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    MiFID - Fondsgeschäft ab November 2007 grundlegend anders - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.06.06 09:29:00 von
    neuester Beitrag 17.06.06 12:09:47 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.065.673
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      schrieb am 13.06.06 09:29:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab November 2007 kommt die MiFID und sie wird den Vertrieb und die Beratung bei Investmentfonds grundlegend verändern.

      Ich habe daher hier als Einleitung einen Artikel aus dem Handelsblatt eingestellt, der einen Einblick gewährt, was auf Vermittler und freie Finanzberater zukommt. Und das ist heftig. :confused:

      Provisionen werden transparenter, der Vertrieb bekommt wesentlich strengere Vorschriften – alles Auswirkungen einer neuen EU-Richtlinie. Pflichten werden vermutlich größtenteils auf freie Finanzberater abgewälzt.

      Der Vertrieb und die Beratung bei Investmentfonds stehen in Deutschland vor herausragenden Veränderungen. Ursache ist die so genannte Markets in Financial Instruments Directive (Mifid-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie wurde 2004 vom Europäischen Parlament verabschiedet und ist ein Eckpfeiler von insgesamt 42 Maßnahmen zum Brüsseler Financial Services Action Plan von 1999.

      Die Direktive ersetzt die derzeit gültige Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und sorgt für die weitere Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte sowie für eine Ausweitung des Anlegerschutzes. Nach dem Zeitplan soll die Novellierung bis März kommenden Jahres in nationales Recht umgesetzt sein und ab November 2007 zur Anwendung kommen. Wer danach hierzulande eine Wertpapierdienstleistung oder Anlagetätigkeit erbringt, unterliegt einer staatlichen Banken- oder Wertpapieraufsicht.

      Von der Mifid betroffen sind alle Vertriebsbereiche im Wertpapierdienstleistungsgeschäft - neben den beratenden Banken und Vermögensverwaltern auch freie und gebundene Vermittler mit einer so genannten Zulassung nach Paragraph 34c Gewerbeordnung. Zwar werden diese auch in Zukunft die rein produktbezogene Beratung im Vertrieb und Verkauf von Investmentfonds aufsichtsfrei erbringen können. Der Spielraum zum aufsichtspflichtigen Geschäft wird bei einer vom Marktumfeld erzwungenen ganzheitlichen Betreuung jedoch immer enger.

      Während eine allgemeine Empfehlung zu bestimmten Märkten oder Anlageklassen keine aufsichtspflichtige Anlageberatung darstellt, unterliegt die persönliche Empfehlung zum Kauf eines bestimmten Finanzinstruments bereits der Mifid. Ferner verlangt die neue Richtlinie, dass auch Bestandsprovisionen gegenüber dem Kunden offen gelegt werden. Eine Erhebung ist in Zukunft nur noch zulässig, wenn sie die Qualität der Dienstleistung gegenüber dem Kunden verbessert. Dies führt dazu, dass auch die Provisionsstrukturen transparenter werden und mit der Beratungsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen müssen.

      Die dem Fondsvertrieb vorgeschalteten Glieder der Wertschöpfungskette wie Kapitalanlagegesellschaften, Plattformen oder Maklerpools werden viele ihrer neuen Pflichten aus Kostengründen auf die freien Vertriebe abwälzen. Als Folge steigen die Anforderungen an Qualifikation und Dokumentation sowie an Aufklärung und Haftung. So muss der Vermittler künftig nachweisen, dass das empfohlene Produkt für den Kunden geeignet ist und er über vorhandene Risiken umfassend aufgeklärt hat. Die neue Richtlinie sollte daher durch hohe Verwaltungs- und Betreuungsanforderungen zu einem erheblichen Handlungsdruck unter den freien Finanzberatern in Deutschland führen.

      Vermittler, die über die notwendige Größe und Qualifikation verfügen, können eine Bewilligung nach dem Kreditwesengesetz prüfen. Dies ist jedoch nur eine Minderheit von weniger als einem Prozent, da die Einstiegshürden wie u.a. das einzubringende Eigenkapital hoch sind. Eine Alternative ist das Haftungsdach - die Anbindung an eine Bank oder einen Vermögensverwalter, die über eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz verfügen.

      Bei diesem Modell schließt sich ein Finanzberater als vertraglich gebundener Untervermittler einem Produktanbieter an und begibt sich unter dessen Haftungsdach. Der Haftungsdachsteller übernimmt die volle Berater- und Vermittlerhaftung für den angebundenen Agenten. Der Vermittler kann nach Prüfung der Unterlagen durch die Bankenaufsicht die Leistungen einer sonst anzeigepflichtigen Vermögensverwaltung offerieren.
      Avatar
      schrieb am 13.06.06 09:35:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist ja wahnsinn!

      * Ich soll meine Bestandspflege meinem Kunden offen legen?

      * Und was heisst eigentlich, dass die Empfehlung, dass ich meinem Kunden einen XYZ-Fonds zum Kauf empfehle, der MiFID unterliegt? Welche Folgen hat das für mich?
      Avatar
      schrieb am 13.06.06 10:05:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.089.331 von Cabernet_Sauvignon am 13.06.06 09:35:47Die kleinen Berater sollen das Feld räumen.
      Undankbar war das Geschäft ohnehin. Kunden fordern Rabatte ohne Ende undeine erstklassige Beratung!
      Laufen die Fonds gut ist es schön für den Kunden, laufen die Fonds weniger gut soll der Berater haften.
      Scheint ja auch einfacher zu sein den kleinen Vermittler zu verklagen als die große Bank.
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 12:38:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...Bestandsprovisionen gegenüber dem Kunden offen gelegt werden. Eine Erhebung ist in Zukunft nur noch zulässig, wenn sie die Qualität der Dienstleistung gegenüber dem Kunden verbessert.

      Hmm, moment mal: wird hier die Erhebung einer Bestandsprovision generell in Frage gestellt? Wenn ja wäre das echt schlecht für eBase & Co. ... Diese Verbesserung der Qualität ist ein sehr weiches Kriterium. Schlimmstenfalls, wenn den Fondsvermittlern und Fondsverwahrer diese Einnahmequelle wegbricht, kann wohl nicht mehr so ohne weiteres ein 100% AA-Rabatt gewährt werden... die KAGs wirds freuen.
      Avatar
      schrieb am 17.06.06 12:09:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Cabernet_Sauvignon

      Wo ist das Problem?:confused:
      Was hast Du gegen Transparenz?:confused:
      Was stört Dich daran, was gut für den Kunden ist?:confused:

      Es ist doch bekannt, dass die Finanzbranche in Deutschland einen sehr schlechten Ruf hat. Hier wurde jahrelang der kleine Verbraucher abgezockt, falsch beraten und dann mit einem Scherbenhaufen (bzw. Schrottimmobilien) im Regen stehen gelassen.:mad:

      Alles was die Beratungsqualität verbessert, halte ich gut! Dazu gehört auch die Haftungsfrage.

      Die fetten Jahre sind nun mal vorbei, wo man Kunden drei, vier unsinnige Policen aufschwatzt, gezillmerte Fondssparpläne verklickert, Versicherungsrisiken doppelt versichert etc.:cry::p

      Es lebe die Marktwirtschaft!

      Die guten werden bleiben – die schlechten vom Markt verschwinden!

      Es wird Zeit, dass die EU-Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt wird. Hier hat schon die alte Regierung ewig geschlafen.

      Also bitte im Sinne des Kunden argumentieren und auch wahrhaftig handeln – nicht nur für die schnelle Mark bzw. Euro.

      Murdo


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