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    PKV`s müssen ehemalige Mitglieder wieder aufnehmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.06 14:42:50 von
    neuester Beitrag 04.04.06 23:05:32 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.051.639
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      schrieb am 03.04.06 14:30:39
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.04.06 14:42:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mal Abwarten ob sich der Kontrahierungszwang auch mit einem Diskriminierungsverbot durchsetzten lässt.

      Da habe ich noch so meine Zweifel.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 22:23:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.053.046 von SOM.you. am 03.04.06 14:42:50die PKVs stellen allerdings eine Bedingung: sie machen das nur, wenn auch die GKVs ihre gekündigten bzw. zahlungsunfähigen Altmitglieder wieder aufnimmt.

      Da diese zwei Systeme sehr unterschiedlich sind, ist mir unklar, warum sich die Privaten an den GKVs orientieren. Die Privaten müssen für jeden Versicherten Altersrücklagen schaffen, d. h., wenn ein Privatversicherter zahlungsunfähig wird, kann man ihm die Versicherung kündigen, die Rücklage aber bleibt bei der Versicherung. Der Kosten eines zahlungsunfähig gewordenen gesetzlich Versicherten aber werden der Solidargemeinschaft aufgebrummt.

      Ich finde es aber schon fortschrittlich, dass man die zahlungsunfähigen Privatversicherten nicht in der GKV zwangsversichert :D
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 22:57:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.077.257 von StellaLuna am 04.04.06 22:23:49Stella, irgendwie ist mein Text #1 verschwunden, der die Meldung beinhaltete...:confused:

      Dein letzer Absatz betrifft eine bisher hunderttausendfach geübte Praxis: bisher wurde meines Wissens noch jeder arbeitslose PKV-Versicherte in die AOK überführt.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 23:05:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.077.754 von webmaxx am 04.04.06 22:57:38bei w: o gibt's heute Probleme, evtl. taucht Dein Beitrag nachts oder morgen wieder auf :D


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