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    " Die Räuber " bei WO ? und die Folgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.04 09:22:07 von
    neuester Beitrag 02.06.06 13:08:39 von
    Beiträge: 25
    ID: 938.054
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      schrieb am 22.12.04 09:22:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wegen solcher Leute :

      http://www.wams.de/data/2004/05/16/278652.html?search=peter+…

      Und da kommen mir doch ein paar Sachen ganz bekannt vor, sind sicher alle zum Wohle der CBB Holding AG und der Kleinaktionäre:


      "Juristen drücken sich im Allgemeinen eher kompliziert aus. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Düsseldorf, Rolf Siepe, allerdings fand in seiner Urteilsbegründung am 28. Januar recht klare Worte für das, was er da vor sich hatte: Die Anfechtungsklage von Peter Eck :eek: und einigen Mitstreitern gegen eine Frankfurter Hauptversammlung sei in Teilen schon deshalb unbegründet, weil die beklagte Firma beweisen könne, dass Eck von ihr im Vorfeld der Verhandlung zwei Millionen Euro verlangt habe. Um "seine Leute zurückzuziehen". Um "Ruhe zu geben".

      ""Aktienrechtlich darf keine AG einem ihrer Aktionäre seinen ,Lästigkeitswert" abkaufen. Deswegen handelt meistens ein Großaktionär oder jemand anderes von außen. Aber da herrscht ziemlich viel Diskretion. Kein Unternehmen würde bekannt geben, dass es gezahlt hat."

      Weil das so ist, lassen sich die Profi-Aktionäre allerlei Umwege einfallen, um an ihr Geld zu kommen: Sie verlangen Aufsichtsratsmandate :eek: mit entsprechender Vergütung. Sie lassen sich für Unsummen als Berater anstellen. Sie ziehen die Klage im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs :eek: zurück, bei dem die Gegenseite die Anwaltskosten übernimmt - die für einen so genannten "Korrespondenzanwalt" astronomische Höhen erreichen können und dann an den Kläger weitergereicht werden. "

      "Ganz oben auf der Rangliste steht Karl-Walter Freitag :eek: - und bei ihm ist der Vorwurf sogar "amtlich": Die "Frankfurter Allgemeine" erstritt sich gerichtlich das Recht, ihn "räuberischer Aktionär" nennen zu dürfen. Vorher lehnte das Oberlandesgericht Düsseldorf laut Presseberichten eine Anfechtungsklage von Freitag mit der Begründung ab, er habe in der "Erwartungshaltung" geklagt, die Firma werde ihn ausbezahlen. Und noch früher hatte er zusammen mit einer Bekannten - angeblich auch im Namen weiterer Anleger - von der Aachener und Münchener Beteiligungs-AG 1,5 Millionen Mark erhalten: Freitag hatte damit gedroht, andernfalls ihre Übernahme der BfG-Bank zu durchkreuzen. Das Landgericht Köln stellte ein Strafverfahren gegen ihn wegen Erpressung nur gegen Zahlung einer Geldbuße ein.

      Peter Eck :eek: , dem der Richter in Düsseldorf die Zwei-Millionen-Forderung unterstellte, klagt dort unter anderem zusammen mit Frank Scheunert :eek: und dem Heidelberger Rechtsanwalt Professor Klaus Steiner - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde. Bei einer anderen Klage, die momentan in Hamburg vorliegt, klagt Scheunert, bis vor kurzem vertreten durch Anwalt Steiner, der allerdings wenige Tage vor der ersten Verhandlung sein Mandat niederlegte. Auf der entsprechenden Hauptversammlung ließ Scheunert sich offenbar von Eck :eek: vertreten. Auch bei LBBW war Eck mit von der Partie, zusammen mit Wenger und Karl Trippel. Bei mindestens zweien der drei Termine dabei: Karl-Walter Freitag über die Firma Metropol :eek: , deren alleiniger Geschäftsführer er ist.

      Das kann natürlich Zufall sein.
      "

      Und solcher IDs bei WO:

      tandoori

      schalander

      zanghi

      Baumberger

      IchZwerg

      Sparkasse
      FrankScheunert
      Holzweg
      zorrozocker
      zockerzorro

      Kriegen wir bald sowas:

      ...
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 09:23:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aus Managermagazin
      Heft 5/2004


      AKTIENRECHT

      Anleger im Abseits

      Von Ulric Papendick


      Aktionärsrechte: Noch können Investoren auf Hauptversammlungen Vorstände richtig in die Mangel nehmen - und notfalls gegen Beschlüsse klagen. Ein neues Gesetz, entstanden unter kräftiger Mitwirkung der Deutschland AG, hebelt diese Kontrolle aus.


