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    Eigene Solarstromanlage als Geldanlage/Steuer Spar Modell ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.05 19:59:14 von
    neuester Beitrag 29.09.05 20:43:29 von
    Beiträge: 15
    ID: 973.568
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      Avatar
      schrieb am 09.04.05 19:59:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo noch mal :-)

      Bin immer noch auf der suche nach einem geeigneten Steuerspar bzw. Steuer verschiebe Modell.
      Halte das Risiko bei entsprechenden Wind/Medien/Schiff Fonds für recht hoch!

      Meint ihr es könnte auch mit einer eigenen Solarstromanlage auf dem Haus (Dachfläche weit über 400qm) gelingen, die Steuerlast vor allem in 2005 wesentlich zu verringern?
      Und evtl. noch eine kleine Rendite über die Jahre zu erwirtschaften?

      Hintergrund ist die Auflösung einer Firmenbeteidigung in 2005.
      Steuerlast laut Steuerberater weit über 100000€ in 2005.

      Danke schon mal

      EVA
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 20:14:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Anspardarlehen schon ausgereizt ???
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 20:26:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Anspardarlehen wofür ?
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 20:42:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da kannst Du die 100.000 € paar Jahre vorausschieben. Hat Dich Dein Steuerberater da nicht aufgeklärt. Geht ganz einfach.

      Beispiel: Du beschreibst gegenüber dem Finanzamt, daß Du beabsichtigst eine Werkstatt mit Einrichtung und Maschinen etc. zu kaufen.

      So kannst Du zusammenstellen, was Du brauchst und die Auflistung.

      Ich zum Beispiel beabsichtige einen großen Truck (umgebaut mit mobiler Werkstatt etc.) zu kaufen, der min. ca. 300.000 € kostet.

      Da konnte ich 150.000 € somit vorherschieben. Der Nachteil man muß einen geringen Prozentsatz dafür bezahlen.

      Müßte Dein Steuerberater alles wissen. Wenn er es Dir noch nicht gesagt hast, gehe ich davon aus, daß es u.U. nicht der richtige Beruf für ihn ist oder er ihn fürs Finanzamt ausführt anstatt für seine Mandantschaft.
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 20:43:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ach ja - Du mußt natürlich nicht das gesamte ausschöpfen und kannst dann in den kommenden Jahren das Anspardarlehen wieder auflösen, wenn mal ein schlechtes Jahr dabei sein sollte.

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      Avatar
      schrieb am 09.04.05 20:51:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du hast hiermit ne sehr gute Möglichkeit das Geld zu verschieben und die Rendite kannst Dir ja ausrechnen. Mußt keine aufwendige Anlage aufs Dach bauen lassen und vergiß die Fonds.

      Da mußt Du Geld bringen etc. hast zwar steuerliche Verluste im Regelfall aber ne Anlage die nichts bringt, außer Schulden, dann doch lieber Steuern zahlen.

      Mach das Anspardarlehen - ist mittlerweile die eizigste legale Art Gelder zu verschieben.

      Gruß und schönes WE - gib doch Bescheid, was Du gemacht hast - suche auch noch derartige Dinge, weiß aber außer dem genannten - leider nichts :cry:

      Vielleicht findet sich jedoch noch ein teuergenie unter den WO-lern
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 21:17:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      hi effi1
      habe vor einer woche meine eigene photovoltaikanlage
      (55 KWp)in betrieb genommen.

      gib mir über BM mal ein paar daten von dir rein:
      - region
      - art und alter des daches
      - dachneigung
      - dachausrichtung


      ein paar daten für eine möglich pv-anlage:
      - 30 kwp-anlage ca. netto € 145.000,--
      - abschreibung im erstem jahr ca. € 14.500,--
      - ertrag p.a ca. netto € 13.500,--
      - versicherung, etc. 800,-- p.a

      ciao c61
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 00:12:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      - abschreibung im erstem jahr ca. € 14.500,-- :-((

      Das wäre aber viel zu wenig.. oder ?

      Weil Ich habe diese hohe steuerlast ja leider nur in 2005 :-(

      Anspardarlehen .. sagt mir immer noch nix :-(

      Aber meine Steuerberaterin hat sich ja auch noch nicht endgültig geäussert .. war nur ne vorsichtige schätzung :-)

      Insgesammt beträgt das zu versteuernde einkommen knapp unter 500000.. denke da ist mit 100000 schon einiges an spielraum genutzt worden .. aber wie gesagt .. ist noch nicht das letzte wort gesprochen .. is ja noch ein wenig zeit
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 00:45:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mach dich deswegen schlau und gib bitte auch per BM Bescheid, was Du letztendlich gemacht hast - vielleicht gibts noch ne andere Variante, die ich nicht kenne.
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 10:05:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ansparabschreibung:
      http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=htt…

      Sooooo einfach ist das auch nicht, insbesondere bei den Summen. Schließlich muß man die Ansparabschreibung auch mal wieder auflösen... Den "Strafzuschlag" von 6% für ungerechtfertigte, oder in der Höhe ungerechtfertigte Ansparabschreibungen finde ich "keinen geringen Prozentsatz".
      Ausserdem solltest Du die Rücklage für verschiedene Gegenstände bilden, damit Du sukkzessive auflösen kannst.
      Da Du nur 40% des Wertes der geplanten Anschaffung zur Seite legen darfst mußt Du schon Werte "erfinden" die dem 2.5 fachen Deines Bedarfs entsprechen.

