Borussia Dortmund zurück an die Spitze! (Seite 5183)
eröffnet am 02.08.06 14:08:34 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.404.341 von ChButton am 04.10.16 13:55:07Das ist doch Quatsch! Wenn man als Geschäftsfühung keine größere Geschäftsführungsmaßnahme mehr durchbringt wegen Widerspruchs der Aufsichtsrats und auf der HV keinen einzigen Beschluss mehr durchbringt, dann kann man hinschmeissen.
An einer solchen Situation wird niemand gelegen sein. Folglich wird sich die Geschäftsführung mit einem solchen Aktionär arrangieren.
Im Übrigen sind schon KgaAs übernommen worden, zwar wenige, aber es gibt ja auch nicht viele. Das läuft immer nach demselben Muster. Erst hohe Beteiligung, am besten über 75 %, dann blockieren, bis der Komplementär aufgibt.
Danach kann man einen neuen Komplementär bestimmen und die Rechtsform beibehalten, alternativ Umwandlung in eine AG.
An einer solchen Situation wird niemand gelegen sein. Folglich wird sich die Geschäftsführung mit einem solchen Aktionär arrangieren.
Im Übrigen sind schon KgaAs übernommen worden, zwar wenige, aber es gibt ja auch nicht viele. Das läuft immer nach demselben Muster. Erst hohe Beteiligung, am besten über 75 %, dann blockieren, bis der Komplementär aufgibt.
Danach kann man einen neuen Komplementär bestimmen und die Rechtsform beibehalten, alternativ Umwandlung in eine AG.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.404.341 von ChButton am 04.10.16 13:55:07
was wären dann die Gründe? Ich sehe zahlreiche Gründe warum es dem BVB morgen besser geht als heute (Wertsteigerung der Spieler, CL, TV-Gelder etc. etc.) aber das sind nur dann gleichzeitig auch Gründe für einen Kursanstieg wenn dadurch langfristig auch die Auszahlungen an die Aktionäre steigen. Man müsste ja im Prinzip keine Dividende zahlen, das ist reines Wohlwollen, v.a. wenn man auf frisches Kapital nicht mehr angewiesen ist kann man die alte Zeche im Prinzip prellen. Es sei denn der Verein selbst finanziert sich über diese Dividende (ist das so?)
Zitat von ChButton: Daher nochmal: Auch heute kann ein Investor 100% der Aktien kaufen. 50+1 hindert ihn daran nicht. Es gibt viele gute Gründe für einen zukünftigen Kursanstieg. Der mögliche Wegfall der 50+1-Regel ist keiner.
was wären dann die Gründe? Ich sehe zahlreiche Gründe warum es dem BVB morgen besser geht als heute (Wertsteigerung der Spieler, CL, TV-Gelder etc. etc.) aber das sind nur dann gleichzeitig auch Gründe für einen Kursanstieg wenn dadurch langfristig auch die Auszahlungen an die Aktionäre steigen. Man müsste ja im Prinzip keine Dividende zahlen, das ist reines Wohlwollen, v.a. wenn man auf frisches Kapital nicht mehr angewiesen ist kann man die alte Zeche im Prinzip prellen. Es sei denn der Verein selbst finanziert sich über diese Dividende (ist das so?)
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.404.152 von Kalchas am 04.10.16 13:31:35hoch spannende Ausführungen. Die 50+1 Regel und die KGaA wurden ja oft als Knock-out Kriterium gebracht (siehe der Deutsche Small Cap Thread).
Heisst das bei Kapitalerhöhungen sind generell 75% der Stimmen nötig? Dividendenbeschlüsse passieren aber auf Basis von 50%, oder?
Warum ich frage: in der Theorie ist der Wert der Aktie die Summe der abdiskontierten zukünftigen Cashflow an die Aktionöre (Dividenden, ARP). Es gibt Beispiele, wo das einen großen Einfluss auf die Bewertung hat. Z.B. die BLS (Berner Bahn), da dort der Kanton die Mehrheit der Aktien besitzt und der Zweck der Bahn nicht gewinnmaximierend (für die Gesellschaft) ist, sondern gewinnmaximierend für die Bevölkerung (service public). Daher notiert die Bahn irgendwo bei einem KBV von 0.25 und KGV von 4-5. Ein Szenario in dem die Aktionäre Geld sehen setzt z.B. voraus, dass die Bahn irgendwann in weiter zukünft privatisiert wird.
Beim BVB sehe ich da schon Parallelen, da z.B. Watzke mehrfach betont hat, dass das Ziel des BVB eben gerade nicht die gewinnmaximierung für die Shareholder ist. Geske hat sich auch schon geäußert, dass er die Aktie als Fan kauft und weniger als Investment.
Daher wäre es interessant, das mal genauer durchzudiskutieren, welche Möglichkeiten andere große Shareholder (e.g. Großinvestor) tatsächlich hätten um "über Bande" Einfluss zu nehmen.
