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    WOHNGELD..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.05 16:10:46 von
    neuester Beitrag 17.04.06 00:23:55 von
    Beiträge: 8
    ID: 988.055
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      Avatar
      schrieb am 17.06.05 16:10:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...wer weis welche Voraussetzungen für eine Beantragung/ Genehmigung notwendig sind.(Bundesland NRW)
      DANKE:)
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 16:14:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]16.917.194 von alexmay am 17.06.05 16:10:46[/posting]Geh arbeiten oder zocken...dann brauchst sowas nicht :D
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 16:17:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 16:28:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 17:02:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ 2 - du bist soooooo witzig. haha!!

      @ 3/4 DANKE!


      Eine Bekannte von mir, 4 Familienmitglieder, hat sich selbständig gemacht und hat zunächst noch kein (geregeltes) Einkommen.
      Sie bewohnt eine Eigentumswohnung; m. E, steht ihr
      ein Lastenzuschuss zu.
      Wer hat eine Ahnung wie hoch dieser "pi mal Daumen"
      sein könnte; lohnt sich der Aufwand einer Antragsstellung
      überhaupt?
      ALLEN FUNDIERT HELFENDEN DANKE!!!

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      Avatar
      schrieb am 13.04.06 13:48:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Link von #4 funktioniert offenbar nicht mehr, hat jemand eine neuere Quelle?
      Avatar
      schrieb am 17.04.06 00:19:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wohngeldtabellen direkt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
      http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerder…
      -> in der rechten Spalte gibt es alle wichtigen Tabellen.
      Erfahrungsgemäßt lohnt sich ein Antrag bei geringen Einkommen IMMER.

      Rechtsanspruch und Antragstellung

      Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

      * der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
      * der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
      * der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.


      -> Wohngeld ist nur vom Einkommen, nicht vom Vermögen abhängig, auch nicht davon ob man in Miete oder im Eigentum wohnt.

      Gruß,
      Khampan
      Avatar
      schrieb am 17.04.06 00:23:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      .. und auch nicht davon abhängig, in welchem Bundesland man wohnt, obwohl die örtlichen Sachbearbeiter manchmal meinen, ihren eigenen Senf dazugeben zu können.

      Vergeßt die ganzen lokalen Links, sind im Zweifelsfall unerheblich.


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