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    Stada: Ausbruch! (Seite 21)

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
    Beiträge: 6.902
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      schrieb am 13.07.18 07:37:01
      Beitrag Nr. 6.702 ()
      STADA Arzneimittel AG: Xbrane und STADA gehen Kooperation zur Entwicklung von Xlucane ein


      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/stada-arzneimittel-xb…
      Avatar
      schrieb am 02.07.18 18:34:10
      Beitrag Nr. 6.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.116.359 von straßenköter am 02.07.18 15:21:56Das würde in der Konsequenz bedeuten, dass bei einem überraschend schnellen squeezeout nicht die Gefahr besteht, mit den 74,x Euro abgespeist zu werden.

      Mit der Dividende kann ich mal ein paar Jährchen überwintern und abwarten, was passiert :p
      Avatar
      schrieb am 02.07.18 15:21:56
      Beitrag Nr. 6.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.116.080 von Forscher666 am 02.07.18 14:47:20Ja, es wird der 3-Monatsschnitt rückwärtsgerechnet ab Verkündung Squeeze Out-Absicht herangezogen.

      Beispiel: SO-Ankündigung 30.09.2018
      3-Monatsschnitt für Juli, August, September ausschlaggebend
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.07.18 14:47:20
      Beitrag Nr. 6.699 ()
      straßenköter und honigbaer, vielen Dank für eure Rückmeldungen.

      Noch 2 Fragen zur Abrundung:

      - die Zinsen, die zu den 74,40 hinzukommen, laufen vmtl. zurück bis zur letzten Dividendenzahlung, sind quasi eine Art Stückzins?

      - wenn Singer seine Aktien abgibt und Nidda sich für ein squeeze-out entscheidet, sind der 3-Monats-Durchschnitt die Untergrenze: dies sind dann aber nicht die 74,40, sondern der durchschnittliche Börsenkurs, den die Aktie vor Veröffentlichung des squeeze-outs dann gehabt hätte (ob das jetzt grammatikalisch jetzt so richtig war???)

      Herzlichen Dank.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.06.18 00:42:36
      Beitrag Nr. 6.698 ()
      Die Abfindung ist 74,40 zzgl Zinsen ab 21.03.2018, dürfte also derzeit etwa 75 Euro sein.

      Die Überlegung ist richtig, dass das Verlustrisiko dementsprechend begrenzt ist, die Bonität des Schuldners der Abfindung Nidda Healthcare ist natürlich zu berücksichtigen. Sollte Singer seine Aktien abgeben, kann der Squeeze-out schneller kommen, als gedacht, aber dafür ist gegebenenfalls der 3-Monats-Börsendurchschnittskurs dann auch eine Untergrenze.

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      Avatar
      schrieb am 28.06.18 23:15:04
      Beitrag Nr. 6.697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.092.577 von Forscher666 am 28.06.18 21:23:47So lange das Spruchverfahren zur Überprüfung der Abfindung läuft und das dürfte noch Jahre dauern, kann man zur berechneten Abfindung jederzeit annehmen .
      Avatar
      schrieb am 28.06.18 21:23:47
      Beitrag Nr. 6.696 ()
      Hallo zusammen,

      zunächst einmal vielen Dank für eure interessanten Beiträge. Habe mich heute mal mit Stada und dem Thema Garantiedividende beschäftigt und konnte mich gleich ein wenig einlesen.

      Kurz nochmal zum Verständnis nachgefragt:
      Solange es noch keine Entscheidung im Spruchverfahren gibt, könnte ich theoretisch meine Aktien auch jetzt noch zum festgelegten Kurs von rd. 74,- Euro andienen? Somit habe ich zumindest derzeit kein Kursrisiko über die 74,- hinaus?! Falls mal mehr bei rauskommt (über Börse oder Entscheidung Gericht), dann bin ich dabei und kassiere in der Zwischenzeit meine Divivdende?
      Wann wird denn eine Entscheidung im Spruchverfahren getroffen? Erst bei einem Squeeze out? Dann hätten wir die Kurssicherung bei rd. 74,- ja über Jahre hinaus?!
      Danke Euch schonmal herzlich!
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 20:09:48
      Beitrag Nr. 6.695 ()
      Stada ist eine Perle
      Dann behalte ich meine mal noch eine Weile ... : :laugh:

      http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktionaere-fordern-nachs…
      Avatar
      schrieb am 02.06.18 10:25:53
      Beitrag Nr. 6.694 ()
      Besucht wer die HV am Mittwoch in FFM ?
      Avatar
      schrieb am 12.05.18 14:50:23
      Beitrag Nr. 6.693 ()
      Da der Beherrschungsvertrag am 20.03.2018 mit Eintagung ins Handelsregister und somit im Geschäftsjahr 2018 wirksam wurde, wird es die Ausgleichszahlung erstmals nach der Hauptversammlung 2019 geben, die über das Geschäftsjahr 2018 beschließt und 2019 stattfinden wird. Für das Geschäftsjahr 2017 erhalten die aktionäre lediglich die vorgeschlagenen 0,11 Euro Dividende, wenn diese beschlossen wird.

      In der Veröffentlichung der Nidda Healthcare GmbH im Bundesanzeiger vom 12.04.2018 kann man die Details (auch zur Besteuerung der Ausgleichszahlung) nachlesen und dort heißt es:
      "Der Ausgleich ist am dritten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) nach der ordentlichen Hauptversammlung der STADA für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Die Ausgleichszahlung wird erstmals für dasjenige Geschäftsjahr der STADA, in dem der Vertrag wirksam wird, gewährt und wird erstmals nach der ordentlichen Hauptversammlung der STADA im darauffolgenden Jahr gezahlt."
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