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    Uzin Utz SE - Diskussion und Information (Seite 38)

    eröffnet am 13.04.05 17:22:11 von
    neuester Beitrag 12.04.24 14:28:31 von
    Beiträge: 511
    ID: 974.532
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      schrieb am 01.04.10 15:30:58
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.060.514 von Muckelius am 04.03.10 16:42:18aus dem elekzt. Bundesanzeiger:


      Uzin Utz Aktiengesellschaft
      Ulm
      (WKN 755150 – ISIN DE0007551509)
      Einladung zur Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Dienstag, dem 11. Mai 2010, 10.30 Uhr
      in der Donauhalle, Böfinger Str. 50, 89073 Ulm/Donau
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      ein.
      A.) TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB.

      Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 01. April 2010 im Internet unter http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations – Hauptversammlungen – Hauptversammlung 2010) und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Dieselstraße 3, 89079 Ulm, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von € 9.727.932,78 wie folgt zu verwenden:
      a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je € 0,62 auf jede der – derzeit – 4.253.077 gewinnberechtigten Stückaktien € 2.636.907,74
      b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 0,00
      c) Gewinnvortrag auf neue Rechnung € 7.091.025,04
      Bilanzgewinn € 9.727.932,78

      Die – derzeit – 15.194 eigenen Aktien der Gesellschaft sind gemäß § 71b AktG nicht gewinnberechtigt. Der Betrag, der für diese Aktien im Falle ihrer Gewinnberechtigung auszuschütten wäre, ist in dem auf neue Rechung vorgetragenen Gewinn enthalten. Sollte sich die Zahl eigener Aktien zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem Gewinnverwendungsbeschluss ändern, wird insgesamt entsprechend mehr oder weniger Gewinn ausgeschüttet bzw. auf neue Rechung vorgetragen; die auf jede einzelne gewinnberechtigte Aktie entfallende Dividende beträgt jedenfalls € 0,62.

      Die Dividende wird am 12. Mai 2010 ausbezahlt.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 10. Mai 2015 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben, wobei auf die erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen dürfen.

      Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft ganz oder in Teilen ausgeübt werden; bei Ausübung in Teilen kann von der Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.
      b)

      Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den dem Erwerb vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

      Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre, so darf der an die Aktionäre gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den der Veröffentlichung des Angebots vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

      Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen von bis zu 50 angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen werden.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen,
      (1)

      wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der arithmetische Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den der Veräußerung vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat.

      Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden;

      oder
      (2)

      wenn die Aktien gegen Sachleistungen veräußert werden und dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird) und der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Grundkapitalziffer und die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung zu ändern. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung nicht herabgesetzt wird und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.
      e)

      Die Ermächtigungen zur Veräußerung und zur Einziehung nach lit. c) und lit. d) können einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgeübt werden; bei Ausübung in Teilen kann von den Ermächtigungen mehrfach Gebrauch gemacht werden.
      f)

      Die Ermächtigungen gemäß lit. c) bis lit. e), eigene Aktien einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern bzw. eigene Aktien einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise einzuziehen, erstreckt sich ausdrücklich auch auf Aktien der Gesellschaft, die im Zeitpunkt der Erteilung dieser Ermächtigung bereits Eigentum der Gesellschaft sind.
      g)

      Die von der Hauptversammlung am 12. Mai 2009 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgehoben.

      Bericht des Vorstands zu Ziffer 5 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG:

      Der Vorstand hat gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Ziffer 5 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

      „Die unter Tagesordnungspunkt 5 eingeräumte Ermächtigung sieht vor, dass die Gesellschaft eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % ihres Grundkapitals erwerben und wieder veräußern bzw. einziehen darf. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung wird die Gesellschaft für die kommenden 5 Jahre in die Lage versetzt, von dem international üblichen Instrument des Erwerbs eigener Aktien Gebrauch zu machen, um mit dem Erwerb verbundene Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren.

      Rechtsgrundlage für die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren) zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei kann eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis maximal 50 Stück vorgesehen werden. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten sowie kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.

      Durch die Möglichkeit des Wiederverkaufs der eigenen Aktien können diese zur Beschaffung von Eigenmitteln benutzt werden. Für die Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien sieht das Gesetz grundsätzlich einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre vor. Die Hauptversammlung kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG auch eine andere Veräußerung beschließen. Die unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene Ermächtigung der Gesellschaft sieht daher vor, dass eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre vorgenommen werden kann, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der arithmetische Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den der Veräußerung vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht.

