT
des Kaufpreises gehen Nutzen und Pflichten auf
den neuen Eigentümer über.
Somit auch alle Bestimmungen des Mietvertrages.
Die Kaution muss an den neuen Vermieter ausgehändigt
werden und dieser ist - genauso wie du - verpflichtet,
die Kaution treuhändisch zu verwalten, d.h. von seinem
Vermögen getrennt anzulegen.
Somit ist die Kaution im Falle der Insolvenz nicht
dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt.
Wenn jetzt die Frage kommt, was passiert, wenn
der Vermieter das nicht tut ... nun, letztlich
ist dann der Mieter der dumme, denn er hätte die
Möglichkeit gehabt, ein Kautionssparbuch o.ä.
anzulegen, das als Treuhandkonto geführt wird.
Viele Grüße,
OCT
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