      Um mit der Photovoltaik-Anlage auf entsprechende Abschreibungen zu kommen, geht das m.E. nur mit Fremdkapital.
      Meine (Milchmädchen) Rechnung: Abschreibungssatz Photovoltaik x%. Mann nehme 100-x% Fremdkapital zur Finanzierung der Anlage. D.h. Eigenkapital x%, tendenziell müßte man so 100% Abschreibung hinbekommen. Natürlich muß man die Fremdkapitalfinanzierung dann der Wirtschaftlichkeit gegenüberstellen. In den folgenden Jahren kann man die Erträge mit den Zinsen Verrechnen, in Höhe der Abschreibungen würde ich tilgen, müsste man mal mit konkreten Zahlen durchspielen.

      Habe ähnliche Ideen, muß ich mal schleunigst konkretisieren.
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 19:28:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Servus Effi 1,

      habe gerade folgenden Text auf Anhieb gefunden:

      Zitat:

      Ansparrücklage und Sonderabschreibung
      für kleine und mittlere Unternehmen:

      Kleine und mittlere Unternehmen können zur Förderung ihres Betriebes unter weiteren Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen wie die Ansparrücklage und die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber wollte diese Regelungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sowie durch das Steuersenkungsgesetz zunächst ganz streichen. Er hat sich aber während der Gesetzgebungsverfahren doch zugunsten des Mittelstandes entschieden. Die Ansparrücklage wurde allerdings für Wirtschaftsgüter, die ab dem Jahr 2001 angeschafft oder hergestellt werden, reduziert.

      * Ansparrücklage:

      Kleine und mittlere Betriebe, bei denen das Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes oder des der selbständigen Arbeit dienenden Betriebes im Jahr nicht mehr als 204.517 Euro (bis 31.12.2001 = 400.000 DM) beträgt (diese Voraussetzung gilt bei den sog. Überschussermittlern stets als erfüllt), können für die zukünftige Beschaffung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eine Ansparrücklage vornehmen. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben darf der Einheitswert nicht höher als 122.710 Euro (bis 31.12.2001 = 240.000 DM) sein.

      Dabei konnte für das Jahr 2000 noch eine gewinnmindernde Rücklage von bis zu 50 % der späteren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern gebildet werden, die ein Unternehmen in 2001 oder 2002 beschaffen wollte.
      Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 wird die Ansparrücklage durch die Neuregelungen des Steuersenkungsgesetzes von 50 % auf 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten reduziert.

      Die Höhe der Ansparrücklage ist auf 154.000 Euro (bis 31.12.2001 = 300.000 DM) begrenzt. Eine Rücklage kann im Gegensatz zur Sonderabschreibung (siehe nachfolgend) auch gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut nicht mindestens ein Jahr in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes verbleibt, oder wenn das Wirtschaftsgut im Betrieb des Steuerpflichtigen nicht ausschließlich oder nicht fast ausschließlich betrieblich genutzt wird (z. B. für einen Pkw). Die Investitionsabsicht ist lediglich jeweils glaubhaft zu machen.

      Wird die Investition nicht realisiert, ist die Rücklage mit einem Gewinnzuschlag von jeweils sechs Prozent pro Jahr ihres Bestehens aufzulösen.

      Ausnahme: Existenzgründer können unter weiteren Voraussetzungen Sonderregelungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören eine verlängerte Ansparrücklagenzeit von sechs Jahren, eine Ansparrücklage in Höhe von bis zu 307.000 Euro (bis 31.12.2001 = 600.000 DM) je Betrieb und der Entfall des Gewinnzuschlags von 6 % bei Nichtrealisieren der Investition.

      * Sonderabschreibung:

      Kleine und mittlere Betriebe (wie oben) können ihre steuerliche Belastung auch senken, indem sie eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch nehmen. Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den vier folgenden Jahren neben der normalen Abschreibung vorgenommen werden.

      Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sind jedoch eine betriebliche Nutzung der begünstigten Wirtschaftsgüter von mindestens 90 % (i. d. R. keine Pkws) und der Verbleib von mindestens einem Jahr im Betrieb des Steuerpflichtigen.

      Anmerkung: Das StEntlG 1999/2000/2002 fügt eine Voraussetzung hinzu. So können Sonderabschreibungen nur noch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, für die vorher eine Ansparrücklage gebildet wurde. Diese Regelung gilt erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt werden. Bis einschließlich des Jahres 2000 können also Sonderabschreibungen nach altem Recht (ohne Ansparrücklage) vorgenommen werde.