      Diese Möglichkeit, das Bezugsrecht bei der Wiederveräußerung eigener Aktien der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, dient dem Interesse der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an weitere Anleger zu verkaufen und erlaubt insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als bei deren Veräußerung unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre. Die Verwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten schnell, flexibel und kostengünstig zu nutzen, wenn aufgrund des Umfangs der zu veräußernden Aktien bei einer Veräußerung über die Börse mit erheblichen Kursrückgängen zu rechnen wäre. Darüber hinaus können so gegebenenfalls zusätzliche neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Der Vorstand erhält hierdurch ein zusätzliches Finanzierungsinstrument, um die Stellung der Gesellschaft auf in- und ausländischen Märkten zu stärken. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 %, des Börsenpreises liegen. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor ihrer Veräußerung. Eine Herabsetzung des Aktienwertes durch negative Beeinflussung des Börsenkurses soll dadurch vermieden werden.

      Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei der Veräußerung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Diese Ermächtigung zur Veräußerung gilt nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Gesellschaft soll ferner eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.

      Des Weiteren soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen Dritten entweder ganz oder teilweise als Gegenleistung anzubieten (u.U. auch bei Zuzahlung einer Kaufpreiskomponente in bar). So können in bestimmten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmenskäufen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen verwendet werden. Der Wettbewerb und die Unternehmenspraxis verlangen diese Form der Gegenleistung. Dies dient dem Interesse der Gesellschaft, da die Gesellschaft dadurch in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben kann. Die Gesellschaft kann damit in Zukunft flexibel auf sich bietende Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland reagieren. Der Vorstand wird das Bezugsrecht der Aktionäre nur dann ausschließen, wenn dies zu diesem Zeitpunkt im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird der Vorstand sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung hingegebenen Aktien am Börsenkurs der Aktie der Uzin Utz AG orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. Die Interessen der Aktionäre werden dadurch gewahrt, dass die Gesellschaft sich verpflichtet, die eigenen Aktien nicht zu einem Preis zu veräußern, der wesentlich unterhalb des aktuellen Börsenkurses liegt. Vorstand und Aufsichtsrat verpflichten sich außerdem, den Gegenwert für die eigenen Aktien ausschließlich im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre festzulegen. Eine Herabsetzung des Aktienwertes durch negative Beeinflussung des Börsenkurses soll dadurch vermieden werden.

      Die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien vom 12. Mai 2009 gilt noch bis zum 11. November 2010. Dieser Ermächtigungsbeschluss wird durch den vorgenannten Beschluss für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben und durch die neue Ermächtigung mit Laufzeit bis zum 10. Mai 2015 ersetzt.“
      6.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
      B.) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
      1.

      Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung ist berechtigt, wer sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmeldet. Die Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig nachweisen; hierzu bedarf es des Beweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den 20.04.2010, 00:00 Uhr, („Nachweisstichtag“) beziehen muss. Rechtzeitig sind Anmeldung und Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis 04.05.2010, 24:00 Uhr, zugehen. Anmeldung sowie Anteilsbesitznachweis müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sind an folgende Adresse zu übermitteln:


      Uzin Utz AG
      c/o Landesbank Baden-Württemberg
      OE 4027/H Hauptversammlungen
      Am Hauptbahnhof 2
      70173 Stuttgart
      E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
      Telefax: 0711/127-79256

      Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten nicht zu gefährden; wir empfehlen, alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren.

      Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der insoweit den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos. Zum Nachweisstichtag entsteht aber nicht eine Art Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch bei (vollständiger oder teilweiser) Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung allein der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag entsprechend außer Betracht: Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahmeberechtigt. Keine Bedeutung hat der Nachweisstichtag allerdings für die Dividendenberechtigung.
      2.

      Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre, die über eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung verfügen, können ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z. B. die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Es wird gebeten, der Gesellschaft den Namen des Aktionärs und des Bevollmächtigten sowie die Eintrittskarten-Nummer mitzuteilen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und ggf. ihr Widerruf in Textform erfolgen. Etwa geltende Besonderheiten für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bleiben unberührt und lassen es empfehlenswert erscheinen, dass sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer in diesem Fall rechtzeitig abstimmen.

      Die Aktionäre können sich zur Bevollmächtigung des Formulars bedienen, das zum Herunterladen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations – Hauptversammlungen – Hauptversammlung 2010) bereitgestellt ist oder angefordert werden kann unter:


      Uzin Utz AG
      Investor Relations
      Dieselstraße 3
      89079 Ulm
      Telefax: 0731-4097-169
      E-Mail: IR@uzin-utz.com

      Die Gesellschaft bittet darum, dass Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf an ebenfalls diese Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder Email) gerichtet werden, es sei denn, der Bevollmächtigte weist am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle die Vollmacht vor.