So wie ich dich verstanden habe müsste man z.B. für eine Kapitalerhöhung 75% der Stimmen haben. Das allein hilft erstmal nicht weiter. Denn in einem Szenario wo Geld vorhanden ist und Dividenden/ARP zahlbar wären braucht der BVB keine Kapitalerhöhung. Ganz konkret bräuchte es eine Möglichkeit, dass ein Shareholder verhindern kann, dass der Verein a) zu teure Spieler kauft, b) zu hohe Schulden aufnimmt, c) der Dividenden/ARP durchsetzen kann mit welchem "Druckmittel" auch immer.
Und könntest du noch etwas ausführen auf was du mit dem Wertpapierübernahmegesetz anspielst? In welchem Szenario wäre das Denkbar? Der Verein müsste einer Übernahme ja zustimmen und das wäre gegen die Satzung, oder nicht?
Heisst das bei Kapitalerhöhungen sind generell 75% der Stimmen nötig? Dividendenbeschlüsse passieren aber auf Basis von 50%, oder?
Warum ich frage: in der Theorie ist der Wert der Aktie die Summe der abdiskontierten zukünftigen Cashflow an die Aktionöre (Dividenden, ARP). Es gibt Beispiele, wo das einen großen Einfluss auf die Bewertung hat. Z.B. die BLS (Berner Bahn), da dort der Kanton die Mehrheit der Aktien besitzt und der Zweck der Bahn nicht gewinnmaximierend (für die Gesellschaft) ist, sondern gewinnmaximierend für die Bevölkerung (service public). Daher notiert die Bahn irgendwo bei einem KBV von 0.25 und KGV von 4-5. Ein Szenario in dem die Aktionäre Geld sehen setzt z.B. voraus, dass die Bahn irgendwann in weiter zukünft privatisiert wird.
Beim BVB sehe ich da schon Parallelen, da z.B. Watzke mehrfach betont hat, dass das Ziel des BVB eben gerade nicht die gewinnmaximierung für die Shareholder ist. Geske hat sich auch schon geäußert, dass er die Aktie als Fan kauft und weniger als Investment.
Daher wäre es interessant, das mal genauer durchzudiskutieren, welche Möglichkeiten andere große Shareholder (e.g. Großinvestor) tatsächlich hätten um "über Bande" Einfluss zu nehmen.
So wie ich dich verstanden habe müsste man z.B. für eine Kapitalerhöhung 75% der Stimmen haben. Das allein hilft erstmal nicht weiter. Denn in einem Szenario wo Geld vorhanden ist und Dividenden/ARP zahlbar wären braucht der BVB keine Kapitalerhöhung. Ganz konkret bräuchte es eine Möglichkeit, dass ein Shareholder verhindern kann, dass der Verein a) zu teure Spieler kauft, b) zu hohe Schulden aufnimmt, c) der Dividenden/ARP durchsetzen kann mit welchem "Druckmittel" auch immer.
Und könntest du noch etwas ausführen auf was du mit dem Wertpapierübernahmegesetz anspielst? In welchem Szenario wäre das Denkbar? Der Verein müsste einer Übernahme ja zustimmen und das wäre gegen die Satzung, oder nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.404.152 von Kalchas am 04.10.16 13:31:35Diese Mitspracherechte in der Geschäftsführung sind so gering, dass die KGaA in der Form des BVB keinen Beschränkungen im Hinblick auf die Mehrheit der Stimmrechte durch die 50+1-Regel unterliegt. Bei der AG ist dies anders!
Daher nochmal: Auch heute kann ein Investor 100% der Aktien kaufen. 50+1 hindert ihn daran nicht. Es gibt viele gute Gründe für einen zukünftigen Kursanstieg. Der mögliche Wegfall der 50+1-Regel ist keiner.
Daher nochmal: Auch heute kann ein Investor 100% der Aktien kaufen. 50+1 hindert ihn daran nicht. Es gibt viele gute Gründe für einen zukünftigen Kursanstieg. Der mögliche Wegfall der 50+1-Regel ist keiner.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.403.189 von ChButton am 04.10.16 11:36:38Ein Aktionär mit 100 % soll in einer KgaA nichts zu sagen haben? Das ist ja wohl als Scherz gemeint. Der besetzt zunächst mal den Aufsichtsrat komplett, der wiederum jede zustimmungspflichtige Maßnahme ablehnt, die dem Aufsichtsrat nicht passt.
Desweiteren wird der Vorstand auf den HVs gegebenfalls nicht entlastet. Satzungsänderungen wie die Schaffung eines genehmigten Kapitals etc. werden in der HV abgelehnt. Die Zustimmungsquote wäre ja mindestens 75 % der vertretenen Aktien in der HV.
Das würde der Komplementär keine drei Monate durchhalten. Solche Fälle hat es doch schon gegeben. Der Komplementär hat hingeworfen und die KgaA wurde in eine AG umgewandelt.
