Plan Optik! Solide Kursrakete!!! (Seite 143)
eröffnet am 02.05.06 17:42:51 von
neuester Beitrag 28.03.24 16:59:21 von
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Also zukünftig dürften weitere Informationen
kein Problem sein
In diesem Sinn noch einen schönen Sonntag.
Gruß Comedy
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Neue Anforderungen an die Rechnungslegung (TUG)
Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) enthält neue Vorgaben für die Praxis der Berichterstattung. Die wichtigsten Aspekte finden Sie in diesem Fachartikel.
Die vom TUG formulierten Bestimmungen zur Rechnungslegung sind auf Abschlüsse, Lageberichte und sonstige Finanzinformationen der Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 beginnen. Dabei sind insbesondere die folgenden Neuerungen zu beachten:
Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts
Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben, haben für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser besteht aus dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Bilanzeid. Er ist spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für deutsche Kapitalgesellschaften gelten wie gewohnt vorrangig die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften (§ 325 HGB). Zusätzliche Anforderungen beschränken sich auf die Veröffentlichung und Übermittlung der Bekanntmachung.
Erstellung und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten
Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel begeben, haben für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bisherige Bestimmungen zur halbjährigen Zwischenberichterstattung (§ 49 BörsG und §§ 53 ff. BörsZulV) entfallen. Bei Mutterunternehmen, die konzernrechnungslegungspflichtig sind, ist ein Halbjahresfinanzbericht auf Konzernebene ausreichend.
Der Halbjahresfinanzbericht enthält folgende drei Elemente: Verkürzter Abschluss, Zwischenlagebericht, Bilanzeid.
Verkürzter Abschluss:
Die Aufstellung erfolgt nach den Rechnungslegungsgrundsätzen, die für den Jahresabschluss gelten.
Gefordert sind mindestens eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Anhang - jeweils in verkürzter Form. Gesellschaften, die zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses verpflichtet sind, erfüllen bereits diese Anforderungen durch die Anwendung des IAS 34 zur Zwischenberichterstattung. Die vollständige Anwendung von IAS 34 verlangt - über die TUG-Anforderungen hinaus - nach wie vor eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung und eine verkürzte Kapitalflussrechnung. Die handelsrechtliche Erstellung eines verkürzten Abschlusses ist noch nicht geklärt. Anhaltspunkte dürften sich aus dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 6 (Zwischenberichte) ergeben.
Zwischenlagebericht:
Im Zwischenlagebericht sind mindestens anzugeben: Die wichtigen Ereignisse und ihre Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss, Chancen und Risiken für die auf den Berichtszeitraum folgenden sechs Monate und die wesentlichen Geschäfte des Emittenten mit nahestehenden Personen. Konkretere Anforderungen sind noch unklar.
Bilanzeid:
Die Unternehmen haben ein Wahlrecht, ob sie den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts der prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterziehen wollen. Alternativ hierzu steht es den Unternehmen frei, den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht zum Gegenstand einer regulären Abschlussprüfung zu machen.
Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht unterliegen auch der Enforcement-Befugnis der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die Befugnis bezieht sich allerdings auf anlassbezogene Prüfungen. Stichprobenartige Prüfungen sind nicht zulässig.
Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung oder Quartalsfinanzberichte
Die betroffenen Gesellschaften haben der Öffentlichkeit eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen. Dies muss in einem Zeitraum von zehn Wochen nach Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Hälfte des Geschäftsjahres geschehen.
Die Zwischenmitteilung hat Informationen über den Zeitraum zwischen dem Beginn der jeweiligen Hälfte des Geschäftsjahres und dem Zeitpunkt zu enthalten, zu welchem die Zwischenmitteilung der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Diese Daten sind Grundlage für die Beurteilung, wie sich die Geschäftstätigkeit des Emittenten in den ersten drei Monaten vor Ablauf des Mitteilungszeitraums entwickelt hat. Zu erläutern sind die wesentlichen Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage des Emittenten. Daneben müssen die Finanzlage und das Geschäftsergebnis im Mitteilungszeitraum beschrieben werden.
Erstellt und veröffentlicht das Unternehmen Quartalsberichte und entsprechen diese den an einen Halbjahresfinanzbericht gestellten Anforderungen (zum Beispiel durch Aufstellung nach IAS 34), so entfällt die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen.
kein Problem sein
In diesem Sinn noch einen schönen Sonntag.
