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    Uzin Utz SE - Diskussion und Information (Seite 39)

    eröffnet am 13.04.05 17:22:11 von
    neuester Beitrag 24.05.24 10:19:32 von
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      schrieb am 24.08.09 19:04:20
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.636.843 von PedroDelgado am 23.07.09 23:27:08von der Homepage:

      Rezession belastet Märkte

      Schwierige Lage der Bauwirtschaft in verschiedenen Ländern

      Uzin Utz AG verzeichnet Umsatzrückgänge, entwickelt sich jedoch besser als der Markt – Kostensenkungen zeigen Erfolg – Aufwärtstendenz zum Ende des Halbjahres erkennbar

      Ulm, 24. August 2009
      Die Uzin Utz AG hat im ersten Halbjahr 2009 nach einem zunächst deutlichen Rückgang von Umsatz und Ergebnis als Folge des weltweiten Konjunktureinbruchs zum Ende des Halbjahres kräftig aufholen können. Waren die ersten drei Monate noch von spürbaren Rückgängen gekennzeichnet, konnte Uzin Utz im zweiten Quartal bereits merkliche Verbesserungen ausmachen, die sich nach dem Ende des zweiten Quartals fortsetzten. Wie bereits Ende 2008 erwartet, verzeichnete eine Vielzahl von Märkten, insbesondere Großbritannien, Spanien, Italien, Mittel- und Osteuropa sowie Frankreich signifikante Einbrüche im Immobilienbereich. Dies blieb nicht ohne Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Uzin Utz. Trotzdem gelang es dem Unternehmen, sich den großen Herausforderungen vergleichsweise gut zu stellen und seine Marktposition weiter zu festigen. Die eingeleiteten Aktivitäten zur Abfederung des Einbruchs in vielen Immobilienmärkten zeigten erste Erfolge.
      In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, das durch Rezessionen, einen schwachen US-Dollar und ein schwaches britisches Pfund gekennzeichnet war, verzeichnete die Uzin Utz Gruppe einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum. Der Umsatz ging in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres auf rund 83,2 nach 88,3 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum zurück. Dabei zeigte sich ein unterschiedliches Bild: Auf dem deutschen Markt erreichte das Geschäft einen Umsatzwert von 39,3 Mio. Euro nach 40,5 Mio. Euro im Vergleichszeitraum. Getragen wird der stabile Wert in erster Linie durch die starke Marktposition von Uzin Utz sowie den Ausbau der Marktanteile. Auch spiegelt sich hier die geringer als in vielen Auslandsmärkten eingetretene Zurückhaltung im Baubereich wider. Im Ausland waren die Einbußen deutlicher. Der Umsatz sank von 47,8 auf 44,0 Mio. Euro. Der Auslandsanteil ging auf 52,8 Prozent zurück (Vorjahr 54,0). Unverändert blieb die Unternehmensgruppe bei ihrer bewährten langfristigen Strategie, nicht um jeden Preis Marktanteile auszubauen, sondern ausschließlich profitabel zu wachsen.

      Rückläufiges Ergebnis
      Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) bleibt mit 7,5 Mio. Euro ebenfalls unter Vorjahresniveau (8,6). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt um 21,5% unter Vorjahr und beträgt rund 4,8 Mio. Euro (6,1). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank auf 3,3 Mio. Euro nach 4,8 Mio. Euro im Vorjahr.

      „Vor dem Hintergrund der gesamten Marktsituation und trotz des ungünstigen konjunkturellen Umfelds hat Uzin Utz ihre Marktanteile absolut und relativ ausbauen können. Wie schon in der zurückliegenden Rezession agiert das Unternehmen antizyklisch und ist darauf fokussiert, Chancen, die sich in der Krise bieten, zu nutzen“, so Dr. H. Werner Utz, Vorstandsvorsitzender der Uzin Utz AG.

      Die Uzin Utz Gruppe sieht der Vorstandsvorsitzende aktuell gut aufgestellt: „Uzin Utz profitiert in diesen unsicheren Zeiten von ihrem soliden Fundament und ihrer operativen Flexibilität, behält dabei aber stets ihre langfristige Perspektive im Auge – immer mit dem Ziel und in der Lage, sich zielgerichtet, aber besonnen, an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“.