      Wir bieten unseren Aktionären, die über eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung verfügen, an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu müssen in Textform übermittelt werden. Entsprechende Formulare können angefordert werden unter den vorgenannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder Email) und stehen außerdem im Internet bereit unter http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations – Hauptversammlungen – Hauptversammlung 2010). Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen zur organisatorischen Erleichterung bis 06.05.2010, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein unter den vorgenannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder Email). In der Vollmacht/Weisung soll auch die jeweilige Eintrittskarten-Nummer angegeben werden. Es ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durch die Vollmachten nur zur Stimmrechtsausübung befugt sind, wenn und soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde.
      3.

      Auskunftsrecht der Aktionäre

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 oder § 288 HGB Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z. B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).
      4.

      Recht der Aktionäre auf Gegenvorschläge / Wahlvorschläge

      Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Solche Anträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/oder Aufsichtsrat unter http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations – Hauptversammlungen – Hauptversammlung 2010) zugänglich gemacht, falls der Aktionär spätestens bis 26.04.2010, 24:00 Uhr, einen Gegenantrag gegen einen Beschlussvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt mit Begründung an die Gesellschaft unter (ausschließlich) folgenden Kontaktdaten übersandt hat:


      Uzin Utz AG
      Investor Relations
      Dieselstraße 3
      89079 Ulm
      Telefax: 0731-4097-169
      E-Mail: IR@uzin-utz.com

      Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.

      Die vorstehenden Regelungen für Gegenanträge gelten sinngemäß ebenso für den Gegenvorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers, wobei ein solcher Gegenwahlvorschlag nicht begründet werden muss.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
      5.

      Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung

      Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten unter:


      Uzin Utz AG
      Investor Relations
      Dieselstraße 3
      89079 Ulm
      Telefax: 0731-4097-169

      Der Antrag, mit dem die Ergänzung der Tagesordnung verlangt wird, muss der Gesellschaft spätestens bis 09.04.2010, 24:00 Uhr, zugehen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er zu dem Zeitpunkt, zu dem sein Antrag dem Vorstand der Gesellschaft zugeht, seit mindestens drei Monaten Aktionär ist.
      6.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

      Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind insgesamt 4.268.271 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien der Uzin Utz AG ausgegeben. Die Gesellschaft hält derzeit 15.194 eigene Aktien; daraus stehen ihr keine Rechte zu (§ 71b AktG). Von den ausgegebenen Aktien sind somit für diese Hauptversammlung 4.253.077 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt; jede Aktie gewährt eine Stimme.
      7.

      Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der Uzin Utz AG

      Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations – Hauptversammlungen – Hauptversammlung 2010) zugänglich:


      der Inhalt dieser Einberufung;


      etwaige der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;


      der Bericht zu Tagesordnungspunkt 5 dieser Einberufung;


      die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;


      die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;


      nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung, Stellung von Gegenanträgen bzw. Abgabe von Wahlvorschlägen sowie zum Auskunftsrecht.

      Wir würden uns freuen, Sie in Ulm begrüßen zu dürfen.



      Ulm, im März 2010

      Uzin Utz AG

      Der Vorstand

      Dr. H. Werner Utz

      Thomas Müllerschön
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 16:42:18
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.384.791 von Muckelius am 13.11.09 18:47:57News - 03.03.10 20:01

      EANS Adhoc: Uzin Utz AG (deutsch)

      EANS-Adhoc: Uzin Utz AG
      Vorläufige Zahlen Geschäftsjahr 2009:
      Ergebnis steigt deutlich - Umsatz leicht rückläufig

      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
      einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
      verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      03.03.2010

      (Ulm, 03. März 2009) Die Uzin Utz AG, Ulm, (ISIN Nr. DE 000755 1509; Regulierter
      Markt - General Standard), hat heute die vorläufigen, noch nicht testierten
      Zahlen (IFRS) für das Geschäftsjahr 2009 vorgelegt. Danach konnte der Umsatz
      trotz international deutlich rückläufiger Märkte mit einem geringfügigen
      Rückgang von 3 Prozent auf 172,2 Mio. Euro (Vj. 177,4 Mio. Euro) nahezu
      konstant gehalten werden. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg
      deutlich auf 11,0 Mio. EUR nach 10,5 Mio. Euro im Vorjahr, ein Plus von 5
      Prozent. Diese positive Entwicklung konnte Uzin Utz durch frühzeitig ergriffene
      Maßnahmen zur Ergebnissicherung, Kostensenkung und Effizienzsteigerung
      erreichen.


      Über die detaillierten Zahlen berichtet die Uzin Utz AG auf ihrer
      Bilanzpressekon-ferenz am 07. April 2010.



