Steuererklärung 2004 mit Kinderfreibetrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.02.05 16:50:11 von
neuester Beitrag 26.02.05 16:25:32 von
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Habe folgende Frage zum Einkommensteuerbescheid für 2004:
Am 27.12.2004 wurde unser Sohn geboren. Im Einkommensteuerbescheid für 2004 wurde vom Finanzamt bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ein Kinderfreibetrag in Höhe von 484,- Euro und bei der Berechnung der Kirchensteuer in Höhe von 5808,- Euro berücksichtigt. Ist das so richtig?
Vielen Dank
Trulli
Am 27.12.2004 wurde unser Sohn geboren. Im Einkommensteuerbescheid für 2004 wurde vom Finanzamt bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ein Kinderfreibetrag in Höhe von 484,- Euro und bei der Berechnung der Kirchensteuer in Höhe von 5808,- Euro berücksichtigt. Ist das so richtig?
Vielen Dank
Trulli
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt monatlich 152 EUR pro Elternteil. Bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt der Kinderfreibetrag 304 EUR, wenn beide Ehegatten auch Eltern des Kindes sind.
Einen Kinderfreibetrag von 304 EUR monatlich erhalten Sie auch, wenn
der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.
Ist das Kind nicht unbeschränkt steuerpflichtig (etwa weil es im Ausland lebt), kann auch ein Kinderfreibetrag beansprucht werden. Allerdings kann dieser nach den Lebensverhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt werden. Nach der Ländergruppeneinteilung gibt es je nach Wohnsitzstaat den vollen Kinderfreibetrag, drei Viertel, ein Halb oder ggf. ein Viertel davon.
Auf Antrag kann der volle Kinderfreibetrag (304 EUR) auch bei nicht zusammenveranlagten Ehegatten berücksichtigt werden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75 % nachkommt. Außerdem kann der Kinderfreibetrag auch auf ein Stiefelternteil oder die Großeltern übertragen werden, wenn das Kind in deren Haushalt lebt.
Wenn Sie nach der Grundtabelle besteuert werden, könnte bei der Berücksichtigung mindestens eines Kindes ein Haushaltsfreibetrag zum Zuge kommen.
Betreuungsfreibetrag
Bis zum 16. Geburtstag wird ein zusätzlicher Erziehungsfreibetrag von jährlich 2.160 EUR pro Kind abgesetzt. Letztlich erhöht sich der Kinderfreibetrag um 2.160 EUR.
Wie auch der Kinderfreibetrag wird der Erziehungsfreibetrag zeitanteilig gewährt, wenn die Voraussetzungen (bis zum 16. Geburtstag) nicht das ganze Jahr über vorgelegen haben. Auch wird der Betreuungsfreibetrag auf die Eltern aufgeteilt, wenn diese nicht zusammenveranlagt werden.
über das 16. Lebensjahr hinaus wird der Betreuungsfreibetrag gewährt, wenn das Kind behindert ist und Anspruch auf einen Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld besteht.
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/kinder_kinderfreibetra…
Der Kinderfreibetrag beträgt monatlich 152 EUR pro Elternteil. Bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt der Kinderfreibetrag 304 EUR, wenn beide Ehegatten auch Eltern des Kindes sind.
Einen Kinderfreibetrag von 304 EUR monatlich erhalten Sie auch, wenn
der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.
Ist das Kind nicht unbeschränkt steuerpflichtig (etwa weil es im Ausland lebt), kann auch ein Kinderfreibetrag beansprucht werden. Allerdings kann dieser nach den Lebensverhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt werden. Nach der Ländergruppeneinteilung gibt es je nach Wohnsitzstaat den vollen Kinderfreibetrag, drei Viertel, ein Halb oder ggf. ein Viertel davon.
Auf Antrag kann der volle Kinderfreibetrag (304 EUR) auch bei nicht zusammenveranlagten Ehegatten berücksichtigt werden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75 % nachkommt. Außerdem kann der Kinderfreibetrag auch auf ein Stiefelternteil oder die Großeltern übertragen werden, wenn das Kind in deren Haushalt lebt.
Wenn Sie nach der Grundtabelle besteuert werden, könnte bei der Berücksichtigung mindestens eines Kindes ein Haushaltsfreibetrag zum Zuge kommen.
Betreuungsfreibetrag
Bis zum 16. Geburtstag wird ein zusätzlicher Erziehungsfreibetrag von jährlich 2.160 EUR pro Kind abgesetzt. Letztlich erhöht sich der Kinderfreibetrag um 2.160 EUR.
Wie auch der Kinderfreibetrag wird der Erziehungsfreibetrag zeitanteilig gewährt, wenn die Voraussetzungen (bis zum 16. Geburtstag) nicht das ganze Jahr über vorgelegen haben. Auch wird der Betreuungsfreibetrag auf die Eltern aufgeteilt, wenn diese nicht zusammenveranlagt werden.
über das 16. Lebensjahr hinaus wird der Betreuungsfreibetrag gewährt, wenn das Kind behindert ist und Anspruch auf einen Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld besteht.
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/kinder_kinderfreibetra…
Die 484 Euro sind korrekt. Sie setzen sich aus dem Kinderfreibetrag von 304 Euro und dem Betreungsfreibetrag von 180 Euro zusammen.
und was ist mit der Bemessungsgrundlage bei KiSt ???
Hab da auch eine ähnliche Frage zur Steuererklärung in 2004:
Unsere Tochter wurde am 2.7.2004 geboren. Ich bin nicht mit der Mutter verheiratet und lebe (noch) nicht im selben Haushalt.
Frage:
Was kann ich in meiner Steuererklärung wegen des Kindes geltend machen?
Vielen Dank!
Unsere Tochter wurde am 2.7.2004 geboren. Ich bin nicht mit der Mutter verheiratet und lebe (noch) nicht im selben Haushalt.
Frage:
Was kann ich in meiner Steuererklärung wegen des Kindes geltend machen?
Vielen Dank!
Habe vergessen zu sagen, daß das Kind im Haushalt der Mutter lebt!
Gruss!
Gruss!
Du kannst nichts machen, nur die Mutter bekommt einen "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" von einmalig € 1308. (egal wieviele Kinder im Haushalt leben) Der Haushaltsfreibetrag wurde ja leider 2003 das letzte mal angewendet.
Danke für Deine Antwort!
Gruss!
Gruss!
In welchem Bundesland gibt es jetzt schon Steuerbescheide für 2004?
cu
pegru
cu
pegru
Vielleicht wurde die Erklärung "online" gemacht und die Bearbeitung ging schneller. Aber 2004 Bescheide habe ich so früh auch noch nicht gehört. Aber beim FA ist ja alles drin.
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