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    Agfa-Gevaert verbucht deutlichen Verlust im dritten Quartal - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 17.11.05 17:30:07 von
    neuester Beitrag 13.01.06 19:54:25 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 17.11.05 17:30:07
      Beitrag Nr. 1 ()

      Der angeschlagene belgische Imaging-Konzern Agfa-Gevaert N.V. (ISIN BE0003755692/ WKN 920872) verbuchte im dritten Quartal einen deutlichen Verlust nach einem Gewinn im Vorjahreszeitraum, wobei besonders die Liquidation von AgfaPhoto das Ergebnis belastete.

      Wie Agfa-Gevaert am Donnerstag mitteilte, betrug das operative Ergebnis -36 Mio. Euro, im selben Vorjahreszeitraum verbuchte das Unternehmen noch ein positives Ergebnis von 50 Mio. Euro. Vor Sonderposten und ohne die Berücksichtigung von Kosten für die Umstrukturierung betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 38 Mio. Euro nach 71 Mio. Euro im Vorjahresquartal.

      Der Nettoverlust erreichte 108 Mio. Euro oder 85 Cent je Aktie, hierbei belasteten (vorwiegend nicht cash-wirksame) Aufwendungen in Höhe von 109 Mio. Euro in Zusammenhang mit der Liquidation von AgfaPhoto. Im selben Vorjahreszeitraum erzielte Agfa-Gevaert noch einen Gewinn von 23 Mio. Euro oder 19 Cent je Aktie.

      Der Umsatz sank um 16,4 Prozent von 953 Mio. Euro auf 797 Mio. Euro.

      Aktien des Unternehmens verlieren in Frankfurt aktuell 10,61 Prozent auf 16,34 Euro.

      Wertpapiere des Artikels:
      AGFA-GEVAERT N.V.


      Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),17:26 17.11.2005

      Avatar
      schrieb am 13.01.06 19:54:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was wird das kosten ???

      Gibt es dafür schon Rückstellungen oder wird es ein böses ERwachen für die Aktionäre geben?

      Muss Agfa-Gevaert N.V. keine Adhoc rausgeben ?? :confused:
      http://www.euronext.com/trader/companynews/0,5372,1732_6834,…


      __________________________________________________________________________________________


      Agfa-Photo-Pleite holt Gevaert ein

      von Michael Gassmann, Düsseldorf

      Die spektakuläre Pleite der Firma Agfa Photo holt die frühere Mutterfirma, den belgischen Konzern Agfa-Gevaert, zehn Monate nach dem Insolvenzantrag ein. Dem börsennotierten Unternehmen drohen Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe.

      Der Solinger Arbeitsrichter Thomas Maercks entschied in zunächst neun Fällen, dass der Übergang des Arbeitsverhältnisses von Agfa Gevaert auf Agfa Photo rechtlich nicht haltbar sei (Az.: 3Ca 2004/05 Lev und andere).

      Der Leverkusener Rechtsanwalt Harald Kaiser rechnete am Donnerstag, einen Tag nach dem Urteil, mit einer Klagewelle unter den übrigen 1800 Ex-Mitarbeiter der Pleitefirma. Davon gehe er nach einer kaum zu bewältigenden Zahl von Anfragen aus. "Theoretisch besteht die Option der Klage für alle früheren Beschäftigten ", sagte der Anwalt der FTD.

      Auf die börsennotierte Agfa-Gevaert kommen damit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu, falls sie die Forderungen nicht abwehren kann. Der Technologiekonzern hatte die Fotoaktivitäten, in besten Zeiten eine Weltmarke, im Herbst 2004 an einen Privatinvestor verkauft. Sieben Monate später stellte das Unternehmen einen Insolvenzantrag.

      Berufung wahrscheinlich

      Ein Sprecher von Agfa Gevaert kündigte an, dass der Konzern gegen das Urteil vorgeht. "Wir prüfen die Entscheidung derzeit noch. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass wir Berufung einlegen", erklärte er. Zuständig wäre als nächsthöhere Instanz das Landesarbeitsgericht. Sieht es in dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung, kann es Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt zulassen. Kaiser gab sich am Donnerstag siegessicher. "Ich gehe davon aus, dass das Landesarbeitsgericht die Berufung zurückweist und die Revision nicht zulässt", sagte der Anwalt. In einigen Fällen, etwa von Beschäftigten mit Vorruhestandsregelungen, gehe es um Beträge in sechsstelliger Höhe.

      Hat das Urteil der ersten Instanz Bestand, muss Agfa Gevaert klagende frühere Mitarbeiter auch rückwirkend wieder als eigene Beschäftigte einstellen. Zunächst müssten die Löhne seit der Insolvenz im Mai nachgezahlt werden.

      Versäumnis beider Parteien

      Das Solinger Urteil stützt sich auf ein Schreiben vom 22. Oktober 2004, in dem Agfa Gevaert und Agfa Photo die Beschäftigen zum Wechsel des Arbeitsverhältnisses auf den Firmenkäufer animieren. Darin hätten es beide Parteien versäumt, auf die Haftung des früheren Arbeitgebers hinzuweisen. Schon wegen des Fehlens dieses Passus seien die Klagen zulässig und begründet, so das Gericht. Es erspart sich damit die Prüfung weiterer Behauptungen der Kläger. So seien falsche Angaben zur Finanzausstattung von Agfa Photo gemacht worden, hatten sie geltend gemacht.

      Auch von Agfa Gevaert angeführte Argumente, die Widerspruchsfristen seien verstrichen, verwarf der Richter. Er monierte zudem, dass Agfa-Gevaert und Agfa Photo die Mitarbeiter mit Angst unter Druck gesetzt hätten. So sei in einem Abschnitt des Schreibens vom Oktober die Rede davon, dass bei Widersprüchen der Verlust des Arbeitsplatzes ohne jede finanzielle Leistung und bei einem Jobverlust Einbußen beim Arbeitslosengeld drohten.

      Das Amtsgericht Köln hatte am 4. Januar die endgültige Abwicklung von Agfa Photo angeordnet, nachdem eine Stabilisierung in einer so genannten Insolvenz in Eigenverwaltung gescheitert war. Lediglich der Verkauf von Sparten mit 120 Mitarbeitern war geglückt. Bis zum Sommer dieses Jahres will Insolvenzverwalter Andreas Ringstmeier nun Restposten mit rund 100 Mitarbeitern verwerten.


      Aus der FTD vom 13.01.2006
      © 2006 Financial Times Deutschland, © Illustration: bloomberg


      http://ftd.de/ub/di/38665.html?mode=print


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