      Rückfragehinweis:
      Tanja Semle
      Telefon: +49(0)731 40 97-390
      E-Mail: tanja.semle@uzin-utz.com

      Ende der Mitteilung euro adhoc
      --------------------------------------------------------------------------------

      Emittent: Uzin Utz AG
      Dieselstr. 3
      D-89079 Ulm
      Telefon: 49(0)731 4097-390
      FAX: 49(0)731 4097-169
      Email: IR@uzin-utz.com
      WWW: http://www.uzin-utz.com
      Branche: Bau
      ISIN: DE0007551509
      Indizes: CDAX
      Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Regulierter
      Markt/General Standard: Frankfurt
      Sprache: Deutsch

      Quelle: dpa-AFX
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 18:47:57
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.312.037 von Big Nick am 03.11.09 17:48:56von der Homepage:

      Ergebnis liegt über Erwartungen
      Effekte aus eingeleiteten Maßnahmen greifen
      Uzin Utz Gruppe mit starkem dritten Quartal – Rückgänge der ersten Monate 2009 nahezu ausgeglichen
      Ulm, 13. November 2009

      Die Uzin Utz AG, Ulm, führend in der Entwicklung und Herstellung von chemischen Systemprodukten und Komplettanbieter für die Fußbodentechnik und Maschinen zur Bodenbearbeitung, hat das dritte Quartal sehr erfolgreich abgeschlossen. Die Uzin Utz Gruppe konnte damit die Rückgänge bei Umsatz und Ergebnis insbesondere aus dem ersten Quartal 2009 fast wettmachen. Das Ergebnis liegt nach dem 3. Quartal auf Vorjahreshöhe.
      Nach den vorläufigen Zahlen des Unternehmens beläuft sich der Umsatz im dritten Quartal auf 48,5 Mio. Euro. Im laufenden Geschäftsjahr 2009 liegt der Umsatz damit per Ende September bei rund 131,7 Mio. Euro nach 136,4 Mio. Euro im sehr starken Jahr 2008, ein Rückgang von nur noch 3,4 Prozent.
      Damit hat Uzin Utz deutlich besser abgeschnitten als erwartet. Das Ergebnis vor Steuern liegt nach den ersten drei Quartalen bei 9,3 Mio. Euro und damit auf Vorjahresniveau. Das Ergebnis nach Steuern beträgt wie im gleichen Zeitraum 2008, nach drei Quartalen, rund 6,3 Mio. Euro.

      Vorstandsvorsitzender Dr. H. Werner Utz sagte: "Dieses Ergebnis gibt uns einerseits die Gewissheit, Krisenmanagement zu beherrschen. Andererseits profitieren wir von unserem soliden Fundament aus diversifizierter Aufstellung, besonderer Kundennähe und starker Unternehmenskultur. Positive Effekte haben wir aber auch durch proaktives Handeln, wie frühzeitig ergriffene Maßnahmen zur Ergebnissicherung, Kostensenkungsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen erreicht."

      Zur weiteren Ergebnissicherung und Stabilisierung des Absatzes trägt ab sofort die Ökoline-Produktlinie das Umweltsiegel "Der Blaue Engel". Damit unterstützt Uzin Utz Handwerker und Vergabestellen bei der umweltgerechten Sanierung von Kindergärten, Schulen und Sporthallen im Rahmen des Konjunkturpakets II.
      Intern wurde die Mitarbeiterexzellenzinitiative UCan! initiiert. Uzin Utz wird in Zukunft verstärkt auf die Fortentwicklung und Kompetenz der Mitarbeiter setzen. Das Unternehmen betrachtet dies als Teil der sozialen Verantwortung und als ein Stück Zukunftssicherung für seine Mitarbeiter sowie für das Unternehmen.
      Trotz einiger Anzeichen für eine Entspannung der gesamtwirtschaftlichen Lage bleibt die Marktlage labil. Denn erfahrungsgemäß wirken sich die Folgen des globalen Abschwungs mit zeitlicher Verzögerung auf die nachgelagerte Branche aus, in der das Unternehmen agiert.
      Dennoch investiert Uzin Utz in einen Neubau für den Bereich Forschung & Entwicklung, der im September 2010 fertig gestellt sein soll. "Wir sehen Forschung und Entwicklung als Basis für unsere Innovationskraft und letztlich als Grundlage für die Sicherung von Arbeitsplätzen – in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit aber vor allem auch in der Zukunft", so Dr. H. Werner Utz. "Auf dieser Basis sind wir vorsichtig zuversichtlich für den restlichen Verlauf des Jahres."
      Kontakt
      Zentrales Controlling & Investor Relations
      Tanja Semle
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      E-Mail tanja.semle@uzin-utz.com
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 17:48:56
      Beitrag Nr. 138 ()
      KGV 12 ist vieeel zu pessimistisch! Die scheinen sich die aktuellen Zahlen gar nicht richtig angeschaut zu haben...