      Kosten weiter im Griff
      Positive Effekte wurden durch gezielte Maßnahmen zur Kostensenkung sowie durch Effizienzsteigerungen erreicht. Trotz zuletzt wieder gestiegener Rohstoffpreise gelang es, die Materialeinsatzquote im Konzern von 43,3 auf 42,4 Prozent zu senken, absolut sanken die Materialkosten von 38,1 auf 35,2 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken von 20,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum auf 18,7 Mio. Euro im ersten Halbjahr dieses Jahres.

      Weitere Arbeitsplätze geschaffen
      Abermals konnte der Konzern neue Arbeitsplätze schaffen. Die Zahl der Beschäftigten nahm im Vorjahresvergleich von 832 auf 910 zu. 54 Mitarbeiter stammen dabei aus neu konsolidierten Gesellschaften. 48 jungen Menschen wurde eine Ausbildung ermöglicht. 382 Beschäftigte (Vorjahr 310) waren im Ausland tätig, 528 (Vorjahr 522) in Deutschland.

      Ausblick
      Die Unternehmensgruppe ist angesichts ihrer Marktposition verhalten zuversichtlich und erwartet aus heutiger Sicht für das Gesamtjahr eine Fortsetzung der schwierigen Marktlage. Die möglichen Auswirkungen von Sondereinflüssen, wie wieder steigende Energie- und Rohstoffpreise, sind aktuell nicht vollständig einzuschätzen. So kann keine zuverlässige Prognose abgegeben werden.
      Uzin Utz hat allerdings ihre Anstrengungen zur Ergebnissicherung verstärkt und umfangreiche abfedernde Maßnahmen zur Kostensenkung und zur Sicherung ihrer Position im Wettbewerb ergriffen, die zwischenzeitlich deutliche Erfolge zeigen. Die Uzin Utz AG erwartet, ein klar positives Ergebnis zu erzielen.
      „Wir sind überzeugt, mit unserer Positionierung am Markt, unserer breiten Aufstellung sowie besonderen Kundennähe und nicht zuletzt unserer starken Unternehmenskultur unseren Aktionären und Kunden auch im zweiten Halbjahr entscheidende Zukunftsperspektiven bieten zu können“, betonte der Vorstandsvorsitzende.

      Kontakt
      Zentrales Controlling & Investor Relations
      Tanja Semle
      Telefon +49 (0)731 4097-390
      Telefax +49 (0)731 4097-45-390
      E-Mail tanja.semle@uzin-utz.com
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 23:27:08
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.176.848 von Muckelius am 14.05.09 17:00:31Ich habe meinen Ulmer Spatz verkauft, eigentlich wollte ich ja gar nicht, aber die Alternativen in meinem Depot sind nicht so groß (vorsichtig ausgedrückt!):
      Und hier muß ich nun eine Lanze für extrem marktenge Werte brechen (man liest ja nur gegenteiliges), mano hat das Bock gemacht, zwei Wochen auf das BID zu starren, Stückzahl und Kurs stimmten nie und dann habe ich in Düsseldorf (diese showmaker!) doch noch mein Glück gefunden. Fast so spannend wie angeln, zwei Wochen nix und dann beisst Kuno der Killerkarpfen zu und ich zieh ihn raus...

      Grüße

      O. Hneutz:(
      Avatar
      schrieb am 14.05.09 17:00:31
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.166.583 von Muckelius am 13.05.09 17:05:50Zwischenmitteilung zum Q1:


      http://www.uzin-utz.com/Uzin-Utz/Investor_Relations/Finanzda…
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 17:05:50
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.953.441 von Muckelius am 09.04.09 23:06:00von der Homepage:


      Hauptversammlung Uzin Utz AG:
      Erfolgreiches Geschäftsjahr 2008 – Schwieriges Umfeld erwartet – 62 Cent je Aktie Dividende
      Ulm, 12. Mai 2009

      Die Aktionäre der Uzin Utz AG, Ulm, haben bei der Hauptversammlung am Dienstag in Ulm einstimmig dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von 0,62 Euro je Stammaktie zuge-stimmt. Das Unternehmen schüttet rund 40 Prozent des Bilanzgewinns aus. Das Dividendenvolumen beträgt damit rund 2,7 Mio Euro. Die Präsenz bei der Hauptversammlung lag bei 86,12 Prozent des gezeichneten Kapitals.

