checkAd

    Mietminderung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.05 13:58:34 von
    neuester Beitrag 26.03.05 21:29:16 von
    Beiträge: 20
    ID: 967.498
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 925
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 13:58:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir hatten vor einer Wochen einen nicht selbst verschuldeten Stromausfall in der Wohnung. Wir haben einen Elektriker kommen lassen und der hat schnell das nötigste und billigste machen lassen. Nur im Bad haben wir jetzt noch keinen Strom, weil der FI-Schutzschalter zu teuer ist.

      Dem Vermieter haben wir bescheid gesagt und der Elektriker hat ihm einen Kostenvoranschlag geschickt, aber er meldet sich nicht.

      Der Kurzschluss hängt mit einer nicht durchgeführten Wartung zusammen.

      Meine Frage lautet nun, ob wir die Miete mindern können und wieviel, und ab wann?

      Ich bitte um sachkundige Antworten, so schnell wie möglich....


      Danke schonmal!!!


      Ach ja, ich grüße meine "Experten", bin wieder ONLINE!
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 14:50:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schreibe eine ordentliche Mängelanzeige mitVerweis auf Verschulden des Vermieters und mindere die Kaltmiete um 3%- 5 % v. 100. - Erledigt

      MfG wellen
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 14:57:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nur im Bad haben wir jetzt noch keinen Strom, weil der FI-Schutzschalter zu teuer ist. :confused:

      Hat der Vermieter sich geweigert den FI zu bezahlen ????? Materialkosten belaufen sich auf ca. 60 Euro ohne Einbau !!!

      Der Kurzschluss hängt mit einer nicht durchgeführten Wartung zusammen :confused:

      Um welche nicht durchgeführte Wartung soll es sich dabei handeln ???
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 16:26:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      >>>Der Kurzschluss hängt mit einer nicht durchgeführten Wartung zusammen.<<<:laugh::laugh::laugh:

      Liebe Mods, so einen Schwachsinn bitte löschen. In meinen Augen grenzt das an Volksverhetzung.

      Wieder ein Mitglied der "Mietminderungsbewegung".:mad:

      Macht der Volkssport Spaß?:mad:

      Und du wellen, bestärkst ihn auch noch in diesem Schwachsinn. Unglaublich!:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 16:35:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielleicht wartet der Energielieferant nur auf die Bezahlung der Rechnung :laugh::laugh::laugh:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +3,64 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 18:37:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      das mit der Wartung der elektrischen Anlage ist mir auch neu.
      Im Übrigen ist ein Mangel am Mietobjekt üblicher Weise zuerst dem Vermieter/Verwalter anzuzeigen um diesem die Möglichkeit der Mängelbeseitigung zu geben.

      Ansonsten gilt die alte Regel:

      Wer die Musik bestellt, zahlt diese auch.

      Einfach nach eignem ermessen Handwerker bestellen und den Vermieter mit Kostenvoranschlägen traktieren ist jedenfalls nicht üblich.
      Dies dürfte auch im Mietvertrag klar geregelt sein (mit der Pflicht zur Mängelanzeige).

      Eine Mietminderung wegen einem Kurzschluss dürfte wohl auch schwer durchsetzbar sein, bestenfalls muß er #1 die Reperatur bezahlen.


      Ich finde das Posting in #1 überhaupt ein wenig sybellinisch, was bedeutet z.B "das nötigste und billigste"?
      Entweder der Strom funzt wieder, oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 21:48:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke wellen. Das ist echt lieb von dir!

      Die restlichen antworten sind ja der wahnsinn.

      Wir haben an dem Tag des Kurzschlusses die Hausverwaltung angerufen, die sagten uns, wir sollen den Vermieter anrufen und den, dem Haus zugeteilten !!!Notdienst!!!. Keiner von beiden hielt es für nötig ans telefon zu gehen. So völlig ohne Strom ist das nämlich ganz schön scheiße, drum haben wir nen Elektriker angerufen, der hats gemacht, hatte aber nicht den richtigen FI auf Lager und hat deshalb gesagt, wir sollen mit dem Vermieter sprechen.

      Nach mehrmaligen "Sprüchen" auf den AB konnten wir ihn erreichenund er meinte, der elektriker soll ihm nen Kostenvoranschlag schicken und er gibt dann schnellstmöglich sein ok. Das passierte bis heute nicht!!!!

      Noch Fragen?

      Die Wartung... Schuld an dem Kurzschluss war DRECK im Sicherungskasten, den die Handwerker beim Umbau des Hauses hinterlassen haben, es ist ein Wunder, dass uns nicht die ganze Wochnung angebrannt ist!


      Ich hoffe, ihr kommt auch mal in ne Situation, wo ihr nicht wisst, was ihr machen sollt und bekommt dann auch mal solche Antworten, von wegen MIETMINDERUNGSBEWEGUNG!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 22:15:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein FI Schalter ist für einen bestimmten Stromkreis zuständig.

      In der Regel für eine Wohnung.

      Ist der FI Schalter im Arsch, gibt es in der ganzen Wohnung keinen Strom.

      Oder das Badezimmer hat einen anderen Stromkreis.:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.03.05 23:12:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie gesagt Mängelanzeige schriftlich - um im Streitfall etwas in der Hand zu haben.

      Auf dritte ( Handwerker in der Wohnung ) zurückzuführende Schäden welche Ursache des Stromausfalles sein könnten ,
      muß dich als Mieter nicht interessieren.

