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    Paion "buy" (Seite 3947)

    eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
    neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
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      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:59:29
      Beitrag Nr. 83.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.964.699 von Frau_Bratbecker am 05.07.19 19:56:29Schön wieder von Dir zu lesen :)

      Die Angaben sind valide, die Debatte hatten wir schon mal
      PAION | 2,280 €
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:56:29
      Beitrag Nr. 83.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.964.588 von schattenquelle am 05.07.19 19:37:36
      Zitat von schattenquelle: ,

      ,,ich bin Anaesthesist‘‘, sehe ich da jetzt im Bezug auf mich nicht als fachliches Totschlagargument. Ich selber arbeite schon viele Jahre im Klinikbereich und habe tiefen Einblick auf das Geschehen. Insbesondere der Bereich Anaesthesie/Schmerztherapie ist u.a. ein Steckenpferd.

      Schön. Meines quasi auch. Und ich behaupte einfach mal: was Anästhesie/Intensiv angeht, ist mein Einblick evtl. ne Spur tiefer. Kann mich aber auch täuschen und in Wirklichkeit bist Du mein Chefarzt.

      Ich gehe davon aus, dass wir uns hier über das klinische Fachpersonal auf den Intensivstationen unterhalten.

      Nein, es geht hier auch um die Anwendung durch Internisten und sei es im ambulanten Bereich. Innerklinisch jedoch ebenso.

      Ohne die genannte Facharztausbildung (Zusatzbezeichnung Intensivmediziner)macht auf den Intensivstationen (innere, chirurgisch,interdisziplinär) niemand den Finger krumm. Das ist verboten und strafrechtlich bewährt!

      Nein, ist es nicht. Nochmal ganz langsam: ein Facharzt für Innere Medizin macht im Rahmen seiner Weiterbildung 6 Monate ICU. Damit erfüllt er auch vor dem Gesetz die Vorgabe "intensivmedizinisch ausgebildet". Selbstverständlich trägt er damit nicht automatisch die Zusatzbezeichnung "Intensivmediziner", wovon hier jedoch nie die Rede war.
      Was bedeutet eigentlich "strafrechtlich bewährt"?! Interessiert mich, bin ja kein Jurist...

      Aber möglichweise reden wir hier völlig einander vorbei.


      Den Eindruck habe ich nicht. Und bevor du Zweifel an meiner Qualifikation sähst: bei Bedarf schicke ich Dir gerne meine Dienstnr. (an der 2. Vorwahl wirst du zumindest erkennen, dass es ein Krankenhaus ist) oder Du kannst gerne auch meine Artznr. bei der LÄK checken.
      PAION | 2,280 €
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      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:53:48
      Beitrag Nr. 83.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.964.621 von Radiesel2008 am 05.07.19 19:40:43bin für die nächste woche positv gestimmt. könnte sein das man die 2,50 € in angriff nimmt.
      PAION | 2,280 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:40:43
      Beitrag Nr. 83.934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.964.579 von zart-beseitigt am 05.07.19 19:37:12Interessiert, nur leider kann man nullinger an Deinem Bild erkennen....
      PAION | 2,280 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:40:37
      Beitrag Nr. 83.933 ()
      PAION | 2,280 €

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      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:37:36
      Beitrag Nr. 83.932 ()
      ,,Du sprichst hier von der Zusatzbezeichnung "Intensivmediziner". "Intensivmedizinisch ausgebildete Ärzte" heißt nicht, dass sie die von Dir erwähnte Zusatzbezeichnung haben Das ist ein entscheidender Unterschied. ‚‘

      ,,ich bin Anaesthesist‘‘, sehe ich da jetzt im Bezug auf mich nicht als fachliches Totschlagargument. Ich selber arbeite schon viele Jahre im Klinikbereich und habe tiefen Einblick auf das Geschehen. Insbesondere der Bereich Anaesthesie/Schmerztherapie ist u.a. ein Steckenpferd.
      Ich gehe davon aus, dass wir uns hier über das klinische Fachpersonal auf den Intensivstationen unterhalten.
      Ohne die genannte Facharztausbildung (Zusatzbezeichnung Intensivmediziner)macht auf den Intensivstationen (innere, chirurgisch,interdisziplinär) niemand den Finger krumm. Das ist verboten und strafrechtlich bewährt!