      Ausschlaggebend für die Anpassung der Dividende sind das Ergebnis des Jahres 2008 und das anhaltend schwierige wirtschaftliche Umfeld.
      In seiner Rede sagte Dr. H. Werner Utz, Vorstandsvorsit-zender der Uzin Utz AG, das Unternehmen habe in 2008 ein erfolgreiches Jahr absolviert. Die Marktpositionen seien weiter ausgebaut worden, in wesentlichen Märkten konnte das Unternehmen erneut zulegen. Angesichts der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise habe Uzin Utz frühzeitig begonnen, sich auf ein wieder schwierigeres Marktumfeld vorzubereiten. Durch dieses entschlossene Agieren habe man deutliche Vorteile gegenüber dem Wettbewerb erar-beitet und die Marktstellung auf sicherem Terrain behaup-tet. "Wir sind sehr früh davon überzeugt gewesen, dass auch unsere Branche von der rückläufigen Wirtschaft betroffen sein wird. Dieses unmittelbare Gegensteuern zahlt sich nun aus. Unsere klare Ausrichtung wird uns – wie schon früher – auch in diesem unübersichtlichen Umfeld nutzen. Nicht zuletzt aus diesem Grund sehen Sie uns konzentriert und zuversichtlich. Uzin Utz ist standfest in einem wirtschaftlich bewegten Umfeld", so der Vorstands-vorsitzende.

      Thomas Müllerschön, im Vorstand der Uzin Utz AG verant-wortlich für Finanzen, Personal, Einkauf und Vertrieb: "Mit unserem Dividendenvorschlag haben wir den Aktionären signalisiert, dass unser Unternehmen auch in schwierigen Zeiten eine möglichst aktionärsfreundliche Ausschüttungs-politik verfolgt. Gleichzeitig legen wir hohes Augenmerk auf die Stärkung unserer traditionell hohen Substanz und Solidität." Müllerschön betonte, dass Uzin Utz gerade jetzt proaktiv im Markt die Chancen der Krise nutzen werde: "Im zurückliegenden Abschwung haben wir die Auslandspräsenz massiv erhöht, die Wertschöpfungskette durch zahlreiche erfolgreiche Zukäufe ausgebaut und den Vertrieb gestärkt. Diesen Kurs werden wir uneingeschränkt fortführen. Uzin Utz hat dazu die erforderliche Kraft." Des Weiteren, so Müllerschön, werde man der aktuellen Wirtschaftsituation mit straffem Kosten- und Risikomanagement begegnen und so nicht zuletzt Handlungsspielräume und finanzielle Flexibilität sichern.

      Wie schon in den Vorjahren stimmte die Hauptversamm-lung der Verlängerung für die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im Umfang bis zu 10 Prozent zu.
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      schrieb am 09.04.09 23:06:00
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.917.024 von Muckelius am 03.04.09 18:16:08Bauchemiespezialist Uzin Utz plant Kurzarbeit


      Der Bauchemiespezialist Uzin Utz plant für seine Mitarbeiter am Standort Ulm Kurzarbeit. Betroffen seien in den Monaten Mai und Juni etwa die Hälfte der rund 250 Mitarbeiter, sagte Vorstandsmitglied Thomas Müllerschön am Mittwoch bei der Bilanzpressekonferenz in Ulm.

      ULM (lsw) Die Arbeitszeit werde vor allem in der Produktion um zehn Prozent reduziert. Einzig die Mitarbeiter im Vertrieb würden nicht kurz arbeiten. Im ersten Quartal 2009 rechnet die Uzin Utz AG mit einem Umsatzrückgang von bis zu acht Prozent.

      Im Inland geht das Unternehmen von Erlösen auf Vorjahresniveau aus, im Ausland seien sie hingegen um etwa 15 Prozent gesunken.

      http://www.szon.de

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      Avatar
      schrieb am 03.04.09 18:16:08
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.765.223 von Muckelius am 13.03.09 21:08:21Dividendenkürzung:


      Uzin Utz Aktiengesellschaft
      Ulm
      (WKN 755150 - ISIN DE0007551509)
      Einladung zur Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Dienstag, dem 12. Mai 2009, 10.30 Uhr
      in der Donauhalle, Böfinger Str. 50, 89073 Ulm/Donau
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      ein.
      T A G E S O R D N U N G
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2008, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2008, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.

      Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 03. April 2009 im Internet unter http://www.uzin-utz.com (Bereich Investor Relations – Finanz-Daten – Hauptversammlung 2009) und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Dieselstraße 3, 89079 Ulm, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von € 6.588.698,58 wie folgt zu verwenden:
      a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je € 0,62 auf insgesamt 4.268.271 Stammaktien (Stückaktien) € 2.646.328,02
      b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 0
      c) Gewinnvortrag auf neue Rechnung € 3.942.370,56
      Bilanzgewinn € 6.588.698,58

      Derjenige Betrag, der auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre und der gemäß § 71 b AktG von der Ausschüttung auszuschließen ist, soll zusätzlich als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden.

      Die Dividende wird am 13. Mai 2009 ausbezahlt.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 11. November 2010 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben, wobei auf die erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen dürfen.

      Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft ganz oder in Teilen ausgeübt werden; bei Ausübung in Teilen kann von der Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.
      b)

      Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den dem Erwerb vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

      Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre, so darf der an die Aktionäre gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den der Veröffentlichung des Angebots vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

      Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen von bis zu 50 angebotenen Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen,
      (1)

      wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der arithmetische Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den der Veräußerung vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat.

      Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden;

      oder
      (2)

      wenn die Aktien gegen Sachleistungen veräußert werden und dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird) und der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Grundkapitalziffer und die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung zu ändern. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung nicht herabgesetzt wird und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.
      e)

      Die Ermächtigungen zur Veräußerung und zur Einziehung nach lit. c) und lit. d) können einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgeübt werden; bei Ausübung in Teilen kann von den Ermächtigungen mehrfach Gebrauch gemacht werden.
      f)

      Die Ermächtigungen gemäß lit. c) bis lit. e), eigene Aktien einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern bzw. eigene Aktien einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise einzuziehen, erstreckt sich ausdrücklich auch auf Aktien der Gesellschaft, die im Zeitpunkt der Erteilung dieser Ermächtigung bereits Eigentum der Gesellschaft sind.
      g)

      Die von der Hauptversammlung am 06. Mai 2008 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgehoben.

      Bericht des Vorstands zu Ziffer 5 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG:

      Der Vorstand hat gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Ziffer 5 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

      „Die unter Tagesordnungspunkt 5 eingeräumte Ermächtigung sieht vor, dass die Gesellschaft eigene Aktien in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres Grundkapitals erwerben und wieder veräußern bzw. einziehen darf. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung wird die Gesellschaft für die kommenden 18 Monate in die Lage versetzt, von dem international üblichen Instrument des Erwerbs eigener Aktien Gebrauch zu machen, um mit dem Erwerb verbundene Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren.

      Rechtsgrundlage für die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG. Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren) zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei kann eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis maximal 50 Stück vorgesehen werden. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten sowie kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung zu erleichtern.

      Durch die Möglichkeit des Wiederverkaufs der eigenen Aktien können diese zur Beschaffung von Eigenmitteln benutzt werden. Für die Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien sieht das Gesetz grundsätzlich einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre vor. Die Hauptversammlung kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG auch eine andere Veräußerung beschließen. Die unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene Ermächtigung der Gesellschaft sieht daher vor, dass eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre vorgenommen werden kann, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der arithmetische Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den der Veräußerung vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht.

      Diese Möglichkeit, das Bezugsrecht bei der Wiederveräußerung eigener Aktien der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, dient dem Interesse der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an weitere Anleger zu verkaufen und erlaubt insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als bei deren Veräußerung unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre. Die Verwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten schnell, flexibel und kostengünstig zu nutzen, wenn aufgrund des Umfangs der zu veräußernden Aktien bei einer Veräußerung über die Börse mit erheblichen Kursrückgängen zu rechnen wäre. Darüber hinaus können so gegebenenfalls zusätzliche neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Der Vorstand erhält hierdurch ein zusätzliches Finanzierungsinstrument, um die Stellung der Gesellschaft auf in- und ausländischen Märkten zu stärken. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 %, des Börsenpreises liegen. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor ihrer Veräußerung. Eine Herabsetzung des Aktienwertes durch negative Beeinflussung des Börsenkurses wird dadurch vermieden.

      Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei der Veräußerung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage des § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Diese Ermächtigung zur Veräußerung gilt nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf zehn Prozent des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Ausnutzung einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Gesellschaft soll ferner eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.

