EANS-Stimmrechte
Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die Raiffeisen Bank International AG ("RBI") (ISIN AT0000606306), gibt gemäß §
93 Abs 2 BörseG bekannt, dass sie am 17.03.2017 und am 20.03.2017 folgende
Meldungen gemäß §§ 91 ff BörseG iZm der Verschmelzung mit Raiffeisen Zentralbank
Österreich Aktiengesellschaft ("RZB") erhalten hat:
A. Erläuterungen zur Meldung vom 17.03.2017
Am 17.03.2017 erfolgte eine Mitteilung nach Wirksamwerden der (vorgelagerten)
Verschmelzung der Raiffeisen International Beteiligungs GmbH (,,RI Bet") auf die
RZB
1. Mitgeteilt wurde, dass die RI Bet, bisher eine 100%ige
Tochtergesellschaft der RZB, durch Verschmelzung auf ihre
Alleingesellschafterin, RZB, wirksam am 17.03.2017 (Firmenbucheintragung)
untergegangen ist. RI Bet sind folglich keine Aktien der RBI mehr zurechenbar.
2. Der relevante Anteil von RI Bet umfasste in der vorherigen Meldung
einen Stimmrechtsanteil von 60,70% der Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien
von RBI (Gesamtzahl der Stimmrechte 292.979.038) (60,70% aus Aktien der RBI und
0,00% aus anderen Finanzinstrumenten).
3. RZB hat für und als Gesamtrechtsnachfolgerin der RI Bet mitgeteilt,
dass RI Bet damit die meldepflichtigen Anteilsschwellen von 50, 45, 40, 35, 30,
25, 20, 15, 10, 5 und 4% unterschritten hat. Bei RZB bleibt der
Stimmrechtsanteil (177.847.115 Aktien der RBI, 60,70%) vorerst unverändert. Die
von RI Bet gehaltenen Aktien der RBI sind im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf
RZB übergegangen und RZB hält die bisher zugerechneten (§ 92 Z 4 BörseG)
Stimmrechte nunmehr direkt.
4. In der Meldung vom 17.03.2017 wird darauf hingewiesen, dass im
nächsten Schritt RZB Downstream auf RBI verschmelzen und dadurch RZB erlöschen
wird und dass hierzu eine gesonderte Mitteilung erfolgen wird.
5. Im Übrigen bleiben die Stimmrechtsverhältnisse durch diese
Verschmelzung (RI Bet auf RZB) unverändert. Zwischen den Gesellschaften (siehe
nachstehend zur Zurechnungskette), Ziffern 2, 5, 8, 14, 18, 21, 23, und 25
(Raiffeisen-Landesbanken) sowie Ziffern 3, 4, 6, 9, 10, 11, 15, 16, 17, 19, 20,
22 und 24 (unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-
Landesbanken), die jeweils unmittelbar oder mittelbar RZB-Aktien halten,
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