      Aber möglichweise reden wir hier völlig einander vorbei.
      PAION | 2,280 €
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      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:37:12
      Beitrag Nr. 83.931 ()
      Chart
      Nabend,

      ich bin zwar nur ein kleiner möchtegern Hobby-Charttechniker, wenn ich aber jetzt mal im Finanzen.net Xetra-Chart eine Linie ziehe, dann lässt sich wohl für jeden recht klar erkennen, dass der Kurs an dem seit nunmehr fast einem Jahr andauernden Abwärtstrend (mittelfristiger Zeithorizont) angekommen ist:



      Das es hier nicht sofort weitergeht, war zu erwarten. Es kann durchaus noch ein paar Handelsstunden/-Tage dauern, bis dieser überwunden wird. Einige Indikationen lagen heute jedoch schon klar drüber (auch wenn man die natürlich nicht als Trendbruch werten kann). Insgesamt war das Volumen für Paion-Verhältnisse beeindruckend. Es gab zudem mehrere Kaufsignale. So wurden die EMA 38, 50, 100 und 200 alle nach oben durchstoßen. Nur wen's interessiert.

      VG
      PAION | 2,280 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 19:01:58
      Beitrag Nr. 83.930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.963.700 von schattenquelle am 05.07.19 17:42:49
      Zitat von schattenquelle: Qualifikation:
      Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin dauert zwei Jahre. Anästhesisten können hiervon zwölf Monate mit ihrer Weiterbildung verrechnen. Alle anderen Disziplinen (Internisten, Chirurgen, Pädiater, Neurologen und Neurochirurgen) können sich von ihrem Fach sechs Monate anrechnen lassen. Angehende Intensivmediziner erlernen während der Ausbildung z. B. die Therapie eines Lungen- oder Nierenversagens, akuter Störungen des ZNS sowie die Behandlung von Schockzuständen, Sepsis oder Multiorgan­versagen.

      Als Anästhesist respektive Intensivmediziner kann sich längst nicht jeder bezeichnen der einmal den Ausbildungsabschnitt Intensivstation absolviert hat und das ist mitnichten ,,Klinikalltag“, sondern gefährliches Halbwissen


      Du sprichst hier von der Zusatzbezeichnung "Intensivmediziner". "Intensivmedizinisch ausgebildete Ärzte" heißt nicht, dass sie die von Dir erwähnte Zusatzbezeichnung haben Das ist ein entscheidender Unterschied.

      Ich bin übrigens Anästhesist mit 10 Jahren Berufserfahrung. Aber ich lasse mich liebend gern von Dir belehren, mein "gefährliches Halbwissen" plagt mich schon seit Jahren.
      P.S.: Alle meine Angaben sind nachprüfbar (siehe Weiterbildungsordnung und siehe Zusatzbezeichnung Intensivmedizin).
      PAION | 2,280 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 18:12:44
      Beitrag Nr. 83.929 ()
      Zurück zum Tagestief und ein paar Zocker verdienen sich ein Essen im Restaurant. Was für ein Strohfeuer. Jeder Wellensittich hätte das auspinkeln können
      PAION | 2,280 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.19 17:42:49
      Beitrag Nr. 83.928 ()
      Qualifikation:
      Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin dauert zwei Jahre. Anästhesisten können hiervon zwölf Monate mit ihrer Weiterbildung verrechnen. Alle anderen Disziplinen (Internisten, Chirurgen, Pädiater, Neurologen und Neurochirurgen) können sich von ihrem Fach sechs Monate anrechnen lassen. Angehende Intensivmediziner erlernen während der Ausbildung z. B. die Therapie eines Lungen- oder Nierenversagens, akuter Störungen des ZNS sowie die Behandlung von Schockzuständen, Sepsis oder Multiorgan­versagen.

      Als Anästhesist respektive Intensivmediziner kann sich längst nicht jeder bezeichnen der einmal den Ausbildungsabschnitt Intensivstation absolviert hat und das ist mitnichten ,,Klinikalltag“, sondern gefährliches Halbwissen
      PAION | 2,370 €
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