      Des Weiteren soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen Dritten entweder ganz oder teilweise als Gegenleistung anzubieten (u.U. auch bei Zuzahlung einer Kaufpreiskomponente in bar). So können in bestimmten Fällen eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmenskäufen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen verwendet werden. Der Wettbewerb und die Unternehmenspraxis verlangen diese Form der Gegenleistung. Dies dient dem Interesse der Gesellschaft, da die Gesellschaft dadurch in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben kann. Die Gesellschaft kann damit in Zukunft flexibel auf sich bietende Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland reagieren. Der Vorstand wird das Bezugsrecht der Aktionäre nur dann ausschließen, wenn dies zu diesem Zeitpunkt im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird der Vorstand sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung hingegebenen Aktien am Börsenkurs der Aktie der Uzin Utz AG orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. Die Interessen der Aktionäre werden dadurch gewahrt, dass die Gesellschaft sich verpflichtet, die eigenen Aktien nicht zu einem Preis zu veräußern, der wesentlich unterhalb des aktuellen Börsenkurses liegt. Vorstand und Aufsichtsrat verpflichten sich außerdem, den Gegenwert für die eigenen Aktien ausschließlich im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre festzulegen. Eine Herabsetzung des Aktienwertes durch negative Beeinflussung des Börsenkurses wird dadurch vermieden.

      Die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien vom 06. Mai 2008 gilt noch bis zum 05. November 2009. Dieser Ermächtigungsbeschluss wird durch den vorgenannten Beschluss für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben und durch die neue Ermächtigung mit Laufzeit bis zum 11. November 2010 ersetzt.“
      6.

      Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit der Bar– und Sachkapitalerhöhung sowie entsprechende Satzungsänderungen

      § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthält ein Genehmigtes Kapital, nach dem der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats dazu ermächtigt ist, das Grundkapital um bis zu € 3.000.000,-- zu erhöhen. Dieses Genehmigte Kapital läuft am 24. Mai 2009 aus und soll durch ein neues Genehmigtes Kapital ersetzt und die Satzung entsprechend angepasst werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a)

      Die Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, das Grundkapital bis zum 24. Mai 2009 um bis zu € 3.000.000,-- durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I), wird aufgehoben.
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 11. Mai 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 3.000.000,-- durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen- und/oder Sacheinlagen erfolgen.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen.

      § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „3.

      Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 11. Mai 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 3.000.000,-- durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen- und/oder Sacheinlagen erfolgen.

      Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen.“
      c)

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung nach völliger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Kapitalerhöhung entsprechend im Wortlaut anzupassen.
      7.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Das im Regierungsentwurf vorliegende Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), das in 2009 in Kraft treten soll, sieht u. a. Änderungen für Fristen und Termine sowie zu den Bestimmungen der Form von Vollmachten vor. Einzelne Änderungen durch das ARUG sollen in der Satzung abgebildet werden, um Klarheit für die nächste ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2010 zu schaffen. Der Vorstand soll die Satzungsänderungen jedoch erst zum Handelsregister anmelden, wenn und soweit das ARUG bzgl. der nachgenannten Regelungen in Kraft getreten ist.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
      a)

      Satzungsänderungen

      Zur Anpassung der Satzung an die dargestellten neuen Regelungen des Aktiengesetztes in der Fassung des ARUG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
      aa)

      § 12 Absatz 3 (Ort und Einberufung) wird wie folgt neu gefasst:
      „3.

      Die Einberufung muss, sofern das Gesetz keine abweichende Frist vorsieht, mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.“
      bb)

      § 13 Absatz 1 und Absatz 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) werden wie folgt neu gefasst:
      „1.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der in der Einladung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
      2.

      Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einladung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.“
      cc)

      § 13 Absatz 4 (Teilnahme an der Hauptversammlung) wird wie folgt neu gefasst:
      „4.

      Der Vorstand ist ermächtigt, die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton zuzulassen. Eine entsprechende Ankündigung erfolgt in diesem Fall mit der Einberufung.“
      dd)

      § 15 Absatz 4 (Beschlussfassung) wird wie folgt neu gefasst:
      „4.

      Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft. Vollmachten können auch auf einem von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg erteilt werden. Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung bekannt gemacht.“
      b)

      Anmeldung zum Handelsregister

      Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden Beschlüsse über die Änderungen der Satzung erst und nur nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) zum Handelsregister anzumelden. Abweichungen zwischen der dann im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung und der Fassung nach dem Regierungsentwurf des ARUG vom 21. Januar 2009 bleiben außer Betracht, wenn sie für o. g. Satzungsänderungen ohne Bedeutung sind.
      8.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.

