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    EPIGENOMICS N Helden (Seite 4784)

    eröffnet am 24.08.06 16:40:24 von
    neuester Beitrag 26.04.24 05:43:08 von
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      schrieb am 18.05.11 11:15:02
      Beitrag Nr. 4.536 ()
      Bei einem Resplit wird der Prozess umgekehrt. Mehrere alte Aktien werden in eine neue zusammen gefasst. Im obigen Beispiel bekäme man für 4 alte Aktien zu 25 Euro eine neue Aktie zu 100 Euro. Auch hier ändert sich nichts an dem Gesamtwert der Position. Und dennoch fürchten Anleger einen Resplit oft mehr als der Teufel das Weihwasser, denn es es eine Art Trick für eine “Lizenz zum Gelddrucken”, den ein Unternehmen anwenden kann. Wieso?
      “Der Reverse Stock Split verändert nicht die Anzahl der zur Ausgabe autorisierten Aktien.” D.h. trotz eines 5:1 Resplits darf das Unternehmen weiterhin Aktien ausgeben. Diese Lizenz zum Gelddrucken wird natürlich ausgenutzt
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 11:12:25
      Beitrag Nr. 4.535 ()
      ohje,:mad: ein re-split!:mad:
      Das ist nicht gut. Ehrlich gesagt ich bin froh das ich hier vor ca. 10 Tagen ausgestiegen bin, trotzdem sachade für alle die hier schon lange ausharren.
      Bei den meisten re-splits die ich beoachtet habe ist der kurs danach weiter massiv eingebrochen.:mad:
      Good luck! an alle die geblieben sind und weiter bleiben.
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 11:11:56
      Beitrag Nr. 4.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.518.883 von Gryf am 18.05.11 10:43:25Wert der Firma ändert sich natürlich nicht, nur die Anzahl der Aktien, entsprechend geht der Kurs im selben Verhältnis nach oben, also aktuel 5x1,5=7,5
      Diese Maßnahmen (Herabsetzung + Stückaktien) haben wie die Firma schon richtig schreibt, den Vorteil keine AO HV im Herbst einberufen zu müssen. AO HV ist zwar nur eine Formalie, aber eine unangenehme und kostenspielige. Der Hinweis auf pro Aktie Kennzahlen ist aber heiße Luft
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 11:08:19
      Beitrag Nr. 4.533 ()
      Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zu den in § 229 I AktG genannten Zwecke zulässig, also zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung sonstiger Verluste und auch zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage.

      Im Sanierungsfall geht es hauptsächlich um den Ausgleich von Wertminderungen und die Deckung sonstiger Verluste. Dabei wird der Betrag des Grundkapitals an den niedrigeren Betrag des Eigenkapitals angeglichen. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung kann also eine rechnerische Überschuldung nicht beseitigen, wohl aber eine Unterbilanz.

      Von außen fließen der Gesellschaft keine neuen Mittel zu, weshalb die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu Sanierungszwecken auch als Buchsanierung bezeichnet wird.
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 11:06:42
      Beitrag Nr. 4.532 ()
      der eigentliche grund eines reverse splits ist in der regel, dass man den kurswert einer aktie "attraktiver" machen möchte. epi ist auf dem besten weg zu nem penny-stock. mMn will man dem entgegenwirken.

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      schrieb am 18.05.11 11:06:28
      Beitrag Nr. 4.531 ()
      Warum ein schlechtes Zeichen? Für mich eine kosmetische Aktion, um einen weiteren Aufwand einer HV zu sparen und u.a. auch eine Vorbereitung einer weiteren KE?

      Zitat von katzenoma: nennt sich auch re-split... in meinen augen ein sehr schlechtes zeichen.

      das der wert der aktien gleich bleibt halte ich für ausgeschlossen. bei einem re-split wird der kurs mit angepasst (hier dann x5)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 11:03:31
      Beitrag Nr. 4.530 ()
      nennt sich auch re-split... in meinen augen ein sehr schlechtes zeichen.

      das der wert der aktien gleich bleibt halte ich für ausgeschlossen. bei einem re-split wird der kurs mit angepasst (hier dann x5)
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 11:03:26
      Beitrag Nr. 4.529 ()
      Deshalb schreib ich ja, das sich der Aktienkurs entsprechend erhöhen müsste.

      Zitat von Gryf: Irgendwie kann ich das nicht Glauben siehe:

      Die Herabsetzung des Grundkapitals unter Zusammenlegung der
      Stückaktien würde in voller Höhe dazu dienen, Wertminderungen
      auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

      Wenn deine Theorie stimmen würde würde sich ja nichts ändern, nur die Aktienanzahl.
      Ich vermute der Wert bleibt bei einem Euro und wird nicht auf 5 Euro angehoben.
      Weil dann beträgt das Stammkapital nur 8,8 Millionen und wir haben noch 23 Mio auf der Kante.
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 10:43:25
      Beitrag Nr. 4.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.518.802 von rolf_funz am 18.05.11 10:32:21Irgendwie kann ich das nicht Glauben siehe:

      Die Herabsetzung des Grundkapitals unter Zusammenlegung der
      Stückaktien würde in voller Höhe dazu dienen, Wertminderungen
      auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

      Wenn deine Theorie stimmen würde würde sich ja nichts ändern, nur die Aktienanzahl.
      Ich vermute der Wert bleibt bei einem Euro und wird nicht auf 5 Euro angehoben.
      Weil dann beträgt das Stammkapital nur 8,8 Millionen und wir haben noch 23 Mio auf der Kante.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 10:32:21
      Beitrag Nr. 4.527 ()
      Die Anzahl der Aktien vermindert sich. Am vorhandenen Kapital ändert sich nichts. Daher dürfte sich zumindest rechnerisch an der Bewertung des Unternehmens nichts ändern. Der Aktienkurs müßte sich entsprechend erhöhen, weil das vorhandene Kapital sich auf weniger Shares verteilt. Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung bleibt das Gesellschaftsvermögen voll erhalten. Rückzahlungen an die Aktionäre sind nicht gestatte.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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