      Grüße, Niko
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 16:16:02
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.310.915 von Muckelius am 03.11.09 16:11:04www.deraktionaer.de


      10:36 Uhr

      Uzin Utz: Über den Erwartungen

      Markus Bußler
      Vor zwei Ausgaben hat DER AKTIONÄR die Aktien des Anbieters für Fußbodentechnik sowie Maschinen zur Bodenbearbeitung, Uzin Utz, zum Kauf empfohlen. Gestern nach Börsenschluss hat das Unternehmen starke Zahlen vorgelegt und auch die eigenen Prognosen übertroffen.

      Uzin Utz hat in den ersten neun Monaten 131,7 Millionen Euro umgesetzt, 136,4 Millionen Euro waren es im Vorjahreszeitraum. Nachdem der Konzern im ersten Quartal noch unter der Wirtschaftskrise gelitten hat, erholen sich die Umsätze zusehends. Das Ergebnis vor Steuern liegt nach den ersten drei Quartalen auf Vorjahreshöhe bei 9,3 Millionen und damit höher als vom Unternehmen selbst prognostiziert. Das Ergebnis nach Steuern liegt ebenfalls auf dem Vorjahreswert bei 6,3 Millionen Euro.

      Wachstumsstory

      In den vergangenen zehn Jahren erreichte Uzin Utz ein durchschnittliches Umsatzwachstum von knapp sieben Prozent. Zudem war das Unternehmen dabei stets profitabel. Die Analysten von GBC Research haben daher die Papiere zum Kauf empfohlen. ?Mit Hinblick auf die historisch erzielten stabilen Margen und die konstant gute Rentabilität sehen wir noch einen deutlichen Bewertungsspielraum nach oben", sagt GBC-Analyst Felix Gode. Er sieht für die Papiere ein Kursziel von 21,09 Euro.

      Auch DER AKTIONÄR hält die Papiere nach wie vor für aussichtsreich. Die vorgelegten Zahlen zeigen, dass Uzin Utz die Krise kaum zu spüren bekommt. Mit einem 2010er-KGV von 12 ist die Aktie nach wie vor günstig bewertet. Anleger können eine kleine Position in dem Wert aufbauen.

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      Avatar
      schrieb am 03.11.09 16:11:04
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.282.911 von Muckelius am 29.10.09 18:22:17News - 02.11.09 23:43

      EANS Adhoc: Uzin Utz AG (deutsch)

      EANS-Adhoc: Uzin Utz Gruppe mit starkem dritten Quartal - Ergebnis liegt über
      Erwartungen
      -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung.
      Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
      02.11.2009
      (Ulm, 02. November 2009) Die Uzin Utz AG, Ulm, (ISIN Nr. DE 000755 1509; Geregelter Markt - General Standard) führend in der Entwicklung und Herstellung von chemischen Systemprodukten und Komplettanbieter für die Fußbodentechnik sowie für Maschinen zur Bodenbearbeitung, hat heute vorläufige Zahlen für das dritte Quartal 2009 vorgelegt. Danach hat sie es sehr erfolgreich abgeschlossen und infolgedessen die Rückgänge bei Umsatz und Ergebnis insbesondere aus dem ersten Quartal 2009 weiter ausgleichen können. Das Ergebnis liegt nun auf Vorjahreshöhe.
      Nach Mitteilung des Unternehmens beläuft sich der Umsatz im dritten Quartal nach den nicht testierten IFRS-Zahlen auf 48,5 Mio. Euro. Im gesamten Geschäftsjahr 2009 erreichte der Umsatz damit rund 131,7 Mio. Euro nach 136,4 Mio. Euro im sehr starken Jahr 2008 - ein Rückgang von nur noch 3,4 Prozent. Damit hat Uzin Utz deutlich besser abgeschnitten als der Wettbewerb. Das Ergebnis vor Steuern liegt nach den ersten drei Quartalen auf Vorjahreshöhe bei 9,3 Mio. Euro und übertrifft damit die bisherigen Erwartungen. Das Ergebnis nach Steuern erreichte wie im gleichen Zeitraum 2008 rund 6,3 Mio. Euro.

