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    Wer kann helfen Wandelanleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.06 19:00:02 von
    neuester Beitrag 20.04.06 17:26:59 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.054.726
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      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:00:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe 1000 Bezugsrechte was passiert wenn ich diese nicht in Anspruch nehme ??????

      laut Sparkasse: Sollten wir von Ihnen keine Weisung erhalten, werden die Bezugsrechte bestens verkauft ???

      Was bedeutet das ??????

      danke im voraus

      weitere infos HP em.tv
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:11:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      gerne auch per bm danke

      wer von euch zeichnet die neuen aktien ?????

      bin für jede info dankbar.
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:26:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich blicke hier auch nicht mehr durch; an welcher Börse können die Bezugsrechte erworben werden, und unter welchem Kürzel???

      Gibt es etwaig gar erste Kurse???

      Oder doch besser nicht kaufen....???

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 19:33:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.244.114 von FRAGERO am 19.04.06 19:26:32hab ein schreiben von meiner bank erhalten wo die bezüge ausgewiesen sind. per telefonat bzw. zusenden des schreibens werden mir die wandelanleihen zu gewiesen.

      nur was passiert wenn ich sie nicht beziehe ????
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 20:32:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.243.703 von nope1974 am 19.04.06 19:00:02sorry, wie bist du denn zu den Aktien überhaupt gekommen?
      Hast Du die im Schlaf mal erworben oder warst Du unter Drogen als Du die geordert hast?
      Also bevor man Aktien erwirbt sollte man sich schon mal die wichtigsten Grundlagen dazu aneignen.
      genau diese "Aktionäre" sind es, die über Aktien schimpfen,
      wenn's mal auch nur 2 % nach unten geht.
      Ich musste das mal loswerden - :O
      -------------------------
      Lies doch mal, was in dem Bezugsrechtsangebot steht.
      Erhält die Bank keine Weisung, werden die Bezugsrechte spätestens am letzten Handelstag bestens verkauft.
      D.h. Falls die Bezugsrechte einen Wert besitzen, werden diese
      an der Börse verkauft und Du erhälst den Erlös.
      Beispiel: 1000 BR der XY-Aktie haben einen Wert von -.30 ct./BR
      die auch an der Börse erlöst werden.
      Die Abrechnung sieht dann so aus:
      1.000 BR x 0.30 = 300 Euro abzgl. Prov. der Bank.
      Diesen Betrag bekommst Du auf Dein Konto gutgeschrieben.
      ------------------
      Dafür werden Deine Aktien weniger Wert, weil ja die BR einen Wert besitzen, die Du ja als Verkaufserlös eingenommen hast.

      Im übrigen gibt es bei fast allen Brokern ein Lexikon, wo man sich über Bezugsrechte informieren kann.

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      Avatar
      schrieb am 19.04.06 20:33:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.244.202 von nope1974 am 19.04.06 19:33:42wenn du keine Weisung erteilst, werden die BR verkauft,
      dann kannst du auch keine WA beziehen.
      Du hast ja kein Recht mehr, diese zu beziehen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 20:36:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.245.097 von Heinz01 am 19.04.06 20:33:48danke für deine nette sachliche antwort :D immer wieder schön :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 22:01:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.245.078 von Heinz01 am 19.04.06 20:32:39Nach Deinen Ausführungen gehe ich davon aus, dass Du ein Börsenprofi bist.

      Könntest Du mir Laiem einige meiner Fragen ( s.u.) beantworten

      z.B. stimmen meine u.angestellten Überlegungen bei einem fiktiven EMTV Aktienkurs um 4,20 Euro während des Bookbuildings ?

      Ab wann kann ich die Wandelanleihe in EMTV Aktien umtauschen??


      Besten Dank im voraus


      Kann mir als Laiem in Sachen Wandelanleihe jemand aus dem Forum laienverständlich erklären, wie das mit der Wandelanleihe abläuft und ob meine laienhaften Vorstellungen ( s.u.) zutreffen.

      Wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand das kurz erläutern könnte.

      Lief das bei der früheren Wandelanleihe fair für die Kleinaktionäre.

      Bei meiner Bank wußten sie auch nicht so richtig Bescheid, meinten nur
      -soweit sie sich erinnerten- ,
      waren die Kleinaktionäre nicht sehr glücklich mit der früheren Wandelanleihe gewesen.

      Wie ist das eigentlich mit Knock Out OS , die durch solche " Manipulationen " ruck zuck ausgeknockt werden.
      Ist soetwas erlaubt !!!

      Fragen über Fragen.

      Hoffe auf ein paar Profis im Board

      Vielleicht bin ich auch nur zu doof, das zu kapieren ?

      Frage vom 18.04.06

      Kann mir jemand die Sache mit der Wandelanleihe erklären?