      An den 22. Mai 2002 dürfte sich Rolf-E. Breuer (66) nur ungern erinnern. Noch auf seiner letzten Hauptversammlung als Vorstandssprecher der Deutschen Bank musste sich der Topbanker mit peinlichen Fragen lästiger Kleinaktionäre herumschlagen.

      Ob es denn eine Schadensersatzklage des Münchener Medienzaren Leo Kirch gegen ihn wegen kreditschädigender Aussagen gäbe, wollte ein Anleger vom Chef des Frankfurter Branchenprimus wissen. Breuers Replik: Davon wisse er nichts.

      Mittlerweile interessiert sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt für die Antwort des heutigen Aufsichtsratschefs der Deutschen Bank. Der Verdacht: Die Kirch-Klage, die sich auf ein Interview Breuers im Wirtschaftssender Bloomberg TV bezog, sei bereits deutlich vor dem Anlegertreffen beim größten deutschen Geldhaus eingegangen. Mit anderen Worten: Breuer hätte davon wissen müssen - und mithin auf der Hauptversammlung gelogen.



      Das hartnäckige Bohren des Kleinanlegers dürfte Breuers Meinung über deutsche Hauptversammlungen nicht gerade verbessert haben. Zu " Show-Veranstaltungen für Selbstdarsteller" seien die Aktionärstreffen heruntergekommen, wetterte der Banker vergangenes Jahr in der " Börsen-Zeitung" , es werde zu lange debattiert und zu viel gefragt.

      Damit soll es nun ein Ende haben. Anfang des Jahres brachte das Berliner Bundesjustizministerium eine Gesetzesnovelle auf den Weg, die das deutsche Aktienrecht entscheidend ändern dürfte - und lästige Kleinanleger de facto mundtot macht.



      Anleger im Abseits (2)

      Von Ulric Papendick


      Offiziell soll das Papier mit dem schönen Namen " Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts" , kurz UMAG, die Rechte der Aktionäre natürlich stärken und nicht schwächen. In der Tat bringt das Gesetz, das noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden und Anfang 2005 in Kraft treten soll, einige kleine Fortschritte. So werden etwa die Sorgfaltspflichten von Vorständen und Aufsichtsräten klarer definiert und die Schwellenwerte für Klagen von Kleinaktionären gesenkt.


      Rigides Recht

      Abschalten: Fragen der Aktionäre auf der Hauptversammlung (HV) sollen deutlich eingeschränkt werden.

      Aushebeln: HV-Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen bleiben in Kraft, selbst wenn sie rechtswidrig sind.


      Mehr als Reformkosmetik aber sind diese Verbesserungen nicht. Denn zugleich hebelt der UMAG-Entwurf wichtige Kontrollmöglichkeiten und Prüfungsrechte der Anleger beinahe vollständig aus. " Wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt" , kommentiert ein Frankfurter Wirtschaftsrechtler, " fallen die letzten wirksamen Möglichkeiten weg, unlautere Vorstände zur Rechenschaft zu ziehen."

      Der vermeintliche Fortschritt in Richtung mehr Kapitalmarkthygiene entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Rückschritt - als eine klammheimliche Machtverschiebung von den Aktionären zu den Vorständen.

      Schon die Entstehung des UMAG ist kurios: Entscheidende Passagen des Gesetzentwurfs stammen aus der Feder des Berliner Rechtsanwalts Carsten Schütz (41). Der Fachmann für Gesellschaftsrecht ist Partner der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.

      Die Juristentruppe, im " Handbuch Wirtschaftskanzleien" des Fachverlags Juve als " proaktiv und industrienah" bejubelt, kommandierte ihren Experten kurzerhand zur Erarbeitung des UMAG-Entwurfs ins Berliner Justizministerium ab. Was Schütz dort gemeinsam mit Ministerialrat Ulrich Seibert zu Papier brachte, ist Lobbyarbeit erster Güteklasse für die alte Deutschland AG.

