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    Entlastung des Vorstands - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.06 18:04:23 von
    neuester Beitrag 19.09.06 19:44:09 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.083.027
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      schrieb am 19.09.06 18:04:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      eine Frage an die Experten, wenn dem Vorstand einer AG die Entlastung verweigert wird, bis wann muß gesetzlich in D einer neuer ins Amt berufen werden? Wie läuft das technisch ab?
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 18:17:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.046.206 von HLoew am 19.09.06 18:04:23Nichtenlastung des Vorstands (Vertrauensentzug) führt nicht automatisch zur Entlassung ds Vorstand, sonder stellt nur einen wichtigen Grund gem. § 84 III AktG dar, aufgrund dessen der AR den Vorstand abberufen kann.
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 18:30:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.046.417 von RackeRauchzart am 19.09.06 18:17:54aha, und wie läuft es dann ab, sagen wir der vorstand sich gezwungen, abzudanken, was passiert dann und wann?
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 18:55:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.046.724 von HLoew am 19.09.06 18:30:34Der V kann nicht abdanken ohne Zustimmung des AR, immerhin hat er seinen Vertrag zu erfüllen. Der AR kann aber im gegenseitigen Einvernehmeb den Vertrag beenden oder den V freistellen oder bei schweren Verfehlungen fristlos entlassen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 19:05:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.046.724 von HLoew am 19.09.06 18:30:34Wenn die Mindestzahl des Vorstands durch den Rücktritt unterschritten ist, muss ein neuer Vorstand berufen werden; das macht mglw. erstmal jemand "komissarisch" so lange, bis ein neuer Vorstand gefunden ist.

      Wenn keine Vorstand berufen wird, ist durch das Gericht auf Antrag ein Vorstand berufen (§ 85 AktG)

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      schrieb am 19.09.06 19:30:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      verstanden und bis wann muß ein neuer vorstand gewählt werden? was sagt dazu das gesetz, nehmen wir der alte vorstand bleibt bis zuum jahres ende?
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 19:36:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.047.863 von HLoew am 19.09.06 19:30:51Da gibst m.E. keine Regelung.

      Wenn der alte bis 31.12. im Amt ist, können die wohl auch theoretisch erst am 31.12. einen Neuen bestellen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 19:44:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      ok, danke für die antwort.:kiss:


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