      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am Dienstag, dem 5. Mai 2009 unter folgender Adresse zugehen:

      Uzin Utz AG
      c/o Landesbank Baden-Württemberg
      OE 4027/H Hauptversammlungen
      Am Hauptbahnhof 2
      70173 Stuttgart

      E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
      Telefax 0711/127-79256

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 9 AktG oder in § 135 Abs. 12 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in schriftlicher Form oder per Telefax zu erteilen. Der Gesellschaft sind in jedem Fall der Name des Aktionärs und des Bevollmächtigten sowie die Eintrittskarten-Nr. mitzuteilen. Nach Maßgabe von § 30 a Abs. 1 Nr. 5 WpHG stellen wir unseren Aktionären im Internet unter http://www.uzin-utz.com (Bereich Investor Relations – Finanz-Daten – Hauptversammlung 2009) entsprechende Formulare zur Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung; die Formulare können auch unter der unten genannten Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden.

      Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu müssen in schriftlicher Form oder per Telefax übermittelt werden. Entsprechende Formulare können unter der unten genannten Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen auch im Internet unter http://www.uzin-utz.com (Bereich Investor Relations – Finanz-Daten – Hauptversammlung 2009) bereit. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis Freitag, den 8. Mai 2009 bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind durch die Vollmachten nur insoweit zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde. Wir bitten insoweit auch die Hinweise in den Formularen zu beachten. In der Vollmacht/Weisung ist die jeweilige Eintrittskartennummer anzugeben. Wir weisen deswegen darauf hin, dass eine Bevollmächtigung weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter nur durch Aktionäre erfolgen kann, die über eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung verfügen.

      Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG geben wir bekannt, dass unmittelbar vor der Einberufung dieser Hauptversammlung am 31. März 2009 insgesamt 4.268.271 Aktien der Uzin Utz AG ausgegeben sind, die unter Berücksichtigung der derzeit gehaltenen 11.975 eigenen Aktien insgesamt 4.256.296 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

      Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sowie die Anforderung von Unterlagen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

      Uzin Utz AG
      Investor Relations
      Dieselstraße 3
      89079 Ulm
      Telefax: 0731-4097-169
      E-Mail: IR@uzin-utz.com

      Mit einer Begründung versehene Anträge gegen die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 27. April 2009, 24.00 Uhr unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unverzüglich einschließlich etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.uzin-utz.com (Bereich Investor Relations – Finanz-Daten – Hauptversammlung 2009) zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

      Wir würden uns freuen, Sie in Ulm begrüßen zu dürfen.



      Ulm, im März 2009

      Uzin Utz AG

      Der Vorstand

      Dr. Heinz Werner Utz

      Thomas Müllerschön
      Avatar
      schrieb am 13.03.09 21:08:21
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.527.342 von Muckelius am 06.02.09 13:55:51News - 13.03.09 20:00

      euro adhoc: Uzin Utz AG (deutsch)

      EANS-Adhoc: Uzin Utz AG / Vorläufige Zahlen Geschäftsjahr 2008: Umsatz steigt - Ergebnis wegen Investitionen auf hohem Niveau rückläufig



      --------------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      13.03.2009

      Geschäftszahlen/Bilanz

      (Ulm, 13.März 2009) Die Uzin Utz AG, Ulm, (ISIN Nr. DE 000755 1509; Geregelter Markt - General Standard), hat im Geschäftsjahr 2008 den Umsatz deutlich gesteigert. Das Konzernergebnis entwickelte sich leicht rückläufig, befindet sich aber nach wie vor auf hohem Niveau. Nach den bislang vorliegenden vorläufigen, noch nicht testierten IFRS-Zahlen hat der Konzernumsatz rund 177,4 Mio. Euro (Vorjahr: 166,1 Mio. Euro) erreicht und lag somit um rund 7 Prozent über dem Vorjahreswert. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ging von 12,0 Mio. Euro auf 10,5 Mio. Euro zurück. Grund für den Rückgang im Ergebnis sind die umfangreichen Investitionen in den Ausbau der Vertriebsaktivitäten sowie der weitere Ausbau des südosteuropäischen sowie des amerikanischen Marktes.

      Über die detaillierten Zahlen berichtet die Uzin Utz AG auf ihrer Bilanzpressekonferenz am 08. April 2009.

