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    Altersvorsorge  2407  0 Kommentare Versorgungswerk-Renten in Gefahr – was tun? - Seite 3

    Trotz Rente darf man weiterarbeiten

    Bei den Versorgungswerken erhält man die vorgezogene Altersrente genauso wie die reguläre Altersrente nach Eintritt in den Regelaltersruhestand ohne die Anrechnung sonstiger Einkünfte. Das bedeutet, das man trotz Rente weiterarbeiten kann. Gerade für selbstständige Freiberufler bieten sich hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Bei einem Renteneintritt mit beispielsweise 62 Jahre (fünf Jahre früher) beträgt der Rentenabschlag ca. 30 Prozent (60 Monate mal 0,5). Auf der anderen Seite spart man die Beitragszahlungen in das Versorgungswerk. Niedergelassene Ärzte zahlen beispielsweise in NRW einen Pflichtabgabe von 1.648,40 Euro pro Monat. Bei fünf Jahren ergibt das eine Ersparnis in Höhe von 98.904 Euro. Zusätzlich fließt schon die Altersrente, die mit Abschlag beispielsweise 2.400 Euro beträgt. Bei 60 Monaten ergibt das einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 144.000 Euro. In Summe ergibt sich eine zusätzliche Liquidität in Höhe von 242.904 Euro, die alternativ angelegt werden kann.

    Finanzplanung ist Lebensplanung

    Das oben genannte Beispiel ist stark vereinfacht. Selbstverständlich müssen die individuellen steuerlichen Auswirkungen und der Einfluss auf die Hinterblieben-Versorgung berücksichtigt werden. Mit Hilfe eines vollständigen Finanzplans kann eine individuelle Break-Even-Berechnung durchgeführt werden. In vielen Fällen liegt der Break-Even-Point erst in den späten 80er Lebensjahren. Mitglieder eines Versorgungswerkes haben die Möglichkeit ihre Altersrenteaktiv zu gestalten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Zinsen für einen langen Zeitraum niedrig bleiben und noch weiter absinken. Die Rahmenbedingungen für Versorgungswerte werden dadurch schwieriger, die Renten werden niedriger. Finanzplanung ist Lebensplanung, gerne helfen wir ihnen die für sie ideale Lösung zu finden.

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    Markus Richert
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    Seit 2010 ist Markus Richert als Vermögensverwalter und Finanzplaner bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln beschäftigt. Bereits während des Studiums der Betriebswirtschaftslehre in den USA und an der Universität Bielefeld, arbeitet er freiberuflich als Finanzmakler. Nach dem Abschluss als Diplom Kaufmann 1996 arbeitete er einige Jahre bei einem großen deutschen Finanzdienstleister. Von 2003 bis 2004 studierte er Finanzökonomie an der European Business School (EBS) und ist seit 2004 als certified financial planner (cfp) zertifiziert. Neben der Finanzplanung und der Kundenbetreuung in der Vermögensverwaltung verantwortet er seit 2011 als Autor eine wöchentliche Finanzkolumne. Weitere Informationen finden Sie unter www.portfolio-concept.de.
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    Verfasst von Markus Richert
    Altersvorsorge Versorgungswerk-Renten in Gefahr – was tun? - Seite 3 Selbständige und angestellte Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer, Tierärzte und Zahnärzte sowie Notare gehörten bei der Rentenversicherung lange Zeit zu den Privilegierten. Da Angehörige der Freien Berufe von der Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen waren, gründeten sich vor allem nach der Adenauerschen Rentenreform von 1957 eigene berufsständische Versorgungswerke. Heute bestehen in Deutschland 89 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist meist Pflicht und ermöglicht die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der Höhe des Einkommens. Bei identischer Beitragshöhe wie in der gesetzlichen Rentenversicherung lockte in der Vergangenheit aber in den Versorgungswerken eine deutlich höhere Rente.