Im Übrigen hat der einzelne Minderheitsaktionär in einer AG zunächst mal auch nichts zu sagen. Welchen Einfluss hat er denn auf die Geschäftsfühung? Keinen! Wenn es einen Mehrheitsaktionär gibt, dann wird der auch noch den Aufsichtsrat komplett besetzen. In der KgaA gibt es oft keinen Mehrheitsaktionär. Dann könnte man, wenn man mit der Geschäftsführung nicht einverstanden ist, zumindest versuchen zu verhindern, dass der Komplementär den Aufsichtsrat mit genehmen Personen bestimmt.
Eine komplette Übernahme wird es deshalb nicht geben, weil eine ganze Reihe von Aktionären ein Angebot nicht annehmen werden.
Ganz nebenbei. Das Wertpapierübernahmegesetz gilt auch KgaAs. Das wäre ja wohl sinnlos, wenn man die nicht übernehmen könnte.
Desweiteren wird der Vorstand auf den HVs gegebenfalls nicht entlastet. Satzungsänderungen wie die Schaffung eines genehmigten Kapitals etc. werden in der HV abgelehnt. Die Zustimmungsquote wäre ja mindestens 75 % der vertretenen Aktien in der HV.
Das würde der Komplementär keine drei Monate durchhalten. Solche Fälle hat es doch schon gegeben. Der Komplementär hat hingeworfen und die KgaA wurde in eine AG umgewandelt.
Im Übrigen hat der einzelne Minderheitsaktionär in einer AG zunächst mal auch nichts zu sagen. Welchen Einfluss hat er denn auf die Geschäftsfühung? Keinen! Wenn es einen Mehrheitsaktionär gibt, dann wird der auch noch den Aufsichtsrat komplett besetzen. In der KgaA gibt es oft keinen Mehrheitsaktionär. Dann könnte man, wenn man mit der Geschäftsführung nicht einverstanden ist, zumindest versuchen zu verhindern, dass der Komplementär den Aufsichtsrat mit genehmen Personen bestimmt.
Eine komplette Übernahme wird es deshalb nicht geben, weil eine ganze Reihe von Aktionären ein Angebot nicht annehmen werden.
Ganz nebenbei. Das Wertpapierübernahmegesetz gilt auch KgaAs. Das wäre ja wohl sinnlos, wenn man die nicht übernehmen könnte.
die amis kommen doch erst noch, Swissmogul
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.403.441 von ChButton am 04.10.16 12:10:25Na, die 5,00€ werden sich doch nicht etwa aus Widerstand entpuppen?! Bisher ja
4,999 Tageshöchstkurs.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.403.327 von Freibauer am 04.10.16 11:54:47Der Aktionär einer KGaA hat keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung. Auch mittelbar über den Aufsichtsrat besteht keine Personalhoheit über die Geschäftsführung. Die KGaA unterscheidet sich insofern gerade von der AG.
Oder wie erklärst du dir, dass 50+1 für die BVB KGaA gar nicht eingreift??
Oder wie erklärst du dir, dass 50+1 für die BVB KGaA gar nicht eingreift??
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.403.327 von Freibauer am 04.10.16 11:54:47Auch das ist Richtig!
Und es ist doch auch gut so dass sportlich die Zügel immer bei Watzke und Zorc bleiben.
Aber die Einnahmen und Umsätze werden schon lange in der AG gemacht.
Ein Großaktionär kann z.b absolut bei Sponsor Deals oder Kooperationen mitreden, auch Aufsichtsratssitze bekommt man automatisch!
Und es ist doch auch gut so dass sportlich die Zügel immer bei Watzke und Zorc bleiben.
Aber die Einnahmen und Umsätze werden schon lange in der AG gemacht.
Ein Großaktionär kann z.b absolut bei Sponsor Deals oder Kooperationen mitreden, auch Aufsichtsratssitze bekommt man automatisch!
"Er hat in einer KGAA aber eh nichts zu sagen"
Glaubst du den Quatsch, den du da schreibst?
Schon mal was von Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gehört?
Satzung der AG?
SPORTLICH hat der Verein freie Hand - aber das bedeutet nicht - das er wirtschaftlich nicht von der AG abhängig ist...
Und besser von der AG abhängig (mit e.V. Geske Evonik Puma usw), als von EINEM Dummkonzern wie VW - einem Ein-Produkt Unternehmen wie RB oder Einzelpersonen, deren wirtschaftlichen Erfolge Jahrzehnte zurückliegen..
Glaubst du den Quatsch, den du da schreibst?
Schon mal was von Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gehört?
Satzung der AG?
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Und besser von der AG abhängig (mit e.V. Geske Evonik Puma usw), als von EINEM Dummkonzern wie VW - einem Ein-Produkt Unternehmen wie RB oder Einzelpersonen, deren wirtschaftlichen Erfolge Jahrzehnte zurückliegen..
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