      Rückfragehinweis: Investor Relations | Tanja Semle Telefon +49 (0)731 4097-390 | Telefax +49 (0)731 4097-45390 E-Mail tanja.semle@uzin-utz.com | Internet www.uzin-utz.com

      Ende der Mitteilung euro adhoc

      --------------------------------------------------------------------------------

      Emittent: Uzin Utz AG Dieselstr. 3 D-89079 Ulm Telefon: 49(0)731 4097-279 FAX: 49(0)731 4097-108 Email: IR@uzin-utz.com WWW: http://www.uzin-utz.com Branche: Bau ISIN: DE0007551509 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Börse Berlin, Börse Hamburg, Börse Stuttgart, Börse Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Börse Frankfurt Sprache: Deutsch

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 06.02.09 13:55:51
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.284.669 von PedroDelgado am 30.12.08 22:04:47LifeID 87917, Medien/Marketing ]
      Uzin Utz AG hat den Preis in der Kategorie "Nachhaltige Wertschöpfung" des Axia-Awards 2008 für gute Praxis der Unternehmensführung im Mittelstand erhalten
      Mit hervorragendem Risikomanagement schafft es Uzin Utz, den Deloitte Axia-Award 2008 zu gewinnen

      Axia Award / Bild: Deloitte
      Axia Award / Bild: Deloitte

      (lifepr) Ulm, 05.02.2009 - Die Uzin Utz AG, Ulm, gab heute ihre Deloitte Axia-Award-Auszeichnung bekannt, die sie gestern in Stuttgart im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung unter Anwesenheit von Dr. Dieter Hundt, Präsident BDA, erhalten hat. Dr. H. Werner Utz, Vorstandsvorsitzender der Uzin Utz AG, nahm den Preis im Mercedes-Benz Museum entgegen.
      Der Schwerpunkt dieses Jahres ist das Thema "Corporate Governance im Mittelstand". Mit dem Axia-Award zeichnet Deloitte zum ersten Mal nachhaltig wirtschaftende mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg für ihre Erfolge aus. Angesprochen wurden Unternehmen aller Branchen in Baden-Württemberg mit einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro, die in Familienbesitz sind. Knapp 50 mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg hatten sich um die begehrte Trophäe beworben.

      In diesem Jahr standen beim Axia-Award die Unternehmensführung, insbesondere Schaffung von Transparenz und klarer Kompetenzverteilung, nachhaltige Wertschöpfung und Risikomanagement, gelebte Unternehmenskultur sowie Mitarbeiterrolle und -motivation im Fokus.

      Die Ulmer Uzin Utz AG, führend in der Entwicklung und Herstellung von chemischen Systemprodukten und Komplettanbieter für die Fußbodentechnik sowie für Maschinen zur Bodenbearbeitung, hat den Preis in der Kategorie "Nachhaltige Wertschöpfung" gewonnen. In dieser Kategorie des Axia-Awards werden Unternehmen prämiert, die sich durch ein besonders hervorragendes Risikomanagement auszeichnen, das zur nachhaltigen Wertschöpfung und somit zum langfristigen Geschäftserfolg des Unternehmens beiträgt.

      So stand das Unternehmen gestern auf dem obersten Treppchen, weil es beispielsweise Instrumentarien wie die Identifizierung und Bewertung von Risiken über gesamte Projektlaufzeiten und unter Einbindung verschiedenster Abteilungen strategisch einsetzt. Dabei bedient sich Uzin Utz eines breiten Methodenspektrums wie Checklisten, What-if Analysen oder eines Verbesserungsvorschlagswesens.
      Überzeugt hat die Jury außerdem, dass bei Uzin Utz neben dem Controlling und Reporting auch die Mitarbeiterzufriedenheit und die Innovationsführerschaft als zentrale Unternehmensziele betrachtet und gefördert werden.

      Die Jury des Axia-Awards in Baden-Württemberg setzt sich unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Inhaber des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Finanzierung an der Stuttgarter Universität Hohenheim, aus unabhängigen Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, wie der Financial Times Deutschland oder der Südwest Bank zusammen.

