Diskussion zum Thema Silber (Seite 14376)
eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
neuester Beitrag 26.04.24 12:34:14 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.622.787 von fubu79 am 19.09.12 19:27:30Ich denke, das ist wie beim Rasenmäher. Der Dritte hat beim Halodrie gekauft und hätte mißtrauisch sein müssen (Klassiker ist Auto, Du mußt Dir die Briefe zeigen lassen). Beim Vierten geht man davon aus, dass die Kette praktischer weise zu lang ist um alles zurückzuverfolgen.
Diese Indossantendokumente kann der Dritte eigentlich für seinen guten Glauben nicht gezeigt bekommen, weil Du den Übertrag ja nicht genemigt hast. Müßte also sicher sein! Sehe ich das falsch?
Diese Indossantendokumente kann der Dritte eigentlich für seinen guten Glauben nicht gezeigt bekommen, weil Du den Übertrag ja nicht genemigt hast. Müßte also sicher sein! Sehe ich das falsch?
Zitat von TOWE: ... hört, hört, die Bundesbank höchstselbst...
Geld und Geldschöpfung
... mit einer Frage beginnen, die auf den ersten Blick trivial, damit aber erfahrungsgemäß besonders schwierig ist: Was ist eigentlich Geld? Eine prägnante Antwort aus ökonomischer Sicht lautet: Geld ist, was Geldfunktionen erfüllt...
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2012/2012_09_18_…
jetzt kommts sogar schon von der Bundesbank im Klartext!
und was schreibt die "Propagandafront", der "Klare Blick" etc schon
seit immer und ewig?
Evtl. kapierts ja der Fubu, Fifi und die Jubel-Tante!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.622.720 von berwiw am 19.09.12 19:10:32in der tat hast du recht.
wobei diese fälle (rasenmäher) recht kompliziert sind. sprich in dem "rasenmäher" fall kommt es auf die begleitumstände an.
soweit ich mich erinnere wäre der fall jeweils anders zu betrachten wenn tm72 zb die rechnung vom rasenmäher besitzen würde o.ä.
sehr interessant ist der abschnitt wertpapiere dazu
"er gute Glaube knüpft deshalb bei Orderpapieren in der Regel nicht an den Besitz der Urkunde, sondern an eine lückenlose Indossamentenkette an."
aha. das übersteigt mein juristisches verständnis.
wobei diese fälle (rasenmäher) recht kompliziert sind. sprich in dem "rasenmäher" fall kommt es auf die begleitumstände an.
soweit ich mich erinnere wäre der fall jeweils anders zu betrachten wenn tm72 zb die rechnung vom rasenmäher besitzen würde o.ä.
sehr interessant ist der abschnitt wertpapiere dazu
"er gute Glaube knüpft deshalb bei Orderpapieren in der Regel nicht an den Besitz der Urkunde, sondern an eine lückenlose Indossamentenkette an."
aha. das übersteigt mein juristisches verständnis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.622.665 von fubu79 am 19.09.12 18:57:231. Stimmt, aber z.B. physische Goldkonten. Das wäre nach Deiner Definition, genau wie Aktien auch, Eigentum.
2. Von Verkauf war übrigens auch nicht die Rede. Ich verleihe Deinen Rasenmäher nur gegen Geld weiter und verwahre für Dich einen bunten Zettel, auf dem steht, dass Du einen Anspruch auf einen Rasenmäher hast, der grad irgendwo ist. Da ich auch noch ein "Systemrelevanter" Rasenmäherverwalter bin, sieht Deine Rechtsfolge so aus:
Du:
Ich:
Physische Rasenmäherbesitzer:
2. Von Verkauf war übrigens auch nicht die Rede. Ich verleihe Deinen Rasenmäher nur gegen Geld weiter und verwahre für Dich einen bunten Zettel, auf dem steht, dass Du einen Anspruch auf einen Rasenmäher hast, der grad irgendwo ist. Da ich auch noch ein "Systemrelevanter" Rasenmäherverwalter bin, sieht Deine Rechtsfolge so aus:
Du:
Ich:
Physische Rasenmäherbesitzer:
... hört, hört, die Bundesbank höchstselbst...
Geld und Geldschöpfung
... mit einer Frage beginnen, die auf den ersten Blick trivial, damit aber erfahrungsgemäß besonders schwierig ist: Was ist eigentlich Geld? Eine prägnante Antwort aus ökonomischer Sicht lautet: Geld ist, was Geldfunktionen erfüllt...
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2012/2012_09_18_…
Geld und Geldschöpfung
... mit einer Frage beginnen, die auf den ersten Blick trivial, damit aber erfahrungsgemäß besonders schwierig ist: Was ist eigentlich Geld? Eine prägnante Antwort aus ökonomischer Sicht lautet: Geld ist, was Geldfunktionen erfüllt...
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2012/2012_09_18_…
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.622.665 von fubu79 am 19.09.12 18:57:23Sehr interessanter Fall. Das ist komplett richtig was Du schreibst, aber verkauft der Dritte jetzt den Rasenmäher, kann der Vierte ihn behalten und Du wirst in Geld entschädigt - Grund:"gutgläubiger Erwerb" - kannste im BGB rescherschieren. Wahrscheinlich schade, wenn der Zweite, also die Bank pleite ist!!!
Zitat von fubu79: plumpes beispiel: ich übergebe dir meinen rasenmäher zur verwaltung (warum auch immer ) du verkaufst ihn an einen dritten.
rechtsfolge: ich bekomme meinen rasenmäher wieder, der dritte streitet sich mit dir um den kaufpreis.
Leider nicht richtig:
Einfach mal unter "Sachenrecht" nachlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Guter_Glaube" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://de.wikipedia.org/wiki/Guter_Glaube
mfg
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.622.643 von tm72 am 19.09.12 18:52:171. soweit ich weiß ging es bei den genannten skandalen nicht um aktiendepots
2. dein eigentum kann rechtlich nicht durch dritte beliehen werden. ich bin kein jurist aber mir doch recht sicher, dass in deutschland gilt, dass der schaden beim "beleihenden" und nicht beim eigentümer entstehen würde.
plumpes beispiel: ich übergebe dir meinen rasenmäher zur verwaltung (warum auch immer ) du verkaufst ihn an einen dritten.
rechtsfolge: ich bekomme meinen rasenmäher wieder, der dritte streitet sich mit dir um den kaufpreis.
2. dein eigentum kann rechtlich nicht durch dritte beliehen werden. ich bin kein jurist aber mir doch recht sicher, dass in deutschland gilt, dass der schaden beim "beleihenden" und nicht beim eigentümer entstehen würde.
plumpes beispiel: ich übergebe dir meinen rasenmäher zur verwaltung (warum auch immer ) du verkaufst ihn an einen dritten.
rechtsfolge: ich bekomme meinen rasenmäher wieder, der dritte streitet sich mit dir um den kaufpreis.
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