Gruß Comedy
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Neue Anforderungen an die Rechnungslegung (TUG)
Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) enthält neue Vorgaben für die Praxis der Berichterstattung. Die wichtigsten Aspekte finden Sie in diesem Fachartikel.
Die vom TUG formulierten Bestimmungen zur Rechnungslegung sind auf Abschlüsse, Lageberichte und sonstige Finanzinformationen der Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 beginnen. Dabei sind insbesondere die folgenden Neuerungen zu beachten:
Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts
Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben, haben für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser besteht aus dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Bilanzeid. Er ist spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für deutsche Kapitalgesellschaften gelten wie gewohnt vorrangig die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften (§ 325 HGB). Zusätzliche Anforderungen beschränken sich auf die Veröffentlichung und Übermittlung der Bekanntmachung.
Erstellung und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten
Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel begeben, haben für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bisherige Bestimmungen zur halbjährigen Zwischenberichterstattung (§ 49 BörsG und §§ 53 ff. BörsZulV) entfallen. Bei Mutterunternehmen, die konzernrechnungslegungspflichtig sind, ist ein Halbjahresfinanzbericht auf Konzernebene ausreichend.
Der Halbjahresfinanzbericht enthält folgende drei Elemente: Verkürzter Abschluss, Zwischenlagebericht, Bilanzeid.
Verkürzter Abschluss:
Die Aufstellung erfolgt nach den Rechnungslegungsgrundsätzen, die für den Jahresabschluss gelten.
Gefordert sind mindestens eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Anhang - jeweils in verkürzter Form. Gesellschaften, die zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses verpflichtet sind, erfüllen bereits diese Anforderungen durch die Anwendung des IAS 34 zur Zwischenberichterstattung. Die vollständige Anwendung von IAS 34 verlangt - über die TUG-Anforderungen hinaus - nach wie vor eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung und eine verkürzte Kapitalflussrechnung. Die handelsrechtliche Erstellung eines verkürzten Abschlusses ist noch nicht geklärt. Anhaltspunkte dürften sich aus dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 6 (Zwischenberichte) ergeben.
Zwischenlagebericht:
Im Zwischenlagebericht sind mindestens anzugeben: Die wichtigen Ereignisse und ihre Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss, Chancen und Risiken für die auf den Berichtszeitraum folgenden sechs Monate und die wesentlichen Geschäfte des Emittenten mit nahestehenden Personen. Konkretere Anforderungen sind noch unklar.
Bilanzeid:
Die Unternehmen haben ein Wahlrecht, ob sie den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts der prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterziehen wollen. Alternativ hierzu steht es den Unternehmen frei, den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht zum Gegenstand einer regulären Abschlussprüfung zu machen.
Der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht unterliegen auch der Enforcement-Befugnis der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die Befugnis bezieht sich allerdings auf anlassbezogene Prüfungen. Stichprobenartige Prüfungen sind nicht zulässig.
Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung oder Quartalsfinanzberichte
Die betroffenen Gesellschaften haben der Öffentlichkeit eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen. Dies muss in einem Zeitraum von zehn Wochen nach Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Hälfte des Geschäftsjahres geschehen.
Die Zwischenmitteilung hat Informationen über den Zeitraum zwischen dem Beginn der jeweiligen Hälfte des Geschäftsjahres und dem Zeitpunkt zu enthalten, zu welchem die Zwischenmitteilung der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Diese Daten sind Grundlage für die Beurteilung, wie sich die Geschäftstätigkeit des Emittenten in den ersten drei Monaten vor Ablauf des Mitteilungszeitraums entwickelt hat. Zu erläutern sind die wesentlichen Ereignisse und Geschäfte des Mitteilungszeitraums und ihre Auswirkungen auf die Finanzlage des Emittenten. Daneben müssen die Finanzlage und das Geschäftsergebnis im Mitteilungszeitraum beschrieben werden.
Erstellt und veröffentlicht das Unternehmen Quartalsberichte und entsprechen diese den an einen Halbjahresfinanzbericht gestellten Anforderungen (zum Beispiel durch Aufstellung nach IAS 34), so entfällt die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen.
Geduld, Geduld.
Plan Optik ist gut im Rennen.
Plan Optik ist gut im Rennen.
