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    freigrenze private Veräußerungsgewinne - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.05 08:03:25 von
    neuester Beitrag 04.08.05 13:48:50 von
    Beiträge: 4
    ID: 997.722
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      Avatar
      schrieb am 04.08.05 08:03:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne beträgt ja 512 EUR. Bei Eheleuten das doppelte, also 1024 EUR. Kann ich noch nachträglich nach dem Gewinne angefallen sind mein Depot auf mich und meien Frau umschreiben lassen, um die 1024 EUR-Freigrenze zu erreichen?

      Bsp: Aktien in Dez 2004 gekauft für 1000 EUR, verkauft im Juli 2005 für 2800 -> 1800 EUR Gewinn, Halbeinkünftegewinn: 900 EUR, aomit über 512 EUR Freigrenze, da Depot nur auf mich läuft. Ist jetzt noch eine Umschreibung auf mich und meien Frau möglich, um in den Genuß der 1024 EUR-Freigrenze zu kommen? Und sind mit der Umschreibung andere Nachteile zu erwarten?

      Danke
      sunstar10
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 10:57:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Andere Nachteile evtl. im Scheidungs- oder Todesfall (Erbschaft).

      Der Verkaufbeleg lautet ja nun auf Dich, durch das Umschreiben ändert sich der Beleg nicht, und rückwirkend kann die Bank das sicher nicht machen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 11:58:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      @sunstar,
      ich denke, das geht. Die Bank macht ja nur eine Erträgnisaufstellung für das Depot. Wenn es vor dieser Aufstellung auf zwei Namen lautet, gilt die Aufstellung eben für beide.
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 13:48:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      versuche es doch einfach mal.
      Die Spekulationsgewinne müssen ab dem nächsten Jahr (für 2005) jährlich in der sog. Jahresbescheinigung aufgeführt sein.
      Wahrscheinlich wird dann auf die dann gültige Kontobezeichnung zurückgegriffen.
      Damit würde dann als Kontoinhaber Du und Deine Ehefrau angegeben werden.
      Da im Normalfall beim FA keine Einzelbelege (Kauf-/Verkaufsabrechnung) einzureichen sind, sollte das dann wie vor Dir geplant klappen.

      Bedenken solltest Du neben dem Thema "Scheidung" auch noch das dieser Vorgang steuerrechtlich eine Schenkung darstellt. Sofern Dein Depot aber nicht einen Riesenwert aufweist, sollte das kein Problem darstellen.

      Rene


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