Anfängerfrage: Was ist der Unterschied zwischen einem Optionsschein und einer Option? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.09.06 14:41:46 von
neuester Beitrag 24.09.06 13:08:56 von
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Was ist der Unterschied zwischen einem Optionsschein und einer Option?
Ich glaube eine Optiuon ist immer einmalig und der Schein indivuduell, aber wann kauft man was???
Ich glaube eine Optiuon ist immer einmalig und der Schein indivuduell, aber wann kauft man was???
Anfängerantwort: Ich weiß es auch nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.127.178 von aktienselect am 23.09.06 14:41:46optionsschein gibt es einen freien emittenten und eine option kommt von der eurex und wird auch nur dort gehandelt
ausserdem gibt es gewaltige unterschiede mit der handelbarkeit; zB kannst du ohne probleme eine option an der eurex short gehen - bei optionsscheinen wird das von den emittenten unterbunden
ich verstehe deinen text nicht mit einmalig oder individuell!?
ausserdem gibt es gewaltige unterschiede mit der handelbarkeit; zB kannst du ohne probleme eine option an der eurex short gehen - bei optionsscheinen wird das von den emittenten unterbunden
ich verstehe deinen text nicht mit einmalig oder individuell!?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.127.178 von aktienselect am 23.09.06 14:41:46http://tigertradingclub.com/club_archiv/club_archiv_optionen…
Ergebnisse 1 - 100 von ungefähr 33.300 Seiten auf Deutsch für Optionsschein Option Unterschied
zum selbst mal schaun:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=Optionsschein+Op…
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.128.632 von downdax am 23.09.06 15:21:01achso, noch was wichtiges vergessen:
optionen sind termingeschäfte, dh man hat die möglichkeit, diese auch immer auzuüben; praktisches beispiel: man kauft einen call via option auf deutsche telekom bei 10 euro und übt diese auch aus, dann bekommt man deutsche telekom-aktien für 10 euro pro aktie geliefert
bei optionsscheinen ist meist ein s.g. barausgleich (geld bekommen) bei verfall möglich; es gibt aber auch unterschiede bei den jeweiligen optionsscheinen, die man nur aus dem emissionsprospekt rauslesen kann: zb. hat man das recht bei s.g. 'amerikanischen-stil' optionsscheinen auch innerhalb der laufzeit zu wandeln; erfahrungsgemäß gibt es aber auch fast nur noch solche
bitte nicht optionsscheine mit zertifikaten verwechseln - das ist noch mal was anderes
optionen sind termingeschäfte, dh man hat die möglichkeit, diese auch immer auzuüben; praktisches beispiel: man kauft einen call via option auf deutsche telekom bei 10 euro und übt diese auch aus, dann bekommt man deutsche telekom-aktien für 10 euro pro aktie geliefert
bei optionsscheinen ist meist ein s.g. barausgleich (geld bekommen) bei verfall möglich; es gibt aber auch unterschiede bei den jeweiligen optionsscheinen, die man nur aus dem emissionsprospekt rauslesen kann: zb. hat man das recht bei s.g. 'amerikanischen-stil' optionsscheinen auch innerhalb der laufzeit zu wandeln; erfahrungsgemäß gibt es aber auch fast nur noch solche
bitte nicht optionsscheine mit zertifikaten verwechseln - das ist noch mal was anderes
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.129.237 von downdax am 23.09.06 15:38:02Option: börsengehandelte standardisierte Kontrakte, die prinzipiell jeder kaufen und (leer)verkaufen kann. Die Einlösung ist durch die jeweilige Börse garantiert.
Optionsschein:
a.) "klassischer" Optionsschein: früher einmal und heute noch gelegentlich Teil einer Optionsanleihe, der abgetrennt und als eigenes Papier gehandelt werden kann. Ist immer ein Call, und die Aktien zur Erfüllung kommen aus einer Kapitalerhöhung. Partner ist der Anleiheschuldner.
b.) von Banken ausgegebene OS ("covered warrants"):
prinzipiell sehr ähnlich einer Option, Stillhalter/Leerverkäufer ist die ausgebende Bank, aber nicht standardisiert.
Einlösung vom Emittenten garantiert - geht der pleite dann hat der Kunde Pech gehabt, die Börse garantiert nichts.
Und auf den Leerverkauf hat der Emittent natürlich das Monopol.
Europäische oder amerikanische Ausübung sowie effektive Lieferung oder Barausgleich gibt es grundsätzlich sowohl bei OS wie auch bei Optionen - was bei welchem Kontrakt konkret zutrifft steht jeweils in den Kontraktbedingungen.
Wobei Optionsscheine, die bei Ablauf im Geld sind meist -aber nicht immer!!- ohne Zutun des Eigentümers bar ausgeglichen werden, Optionen aber in diesem Fall automatisch wertlos verfallen wenn der Eigentümer schläft.
Optionsschein:
a.) "klassischer" Optionsschein: früher einmal und heute noch gelegentlich Teil einer Optionsanleihe, der abgetrennt und als eigenes Papier gehandelt werden kann. Ist immer ein Call, und die Aktien zur Erfüllung kommen aus einer Kapitalerhöhung. Partner ist der Anleiheschuldner.
b.) von Banken ausgegebene OS ("covered warrants"):
prinzipiell sehr ähnlich einer Option, Stillhalter/Leerverkäufer ist die ausgebende Bank, aber nicht standardisiert.
Einlösung vom Emittenten garantiert - geht der pleite dann hat der Kunde Pech gehabt, die Börse garantiert nichts.
Und auf den Leerverkauf hat der Emittent natürlich das Monopol.
Europäische oder amerikanische Ausübung sowie effektive Lieferung oder Barausgleich gibt es grundsätzlich sowohl bei OS wie auch bei Optionen - was bei welchem Kontrakt konkret zutrifft steht jeweils in den Kontraktbedingungen.
Wobei Optionsscheine, die bei Ablauf im Geld sind meist -aber nicht immer!!- ohne Zutun des Eigentümers bar ausgeglichen werden, Optionen aber in diesem Fall automatisch wertlos verfallen wenn der Eigentümer schläft.
Vielen Dank für die Infos.
Also Scheine sagen mir zum zocken eher zu...
Also Scheine sagen mir zum zocken eher zu...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.153.048 von aktienselect am 24.09.06 11:46:27Grösster Unterschied ist wohl,
dass man mit einer Option "nur" gegen den Markt kämpft und dabei recht fair behandelt wird
während man mit Optionsscheinen gegen Markt UND Bank kämpft, welche in den Kennzahlen etc. nicht gerade immer fair ist
dass man mit einer Option "nur" gegen den Markt kämpft und dabei recht fair behandelt wird
während man mit Optionsscheinen gegen Markt UND Bank kämpft, welche in den Kennzahlen etc. nicht gerade immer fair ist
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