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    Frage zur Besteuerung von Kaptalerträgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.05 15:17:52 von
    neuester Beitrag 11.08.05 08:39:32 von
    Beiträge: 10
    ID: 995.431
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      schrieb am 25.07.05 15:17:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bitte helft mir!! Kann ich Erträge z.B. aus Bausparguthaben mit meinen Verlusten aus Spekulationsgeschäften verrechnen?
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:56:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, s. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG (Einkommenbsteuergesetz). Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit Gewinnen aus selbigen verrechenbar.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:13:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      :mad: Ich habs befürchtet :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:13:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank trotzdem shortguy
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 10:35:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      wie hoch ist denn die Kapitalertragsteuer? Ich dachte 30% und davon 5,5% Soli. Aber wieso muß ich mehr zahlen? Beispiel: Einnahmen 2003 = 6000€, Freibetrag = 3202€ ergibt 839,4€ Kapitalertragssteuer + 46,17€ Soli. Mir wird aber mehr abgezogen, wieso??

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      Avatar
      schrieb am 10.08.05 11:10:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      hast Du vielleicht keinen FST (=Freistellungsauftrag) gestellt???
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 14:23:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Doch, aber wie Du sehen kannst übersteigen die Zinseinnahmen in meinem Rechenbeispiel den Freibetrag.
      Ich habe sogar mehr frei gestellt als die 3202€ und keine Steuern gezahlt.Das FA hat aber mittlerweile eine genaue Aufstellung der Zinsen und verlangt jetzt nach, aber mehr als die 30% bzw. + 5,5%.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 14:56:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Zinsen sind, soweit sie über dem Sparer-Freibetrag liegen, zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei Gutverdienern kann das mehr als 30 vH ausmachen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 16:08:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Kapitalertragsteuer stellt keine endgültige Besteuerung von Kapitalerträgen dar, es handelt sich lediglich um eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuerschuld. Bei Geringverdienern kann dies dazu führen, dass die Kapitalertragsteuer vollständig erstattet wird, wähend der Gutverdiener nachzahlen muß.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 08:39:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke Nataly für die Auskunft, jetzt hab ichs kapiert.


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