      Rückfragehinweis: Tanja Semle Telefon: +49(0)731 40 97-390 E-Mail: tanja.semle@uzin-utz.com
      Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
      Emittent: Uzin Utz AG Dieselstr. 3 D-89079 Ulm Telefon: 49(0)731 4097-390 FAX: 49(0)731 4097-169 Email: IR@uzin-utz.com WWW: http://www.uzin-utz.com Branche: Bau ISIN: DE0007551509 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 29.10.09 18:22:17
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.840.544 von Muckelius am 24.08.09 19:04:20Uzin Utz: Spatenstich in Ulm
      Wichtiger Meilenstein beim Ausbau der Forschung & Entwicklung / 2.000 Quadratmeter für 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter / Investitionsvolumen von 3 Mio. Euro



      Spatenstich bei Uzin Utz in Ulm: Unter Anwesenheit von Ulms Oberbürgermeister Ivo Gönner nahm Uzin Utz Vorstandsvorsitzender Dr. H. Werner Utz gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Thomas Müllerschön den Spatenstich feierlich vo


      (lifepr) Ulm, 29.10.2009 - Heute fand bei Uzin Utz in Ulm der offizielle Spatenstich zum Neubau eines zentralen Gebäudes für die Forschung & Entwicklung des Bauchemie-Herstellers statt. Unter Anwesenheit von Ulms Oberbürgermeister Ivo Gönner nahm Uzin Utz Vorstand Dr. H. Werner Utz gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Thomas Müllerschön und Dr. Johannis Tsalos, Uzin Utz Bereichsleiter Forschung und Entwicklung, den Spatenstich feierlich vor.

      Mit dem vierstöckigen Neubau, für das die Zertifizierung mit dem Gütesiegel der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) beantragt ist, erhält der Bereich nun eine Gesamtfläche von 2.000 Quadratmetern. Das bedeutet eine Vergrößerung um rund 900 Quadratmeter. Uzin Utz investiert insgesamt 3 Mio. Euro. Dabei hat das Unternehmen großen Wert auf eine konsequent nachhaltige Bauweise gelegt. Für September 2010 ist die Fertigstellung geplant.

      "Mit dem Neubau werden wir optimale Bedingungen für unsere Entwicklungsarbeit und ihr weiterhin hohes Innovationstempo schaffen, erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. H. Werner Utz. Gleichzeitig ist er ein Bekenntnis zu unserem Haupt-Standort Ulm und den hier hergestellten Produkten", betonte er. Das Gebäude sei aber auch ein sichtbarer Beleg, dass Uzin Utz weiterhin auch auf den Standort Deutschland setze.
      55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in dem Neubau ihren Arbeitsplatz finden, insgesamt beschäftigt Uzin Utz in Ulm rund 370 Mitarbeiter.

      Uzin Utz will Innovations-Vorreiter bleiben

      "Als ein an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmen, das seine Wettbewerbsfähigkeit durch Zukunftsinvestitionen stärkt, haben Forschung und Entwicklung bei Uzin Utz traditionell eine hohe Priorität. Wir sehen sie als Basis für unsere Innovationskraft und nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen Nachhaltigkeit. Forschung und Entwicklung sind die Grundlage für die Sicherung von Arbeitsplätzen - in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit aber vor allem auch in der Zukunft", betonte Utz. Mit der Bündelung der F & E-Kompetenzen in einem Gebäude sollen aber auch interdisziplinäre Synergieeffekte über alle Produktgruppen und Laborbereiche hinweg gestärkt werden. Zugleich hat die Abteilung eine Leitfunktion für die internationale Forschung. "Wir möchten das herausragende Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich durch vom Unternehmen geschaffene Rahmenbedingungen unterstützten. Ihre Motivation ist letztlich die Basis unseres Erfolgs", so der Vorstandsvorsitzende.

      So ist der Neubau nur die erste von mehreren großen Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem 100-jährigen Firmenjubiläum - im Jahr 2011 -- stattfin-den werden.

      Auf Nachhaltigkeit bauen

      Für das Gebäude hat Uzin Utz die Zertifizierung mit dem Gütesiegel der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) beantragt. Beantragt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Auditierung des Planungs- und Bauprozesses stattfindet. Das Gütesiegel bescheinigt die nachhaltige Bauweise, insbesondere die Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit.

      Gelebte Ökologische Verantwortung

      Faktoren, die zur Umweltfreundlichkeit beitragen sind beispielsweise die Bauweise nach neuesten Energie- und Umweltstandards. Hierzu zählen die Regenwasser-Nutzung, die den Wasserverbrauch des Gebäudes deutlich vermindert oder die Fernwärmeheizung und die Photovoltaikanlage, die helfen soll, den Energiebedarf des Gebäudes zu decken und die CO2-Emissionen zu senken. Das alles unterstreicht die Vorreiterrolle von Uzin Utz in Sachen Umweltschutz - am Standort Ulm beispielsweise gibt es ein zertifiziertes Umweltmanagement-System. Weitere eindrucksvolle Maßnahmen sind geplant, wie der komplette Ausstieg aus der Produktion lösemittelhaltiger Produkte im 100-jährigen Jubiläumsjahr 2011.