Steigt diese blöde Aktie auch mal wieder?
Fakt ist die Aktie bewegt sich nicht!..und im Januar, Feb. sind normalerweise die besten Monate um Performance zu machen. Frage ist was man macht...wartet man die nächsten 1?, 2? Jahre ab bis das Ding 50% oder auch nur 15% macht oder investiert man in anderen Werte die z.Zt. sehr gut laufen
GPC, Dt. Telekom, Petroplus; SKW; Q-Cells; Freenet..ich kann nochmals 50 aufschreiben!!
Aber jeder hat ja seine Strategie!!
GPC, Dt. Telekom, Petroplus; SKW; Q-Cells; Freenet..ich kann nochmals 50 aufschreiben!!
Aber jeder hat ja seine Strategie!!
Nun ja ,
sicherlich waren die Umsaetze ungewoehnlich hoch für Plan Optik .
Auf der anderen Seite sind am besagten Tag rund 1,xx Prozent der Aktien gehandelt worden , also halb so wild.
Wer der Kaeufer war , weiss ich nicht , wenn es ein Fonds war , bekommen wir das vielleicht noch raus.
Bei 2 oder 3 Prozent besteht ja noch keine Meldepflicht oder ?
Grundsätzlich finde ich es schon wichtig , dass ein Unternehmen , vor allem dann , wenn es neu an der Börse gelistet ist , soviele Infos wie moeglich preisgibt .
Die Abstände koennen gar nicht kurz genug sein .
Das Recht oder nennen wir es Privileg , welches sich Porsche gönnt , muss man sich über Jahre erarbeiten .
Das wäre meiner Meinung nach nicht für neue , junge Unternehmen angemessen , die im Hochtechnologie - Sektor oder wo auch immer tätig sind .
Da sollte man unterscheiden .
In ein paar Jahren sehen wir die Informationspolitik vielleicht etwas anders aber in einer so frühen Phase nach dem Börsengang interessiert mich alles .
Besonders natuerlich dann , wenn Plan Optik die grösste Position im Depot ist.
sicherlich waren die Umsaetze ungewoehnlich hoch für Plan Optik .
Auf der anderen Seite sind am besagten Tag rund 1,xx Prozent der Aktien gehandelt worden , also halb so wild.
Wer der Kaeufer war , weiss ich nicht , wenn es ein Fonds war , bekommen wir das vielleicht noch raus.
Bei 2 oder 3 Prozent besteht ja noch keine Meldepflicht oder ?
Grundsätzlich finde ich es schon wichtig , dass ein Unternehmen , vor allem dann , wenn es neu an der Börse gelistet ist , soviele Infos wie moeglich preisgibt .
Die Abstände koennen gar nicht kurz genug sein .
Das Recht oder nennen wir es Privileg , welches sich Porsche gönnt , muss man sich über Jahre erarbeiten .
Das wäre meiner Meinung nach nicht für neue , junge Unternehmen angemessen , die im Hochtechnologie - Sektor oder wo auch immer tätig sind .
Da sollte man unterscheiden .
In ein paar Jahren sehen wir die Informationspolitik vielleicht etwas anders aber in einer so frühen Phase nach dem Börsengang interessiert mich alles .
Besonders natuerlich dann , wenn Plan Optik die grösste Position im Depot ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.843.380 von geldverschwendung am 11.01.07 22:02:32Was soll denn deiner Meinung nach
ein Vorstand tun. Den ganzen Tag herumlaufen und für seine
Aktien trommeln? Mitnichten. Er hat das Geschäft profitabel
voranzutreiben, um sein Vermögen und das der Beschäftigten
zu mehren, was wiederum i.d.R. dem Aktienkurs gut tut.
Übernahmen und wesentliche Aspekte wurden m. Wissens nach
zeitnah und vor allem kommuniziert. Du solltest dir mal
Porsche oder auch Bijou Brigitte anschauen, die sich
zu recht weigern mit Q-Zahlen zu jonglieren, um eben
nicht diesem Schwachsinn der Zahlenjagd zu fröhnen.
Lieber mit Zahlen und gutem Geschäft überzeugen, als
ständig Pseudoaussagen zu treffen und dann mit Gewinnwarnungen
oder ähnlichem die Anleger zu verprellen.
