Deutsche Telekom: Ereignisse überschlagen sich nach AOL-EV - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
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Um 14:50 Uhr bekam die Telekom unangenehme Post ins Haus: Der Bote von AOL Deutschland überbrachte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf. weiter Die 12. Zivilkammer des Gerichts droht den Vorständen von Deutscher Telekom und T-Online ein Ordnungsgeld von 500.000 Mark oder eine halbjährige Haftstrafe an, falls T-Online weiter mit Vorteilen bei der Zuteilung von Aktien wirbt oder die eigenen Kunden bei der Neu-Emission bevorzugt. Geklagt hatte America Online Deutschland. Streitwert der Auseinandersetzung: fünf Millionen Mark.
AOL wolle mit dem Gerichtsbeschluss „die Bemühungen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs um faire Wettbewerbsbedingungen unterstützen“, so ein Sprecher des Saarbrücker Onlinedienstes. weiter AOL wirft seinem Mitbewerber vor, mit dem Versprechen einer bevorzugten Zuteilung von Aktien auf Kundenfang zu gehen.
Hintergrund der Klage dürfte die Tatsache sein, das T-Online eine frühere Verfügung, mit gleichem Inhalt, bislang ignoriert hat. Bis heute flimmerte Robert T. Online Abend für Abend über die Fernsehschirme und versprach T-Online-Kunden Vorteile beim Börsengang.
Möglich wurde dies, weil die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“ die eigene einstweilige Verfügung bis heute nicht zugestellt hat. weiter
Wegen der „etwas unsicheren Rechtslage“ habe der Verein zuerst eine einstweilige Verfügung erwirkt, um dann eine Abmahnung zu schicken, sagte Hans Schönheit im Gespräch mit wallstreet-online. Mittlerweile habe man sich aber mit der Telekom geeinigt und deshalb den blauen Brief nicht mehr aus dem Haus geschickt. Der Telefonriese habe schriftlich zugesichert, nach dem 23. März auf Werbung mit Emissions-Vorteilen für Neukunden und auf die bevorzugte Zuteilung von Aktien für Neukunden zu verzichten. Die Telekom hat diese Aussage bestätigt.
Branchenkenner vermuten, die – in einem Rechtsstreit wohl eher unübliche - Zurückhaltung liege daran, dass die Telekom ein großer Kunde der Organisation sei.
Damit bleibt nur noch der Zwist mit AOL. Die Telekom will jetzt erstmal prüfen, welche rechtlichen Mittel sie zur Verfügung hat, so Sprecher Stephan Broszio: „Wir wollen die Angelegenheit möglichst vor dem Börsengang klären.“
Laut Landgericht Düsseldorf kann die Telekom gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer Widerspruch einlegen. Dann wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung festgesetzt. Bis dahin bleibt die einstweilige Verfügung mit allen Konsequenzen in Kraft. Darüber hinaus kann der Konzern beantragen die Verfügung auszusetzen. Doch auch hier gilt: Bis ein solcher Antrag eingereicht und entschieden ist, darf die Telekom nicht mehr in der beanstandeten Art und Weise werben. Fernsehspots und die Hinweise auf der T-Online Homepage müssen also erst einmal verschwinden.
Also wie gesagt - wenn die T-Online-Kunden tatsaechlich nicht bevorzugt werden sollten und ich wieder nichts abbekommen sollte bei der Zeichnung, reiche ich Verfassungsklage wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ein. Entweder darf jeder Kunden bevorzugen oder keiner. Wenn keiner, dann ist die Mauschelei bei Infineon, web.de, Tomorrow usw. ebenfalls rueckgaengig zu machen.
Es gibt viel zu tun.
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