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    Schadenhaftung von RA - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.05 09:35:53 von
    neuester Beitrag 19.08.05 13:18:18 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.001.191
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      schrieb am 19.08.05 09:35:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern war der Termin des Berufungsverfahrens gegen unseren RA, der in 2002 den Einspruch gegen den Steuerbescheid für 1999 fristgemäss eingelegt hatte, dann aber die Ablehnung durch das FA akzeptiert hatte und trotz unserer verzweifelten Bitten, uns doch irgendwie vor der drohenden Zwangsvollstreckung zu schützen nichts unternahm und nach der Kontenpfändungen vollends auf Tauchstation ging, woraufhin wir ihm kündigten.
      Obwohl das OLG Brandenburg ( Sache: Wir gegen das FA)im Juni
      feststellte, dass der RA hätte kündigen müssen, und die RAin des FA ausführte, dass ein Telefonanruf des RA beim FG genügt hätte, um die Pfändungsaktion aufzuheben und auszusetzen,
      ist dieser Verbr. von RA gestern von jeder Schuld und Verantwortung freigesprochen worden, weil wir nicht zweifelsfrei nachweisen könnten, dass die Massnahmen wirklich den gewünschten Erfolg gebracht hätten. Das Honorar von 13.000,- Euro müssten wir zahlen, weil allein die Tatsache, dass er das Mandat hatte, ihn zu dieser Forderung berechtigt, unabhängig davon, ob er auftragsgemäss gehandelt hatte oder uns sogar geschadet hat.
      Soviel zum Rechtverständnis des OLG Berlin. Ich hoffe immer noch, dass dies nur ein böser Traum ist, aus dem ich nur aufwachen muss.

      D.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 09:43:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wäre mir neu, dass es in Berlin ein OLG gibt. Dafür gibt es dort ein KG Berlin. Hoffe Du warst vor dem richtigen Gericht.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 10:01:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      KG Berlin ist korrekt, hatte mich verschrieben, bei allem Anderen bleibt es.
      D.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 10:33:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]17.610.732 von Dummensteuer am 19.08.05 09:35:53[/posting]Die RAin des FA war wohl als Sachverständige geladen ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:17:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #2:
      Kammergericht - Oberlandesgericht des Landes Berlin
      Das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin und damit das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in der traditionellerweise die Zivil- und die Strafrechtspflege zusammengefasst werden.
      http://www.allesklar.de/l.php?cat_path=100-541-25359-25360-2…

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      Avatar
      schrieb am 19.08.05 13:18:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #2:
      In Berlin gibt es ein Oberlandesgericht. Aus historischen Gründen trägt es die Bezeichnung Kammergericht.


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