Gruß Comedy
ein Vorstand tun. Den ganzen Tag herumlaufen und für seine
Aktien trommeln? Mitnichten. Er hat das Geschäft profitabel
voranzutreiben, um sein Vermögen und das der Beschäftigten
zu mehren, was wiederum i.d.R. dem Aktienkurs gut tut.
Übernahmen und wesentliche Aspekte wurden m. Wissens nach
zeitnah und vor allem kommuniziert. Du solltest dir mal
Porsche oder auch Bijou Brigitte anschauen, die sich
zu recht weigern mit Q-Zahlen zu jonglieren, um eben
nicht diesem Schwachsinn der Zahlenjagd zu fröhnen.
Lieber mit Zahlen und gutem Geschäft überzeugen, als
ständig Pseudoaussagen zu treffen und dann mit Gewinnwarnungen
oder ähnlichem die Anleger zu verprellen.
Gruß Comedy
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.843.380 von geldverschwendung am 11.01.07 22:02:32Schreib ihm doch mal ne email.
Würde hier wohl alle brennend interessieren.
Würde hier wohl alle brennend interessieren.
Eventuell gibts vom zugeknöpften Vorstand mal ein Statement zur "gigantischen" Umverteilaktion vorgestern...
Habe die Umsaetze heute Nachmittag auch gesehen .
16:31:34 10.000 8,40
15:25:30 5.000 8,40
15:22:11 7.000 8,40
15:19:05 10.000 8,40
Alle zu 8,40 EURO abgerechnet ?
Ist das überhaupt moeglich , bei so einem recht engen Wert müsste es doch deutliche Ausschlaege in welche Richtung auch immer geben , oder ?
Ich haette jetzt eher gedacht , dass da einer fuer Nominal 10000 EURO Aktien kaufen wollte und sich maechtig bei der Eingabe geirrt hat .
Morgen werden wir sehen , was von den Umsätzen bleibt .
Wenn man sich den Artikel von aktiencheck.de noch mal genau anschaut :
"Von dem neuen Standort Ilmenau erwarte die Plan-Optik-Gruppe weitere innovative Impulse aus dem Technologiedreieck Erfurt-Jena-Ilmenau."
Vielleicht spinnt ja da auch jemand die Verbindung ( Plan Optik + QSil) .
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben und stünde auch einer Kapitalerhöhung , wenn nötig , positiv gegenüber.
16:31:34 10.000 8,40
15:25:30 5.000 8,40
15:22:11 7.000 8,40
15:19:05 10.000 8,40
Alle zu 8,40 EURO abgerechnet ?
Ist das überhaupt moeglich , bei so einem recht engen Wert müsste es doch deutliche Ausschlaege in welche Richtung auch immer geben , oder ?
Ich haette jetzt eher gedacht , dass da einer fuer Nominal 10000 EURO Aktien kaufen wollte und sich maechtig bei der Eingabe geirrt hat .
Morgen werden wir sehen , was von den Umsätzen bleibt .
Wenn man sich den Artikel von aktiencheck.de noch mal genau anschaut :
"Von dem neuen Standort Ilmenau erwarte die Plan-Optik-Gruppe weitere innovative Impulse aus dem Technologiedreieck Erfurt-Jena-Ilmenau."
Vielleicht spinnt ja da auch jemand die Verbindung ( Plan Optik + QSil) .
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben und stünde auch einer Kapitalerhöhung , wenn nötig , positiv gegenüber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.795.137 von kalisala am 09.01.07 16:48:3916:31:34 8,40 10000
15:25:30 bG 8,40 5000
15:22:11 bG 8,40 7000
15:19:05 bG 8,40 10000
15:04:57 8,41 25
15:02:19 8,52 25
14:53:11 8,52 300
13:56:40 8,42 500
11:58:59 8,45 500
11:41:02 8,45 500
11:23:28 8,50 900
11:00:19 8,51 250
10:58:55 8,51 132
10:12:29 8,51 325
09:02:59 8,51 130
15:25:30 bG 8,40 5000
15:22:11 bG 8,40 7000
15:19:05 bG 8,40 10000
15:04:57 8,41 25
15:02:19 8,52 25
14:53:11 8,52 300
13:56:40 8,42 500
11:58:59 8,45 500
11:41:02 8,45 500
11:23:28 8,50 900
11:00:19 8,51 250
10:58:55 8,51 132
10:12:29 8,51 325
09:02:59 8,51 130
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