      So haben die Vorstände künftig weit reichende Möglichkeiten, Klagen von Aktionären auszuhebeln. Werden Hauptversammlungsbeschlüsse zu Kapitalerhöhungen, Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen angefochten, können die Unternehmenslenker per Eilverfahren die Eintragung der Maßnahmen ins Handelsregister durchpeitschen und sie damit in Kraft setzen. Dazu braucht es lediglich ein Gericht, das den Vorständen bescheinigt, dass die Nachteile für ihr Unternehmen größer seien als die von Aktionären vermuteten Rechtsverstöße.

      Mehr noch: Die Beschlüsse sollen künftig sogar dann wirksam bleiben, wenn die klagenden Anleger in einem späteren Hauptverfahren Recht bekommen sollten. In diesem Fall hat das Unternehmen dem Kläger lediglich den entstandenen Schaden zu ersetzen. Und der beschränkt sich laut Gesetzesbegründung " im Regelfall auf die Prozesskosten" .

      Anleger im Abseits (3)

      Von Ulric Papendick


      Mit diesen Vorschlägen werde " die Wirksamkeit des Anfechtungsrechts de facto beseitigt" , warnt Harald Petersen, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. In der Tat sind die privat befreundeten UMAG-Kreateure Seibert/Schütz - die Juristen wohnten früher Tür an Tür - über das Ziel hinausgeschossen.


      Den Registereintrag per Eilverfahren zu beschleunigen mag vielleicht ja noch sinnvoll sein, um so genannten räuberischen Aktionären vorzubeugen. Die hatten sich in der Vergangenheit ihre Anfechtungsklagen von den Unternehmen regelrecht abkaufen lassen. Aber dass selbst ein offensichtlich rechtswidriger Beschluss Bestand haben soll - eine Regelung, die es bislang nur für außergewöhnliche Sachverhalte wie etwa Unternehmensfusionen oder Übernahmen gab - geht Aktionärsschützern und vielen Kapitalmarktrechtlern eindeutig zu weit.

      Doch damit nicht genug: Die Rechte von Sonderprüfern, die im Auftrag von Minderheitsaktionären Missstände im Unternehmen aufdecken sollen, möchten Schütz und Seibert ebenfalls stark einschränken. Wenn " überwiegende Belange" des Unternehmens einer Untersuchung entgegenstünden, etwa die Wahrung von Firmeninterna, soll ein Gericht die Rechte des Prüfers auf Akteneinsicht und umfassende Auskunft begrenzen können.


      Eine Regelung mit möglicherweise widersinnigen Folgen: Je krimineller ein Vorstand agiert, umso mehr wird er auf Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse dringen, um eine effektive Prüfung zu verhindern.

      Nebenbei beschneidet der Gesetzentwurf auch noch das Fragerecht der Aktionäre auf Hauptversammlungen. Künftig kann der Aufsichtsratschef jedem Kleinaktionär eine Zeitvorgabe für Fragen setzen oder die Zahl der Redner zu einem Tagesordnungspunkt begrenzen.

      Die Folgen all dieser Einschränkungen mögen für Vorstände ganz angenehm sein. Für den Finanzplatz Deutschland wären sie fatal. " Die Hauptversammlung" , sagt ein Jurist, " ist hier zu Lande die einzige Bastion, die Aktionären wirklich Schutz bietet. Wird die geschliffen, sind wir als Kapitalmarkt endgültig Provinz."

      Und darum werden in Zukunft wohl noch mehr Vorstände solche Handlungsanweiseungen berücksichtigen:

      ...
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 09:25:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      "

      #3366 von Euro2006   20.12.04 16:48:42  Beitrag Nr.: 15.363.922
       Dieses Posting:  versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG
      @Juchheissa:

      Hm, dieser §246a (Freigabeverfahren), mit dem das UMAG das AktG ändert, ist wirklich ein Hammer; ich denke, daß man den entweder ändern muß oder es müssen schnell sehr hohe Hürden geschaffen werden für eine Freigabe.

      In unserem Fall würde der als Vorstand agierende Dr. K. ja wohl vor Gericht argumentieren, daß die CBB kein Geld mehr hat und zum Konkursrichter muß, wenn die Aktionäre sich nicht enteignen lassen wollen.

      Da die mit der Firma verbundenen Arbeitsplätze heute unbedingt zu retten sind, wird das Gericht sich wohl auf die Seite des Vorstands schlagen (und zur Begründung den Art. 14 GG anführen: Eigentum verpflichtet. Auch dazu, sich enteignen zu lassen.).