      Die Wiege der neuen Uzin Ökoline

      Der Neubau ist ein besonders deutlicher Beleg für den Uzin-Claim und -Anspruch, "Die intelligente Kraft" zu entwickeln. So ist in Ulm die Wiege vieler zukunftsweisender Produkte, vor kurzem erst wurde die neue Uzin Ökoline entwickelt. Die Produktlinie wurde mit dem Blauen Engel ausgezeichnet und hat besonders umweltfreundliche Produkte im Portfolio.

      "Wenn wir allerdings von 'intelligenter Kraft' sprechen, schließen wir ausdrücklich nicht nur funktionelle Kriterien mit ein: Uzin Utz ist immer schon nachhaltig in einem übergreifenden Sinn über seine Produkte hinaus gewesen. Der hohe Arbeitskomfort im Neubau mit entsprechenden akustischen und thermischen Voraussetzungen ist auch ein Symbol für unsere soziale Nachhaltigkeit, die für uns bei den Mitarbeitern beginnt", betonte der Vorstandsvorsitzende.

      Architekten: Scherr + Klimke AG, Ulm

      Bauunternehmen: MATTHÄUS SCHMID GmbH & Co. KG, Baltringen

      Ansprechpartner:

      Frau Ulrike Juza
      UFLOOR Systems Public Relations
      Telefon: +49 (731) 4097-303
      Fax: +49 (731) 4097-45303
      Zuständigkeitsbereich: Presseabteilung

      http://www.lifepr.de/pressemeldungen/uzin-utz-aktiengesellsc…
      Avatar
      schrieb am 24.08.09 19:04:20
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.636.843 von PedroDelgado am 23.07.09 23:27:08von der Homepage:

      Rezession belastet Märkte

      Schwierige Lage der Bauwirtschaft in verschiedenen Ländern

      Uzin Utz AG verzeichnet Umsatzrückgänge, entwickelt sich jedoch besser als der Markt – Kostensenkungen zeigen Erfolg – Aufwärtstendenz zum Ende des Halbjahres erkennbar

      Ulm, 24. August 2009
      Die Uzin Utz AG hat im ersten Halbjahr 2009 nach einem zunächst deutlichen Rückgang von Umsatz und Ergebnis als Folge des weltweiten Konjunktureinbruchs zum Ende des Halbjahres kräftig aufholen können. Waren die ersten drei Monate noch von spürbaren Rückgängen gekennzeichnet, konnte Uzin Utz im zweiten Quartal bereits merkliche Verbesserungen ausmachen, die sich nach dem Ende des zweiten Quartals fortsetzten. Wie bereits Ende 2008 erwartet, verzeichnete eine Vielzahl von Märkten, insbesondere Großbritannien, Spanien, Italien, Mittel- und Osteuropa sowie Frankreich signifikante Einbrüche im Immobilienbereich. Dies blieb nicht ohne Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Uzin Utz. Trotzdem gelang es dem Unternehmen, sich den großen Herausforderungen vergleichsweise gut zu stellen und seine Marktposition weiter zu festigen. Die eingeleiteten Aktivitäten zur Abfederung des Einbruchs in vielen Immobilienmärkten zeigten erste Erfolge.
      In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, das durch Rezessionen, einen schwachen US-Dollar und ein schwaches britisches Pfund gekennzeichnet war, verzeichnete die Uzin Utz Gruppe einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum. Der Umsatz ging in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres auf rund 83,2 nach 88,3 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum zurück. Dabei zeigte sich ein unterschiedliches Bild: Auf dem deutschen Markt erreichte das Geschäft einen Umsatzwert von 39,3 Mio. Euro nach 40,5 Mio. Euro im Vergleichszeitraum. Getragen wird der stabile Wert in erster Linie durch die starke Marktposition von Uzin Utz sowie den Ausbau der Marktanteile. Auch spiegelt sich hier die geringer als in vielen Auslandsmärkten eingetretene Zurückhaltung im Baubereich wider. Im Ausland waren die Einbußen deutlicher. Der Umsatz sank von 47,8 auf 44,0 Mio. Euro. Der Auslandsanteil ging auf 52,8 Prozent zurück (Vorjahr 54,0). Unverändert blieb die Unternehmensgruppe bei ihrer bewährten langfristigen Strategie, nicht um jeden Preis Marktanteile auszubauen, sondern ausschließlich profitabel zu wachsen.