      Die Regelung, nach der eine Sonderabschreibung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn für das Wirtschaftsgut eine Ansparrücklage gebildet wurde, führt zu keiner betragsmäßigen Begrenzung der Sonderabschreibung auf den Rücklagenbetrag. Die Regelung stellt lediglich die Abhängigkeit der Sonderabschreibung von der Ansparrücklage dem Grunde nach her.

      Beispiel: Für die Anschaffung einer Maschine im Wert von 600.000 Euro bildet Herr X. in der Bilanz 2002 eine steuersparende Ansparrücklage in Höhe von 50.000 Euro. Nach Lieferung der Maschine im Jahre 2003 kann Hr. X. neben der regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten (im Beispielsfalle 120.000 Euro) in Anspruch nehmen.

      Das bei der Rücklagenbildung benannte Wirtschaftsgut muss mit dem später tatsächlich angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgut artgleich, d. h. zumindest funktionsgleich sein.

      Zitat Ende

      Gruß

      Bilsenkraut
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 19:51:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      zu #11:

      Voraussetzung für jede Ansparabschreibung ist die Existenz bzw. die vorherige Gründung einer selbständigen Tätigkeit in irgendeiner Form, bist Du das nicht oder hast Du nichts in der Richtung vor, dann ists mit der Ansparabschreibung Essig.

      Übrigens, die Beantragung der Ansparabschreibung ist kinderleicht, bei mir ist es immer genau eine Zeile, muß aber so einigermaßen plausibel sein.

      Nach 2 Jahren muß man sie wieder auflösen, d. h. der Jahresgewinn wird um diesen Betrag incl. 6% p. a. erhöht.

      Aber das Schöne ist, man macht dann genau dieselbe Ansparabschreibung wieder oder irgendetwas anderes, entweder höher oder niedriger, je nach der dann vorhandenen Steuersituation, d. h. man rollt die Ansparabschreibung einfach weiter, also ergebnisneutral, wird ebenfalls anstandslos vom Finanzamt akzeptiert. Selber mache ich das schon seit etlichen Jahren so.

      mit dem Bau einer Photovoltaikanlage begründest Du notwendigerweise einen Gewerbebetrieb. Könnte gut möglich sein, daß man einfach auf der Gemeinde ein diesbezgl. Gewerbe anmeldet und dann gleich die Ansparabschreibung für dieses Jahr beansprucht ohne gleich mit dem Bau anzufangen.

      Eine PV-Anlage gleich zu bauen aus steuerlichen Gründen hat auch was für sich, wenn, dann mit 100 % FK, am besten erst die Hälfte des Daches bepflastern, für den Rest Ansparabschreibung beantragen (gibt als zusätzlichen Haken nämlich eine 30 kwp-Obergrenze, darüber ist der Erlös pro Kw-Stunde geringer oder so ähnlich, kann ich jetzt nicht auf Anhieb sagen, wies genau ist, ackere einfach mal Kollektors thread durch.) (Kosten ca. 4000,- pro Kwp bei größeren Anlagen - 1 kwp ist ca. 10 m2) - Angaben ohne Gewähr! bitte näher informieren bzw. Steuerberater fragen1

      Mein Rat mal fürs ganz Grobe:

      -Teil gleich investieren in PV-Anlage
      -Teil mit Ansparabschreibung von 40%
      -Teil investieren in Windkraftanlage, Verlustzuweisung ist sofort fast 100%, d.h. Dein gebundenes Kapital ist nur ca. 60%, Rest finanziert Eichelhans, das Risiko halte ich für rel. begrenzt. im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung hier an Bord und anderswo, aber je höher der Ölpreis klettert, desto leiser werden die Windkraftgegner.

      Auf keinen Fall investieren in Medienfonds, da hier aus Verlustzuweisungen gerne reale Verluste werden.

      Müßte mit dem Teufel zugehen, wenn man die Steuerlast auf diese Weise nicht nahe null drücken könnte.

      Sind aber alles nur kurze gedankliche Anrisse von mir, schnell hingeschrieben, hab jetzt nicht genau recherchiert oder kalkuliert, aber ungefähr so müßte es gehen.

      Gruß

      Bilsenkraut
      Avatar
      schrieb am 11.04.05 00:29:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke schön :-)

      Das wollte Ich hören :-))

      Ich melde mich wenn ich weis wie genau ichs machen werde :-)

      EVA
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 10:44:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Berichtigung zu #12, Abs. 4:

      Man braucht prinzipiell kein Gewerbe anmelden, um eine PV-Anlage zu betreiben, allerdings ist ohne Gewerbe eine Ansparabschreibung Essig, eine andere Möglichkeit ist die Schiene über nen landwirtschaftlichen Betrieb, brauchste bloß ne Wiese anpachten, hat aber alles so seine Vor-und Nachteile.

      Anmeldung eines Gewerbes hat auch div. Vor- und Nachteile. Am besten mal Thread Nr. 819214 durchackern, insbesondere die letzten Postings 230 - 238.

      Gruß

      Bilsenkraut
      Avatar
      schrieb am 29.09.05 20:43:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      wäre das nicht eine Alternative, wenn geschlossene Fonds abgeschafft werden? Bevor Sie dann das EEG platt machen...


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