Wie können Wertpapiere abhandenkommen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.09.01 02:23:38 von
neuester Beitrag 10.09.01 16:04:55 von
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Auszug aus dem Kleingedruckten von S Broker:
Die S Broker AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten der S Broker AG gegenüber Kunden abgesichert. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen u.a. Ihre Guthaben auf den Verrechnungskonten und ggf. vorhandene Termingelder. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenkapitals der S Broker AG. Im Falle des Abhandenkommens von Wertpapieren sind diese bis zur Höhe von 20.000 Euro bei einem vom Kunden zu tragenden Selbstbehalt von 10% geschützt.
Dazu habe ich folgende Frage:
Wie können Wertpapiere abhandenkommen und wer ist dafür verantwortlich?
Die S Broker AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten der S Broker AG gegenüber Kunden abgesichert. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen u.a. Ihre Guthaben auf den Verrechnungskonten und ggf. vorhandene Termingelder. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenkapitals der S Broker AG. Im Falle des Abhandenkommens von Wertpapieren sind diese bis zur Höhe von 20.000 Euro bei einem vom Kunden zu tragenden Selbstbehalt von 10% geschützt.
Dazu habe ich folgende Frage:
Wie können Wertpapiere abhandenkommen und wer ist dafür verantwortlich?
nun das kommt ganz drauf an...
Wertpapiere gibt es ja auch noch als echte Papiere. Wenn Du ein solches Papier bei der Bank verwahren willst, dann übergibst du es am Schalter für die Wertpapiersammelverwahrung. Das wird aber zentral gemacht und nicht in jeder Filiale. Also schicken sie das Wertpapier zur Zentrale. Und wenn es da auf dem "Postweg" verlorengeht... In dem Fall haftet die Bank. Aber wenn du es dem S-Broker zuschickst, der ja keine Filiale hat, oder er es dir wieder zurück, weil du es wiederhaben willst, dann muß erst mal geklärt werden, wo es denn verschwunden ist. Bei denen im Postfach, oder bei deinem Postboten? Und daher diese Bestimmung.
Wertpapiere gibt es ja auch noch als echte Papiere. Wenn Du ein solches Papier bei der Bank verwahren willst, dann übergibst du es am Schalter für die Wertpapiersammelverwahrung. Das wird aber zentral gemacht und nicht in jeder Filiale. Also schicken sie das Wertpapier zur Zentrale. Und wenn es da auf dem "Postweg" verlorengeht... In dem Fall haftet die Bank. Aber wenn du es dem S-Broker zuschickst, der ja keine Filiale hat, oder er es dir wieder zurück, weil du es wiederhaben willst, dann muß erst mal geklärt werden, wo es denn verschwunden ist. Bei denen im Postfach, oder bei deinem Postboten? Und daher diese Bestimmung.
Antwort von S Broker:
Guten Tag Frau KimJennifer,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage vom 09.09.01.
Gern beantworten wir Ihre Frage wie folgt:
Die S Broker AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
deutscher Banken e. V. und der Entschaedigungseinrichtung dt.
Banken
e.V. angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten der pulsiv AG
gegenueber Kunden abgesichert (z. B. Guthaben auf Verrechnungskonten).
Die Sicherungsgrenze je Glaeubiger betraegt 30% des fuer
die Einlagensicherung massgeblichen Eigenkapitals der S Broker AG,
welches zur Zeit 50 Millionen DM betraegt.
Der Passus "Im Falle des Abhandenkommens von Wertpapieren ....."
bezieht sich auf die effektive Auslieferung von Wertpapieren und
deren eventuellem Verlust.
Bei dem im Preisverzeichnis vorliegenden Text zu obigem Thema handelt
es
sich um den kompletten Wortlaut der Definition des Bundesverbandes
deutscher Banken.
Es handelt sich hier um einen zusaetzlichen, freiwilligen Schutz der S
Broker AG
gegenueber ihren Kunden und nicht um eine negative Klausel.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter unserer Servicenummer 01803 -
20 80 90
gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Nicole Koslik
S Broker AG
Kundenbservice
Guten Tag Frau KimJennifer,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage vom 09.09.01.
Gern beantworten wir Ihre Frage wie folgt:
Die S Broker AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
deutscher Banken e. V. und der Entschaedigungseinrichtung dt.
Banken
e.V. angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten der pulsiv AG
gegenueber Kunden abgesichert (z. B. Guthaben auf Verrechnungskonten).
Die Sicherungsgrenze je Glaeubiger betraegt 30% des fuer
die Einlagensicherung massgeblichen Eigenkapitals der S Broker AG,
welches zur Zeit 50 Millionen DM betraegt.
Der Passus "Im Falle des Abhandenkommens von Wertpapieren ....."
bezieht sich auf die effektive Auslieferung von Wertpapieren und
deren eventuellem Verlust.
Bei dem im Preisverzeichnis vorliegenden Text zu obigem Thema handelt
es
sich um den kompletten Wortlaut der Definition des Bundesverbandes
deutscher Banken.
Es handelt sich hier um einen zusaetzlichen, freiwilligen Schutz der S
Broker AG
gegenueber ihren Kunden und nicht um eine negative Klausel.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter unserer Servicenummer 01803 -
20 80 90
gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Nicole Koslik
S Broker AG
Kundenbservice
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