      Rückläufiges Ergebnis
      Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) bleibt mit 7,5 Mio. Euro ebenfalls unter Vorjahresniveau (8,6). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt um 21,5% unter Vorjahr und beträgt rund 4,8 Mio. Euro (6,1). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank auf 3,3 Mio. Euro nach 4,8 Mio. Euro im Vorjahr.

      „Vor dem Hintergrund der gesamten Marktsituation und trotz des ungünstigen konjunkturellen Umfelds hat Uzin Utz ihre Marktanteile absolut und relativ ausbauen können. Wie schon in der zurückliegenden Rezession agiert das Unternehmen antizyklisch und ist darauf fokussiert, Chancen, die sich in der Krise bieten, zu nutzen“, so Dr. H. Werner Utz, Vorstandsvorsitzender der Uzin Utz AG.

      Die Uzin Utz Gruppe sieht der Vorstandsvorsitzende aktuell gut aufgestellt: „Uzin Utz profitiert in diesen unsicheren Zeiten von ihrem soliden Fundament und ihrer operativen Flexibilität, behält dabei aber stets ihre langfristige Perspektive im Auge – immer mit dem Ziel und in der Lage, sich zielgerichtet, aber besonnen, an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“.

      Kosten weiter im Griff
      Positive Effekte wurden durch gezielte Maßnahmen zur Kostensenkung sowie durch Effizienzsteigerungen erreicht. Trotz zuletzt wieder gestiegener Rohstoffpreise gelang es, die Materialeinsatzquote im Konzern von 43,3 auf 42,4 Prozent zu senken, absolut sanken die Materialkosten von 38,1 auf 35,2 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken von 20,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum auf 18,7 Mio. Euro im ersten Halbjahr dieses Jahres.

      Weitere Arbeitsplätze geschaffen
      Abermals konnte der Konzern neue Arbeitsplätze schaffen. Die Zahl der Beschäftigten nahm im Vorjahresvergleich von 832 auf 910 zu. 54 Mitarbeiter stammen dabei aus neu konsolidierten Gesellschaften. 48 jungen Menschen wurde eine Ausbildung ermöglicht. 382 Beschäftigte (Vorjahr 310) waren im Ausland tätig, 528 (Vorjahr 522) in Deutschland.

      Ausblick
      Die Unternehmensgruppe ist angesichts ihrer Marktposition verhalten zuversichtlich und erwartet aus heutiger Sicht für das Gesamtjahr eine Fortsetzung der schwierigen Marktlage. Die möglichen Auswirkungen von Sondereinflüssen, wie wieder steigende Energie- und Rohstoffpreise, sind aktuell nicht vollständig einzuschätzen. So kann keine zuverlässige Prognose abgegeben werden.
      Uzin Utz hat allerdings ihre Anstrengungen zur Ergebnissicherung verstärkt und umfangreiche abfedernde Maßnahmen zur Kostensenkung und zur Sicherung ihrer Position im Wettbewerb ergriffen, die zwischenzeitlich deutliche Erfolge zeigen. Die Uzin Utz AG erwartet, ein klar positives Ergebnis zu erzielen.
      „Wir sind überzeugt, mit unserer Positionierung am Markt, unserer breiten Aufstellung sowie besonderen Kundennähe und nicht zuletzt unserer starken Unternehmenskultur unseren Aktionären und Kunden auch im zweiten Halbjahr entscheidende Zukunftsperspektiven bieten zu können“, betonte der Vorstandsvorsitzende.

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      Avatar
      schrieb am 23.07.09 23:27:08
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.176.848 von Muckelius am 14.05.09 17:00:31Ich habe meinen Ulmer Spatz verkauft, eigentlich wollte ich ja gar nicht, aber die Alternativen in meinem Depot sind nicht so groß (vorsichtig ausgedrückt!):
      Und hier muß ich nun eine Lanze für extrem marktenge Werte brechen (man liest ja nur gegenteiliges), mano hat das Bock gemacht, zwei Wochen auf das BID zu starren, Stückzahl und Kurs stimmten nie und dann habe ich in Düsseldorf (diese showmaker!) doch noch mein Glück gefunden. Fast so spannend wie angeln, zwei Wochen nix und dann beisst Kuno der Killerkarpfen zu und ich zieh ihn raus...

      Grüße

      O. Hneutz:(
      Avatar
      schrieb am 14.05.09 17:00:31
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.166.583 von Muckelius am 13.05.09 17:05:50Zwischenmitteilung zum Q1:


      http://www.uzin-utz.com/Uzin-Utz/Investor_Relations/Finanzda…
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