SCI AG - ab 26. Juni 2006 im Open Market (Seite 28)
eröffnet am 23.06.06 16:17:23 von
neuester Beitrag 26.03.24 16:56:13 von
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ISIN: DE0006051014 · WKN: 605101 · Symbol: SCI
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Antwort auf Beitrag Nr.: 39.874.776 von torjaeger-9 am 26.07.10 09:44:40Ich sehe das anders zwar will ich keine große Dividende haben aber ich mag gerne einen Cash Flow den wenn man was verkaufen wollte drückt das den Kurs ungemein da wenig Umsatz ist.
Daher mag ich bei den kleinen Werten immer eine kleine Div das man eben auch was davon hat. Ich hätte es zb gutgefunden wenn es 5 Cent gegeben hätte.
Daher mag ich bei den kleinen Werten immer eine kleine Div das man eben auch was davon hat. Ich hätte es zb gutgefunden wenn es 5 Cent gegeben hätte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.893.301 von cocho am 28.07.10 23:42:51Und damit hat er wohl genug zutun
Ich denke aber auch das unsere SCI eher Aufsichtsräte braucht die Wiederhold unterstützen und Ideen geben. Schade das Helfrich nicht mehr dabei ist aber ich denke nun haben wir 3 im AR die uns vorwärts bringen.
Ich denke aber auch das unsere SCI eher Aufsichtsräte braucht die Wiederhold unterstützen und Ideen geben. Schade das Helfrich nicht mehr dabei ist aber ich denke nun haben wir 3 im AR die uns vorwärts bringen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.892.173 von Sven1977 am 28.07.10 19:52:19Jeder hat Vertändnis, dass er sich jetzt voll um seine eigene Baustelle kümmert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.874.065 von tonisoprano am 25.07.10 22:45:34Jo Toni,finde es gut das er aufhört.
glaube für die weitere enwicklung ist das besser.
div gib ich dir recht.
glaube für die weitere enwicklung ist das besser.
div gib ich dir recht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.874.065 von tonisoprano am 25.07.10 22:45:34Die Sache mit der Dividende sehe ich anders: Man investiert doch in eine Beteiligungsgesellschaft, weil man davon ausgeht, daß das Geld bei der Verwaltung gut aufgehoben ist und grundsätzlich höhere Erträge erzielt als wenn man es selbst anlegt.
Würde SCI das Geld über eine Dividende ausschütten, müßte man zudem knapp 30% Steuern zahlen. Bei Thesaurierung wird die Steuer vermieden bzw. aufgeschoben.
Würde SCI das Geld über eine Dividende ausschütten, müßte man zudem knapp 30% Steuern zahlen. Bei Thesaurierung wird die Steuer vermieden bzw. aufgeschoben.
Schade finde ich das es keine Dividende gibt
Und warum macht Schrade als AR nicht weiter Oder merkte man er brachte der AG nix
Und warum macht Schrade als AR nicht weiter Oder merkte man er brachte der AG nix
SCI AG
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 30. August 2010 um 10:00 Uhr
im Schloss Neuweilnau, Schlossstraße, 61276 Weilrod
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2009, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EURO 900.938,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von insgesamt 15.300,00 EURO (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2009 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung erhält, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SCI AG setzt sich gem. § 12 der Satzung sowie der §§ 95 und 96 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, die Herren
Wilhelm Nachtigall, Karben, Privatier
Markus Neumann, Hamburg, Privatier
Christian Wolff, Hamburg, Analyst und Portfoliomanager
als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 24 (Jahresabschluss und Lagebericht) der Satzung zu streichen.
Die Überschrift zu Abschnitt VI. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„VI. Geschäftsjahr“.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 29. August 2015 zu anderen Zwecken als denen des Wertpapierhandels eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Handel der Börse, an der der Rückkauf erfolgen soll, um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie nicht überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Das Volumen des öffentlichen Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Bei einem öffentlichen Angebot an alle Aktionäre ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Aktienstückzahl je verkaufswilligen Aktionär zu bestimmen, bis zu deren Höhe Verkaufswünsche von Aktionären bevorzugt berücksichtigt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2015 ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend dem Einzug eigener Aktien anzupassen.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2009 unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 9
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern. Die Veräußerungsmöglichkeit unter Bezugsrechtsausschluss soll die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft erhöhen.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern, um beispielsweise neue Investoren zu gewinnen oder die Aktionärsbasis zu erweitern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft die eigenen Aktien auch einziehen und damit das Grundkapital herabsetzen.
Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 9. August 2010 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 23. August 2010 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081/688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.135.802,50. Es ist eingeteilt in 454.321 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 454.321 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2010
Der Vorstand
Usingen
WKN 605 101, ISIN DE0006051014
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 30. August 2010 um 10:00 Uhr
im Schloss Neuweilnau, Schlossstraße, 61276 Weilrod
mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2009, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EURO 900.938,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Fahrni Süring & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Thomasstr. 10–12, 61348 Bad Homburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von insgesamt 15.300,00 EURO (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass zeitanteilig für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2009 ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung erhält, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SCI AG setzt sich gem. § 12 der Satzung sowie der §§ 95 und 96 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, die Herren
Wilhelm Nachtigall, Karben, Privatier
Markus Neumann, Hamburg, Privatier
Christian Wolff, Hamburg, Analyst und Portfoliomanager
als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 24 (Jahresabschluss und Lagebericht) der Satzung zu streichen.
Die Überschrift zu Abschnitt VI. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„VI. Geschäftsjahr“.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 29. August 2015 zu anderen Zwecken als denen des Wertpapierhandels eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktie im Handel der Börse, an der der Rückkauf erfolgen soll, um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand zeitnah ermittelten Net Asset Value (NAV) je Aktie nicht überschreiten und um nicht mehr als 30 Prozent unterschreiten. Das Volumen des öffentlichen Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Bei einem öffentlichen Angebot an alle Aktionäre ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Aktienstückzahl je verkaufswilligen Aktionär zu bestimmen, bis zu deren Höhe Verkaufswünsche von Aktionären bevorzugt berücksichtigt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2015 ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten zum Kauf oder als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Der Preis darf hierbei den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) nicht wesentlich unterschreiten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Aktien stattdessen auch einziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend dem Einzug eigener Aktien anzupassen.
d) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2009 unter Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien) wird aufgehoben.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu TOP 9
Der Gesellschaft soll gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erneut die Möglichkeit gegeben werden, auf den Inhaber lautende Stückaktien bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu erwerben und diese auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern. Die Veräußerungsmöglichkeit unter Bezugsrechtsausschluss soll die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft erhöhen.
Die Veräußerung soll in allen folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage anzubieten. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. In derartigen Transaktionen wird nicht selten die Gegenleistung in Aktien bevorzugt. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.
Außerdem enthält der Beschlussvorschlag die Ermächtigung, die eigenen Aktien gegen Barleistung an Dritte zu veräußern, um beispielsweise neue Investoren zu gewinnen oder die Aktionärsbasis zu erweitern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, den Net Asset Value (NAV) von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Gesellschaft wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis bzw. NAV möglichst niedrig halten. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung 10 % des Grundkapitals überschreiten. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Kauf von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft die eigenen Aktien auch einziehen und damit das Grundkapital herabsetzen.
Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 9. August 2010 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 23. August 2010 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen, Fax: 06081/688051
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Anträge von Aktionären
Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
SCI AG, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.135.802,50. Es ist eingeteilt in 454.321 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 454.321 Aktien.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich des Lageberichts der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Usingen, im Juli 2010
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.845.992 von schaerholder am 20.07.10 09:50:17Möbel Walther läuft heut auch nicht schlecht...
Größte Depotpositionen sind übrigens Eckert & Ziegler, Innotec TSS und Möbel Walther. Insbesondere EUZ macht ja Freude im Moment...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.841.988 von Bahncrash am 19.07.10 16:05:56Absolut richtig, wobei auch nicht ganz so einfach bei der SCI, da bis Böhler-Uddeholm bereits 20% des eingereichten Nachbesserungsvolumens in den NAV eingeflossen sind und jetzt nur noch die gezahlte Prämie angesetzt wird. Insofern kann man den NAV der SCI nicht so ohne weiteres mit dem NAV anderer "abfindungsorientierter" Beteiligungsunternehmen vergleichen. Vielleicht ist hier ein höherer Abschlag angemessen, andererseits sind die langfristigen Ergebnisse bei der SCI besser als bei anderen Beteiligungsunternehmen.