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    Speku-Verluste melden Teil II - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.06 20:50:40 von
    neuester Beitrag 29.11.06 10:53:08 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.097.106
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      Avatar
      schrieb am 28.11.06 20:50:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zu diesem Thema habe ich diverse BMs erhalten:

      1.:
      Hallo Nataly,

      kannst Du mir vielleicht eine Anwort geben?

      Ich habe die Aktien von Ce consumer im 2001 zu 13,30 € gekauft und würde im 2006 wertlos herabgesetzt.

      Kann ich auch die Verlust von ce consumer anmelden?


      2.:
      Folgende Anfrage: 1999 hatte ich Gewinne, die ich im einzelnen beim Finanzamt darlegte ( mit WKN, Anzahl u.s.w. ) Seitdem nur Verluste, die ich überall verschwieg, auch beim Finanzamt. Nun stehe ich kurz vor dem Kollaps in Punkto Börse und frage mich, warum ich dem Staat Geld schenken soll ! Wie konkret muss ich meine Verluste melden ? Ich habe hunderte Trades gemacht, die nicht mehr nach zu vollziehen sind. Wie würdest du vorgehen ?


      3.:
      Wieviel Jahre zurück können die verluste noch bis jahresende angegeben werden?
      Wie muss das bescheinigt werden?


      4.:
      Ich möchte meinen Verlustvortrag für die letzten Jahre stellen und komme mit der Anlage SO nicht ganz zurecht. Kannst du mir vielleicht ein Beispiel zu schicken oder sagen wie ich es ausfüllen sollte. Aktien unterliegen doch dem Halbeinkünfteverfahren, oder?
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 20:55:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort zu 1:
      Der Verlust aus der wertlosen Ausbuchung der ce-Aktien kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 20:56:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort zu 2:
      Hast du keine Belege mehr? Dann wird es schwierig.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 20:58:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort zu 2.

      Wenn die trades nicht mehr nachvollziehbar sind, wirds wohl nix.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 20:58:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort zu 3:
      Die Verluste ab 1999 können noch geltend gemacht werden.
      Am Besten machst du eine Tabelle mit den Veräußerungsgeschäften.
      Wenn es verlangt wird, mußt du auch die Belegfe über Kauf und Verkauf vorlegen.

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      schrieb am 28.11.06 21:01:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort zu 4:
      Aktien unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Allerdings sind die Gewinne trotzdem voll anzugeben und in der Anlage SO als Geschäfte, die dem HEV unterliegen, einzutragen. Die Finanz-Software halbiert dann die Einkünfte.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 21:04:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Teulantwort zu 4.

      Nicht alle Aktienverkäufe seit 1999 unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 21:06:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      teul?
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 21:10:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #7: Stimmt. Wurde einige Jahre später erst eingeführt.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 21:14:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.780.446 von NATALY am 28.11.06 21:10:45... und galt dann erst auch nur für ausländische Aktien,
      soweit ich das noch erinnere.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 21:31:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Leute!
      Das sind hochinteressante Ausführungen, die ihr hier macht.
      Es geht doch immer nur, um Spekuverluste gegen Spekugewinne aufzurechnen? Oder habe ich da irgend etwas nicht begriffen?
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 21:42:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.781.131 von PizPalue am 28.11.06 21:31:49Hallo pizza Paul;), dies ist richtig. Man kann nur sammeln und dann hoffen mit Gewinnen zu verrechnen.

      Eine Verrechnung mit Gewinnen aus V/V (Vermietung/Verpachtung) oder z. B. mit gewerblichen Einkünften war und ist nicht möglich.

      Ein Problem für viele Zockis dürfte die spätere Frage des FA sein, wo denn das verzockte Geld hergekommen ist:D

      Ganz aktuell ist das Thema allerdings!!!

      Bisher konnte man seine Verluste nur mit der Steuererklärung bzw. im Einspruchsverfahren melden. Jetzt gibt es sogar ein aktuelles Urteil welches besagt, dass man seine Verluste sogar nach der Festsetzungsverjährung nachreichen kann!!! Es ist jetzt also ohne Problem möglich, seine Verluste von 2000 nachzureichen....

      Lass die Pizza nicht kalt werden, mein Freund ;)

      freundliche Grüße

      vom sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 21:56:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.781.486 von sausebraus2000 am 28.11.06 21:42:10Danke! Machst dich ziemlich rar in letzter Zeit!
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 22:01:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.782.057 von PizPalue am 28.11.06 21:56:27War diesmal nicht gesperrt sondern beruflich unterwegs.

      Die Truppe um Libberty ist ja noch schön am werkeln...:mad:

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 23:32:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.782.249 von sausebraus2000 am 28.11.06 22:01:05Hallo
      Ich habe auch einmal eine Frage .Ich habe noch vom Supergaujahr 1999 Aktien im meinen Depot.Wenn ich sie heute verkaufe kann ich dann den Verlust von 11000 steuerlich gelten machen und mit Gewinnen von den nächsten Jahren ;-) verrechnen ?
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 08:31:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.781.486 von sausebraus2000 am 28.11.06 21:42:10Es ist jetzt also ohne Problem möglich, seine Verluste von 2000 nachzureichen....



      Ein Problem für viele Zockis dürfte die spätere Frage des FA sein, wo denn das verzockte Geld hergekommen ist

      und die frage kommt:D ein kolege hat das gemacht und musste seine gewinne aus 98 und 99 nachreichen:rolleyes:

      ich hab die 00 und 01 verluste verschwiegen;)
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 09:18:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.787.038 von Peederwoogn2 am 29.11.06 08:31:58Für 1998 zumindest nicht, da die Besteuerung von Spekulationsgewinnen für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt worden ist.
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 10:51:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zu #15:
      Nein. Verluste können nur geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb der Speku-Frist von 1 Jahr realisiert wurden.
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 10:53:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #16:
      Ein Problem für viele Zockis dürfte die spätere Frage des FA sein, wo denn das verzockte Geld hergekommen ist und die frage kommt

      Mein Finanzamt hat nicht nachgefragt.


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