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    Aussage vor Twitterkauf  4281  0 Kommentare Paukenschlag: SEC verklagt Elon Musk! Wie schlimm wird es für den Tesla-Chef?

    Die US-Börsenaufsicht SEC verklagt Elon Musk, weil er als Eigentümer von X einer Zeugenvorladung nicht nachgekommen sein soll. Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Kauf von Twitter durch Musk im vergangenen Jahr.

    Für Sie zusammengefasst
    • SEC verklagt Elon Musk wegen Nichterscheinen zur Zeugenaussage
    • SEC will Musk zwingen, im Rahmen der Ermittlungen zum Twitter-Kauf auszusagen
    • Musk weigert sich, Vorladung zu folgen und behauptet Schikane

    Die US-Börsenaufsicht SEC hat am Donnerstag Klage gegen Elon Musk eingereicht, berichtet der US-Nachrichtensender CNBC. Die SEC will den US-Milliardär zwingen, im Rahmen ihrer Ermittlungen zum Kauf von Twitter auszusagen.

    Die Anwälte der SEC argumentierten in ihrer beim Northern District of California eingereichten Klageschrift, Musk habe es versäumt, am 15. September zu einer Zeugenaussage zu erscheinen. Die Vorladung sei ihm bereits im Mai 2023 zugestellt worden.

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    Die SEC untersucht nach eigenen Angaben, ob es bei der Übernahme von Twitter im vergangenen Jahr zu Verstößen gegen das US-Wertpapierrecht gekommen sei. Musk hatte Twitter, das inzwischen in X umbenannt wurde, im Oktober 2022 für rund 44 Milliarden US-Dollar gekauft.

    "Musks anhaltende Weigerung, der behördlichen Vorladung der SEC Folge zu leisten, behindert und verzögert die Ermittlungen der SEC-Mitarbeiter, ob Verstöße gegen US-Wertpapiergesetze vorliegen", schreiben die SEC-Anwälte. "Daher bittet die SEC nun das Gericht, Musk zu zwingen, als Zeuge in der Untersuchung zu erscheinen."

    Die SEC erklärte, sie habe mehrfach versucht, einen geeigneten Zeitpunkt und Ort für ein Treffen mit Musk zu finden. Mehrere Termine wurden für Oktober und November dieses Jahres vorgeschlagen. Doch "diese Bemühungen wurden mit Musks genereller Weigerung, als Zeuge auszusagen, beantwortet", behauptet die SEC.

    Alex Spiro, der Anwalt von Elon Musk, sagte in einer Erklärung: "Die SEC hat Herrn Musks Zeugenaussage in dieser fehlgeleiteten Ermittlung bereits mehrfach aufgenommen genug ist genug".

    Darüber hinaus behaupten die Anwälte der SEC, Musk habe geglaubt, dass die Vorladung dazu dienen würde, ihn zu "schikanieren". Damit habe Musk seine Entscheidung gerechtfertigt, der Vorladung nicht Folge zu leisten. Musk habe auch die kürzliche Veröffentlichung seiner Biografie durch den Journalisten Walter Isaacson als weiteren Grund angeführt, nicht als Zeuge zu erscheinen, da das Buch "neue Informationen enthalten könnte, die für diesen Fall relevant sein könnten".

    "Die Veröffentlichung von Musks Biografie ist kein legitimer Grund für Musk, sich einer rechtmäßigen Vorladung zu entziehen", schreiben die SEC-Anwälte in ihrer Klageschrift. "In jedem Fall hat Musks anfängliche Weigerung, der Vorladung Folge zu leisten, seinen Anwälten genügend Zeit gegeben, die Biografie auf relevante Informationen zu überprüfen, so dass dieser Einwand nun hinfällig und zudem von Anfang an rechtlich unzureichend ist."

    Die SEC teilte in einer Erklärung mit, dass ihre Mitarbeiter ihre Untersuchungen fortsetzten. Bisher seien sie jedoch "nicht zu dem Schluss gekommen, dass irgendeine Person oder Organisation gegen US-Wertpapiergesetze verstoßen habe".

    Eine Anhörung Musks zu der Klage ist für den 9. November angesetzt.


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    Autor: Ferdinand Hammer, wallstreetONLINE Zentralredaktion





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    Verfasst vonFerdinand Hammer

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