      Ist die Kapitalmaßnahme eingetragen und die Klage dagegen war berechtigt, so muß dem Antragsgegner nur der entstandene Schaden ersetzt werden - im Falle der CBB-Aktien wären das dann im Dezember 2003 so ca. 3,5 ct/Aktie gewesen, oder max. knapp 2 Mio EUR für die gesamte Gesellschaft.

      Damit ist klar, wie man in Zukunft vorgehen muß, um sich eine börsennotierte Gesellschaft möglichst billig unter den Nagel zu reißen:

      1. Schritt: einige Monate vor dem geplanten Delisting eine Adhoc, daß die Hälfte des Kapitals verloren ist; in der Folge bricht der Kurs massiv ein. Einen testierten Bericht, aus dem dies unmißverständlich hervorgeht, muß man dazu nicht vorlegen.

      2. Schritt: eine Mitteilung, daß inzwischen das gesamte Kapital verloren ist und daher ein Kapitalschnitt auf null vorgenommen werden soll. Einen testierten Bericht, aus dem dies unmißverständlich hervorgeht, muß man dazu nicht vorlegen.

      3. Schritt: es wird zur Anfechtung kommen, die man dann per Freigabeverfahren ins Leere laufen läßt; jetzt muß man nur noch dafür sorgen, daß die Kurse schön niedrig bleiben, so daß man den Aktionären nur den niedrigen Kurs vor der HV mit dem Kapitalschnitt ersetzen muß.

      Das haben mal wieder Leute ausgeknobelt, die wissen was sie wollen, und dann von Leuten absegnen lassen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. "

      Mitgewirkt an dieser Sache hat natürlich wer ?

      ...
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 09:31:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dann guckt mal hier:

      " Nach dem Transparenz- und Publizitätsgesetz aus der letzten Wahlperiode und der Einsetzung der Cromme-Kommission :eek: soll nun ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission Corporate Governance folgen: Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts. Im sog. UMAG geht es um die Haftung der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) und die Anfechtungsklage in der Hauptversammlung. Mit ersterem wird zugleich ein bedeutender Punkt des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes umgesetzt "

      Von hier:

      http://www.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/UMAG/uma…

      Wisst ihr noch wer da ein bedeutendes Mitglied in jener Kommission ist ?

      Der Hauptgeschäftsführer der DSW, der Herr Hocker.

      Zu dem es einen eigenen Thread: CBB ; die DSW ; der Herr Hocker gibt

      Gruß
      Eustach :D
      (der meint da jemanden seine Erfahrungen aus dem Aufsichtsratsvorsitz bei der CBB Holding AG hat einfließen lassen sehen)
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 09:33:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eustach,

      ich habe keine Lust diese langen Beiträge zu lesen, geht das auch mal in komprimierter Form??

      Im Übrigen zeigt mir der Kursverlauf wo es lang geht!

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      Avatar
      schrieb am 22.12.04 10:22:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Sifteberti:

      Wenn Dir das zu lange Beiträge sind, daß laß es eben mit dem Lesen und maul nicht rum.

      Falls es Dich interessiert, um was es geht: lesen bildet. Auch und gerade wegen Pisa.
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 10:41:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Herr Eck zeigte sich zunächst einmal verwundert, dass von Vorstandsseite überhaupt keine Informationen gegeben wurden, und auch aus der Einladung gehe nicht hervor, wofür das Geld aus der Anleihe genutzt werden soll. Aus seiner Sicht hat der Vorstand die Pflicht, den Aktionären die Gründe für die Ausgabe der Anleihe zu nennen, weshalb Herr Eck hierzu nähere Informationen verlangte.

      Nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden Herrn Bohbot hat die Gesellschaft noch eine Kreditverbindlichkeit gegenüber der Dresdner Bank in Höhe von 3,5 Mio. EUR, die im kommenden Jahr zurückgezahlt werden muss. Durch die Ausgabe der Wandelanleihe kann dieser Betrag finanziert werden, und darüber hinaus wird dies für die Gesellschaft auch zu besseren Finanzierungskonditionen führen.

