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    Zeitschriftenabo per Email kündigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.06 12:32:13 von
    neuester Beitrag 11.05.06 22:54:52 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.059.453
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      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:32:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Reicht das aus, wenn ich eine Kopie im Ordner "gesendet" verwahre ?

      Oder doch immer noch per Post und per Einschreiben ?


      Thanks and cu !
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:36:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.520.023 von SuedSep am 11.05.06 12:32:13Mache es per email und verlange eine Bestätigung.
      Die erhältst du dann auch in aller Regel per Post(nicht email) einige Tage später.;)
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 13:50:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.520.023 von SuedSep am 11.05.06 12:32:13Reicht das aus, wenn ich eine Kopie im Ordner "gesendet" verwahre ?

      Nein! Definitif nicht, wenn du auf der sicheren Seite sein und nicht auf die Kulanz des Anbieters zählen willst.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 14:15:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mit einer Kündigung per Einschreiben bist auf jeden Fall
      auf der sicheren Seite.
      Kostet ja auch nicht die Welt.

      Gerade wenn es um Zeitschriften, Buchclubs u.ä. geht
      kannst sonst leicht eine Überraschung erleben.

      Das mit dem schriftlich bestätigen lassen ist auch so ne Sache.
      Wie oft hört man da nichts mehr !

      Überhaupt dann, wenn's terminlich vielleicht eng wird.

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 14:51:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.521.612 von binschondrin am 11.05.06 14:15:49Einschreiben kostet schon nicht wenig; falls Du ein Fax hast, würde ich die Kündigung per Fax empfehlen, da so die Schriftform gewahrt wird

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      Avatar
      schrieb am 11.05.06 14:58:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.522.168 von RealJoker am 11.05.06 14:51:13Brauchst doch nicht mit Rückschein.
      Reicht doch aus, dass der Empfänger den Erhalt bestätigt (Unterschrift).

      Kostet so ca. 3.- EUR

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 16:48:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nu mal konkret:

      1. Eine Kündigung ist nur mit eigenhändiger Unterschrift wirksam.

      Ein Fax gilt rein rechtlich als Kopie,
      ein Einschreiben ohne Rückschein genügt nicht da der Empfang nicht bestätigt wird.
      Per E-Mail ist sowieso unwirksam, falls die Firma nicht freiwillig drauf reagiert.´

      Die pokern dann auf Zeit: Du glaubst,die Kündigung wäre durch, während dein Gegenüber dich in den nächsten Abozeitraum zerrt und behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben. Ist bei derzeitigem Konkurrenzkampf gang und gäbe.

      Ich persönlich hab das alles schon mit einem kotzgrünen Internetprovider durch.

      Muß man nicht haben, also: Einschreiben mit Rückschein und Ruhe ist.
      :cool:


      DS
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 16:54:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Noch was:
      Im gleichen Schreiben die Einzugsermächtigung widerrufen.
      Handelt der Verlag zuwider, begeht er eine Straftat.

      Begib dich rechtlich stets auf die sichere Seite.
      Es kann natürlich auch anders mal gutgehen, falls jedoch nicht, sind die Folgekosten ungleich höher.


      DS
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 18:57:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn man per Fax kündigen will, sollte man einen Zeugen mit ans Fax stellen und Sendebericht aufheben.;)
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 22:54:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      @suedsep
      Die Form der Kündigung (Schriftform oder Textform) ist in den AGBs des Verlages geregelt. Schau mal dort nach.
      Im Übrigen: wenn du rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigst, kannst du auch ohne Zugangsnachweis kündigen und Kündigungsbestätigung erbitten. Kommt dann nichts, kannst du immer noch per Einschreiben mit Rückschein kündigen.


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