KWS es geht voran (Seite 11)
eröffnet am 23.11.05 19:42:36 von
neuester Beitrag 01.05.24 11:19:01 von
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KWS plant Aktiensplit 1:5 und Umwandlung in eine KGaA.
Wenn man sich vor Augen führt, welchen Preis KWS für Bayers Gemüsesaatgutsparte bietet, scheint das französische Saatgutunternehmen Vilmorin (trotz vorübergehender operativer Schwächen) sehr attraktiv bewertet. Wenn ich mehr Zeit hätte, würde ich an dieser Stelle noch eine Übersicht über Stärken und Schwächen Vilmorins posten (werde ich evt. nachholen), so muß ich mich aber auf die Anregung beschränken, sich das Unternehmen gelegentlich einmal selbst näher anzuschauen.
Tja die frage ist, wo ist der 50er ??? Future bei 24500 oder kassa 24440???
KWS Saat: Eine Geschichte von Zucker, Mais und guten Geschäften
▸ Kissigs Kolumne vom 13.11.2017, Aktien Magazin 30/2017
Was war. Was wird. Was ist?
> hier Artikel lesen
▸ Kissigs Kolumne vom 13.11.2017, Aktien Magazin 30/2017
Was war. Was wird. Was ist?
> hier Artikel lesen
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.041.185 von R-BgO am 27.10.17 12:24:09Ist doch was
neuer GB kam gestern, Divi 3,20
KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
KWS SAAT SE / Aktienrückkaufprogramm
09.12.2016 12:56
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der KWS SAAT SE hat am 20.10.2016 beschlossen, gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 2 AktG eigene Aktien für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu
erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck,
Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5
Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß
Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission.
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum 4. Januar 2017 bis zum 28.
Februar 2017 durchgeführt werden. Die Höchstzahl der zurückzukaufenden
Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die Mitarbeiter
tatsächlich benötigten Anzahl und ist pro Mitarbeiter auf 500 Stückaktien
beschränkt. Insgesamt sollen nicht mehr als 25.000 eigene Aktien
zurückgekauft werden. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist darüber
hinaus auf einen Gesamtkaufpreis von 7,5 Millionen Euro (ohne Nebenkosten)
begrenzt.
Das Rückkaufprogramm soll von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen
des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser
treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem
auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf der Website (www.kws.de) im Bereich 'Investor Relations'
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
09.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
KWS SAAT SE / Aktienrückkaufprogramm
09.12.2016 12:56
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der KWS SAAT SE hat am 20.10.2016 beschlossen, gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 2 AktG eigene Aktien für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu
erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck,
Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5
Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß
Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission.
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum 4. Januar 2017 bis zum 28.
Februar 2017 durchgeführt werden. Die Höchstzahl der zurückzukaufenden
Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die Mitarbeiter
tatsächlich benötigten Anzahl und ist pro Mitarbeiter auf 500 Stückaktien
beschränkt. Insgesamt sollen nicht mehr als 25.000 eigene Aktien
zurückgekauft werden. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist darüber
hinaus auf einen Gesamtkaufpreis von 7,5 Millionen Euro (ohne Nebenkosten)
begrenzt.
Das Rückkaufprogramm soll von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen
des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser
treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem
auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf der Website (www.kws.de) im Bereich 'Investor Relations'
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
09.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 51.531.645 von IgnoreTheCrowd am 19.01.16 21:10:36den Kursrückgang (und dies bei ungewohnt hohen Umsätzen) kann ich mir nur durch evtl kommende Übernahmen erklären...die Chinesen wollen (und werden wohl) Syngenta übernehmen-und da ist dann die Frage, ob sie an allen Teilen dieser Firma interessiert sind oder ob sie einen Teil weiter verkaufen w0llen.Dazu passt ja, dass KWS kürzlich zwei Forschungsrichtungen reduziert hat (unbestätigtes Gerücht)-vielleicht übernehmen sie diese dann von Syngenta-und jeder Zukauf/Übernahme ist ja zunächst kursmindernd.Kommt Zeit,kommt Klarheit
Guten Abend, gibt es aus Eurer Sicht neue Erkenntnisse zu dieser Aktie? Steht die gute, solide Geschäftsentwicklung der letzten Jahre zur Disposition? Wie ist aus Eurer Sicht der Kursrückgang zu erklären?
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Mini-Dividende und ein Aktienkurs, der auf der Stelle tritt.
Oder um es anders auszudrücken: Sch..ß-Aktie.
Oder um es anders auszudrücken: Sch..ß-Aktie.
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