checkAd

    Absetzbarkeit von Börsenbriefen und Zeitungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.06 12:11:09 von
    neuester Beitrag 06.12.06 17:17:38 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.098.361
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 906
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 12:11:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo leider habe ich auch das letzte Jahr insgesamt negativ abgeschlossen .Ich hatte neben dem Aktionär auch den Börsenbrief Pennystockraketen kann ich diese angeben oder gibt es da eine Pauschale. Was ist mit Wertpapierkreditzinsen weil ich ja keinen Gewinn gemacht habe.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 13:54:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Abos und Kreditzinsen können als Werbungskosten geltend gemacht werden; sie erhöhen den Verlust.
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 14:30:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.955.524 von NATALY am 05.12.06 13:54:16Grundsätzlich richtig, aber in der Praxis wird sobald Spekulationsgeschäfte durchgeführt werden eine Verteilung zu den verschiedenen Einkunftsarten vorgenommen.

      Bei den o.a. Briefen ist in der Regel davon auszugehen, dass §§ 20, 22 und 12 angesprochen werden.
      Zu berücksichtigen ist, ob es sich um ertraglose Aktien handelt, da jede Kapitalanlage für sich gesondert gesehen werden muss.
      Ist mittlerweile Prüffeld in vielen Finanzämtern.
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 14:31:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.955.524 von NATALY am 05.12.06 13:54:16Grundsätzlich richtig, aber in der Praxis wird sobald Spekulationsgeschäfte durchgeführt, eine Verteilung zu den verschiedenen Einkunftsarten vorgenommen.

      Bei den o.a. Briefen ist in der Regel davon auszugehen, dass §§ 20, 22 und 12 EStG angesprochen werden.
      Ferner ist zu berücksichtigen, ob es sich um ertraglose Anlagen handelt, da jede Kapitalanlage für sich gesondert gesehen werden muss.
      Ist mittlerweile Prüffeld in vielen Finanzämtern.
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 17:17:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Bezeichnung "Pennystockraketen" lässt darauf schließen, dass es um Beratung bei Speku-Geschäften geht.
      Den Finanzämtern fehlt idR die Zeit, stundenlang die ZTuordnung einzelner WKs zu den Einkunftsarten zu prüfen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Absetzbarkeit von Börsenbriefen und Zeitungen