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     133  0 Kommentare Pasinex gibt verspätete Einreichung von Berichten für 1. Quartal 2024 bekannt

    Toronto (Ontario) – 24. Mai 2024 – Pasinex Resources Limited (CSE: PSE) (FWB: PNX) (das „Unternehmen“ oder „Pasinex“) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen mit einer geringfügigen Verzögerung bei der Einreichung seines Geschäftsberichts und des dazugehörigen Lageberichts für die drei Monate zum 31. März 2024 (die „vorläufigen Berichte“) bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 30. Mai 2024 (die „Einreichungsfrist“) rechnet, wie gemäß National Instrument 51-102 Continuous Disclosure Obligations vorgesehen.

     

    Der Grund für die voraussichtliche Verzögerung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Wechsel des in der Türkei ansässigen Auditors für das Jahresaudit 2023, was wiederum zu einer Verzögerung bei der Erstellung und Übermittlung des vorläufigen Geschäftsberichts für die drei Monate zum 31. März 2024 geführt hat. Wie bereits in einer Pressemitteilung vom 22. April 2024 vom Unternehmen bekannt gegeben, hat der neue Auditor länger gebraucht, um das Audit des Joint Ventures des Unternehmens (Horzum Maden Arama ve Isletme Anonim Sirketi) abzuschließen, was zum Teil auf allgemeine Verzögerungen bei der rechtzeitigen Beschaffung von Finanzinformationen vom Joint Venture des Unternehmens zurückzuführen ist. Pasinex wird weiterhin eng mit seinen Auditoren in Kanada und der Türkei zusammenarbeiten und bestrebt sein, die vorläufigen Berichte rechtzeitig einzureichen. Das Unternehmen geht zurzeit davon aus, dass es die vorläufigen Berichte bis 30. Juni 2024 einreichen wird, und wird zu diesem Zeitpunkt eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der es den Abschluss der Einreichung bekannt gibt.

     

    Dementsprechend beantragt das Unternehmen bei der B.C. Securities Commission als seiner primären Regulierungsbehörde sowie bei anderen zuständigen Wertpapierbehörden eine freiwillige Anordnung zur Einstellung des Aktienhandels für das Management („MCTO“). Im Fall einer Erteilung bleibt die MCTO bis zur Einreichung der vorläufigen Berichte in Kraft. Die Ausstellung der MCTO, sofern sie erteilt wird, verbietet zumindest dem Chief Executive Officer und dem Chief Financial Officer des Unternehmens den Handel mit den Wertpapieren des Unternehmens, solange die vorläufigen Berichte nicht eingereicht wurden. Die MCTO, sofern sie erteilt wird, beeinträchtigt nicht die Fähigkeit von Aktionären, die keine Insider des Unternehmens sind, mit ihren Wertpapieren des Unternehmens zu handeln. Sollte die MCTO erteilt werden, bleibt sie in Kraft, bis die Versäumnisse behoben sind.

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