      Mit dieser Antwort war Herr Eck jedoch so nicht zufrieden, und er verlangte die genauen Konditionen des Kredits bei der Dresdner Bank und die geplanten Konditionen bei der Ausgabe der Anleihe. Wie Herr Bohbot berichtete, muss der Kredit zu gleichen Teilen über die nächsten Quartale getilgt werden, und durch die Ausgabe der Anleihe versprach er sich bessere Konditionen als bei der Dresdner Bank. Genaue Angaben zur Zinshöhe machte der Vorstandsvorsitzende jedoch nicht, weshalb Herr Eck noch einmal nähere Ausführungen forderte.

      Fälschlicherweise erklärte Herr Bohbot dann, in den nächsten fünf Quartalen müssten jeweils 3,5 Mio. EUR bezahlt werden, was zu einer Nachfrage von Herrn Hoffmann als Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) führte. Der Vorstandsvorsitzende korrigierte seine Aussage jedoch umgehend und betonte, dass zum Geschäftsjahresende 2003 die Kreditsumme noch bei 4,4 Mio. EUR lag. Allerdings konnte nun schon 1 Mio. EUR bezahlt werden, so dass sich die aktuelle Verbindlichkeit auf 3,5 Mio. EUR inklusive der Zinsen beläuft. Diese Summe müsse dann verteilt auf die jeweiligen Quartale getilgt werden.

      Nach den Worten von Herrn Bohbot wird sich die Bilanz nach der Ausgabe der Anleihe besser darstellen, zumal die BKN dann keine kurzfristigen Verbindlichkeiten mehr aufweist. Da die Zahlungen aber schon ab dem kommenden Quartal fällig werden, konnte mit der Genehmigung zur Ausgabe einer Anleihe nicht bis zur kommenden ordentlichen Hauptversammlung gewartet werden.

      Herrn Eck interessierte dann noch, ob schon Verhandlungen bezüglich der Anleihe geführt wurden, und er verlangte noch einmal die Angabe der Zinssätze. Laut Herrn Bohbot wurden bisher noch keine Verhandlungen geführt. Nach der Genehmigung könne die Verwaltung erst in Verhandlungen eintreten und versuchen, einen möglichst guten Abschluss für die Gesellschaft zu erreichen, was sich dann auch positiv auf das Unternehmen auswirken wird. Insgesamt zeigte sich Herr Eck aber weiterhin mit der Beantwortung der Fragen unzufrieden, weshalb er einige Fragen zu Protokoll des Notars gab. Außerdem erklärte er auch seinen Widerspruch zu Protokoll des Notars.
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 12:13:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ob denn die SdK nicht auch mal (weil es ja jetzt bald so ein komisches Gesetz geben soll, wohl nur wegen einiger weniger Leute) Strafanzeige erstatten könnte ?

      Gruß
      Eustach :D
      (der die Frage mal an Herrn tenDoornkaat stellen möchte)
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 12:54:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.12.04 17:05:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      So sehen die Folgen von räuberischen Taten (siehe oben) dann aus:

      "
      Berlin, 17. November 2004
      Bundesregierung stärkt Aktionärsrechte

      Die Bundesregierung hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Beide Vorhaben sind Teil des 10-Punkte-Programms zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes. „Die Regierungsentwürfe eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) und zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) schließen diese Maßnahmen fast vollständig ab“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Beide Gesetzesvorhaben werden dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückzugewinnen.“

      I. Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
      Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts soll die Haftung der Manager nicht verschärfen, sondern die Durchsetzung von Klagen gegen Organe der Gesellschaft erleichtern. Künftig können Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen 1 % des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100.000 Euro erreichen, den Anspruch der Gesellschaft gegen Manager wegen einer Pflichtverletzung einklagen. Um dabei missbräuchliche Klagen zu vermeiden, wird ein gerichtliches Zulassungsverfahren eingeführt. Die gegenüber dem geltenden Recht deutlich niedrigere Betragsschwelle ermöglicht es fast jedem institutionellen Anleger und größeren Privatanlegern, eine Haftungsklage einzureichen. Klagewillige Kleinaktionäre können sich in einem Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers sammeln, um Mitstreiter für das Erreichen gesetzlicher Quoren zu gewinnen.

      Als Gegengewicht zur Erleichterung der Haftungsklage soll die so genannte Business Judgment Rule ins Gesetz aufgenommen werden. Ein Haftungsfreiraum ist für alle unternehmerischen Entscheidungen vorgesehen, die der Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen getroffen hat.