      "Wir freuen uns sehr über die hohe Auszeichnung. Risikomanagement ist die Grundlage unternehmerischer Verantwortung und damit die Basis nachhaltiger Wertschöpfung in unserem Unternehmen. Umsichtig weitsichtige Entscheidungen zu treffen, ist ein wichtiger Aspekt unserer Unternehmensphilosophie. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit ihrem nachhaltigen Engagement die Grundlage für die Auszeichnung geschaffen.
      Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist messbar. Durch den Axia Award fühlen wir uns in unserer Unternehmenskultur bestätigt, er ist ein zuverlässiger Indikator für das gute Image von Uzin Utz bei Kunden und Mitarbeitern", sagte Dr. H. Werner Utz, Vorstandsvorsitzender der Uzin Utz AG.
      Er betonte, dass das Unternehmen auch weiterhin in nachhaltige Wertschöpfung investieren will. Schwerpunkte würden neben einer strikten Risikobewertung unter anderem auf dem Mitarbeiterdialog, der Mitarbeiterförderung und auf Investitionen in deren Qualifikation und -zufriedenheit liegen.

      "Das große Interesse am norddeutschen Axia-Award im letzten Jahr überzeugte uns, den Wettbewerb auf Baden-Württemberg, das Bundesland der Innovation, auszudehnen", erklärte Thomas Traub, Partner Mittelstand bei Deloitte. "Die baden-württembergischen Mittelständler stellten ihre Corporate Governance Best Practices vor, wobei sie zentralen Gestaltungsfeldern wie einer transparenten Unternehmensstruktur, der nachhaltigen Wertschöpfung sowie der Wahrung der Ethikgrundsätze besondere Aufmerksamkeit schenkten."

      Über Deloitte

      Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in 140 Ländern verbindet Deloitte erstklassige Leistungen mit umfassender regionaler Marktkompetenz und verhilft so Kunden in aller Welt zum Erfolg. "To be the Standard of Excellence" - für die 165.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich.

      Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein schweizerischen Rechts, und/oder sein Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu und seiner Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns © 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

      Ansprechpartner:

      Frau Ulrike Juza
      UFLOOR Systems Public Relations
      Telefon: +49 (731) 4097-303
      Fax: +49 (731) 4097-45303
      Zuständigkeitsbereich: Presseabteilung
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      Über Uzin Utz Aktiengesellschaft:
      Die Uzin Utz AG hat sich in den letzten Jahren (ihre Gründung war im Jahr 1911) rasant entwickelt. Das einzige börsennotierte Ulmer Unternehmen erwartet auch im Geschäftsjahr 2008 eine positive Entwicklung bei Umsatz und Mitarbeitern. Die Uzin Utz AG setzt seit Jahrzehnten in punkto Innovation und Ökologie Maßstäbe am Markt und zählt heute zu den führenden Herstellern chemischer System-produkte für die Fußbodentechnik und Maschinen für die Bodenbearbeitung. Durch Expansion und Zukäufe, neue Marken und Produkte wurde in den vergangenen Jahren der Übergang zum Komplettanbieter und Systempartner in Sachen Bodenkompetenz vollzogen. Mit den Marken Uzin, Wolff, Pallmann, Qeshfloor, Codex und RZ wird ein umfassendes Sortiment an Produkten, Systemen und Dienstleistungen rund um die Neuverlegung, Renovierung und Werterhaltung von Bodenbelägen aller Art, Parkett, keramischen Fliesen und Naturstein geboten. Bestreben der Uzin Utz Gruppe ist es, als eigenständiges Familienunternehmen und internationaler Marktführer unter der Dachmarke UFloor Systems im Bereich der Verlege-, Versiegelungs- und Pflegesysteme für Fußböden die Qualität und Wertigkeit des Bodens in allen Marktsegmenten zu forcieren und zu erhöhen. Die klare Fokussierung auf die Kernkompetenz Boden ist einzigartig.

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      Avatar
      schrieb am 30.12.08 22:04:47
      Beitrag Nr. 126 ()
      An alle Ulmer Spätzle,

      ich wünsche, daß es 2009 nur nach obbe kracht, wäre doch gelacht!
      Und wer noch nicht investiert ist, der kanns ja mal versuchen...

      Grüße

      G. Utesrütschle

      P.S.: Der Dr. Lutz von Uzin Utz kooft die eigene Aktien zurück, heiliges Blechle, daß er uns bloß a bisserl übrig läscht! 16% Streubesitz reichen noch so eben...:lick:
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 19:06:25
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.225.313 von Muckelius am 17.12.08 19:02:36auf der Homepage gibt es übrigens auch stets den aktuellen Stand zum Aktienrückkauf


      http://www.uzin-utz.com/uzin-utz/default.asp?URL=http://www.…
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