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    Überkreuzvermietung aus steuerlicher Sicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.05 09:53:10 von
    neuester Beitrag 09.04.05 15:50:54 von
    Beiträge: 7
    ID: 973.538
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      Avatar
      schrieb am 09.04.05 09:53:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde,
      folgende Annahme:
      A vermietet an seine Freundin B eine Immobilie zu mind. 75% der ortsüblichen Miete.
      B vermietet im gleichen Haus eine Einliegerwohnung (Dachstudio oder Hobbyraum) an ihren Freund A, auch zu mind. 75% der ortsüblichen Miete.
      Die baulichen Voraussetzungen sind gegeben.
      Können beide den Zinsaufwand steuerlich geltend machen?
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 10:18:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du sollst nicht so viel Trinken, dann kannst du auch besser Denken.:p
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 12:39:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" - schlicht und ergreifend. :rolleyes:
      § 42 AO

      Wäre doch ansonsten sicher eine schöne Idee für ein Neubaugebiet - gegenseitige Vermietung und Absetzung der Schuldzinsen trotz Eigennutzung.;)
      Wenn das Finanzamt den Sachverhalt erkennt , wird die Sache gekippt.
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 12:46:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      ok, einverstanden.
      Wie sähe ea aber in folgendem Fall aus:
      A vermietet an B eine 3 Zimmerwohnung. A wohnt aber als Selbstnutzer im Dachstudio. (Getrennter Eingang)
      B zahlt mind. 75% der ortsüblichen Miete.
      Wird ihm das FA den Zinsaufwand (abzügl. Mietzins)steuerlich anrechnen?

      Sehe eigentlich keinen Unterschied zu meinem Posting Nr. 1
      Denn jetzt erhöht sich eben der Zinsaufwand für A, anstatt ihn auf 2 Personen zu spliten. :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 13:46:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      na Du machst aber einen Gedankenfehler: A kann nicht die Zinsen für das Dachstudio (da selbst genutzt) absetzten..
      So dumm ist das FA nicht.....

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      Avatar
      schrieb am 09.04.05 13:48:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      eben - ! sh. auch Thread 2 von Dir !!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 15:50:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Grundsätzlich geht natürlich #4

      also Verlust = Zins auf 3ZW und AfA auf 3ZW - Miete für 3ZW. Das Dachstudio ist dann natürlich mit möglichts mit Eigenkapital zu bezahlen.

      Das Finanzamt wird aber misstrauisch werden, warum du die kleine Wohnung beziehst und die große an eine Person vermietest und dich fragen, ob du mit der Person verbändelst bist.

      Unauffälliger ist es, dass Dachstudio zu vermieten (ist es wirklich eine Wohnung, also Kochgelegenheit und Bad/WC vorhanden?) und den Erwerb des Dachstudios mit Fremdmittel zu finanzieren. Wenn du das Dachstudio nicht nutzt ist alles ok.


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