Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) (Seite 213)
eröffnet am 16.07.05 00:02:33 von
neuester Beitrag 03.05.24 17:53:13 von
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(@alle)
Ein nochmaliger Zukauf bei 15,56 Euro
und
euch allen ein GESUNDES und FRIEDLICHES Jahr 2020
P.
Ein nochmaliger Zukauf bei 15,56 Euro
und
euch allen ein GESUNDES und FRIEDLICHES Jahr 2020
P.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.219.258 von SiebterSinn am 23.12.19 10:10:37Hähpasst besser
(@alle) Ein erneuter Ausbruchsversuch bei 15,70 ist vorerst misslungen!
aus dem Bundesanzeiger von heute:
GEG German Estate Group AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
1.
Die DIC Asset AG, Frankfurt am Main, hat der Gesellschaft gemäß §§ 20 Abs. 1, 3 und 4, 21 Abs. 1, 2 AktG mitgeteilt, dass
•
der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20, Abs. 1, 3 AktG, §21 Abs. 1 AktG); und
•
der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, mittelbar die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 4 AktG, § 21Abs. 2 AktG)).
2.
Die DIC 27 Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, hat der Gesellschaft gem. §§ 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass
•
der DIC 27 Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20, Abs. 1, 3 AktG); und
•
der DIC 27 Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, mittelbar die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 4 AktG).
3.
Die GCS Beteiligungs GmbH, Glattbach, hat der Gesellschaft gem. §§ 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass
•
der GCS Beteiligungs GmbH, Glattbach, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG); und
•
der GCS Beteiligungs GmbH, Glattbach, mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 4 AktG).
Frankfurt am Main, im Dezember 2019
GEG German Estate Group AG
GEG German Estate Group AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
1.
Die DIC Asset AG, Frankfurt am Main, hat der Gesellschaft gemäß §§ 20 Abs. 1, 3 und 4, 21 Abs. 1, 2 AktG mitgeteilt, dass
•
der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20, Abs. 1, 3 AktG, §21 Abs. 1 AktG); und
•
der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, mittelbar die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 4 AktG, § 21Abs. 2 AktG)).
2.
Die DIC 27 Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, hat der Gesellschaft gem. §§ 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass
•
der DIC 27 Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20, Abs. 1, 3 AktG); und
•
der DIC 27 Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, mittelbar die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 4 AktG).
3.
Die GCS Beteiligungs GmbH, Glattbach, hat der Gesellschaft gem. §§ 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass
•
der GCS Beteiligungs GmbH, Glattbach, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG); und
•
der GCS Beteiligungs GmbH, Glattbach, mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der GEG German Estate Group AG gehört (§ 20 Abs. 4 AktG).
Frankfurt am Main, im Dezember 2019
GEG German Estate Group AG
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.207.031 von sirmike am 20.12.19 15:13:20DIC Asset stellt bei der Berechnung des LTV auf den Marktwert ab, nicht auf den Bilanzansatz.
vielen Dank für die Information. Da scheint es keine einheitliche Methode zur Ermittlung des Verschuldungsgrades zu geben. Ich bin allerdings kein Experte in diesem Bereich.
vielen Dank für die Information. Da scheint es keine einheitliche Methode zur Ermittlung des Verschuldungsgrades zu geben. Ich bin allerdings kein Experte in diesem Bereich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.207.031 von sirmike am 20.12.19 15:13:20Q319-Bericht, Seite 17
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.206.203 von Hiberna am 20.12.19 13:30:22
DIC Asset stellt bei der Berechnung des LTV auf den Marktwert ab, nicht auf den Bilanzansatz. DIC Assets LTV-Definition lautet: "Verhältnis der gesamten Finanzschulden, Unternehmensanleihen sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen abzgl. Bankguthaben, zu dem Marktwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Beteiligungen sowie Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und immaterielle Vermögenswerte (z.B. Goodwill), bereinigt um Warehousing."
Quelle: Q319-Bericht
Zitat von Hiberna: Die Neubewertung der Liegenschaften und eine damit verbundene Erhöhung des NAV wirkt sich aber auf jeden Fall positiv aus, nicht nur beim NAV selbst sondern auch bei anderen Kennzahlen, wie LTV (Loan-to-Value).
Wenn bei der Berechnung des LTV die Bilanzzahlen verwendet werden, dann wirkt sich die Neubewertung der Liegenschaften bei dessen Ermittlung nicht aus, weil die Veränderungen des NAV nach meinem Verständnis bei der DIC Asset nicht in der Bilanz abgebildet werden.
