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     141  0 Kommentare Pasinex veröffentlicht Update zu seinem Antrag auf Handelsaussetzung für das Management (MCTO)

    Toronto, Ontario, 13. Mai 2024 / IRW-Press / Pasinex Resources Limited (CSE: PSE) (FWB: PNX) (das „Unternehmen“ oder „Pasinex“) informiert über den aktuellen Stand seines Antrags auf Handelsaussetzung für das Management („MCTO“), der von der Wertpapieraufsichtsbehörde von British Columbia (British Columbia Securities Commission) am 30. April 2024 genehmigt wurde.

     

    Dem Unternehmen wurde gemäß der geltenden Vorschriften (National Policy 12-203 - Management Cease Trade Orders/„NP 12-203“) ein freiwilliges MCTO gewährt. Wie bereits am 22. April 2024 bekanntgegeben wurde (die „Mitteilung“), hat das Unternehmen einen entsprechenden MCTO-Antrag eingereicht, um mehr Zeit für die Einreichung des geprüften Jahresabschlusses und der dazugehörigen MD&A-Unterlagen für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 (der „Jahresabschluss“) zu haben, die ursprünglich am 29. April 2024 fällig waren.

     

    Bei einem MCTO sind der CEO und der CFO des Unternehmens von jeglichem direkten oder indirekten Handel mit den Wertpapieren des Unternehmens ausgeschlossen. Die anderen Aktionäre sind in ihrer Fähigkeit, mit den Wertpapieren des Unternehmens zu handeln, durch das MCTO nicht eingeschränkt.

     

    Das Unternehmen und seine Wirtschaftsprüfer bemühen sich unter Einhaltung der nötigen Sorgfaltspflicht um eine ehestmögliche Fertigstellung des Jahresabschlusses. Das Unternehmen hatte zuvor angekündigt, den Jahresabschluss voraussichtlich bis zum 15. Mai 2024 einzureichen, geht aber nun von weiteren Verzögerungen aus. Das Unternehmen rechnet damit, den Jahresabschluss spätestens am 31. Mai 2024 einreichen zu können.

     

    Das Unternehmen bestätigt, dass seit dem Datum der Mitteilung: (i) mit Ausnahme der oben beschriebenen Umstände keine wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die in der Mitteilung dargelegten Informationen eingetreten sind, die nicht allgemein veröffentlicht wurden; (ii) mit Ausnahme der oben beschriebenen Umstände kein Versäumnis des Unternehmens bei der Erfüllung seiner erklärten Absichten in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen der alternativen Informationsrichtlinien gemäß NP 12-203 vorliegt; (iii) keine anderen ausgeführten Versäumnisse des Unternehmens gemäß NP 12-203 vorliegen; und (iv) keine anderen wesentlichen Informationen im Hinblick auf die Angelegenheiten des Unternehmens vorliegen, die nicht allgemein offengelegt wurden.

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