      Du bezahlst deinen Mietzins und hast Anspruch auch auf den funktionierenden Strom in der Wohnung.
      Dies muß der Vermieter gewährleisten.

      Allerdings hast du auch Anspruch auf Minderung der Miete ab dem Tage an dem die Beeinträchtigung des Wohnwertes stattfand.


      Es ist deshalb ganz reel den Mietzins zu kürzen - die Höhe der Kürzung sollte angemessen der Beeinträchtigung sein.

      Aber dann gar nichtr erst lange rumärgern - wenn der Vermieter nicht auf zügige Bearbeitung eingeht - sondern
      einfach den bereits überwiesenen Mietzins bei der Bank zurückbuchen lassen und dementsprechend weniger überweisen.

      und immer

      Mit freundlichen Grüssen :)
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 00:32:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      :mad:

      Die Vermieter sind in Deutschland die blöden, bald lohnt es sich nichtmehr zu vermieten..

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 09:17:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      grundsätzlich gilt:
      du hast den mangel zuerts deinem vermieter zu melden. dieser wiederum hat in angemessener zeit für reparatur zu sorgen. dabei spielt eine zuvor erfolgte wartung oder sonstiger firlefanz gar keine rolle.
      wenn in einzelnen räumen kein strom vorhanden ist, kannst du die miete entsprechend mindern. die höhe hängt von der wichtigkeit der räume ab.
      beispiel: eine küche ohne strom (bei e-herd) ist ziemlich wertlos - minderung 10%. eine abstellkammer ohne licht hingegen bestenfallst 3% mietminderung. je mehr räume betroffen sind, desto höher die mietminderung. eine gesamte wohnung ohne strom gilt als unbewohnbar.
      solltest du einen elektrischen durchlauferhitzer im bad haben und somit derzeit kalt duschen müssen, gilt dies im winter/frühling als unzumutbar. daher wäre auch hier eine mietminderung um bis zu 50% möglich.
      voraussetzung ist aber immer, dass der vermieter nicht in angemessener zeit reagiert hat und ihm der mangel zuvor (schriftlich) bekannt gemacht wurde!
      in keinem fall kannst du ohne ausdrückliche anweisung/erlaubnis deines vermieters handwerker bestellen und dann dem vermieter die rechnung schicken. einzige ausnahme sind dringende notfälle, wie z.b. ein gas- oder wasserrohrbruch.
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 09:28:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Vielleicht hätte es genügt, die Sicherung wieder reinzudrücken? :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 10:13:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Du bist in mietrechtlichem Sinne auch verpflichtet Schäden an der Elektroeinrichtung anzuzeigen wenn du sie offensichtlich erkannt hast.

      Weil - ich hab schon einen gegrillten Elektriker gesehen -

      war kein schönes Bild :D
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 12:02:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      hi mrs notright!!!


      wunderschön wieder mal was von dir zu lesen - auch wenn der anlass nicht der schönste ist...

      leider kann ich dir mit dem problem nicht weiterhelfen, da ich mich da gar ned auskenne ;-(((


      hoffentlich lese ich in nächster zeit öfters von dir!!!


      bav
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 15:29:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich bin auch Vermieter und auch zu erreichen.
      Falls einer meiner Mieter auf die Idee kommen würde gleich die Miete zu kürzen, würde ich ihn auf der Stelle
      kündigen.
      So etwas muss im Vofeld abgeklärt werden und nich wenn
      das Kind schon in Brunnen gefallen ist.:cry:
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 15:39:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15

      aber natürlich - im Vorfeld abgeklärt werden.

      Ich bin Vermieter und Mieter.

      alles ist Vertragssache.

      Und Vertrag kommt von " sich vertragen".

      Und werden vertragspflichten verletzt jat jeder das Recht sich nach dem ihm wichtig erscheinenden Mitteln zur Wehr zu setzen.

      Nur meine vorgeschlagene Methode - klinkt aus solchen Vertragsstreitigkeiten provitierene Rechtsanwälte aus.
      Die braucht man nämlich meist nicht und kosten nur unnötiges Geld. Also Hilf dir selbst ... dann hilft dir Gott ;)
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 16:20:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mietet Gott seine Häuser??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 19:52:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      1. bin ich eine Frau und habe halt nun mal wenig ahnung von Elektrik und handwerken.
      2. tät mich sowieso mal interessieren, wozu der FI nötig ist, da er durchgebrannt ist und wir KEINEN mehr haben.
      3. Haben wir echt so gehandelt, wie wir es für nötig hielten, da der Vermieter (unserer zumindest) sein Telefon selten griffbereit zu haben scheint. Wir haben nen Elektriker geholt und der hat uns geholfen.

      Ach ja, die Sicherungen im Keller sind rausgeflogen, nicht die in der Wohnung. In der Wohnung hats halt den FI durchgeschmort.


      Hi Bav, mein Sonnenschein!


      War echt ne beschissene Situation, mit dem Strom, vorallem ist es jetzt echt doof ohne Strom im Bad, immer ne Taschenlampe mit auf Toilette zu nehmen ist echt doof!!!

      Wie gehts dir so? Was macht der Job und wie läufts mit deiner Süßen?
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 20:35:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Aus meiner Süssen ist ne saure Gurke geworden -

      wahrscheinlich auch der FI durch.:mad:
      Avatar
      schrieb am 26.03.05 21:29:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      @notright :)
      Die Miete kann doch jederzeit gemindert werden, Du solltest jedoch die Konsequenzen nicht außer Acht lassen. :rolleyes:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Mietminderung?