DIC Asset stellt bei der Berechnung des LTV auf den Marktwert ab, nicht auf den Bilanzansatz. DIC Assets LTV-Definition lautet: "Verhältnis der gesamten Finanzschulden, Unternehmensanleihen sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen abzgl. Bankguthaben, zu dem Marktwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Beteiligungen sowie Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und immaterielle Vermögenswerte (z.B. Goodwill), bereinigt um Warehousing."
Quelle: Q319-Bericht
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.205.750 von sirmike am 20.12.19 12:49:35Die Neubewertung der Liegenschaften und eine damit verbundene Erhöhung des NAV wirkt sich aber auf jeden Fall positiv aus, nicht nur beim NAV selbst sondern auch bei anderen Kennzahlen, wie LTV (Loan-to-Value).
Wenn bei der Berechnung des LTV die Bilanzzahlen verwendet werden, dann wirkt sich die Neubewertung der Liegenschaften bei dessen Ermittlung nicht aus, weil die Veränderungen des NAV nach meinem Verständnis bei der DIC Asset nicht in der Bilanz abgebildet werden.
Wenn bei der Berechnung des LTV die Bilanzzahlen verwendet werden, dann wirkt sich die Neubewertung der Liegenschaften bei dessen Ermittlung nicht aus, weil die Veränderungen des NAV nach meinem Verständnis bei der DIC Asset nicht in der Bilanz abgebildet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.205.117 von Hiberna am 20.12.19 11:19:09
Danke für den Hinweis, das hatte ich so nicht mehr auf dem Schirm.
Die Neubewertung der Liegenschaften und eine damit verbundene Erhöhung des NAV wirkt sich aber auf jeden Fall positiv aus, nicht nur beim NAV selbst sondern auch bei anderen Kennzahlen, wie LTV (Loan-to-Value). Einer der großen Kritikpunkte während der Finanzkrise und auch in den Jahren danach an der DIC war ja immer der überdurchschnittlich hohe Verschuldungsgrad und hier hat die DIC in den letzten Jahren ja enorme Fortschritte gemacht. Nicht nur direkt durch Abbau von Krediten, sondern natürlich auch durch die starken Zuwachs des Immobilienwertes im Bestand.
Zitat von Hiberna: In der Gewinn- und Verlustrechnung wirken sich bei der DIC Asset AG anders als bei anderen Immobiliengesellschaften NAV-Änderungenen nicht ergebnisverändernd aus, weil das Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert gemäß Seite 60, letzter Absatz des 2018er Geschäftsberichtes.
Danke für den Hinweis, das hatte ich so nicht mehr auf dem Schirm.
Die Neubewertung der Liegenschaften und eine damit verbundene Erhöhung des NAV wirkt sich aber auf jeden Fall positiv aus, nicht nur beim NAV selbst sondern auch bei anderen Kennzahlen, wie LTV (Loan-to-Value). Einer der großen Kritikpunkte während der Finanzkrise und auch in den Jahren danach an der DIC war ja immer der überdurchschnittlich hohe Verschuldungsgrad und hier hat die DIC in den letzten Jahren ja enorme Fortschritte gemacht. Nicht nur direkt durch Abbau von Krediten, sondern natürlich auch durch die starken Zuwachs des Immobilienwertes im Bestand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.194.725 von sirmike am 19.12.19 09:32:52Für beide Objekte wurde ein Verkaufspreis von rund 95 Mio. Euro erzielt, der zu einem Verkaufsgewinn von rund 28 Mio. Euro über Bilanzwert führt. Der Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang wird zum Jahresende 2019 erwartet.
Bei der DIC Asset AG müsste diese Transaktion um 28 Millionen € im letzten Quartal 2019 gewinnerhöhend wirken, weil das Unternehmen vorher konservativ zu fortgesetzten Anschaffungskosten bilanziert hat.
Bei anderen Immobilienunternehmen, welche NAV-Neubewertungen über die GuV buchen, werden Werterhöhungen hingegen schon vor der Veräußerung ins Ergebnis einbezogen.
Bei der DIC Asset AG müsste diese Transaktion um 28 Millionen € im letzten Quartal 2019 gewinnerhöhend wirken, weil das Unternehmen vorher konservativ zu fortgesetzten Anschaffungskosten bilanziert hat.
Bei anderen Immobilienunternehmen, welche NAV-Neubewertungen über die GuV buchen, werden Werterhöhungen hingegen schon vor der Veräußerung ins Ergebnis einbezogen.
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