      Habe in meinem Depot für jede gekaufte EMTV Aktie
      ein EM.TV AG Inhaber-Bezugsrecht ( ISIN : DE000A0H50C6 ) erhalten.

      Wenn ich es richtig verstanden habe , wird der Bezugspreis zwischen 30 -35% des volumengewichteten XETRA Kurses der Aktie i.R. des Bookbuilding zwischen 26.-27.4.06 betragen,
      bei z.B. 4,20 Euro Aktienkurs und Bezugsverhätnis 4 : 1 erhielte man für je 4 Aktien 1 Wandelanleihe zum Bezugspreis von ca. 4,20 Euro * (30 -35%) = 1,40 Euro ,
      d.h. z.B. hätte ich 1000 EMTV Aktien
      könnte ich 1000/ 4 = 250 Wandelanleihen zu je 1,40 Euro ordern = 350 Euro
      und könnte diese Wandelanleihen 1:1 in Aktien tauschen
      d.h. Kauf : 1000 Aktien a 4,20 = 4200 Euro
      + 350 Euro = 4550 Euro für dann 1250 Aktien
      --> 3,64 Euro / Aktie

      d.h. ich hätte , falls der Kurs gleichbleibt einen deutlichen Gewinn gemacht.

      Gilt dies nur ,wenn alle Wandelanleihen an den Mann gebracht werden ???

      Was passiert, wenn ich die Option zur Wandelanleihe ungenutzt verstreichen lasse ??

      Bekomme ich dann einen wie auch immer gearteten Betrag ausgezahlt, oder verfällt alles?

      Habe die Aktie erst vor kurzem gekauft.

      Wie war das bei den früheren Wandelanleihen ??

      Für seriöse Infos wäre ich sehr dankbar

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 22:17:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.246.441 von Moneysport am 19.04.06 22:01:20Lt Prospekt können ( ?) ( warum können ?) die Bezugsrechte ab 18.04.06 am geregelten Markt in Frankfurt gehandelt werden.

      Habe über meinen Broker leider bisher keine Kurse gefunden.

      Was muß ich machen, um meinen Bezugsrechte zu handeln.

      Wäre ja ganz interessant, was sie wert sind, da ich denke dass Börsenprofis und Insider sehr viel genauer wissen, wie es laufen wird.

      Hier die ISIN der Bezugsrechte : DE000A0H50C6

      Hier der Link für die EMTV Infos zur Wandelanleihe.

      Für seriöse Infos wäre ich dankbar

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 14:53:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Erst lesen, dann schreiben. ;)

      Ich sehe das so:

      Das Bezugsangebot läuft vom 18.4 - 2.5.

      Die Bezugsbedingungen werden aber erst am 26.04 - 28.04. im Rahmen des Bookbuildings bekanntgegeben.

      Da man jetzt praktisch nichts weiss, kann man eigentlich auch keinen Preis für die Bezugsrechte feststellen. Dies wird sich voraussichtlich erst am 26.04. ändern. Falls dann Interesse an den BZR bestehen sollte, gibt es dann ggf. auch einen Handel.

      Nach den Anleihebedingungen in § 7 kann die Wandelanleihe praktisch nach dem Ausgabetag sofort in Aktien getauscht werden. Üblich ist eigentlich sonst eine gewisse Sperrzeit ein einigen Jahren bzw. das Erreichen eines gewissen Kurs, ab dem gewandelt werden kann.

      Normalerweise hätte ich gesagt, die Bezugspreise liegen eher so bei 0 Cent. Angesichts des sofortigen Wandelrechts könnte es vielleicht aber auch anders seien. Einfach überraschen lassen.

      Auf jeden Fall ist die derzeitige Kursfeststellung der Aktie von dem Wandelanleihe-angebot beeinflusst. Locker bleiben.

      Apropro: Die Gildemeister-Anleihe wird übrigens mit 9,75 % verzinst.
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 17:26:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.255.115 von Stoni_I am 20.04.06 14:53:46Dadurch, das die Bezugspreis einer Schuldverschreibung zwischen 30% und 35% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs des XETRA-Aktienkurses von Handelsbeginn am 26. April 2006 bis zur Beendigung des Bookbuilding-Verfahrens (voraussichtlich am 27. April 2006) liegt, macht natürlich die Wandlung im Normalfall erst dann Sinn, wenn der Aktienkurs diese Grenze überschritten hat.

      Für die Attraktivität der Wandelanleihe ist ein niedriger Wandelkurs natürlich wichtig. Dann hat man einmal die Verzinsung der Anleihe, paralell wächst bei einem steigenden Aktienkurs aber auch der Wert der Anleihe mit. Sozussagen doppelter Verdienst.

      Deshalb sollte man jetzt nicht vom fallendem Aktienkurs erschrecken.


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