Altersvorsorge
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Versorgungswerk-Renten in Gefahr – was tun? - Seite 3
Trotz Rente darf man weiterarbeiten
Bei den Versorgungswerken erhält man die vorgezogene Altersrente genauso wie die reguläre Altersrente nach Eintritt in den Regelaltersruhestand ohne die Anrechnung sonstiger Einkünfte. Das bedeutet, das man trotz Rente weiterarbeiten kann. Gerade für selbstständige Freiberufler bieten sich hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Bei einem Renteneintritt mit beispielsweise 62 Jahre (fünf Jahre früher) beträgt der Rentenabschlag ca. 30 Prozent (60 Monate mal 0,5). Auf der anderen Seite spart man die Beitragszahlungen in das Versorgungswerk. Niedergelassene Ärzte zahlen beispielsweise in NRW einen Pflichtabgabe von 1.648,40 Euro pro Monat. Bei fünf Jahren ergibt das eine Ersparnis in Höhe von 98.904 Euro. Zusätzlich fließt schon die Altersrente, die mit Abschlag beispielsweise 2.400 Euro beträgt. Bei 60 Monaten ergibt das einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 144.000 Euro. In Summe ergibt sich eine zusätzliche Liquidität in Höhe von 242.904 Euro, die alternativ angelegt werden kann.
Finanzplanung ist Lebensplanung
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Das oben genannte Beispiel ist stark vereinfacht. Selbstverständlich müssen die individuellen steuerlichen Auswirkungen und der Einfluss auf die Hinterblieben-Versorgung berücksichtigt werden. Mit Hilfe eines vollständigen Finanzplans kann eine individuelle Break-Even-Berechnung durchgeführt werden. In vielen Fällen liegt der Break-Even-Point erst in den späten 80er Lebensjahren. Mitglieder eines Versorgungswerkes haben die Möglichkeit ihre Altersrenteaktiv zu gestalten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Zinsen für einen langen Zeitraum niedrig bleiben und noch weiter absinken. Die Rahmenbedingungen für Versorgungswerte werden dadurch schwieriger, die Renten werden niedriger. Finanzplanung ist Lebensplanung, gerne helfen wir ihnen die für sie ideale Lösung zu finden.