      Das Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist sehr wichtig, wird aber mitunter missbraucht, um Verfahrensfehler zu provozieren und den Boden für Anfechtungsklagen zu bereiten. Der Entwurf sieht vor, dass der Versammlungsleiter durch eine von der Hauptversammlung beschlossene Satzung ermächtigt werden kann, angemessene Frage- und Redezeitbegrenzungen festzusetzen. Der Entwurf stärkt also die Satzungsautonomie der Gesellschaft. Um Hauptversammlungen zeitlich zu straffen und auf die Angelegenheiten der Gesellschaft zu konzentrieren, dürfen Unternehmen häufig gestellte Fragen künftig vorab beantworten und als FAQ’s im Internet veröffentlichen.

      II. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
      Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll jeder geschädigte Anleger künftig die Einleitung von Musterverfahren gegen eine Aktiengesellschaft beantragen können. „Das KapMuG modernisiert den Zivilprozess im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Dem Kapitalmarktrecht kommt dabei eine Vorreiterfunktion beim Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes zu“, erläuterte Zypries.

      Es werden keine Sammelklagen nach US-amerikanischen Vorbild eingeführt, sondern das Modell des Musterverfahrens verankert. Durch das Musterverfahren werden Klagen von vielen Anlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarkinformationen, z.B. in Bilanzen oder Börsenprospekten, gebündelt und beschleunigt. Der Antrag wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Auch das beklagte Unternehmen kann ein Musterverfahren beantragen und so missbräuchliche Klagen einzelner Kapitalanleger schnell abwehren. Liegen mindestens zehn vergleichbare Anträge bei dem zuständigen Landgericht innerhalb von vier Monaten vor, wird das zuständige Oberlandesgericht einen Fall als Musterverfahren klären. Dem Urteil des Oberlandesgerichts folgt dann die Entscheidung in den einzelnen Verfahren.

      Weitere Informationen zu den beiden Regierungsentwürfen finden Sie unter www.bmj.bund.de.
      "

      Von hier :

      http://www.bmj.bund.de/enid/f64f3d0ece51799dc3b6f0e1fd68f6c5…

      Gruß
      Eustach :D
      (der hofft, dass da noch nicht Hopfen und Malz verloren ist, obwohl Herr Hocker seine Finger da wohl drin hatte)
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 22:44:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sehr lesenswert:

      http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jud/24681.html…

      Gruß
      Eustach :D
      (der sich die Mühe gemacht hat)
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:57:19
      !
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      Avatar
      schrieb am 31.01.05 11:58:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 02.02.05 14:04:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      echt interessant eustach
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 21:52:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Dieser Thread wird in Absprache mit dem Eröffner geschlossen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 20:34:33
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.05.06 00:43:12
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.05.06 01:00:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Liegt alles schriftlich vor - aus Peter's Outlook Büro :D

      "Mach die Augen zu, dann siehst Du was Dir gehört"

      Das war Eck's kühnster Spruch und Fehler :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 19:56:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.515.330 von 4ju1 am 11.05.06 01:00:49....ein Bett im Kornfeld, denn es ist Sommer....
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 20:17:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.528.072 von NikitaChruschtschew am 11.05.06 19:56:57wie wärs mit........ ein korn im feldbett ...lalala:D
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 09:41:00
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ 4ju1

      Die Folgen der Peter-Pyramide...
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 11:08:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      Peter-Pyramide kenne ich nun nicht, aber das Peter-Prinzip:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Peter-Prinzip

      Hängt das irgendwie zusammen?
      Avatar
      schrieb am 27.05.06 15:37:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 15.563.282 von Eustach1 am 18.01.05 22:44:06moin Eusti @ all

      ich hätte hier auch noch mMn einen sehr lesens- und diskussionswerten link:D

      http://www.dbbakademie.de/fileadmin/dokumente/Tagungen/Korru…

      Solche angedachten Gesetze würden für ein Stück mehr Tranzparenz in Wirtschaft und Politik sorgen...

      könnte ich mir zumindest vorstellen;)

      dazu passen Ise Werner:lick::lick::lick:
      http://musicline.de/de/product/Werner%2C+Ilse/Wir+Machen+Mus…

      Wir machen Musik:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 12:37:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      passend zu Schrätt-Titel:cool:

      http://www.sinn-frei.com/gemueseeintopf---mein-block-mein-st… :laugh::laugh::laugh:

      product by K. Rotte und Peter Silie:D
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 13:08:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Und wer ist nun Peter Silly?


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