___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ (Seite 95)
eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.398.004 von Wixi am 16.01.20 19:40:48
Geht aufwärts
Mega Aufwärtsbewegung steht an
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.397.377 von Wixi am 16.01.20 19:01:48Hat denn hierzu keiner eine Meinung?
Kai Drabe hat Anfang des Monats Aktien gekauft? Er wollte doch zusammen mit Herrn Wittig die AG mit Geld ausstatten kurz bevor der Inso-Antrag gestellt wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.396.309 von Wixi am 16.01.20 17:47:12warum sollte es?
Wird das hier noch mal was?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.394.536 von bonDiacomova am 16.01.20 15:38:06
abwarten
Ausbruch kann jederzeit starten. Auf 1 Tag genau kann ich das auch nicht vorhersagen
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.394.467 von mani40 am 16.01.20 15:32:55manni
keep
du weisst doch
im april scheint die sonne 🤶
un saludo
---
an die
💩💣💩
sorri - wo bleibt denn nun der ausbruch
wittig - orphan drug status wegen dem HR 🦌💩🦃
sorry
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du weisst doch
im april scheint die sonne 🤶
un saludo
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an die
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sorri - wo bleibt denn nun der ausbruch
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sorry
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.393.480 von Chaecka am 16.01.20 14:01:12Kollege ... das kommt nicht von mir, sondern von einem RA aus dem Fernsehen ... RTL/SAT1
Verklag mich doch
😄
Verklag mich doch
😄
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.392.811 von mani40 am 16.01.20 12:58:47
Vorsätzlicher Bankrott nach Paragraph 283 StGB
§ 283 StGB ist sehr komplex und umfangreich. Absatz 1 regelt den Grundtatbestand des Bankrotts, wonach acht Handlungen (Nr. 1 bis Nr. 8) strafbar sind:
Beiseiteschaffen von Bestandteilen der Insolvenzmasse, z. B. von beweglichen und unbeweglichen Sachen.
Verlustgeschäfte, Spekulationsgeschäfte und Differenzgeschäfte
Beschaffen von Waren oder Wertpapieren auf Kredit, also ohne sofortige Bezahlung
Vortäuschen von Rechten anderer oder das Anerkennen angeblicher, tatsächlich aber nicht bestehender Rechte
Verletzung der Pflicht, Handelsbücher zu führen
Beiseiteschaffen, Verheimlichen, Zerstören oder Beschädigen von Handelsbüchern, um einen Überblick über die Vermögenslage zu erschweren oder zu verhindern
Verletzung der Pflicht, Bilanzen aufzustellen
Nummer 8 ist ein sogenannter Auffangtatbestand. Er erfasst alle Handlungen des Schuldners, die auf eine Verringerung seines Vermögens abzielen oder mit welchen er seine geschäftlichen Verhältnisse verheimlichen oder verschleiern will.
Als strafbarer Bankrott gilt nach Absatz 2 die Herbeiführung der eigenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, durch eine der oben benannten Verhaltensweisen.
Benutze künftig die richtigen Begriffe. Sonst versteht dich keiner und die Leute denken du erzählst Unsinn.
"verschuldete Insolvenz" gibt es nicht
Was Du meinst istVorsätzlicher Bankrott nach Paragraph 283 StGB
§ 283 StGB ist sehr komplex und umfangreich. Absatz 1 regelt den Grundtatbestand des Bankrotts, wonach acht Handlungen (Nr. 1 bis Nr. 8) strafbar sind:
Beiseiteschaffen von Bestandteilen der Insolvenzmasse, z. B. von beweglichen und unbeweglichen Sachen.
Verlustgeschäfte, Spekulationsgeschäfte und Differenzgeschäfte
Beschaffen von Waren oder Wertpapieren auf Kredit, also ohne sofortige Bezahlung
Vortäuschen von Rechten anderer oder das Anerkennen angeblicher, tatsächlich aber nicht bestehender Rechte
Verletzung der Pflicht, Handelsbücher zu führen
Beiseiteschaffen, Verheimlichen, Zerstören oder Beschädigen von Handelsbüchern, um einen Überblick über die Vermögenslage zu erschweren oder zu verhindern
Verletzung der Pflicht, Bilanzen aufzustellen
Nummer 8 ist ein sogenannter Auffangtatbestand. Er erfasst alle Handlungen des Schuldners, die auf eine Verringerung seines Vermögens abzielen oder mit welchen er seine geschäftlichen Verhältnisse verheimlichen oder verschleiern will.
Als strafbarer Bankrott gilt nach Absatz 2 die Herbeiführung der eigenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, durch eine der oben benannten Verhaltensweisen.
Benutze künftig die richtigen Begriffe. Sonst versteht dich keiner und die Leute denken du erzählst Unsinn.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.392.094 von EGEM am 16.01.20 11:58:48es heißt ja der Geschäftsführer haftet für eine verschuldete Insolvenz
Deswegen wurden auch diese Geschäftsführer so oft ausgetauscht, dass man keinem ein Verschulden, insbesondere verschuldetes Unterlassen, nachweisen kann.
Den Letzten beissen die Hunde, so sagt man, und deshalb bekam der Letzte eine halbe Millionen Salär zugesprochen ...
als Gefahrenzulage
😄
Deswegen wurden auch diese Geschäftsführer so oft ausgetauscht, dass man keinem ein Verschulden, insbesondere verschuldetes Unterlassen, nachweisen kann.
Den Letzten beissen die Hunde, so sagt man, und deshalb bekam der Letzte eine halbe Millionen Salär zugesprochen ...
als Gefahrenzulage
😄